Diese Meldung ist seit dem 23.04.2024 gültig
Meldung für Südsudan (SS)
Grund letzte Änderung: Sicherheit - Innenpolitische LageGesundheit - ImpfschutzRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit - Reisewarnung
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Terrorismus
Terroristische Anschläge können nicht ausgeschlossen werden, auch an bei Ausländern beliebten Orten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage ist instabil und von zahlreichen Konflikten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene gekennzeichnet. Erschwert wird die Lage durch weitverbreitete humanitäre Not, Wirtschaftskrise, Vertreibungen, Überschwemmungen und Konflikte in den Nachbarstaaten. Auch Proteste und Demonstrationen haben stets Gewaltpotenzial.
Mit Neuabschluss eines Friedensvertrags im September 2018 sind politisch motivierte Kampfhandlungen zwischen den Konfliktparteien landesweit zwar zurückgegangen. Dennoch bleibt das Gewaltniveau gegen die Zivilbevölkerung allgemein sehr hoch.
In der Hauptstadt Dschuba kommt es gelegentlich zu Schusswaffengebrauch. In weiten Teilen des Landes besteht die Gefahr eines Aufflammens bewaffneter Auseinandersetzungen.
Insbesondere außerhalb der größeren Städte besteht hohes Potential für gewaltsam ausgetragene interkommunale Konflikte sowie Überfälle durch marodierende Sicherheitskräfte.
Ausländern ist es derzeit nicht möglich, ohne weiteres nach Südsudan einzureisen und sich im Land frei zu bewegen. Landesweit finden zahlreiche Kontrollen statt. Ausländer werden unter Hinweis auf angeblich notwendige Genehmigungen verstärkt von Sicherheitskräften angehalten und erpresst.
Die Grenzziehung zu mehreren Nachbarstaaten ist in Teilen nach wie vor ungeklärt. Rebellenverbände aus Sudan operieren im Grenzgebiet zwischen beiden Staaten.
Darüber hinaus besteht im ganzen Land eine erhebliche Gefahr durch Landminen.
- Beachten Sie die geltenden Reisewarnungen für Südsudan.
Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Südsudan reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts.
Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen, einer Entführung oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Südsudan zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben. Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
- Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Südsudan aufhalten, informieren Sie sich über die lokalen, sozialen und internationalen Medien über die aktuelle Lage.
- Bewegen Sie sich bei notwendigen Aufenthalten in Südsudan stets äußerst vorsichtig und nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept.
- Setzen Sie sich vor Überlandfahrten mit UNDSS in Verbindung und beachten Sie deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
- Meiden Sie militärische Einrichtungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist sehr hoch. Neben Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub in den Städten kommt es zu Entführungen, bewaffneten Überfällen, Einbrüchen und Fahrzeugraub (Carjacking).
Im Grenzgebiet zu Uganda, zur Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo erfolgen regelmäßig Übergriffe durch Bewaffnete und Kriminelle.
Für Angehörige westlicher Staaten besteht landesweit ein erhebliches Risiko, Opfer von Entführungen zu werden, mehrere Ausländer wurden seit Anfang 2017 entführt.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht subtropisch-feuchtes Klima.
In der Regenzeit von März bis November kommt es regelmäßig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken.
Ansonsten ist das Land von extremer Trockenheit und Dürre betroffen.
- Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Die deutsche Botschaft in Dschuba kann außer reiner Nothilfe keine Rechts- und Konsularaufgaben wahrnehmen. Für Rechts- und Konsularangelegenheiten wie Passausstellungen ist die deutsche Botschaft in Kampala/Uganda zuständig.
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur, insbesondere während der Regenzeit und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen nur sehr eingeschränkt möglich.
Verschiedene Luftfahrtgesellschaften bieten Flugreisen innerhalb des Landes an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor. Einen Anhaltspunkt bietet die „Schwarze Liste“ der nicht für die Europäische Union zugelassenen Fluggesellschaften.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen nicht unterschätzt werden. Mit Überfällen durch kriminelle Banden, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss jederzeit gerechnet werden. Nachtfahrten sollten ganz vermieden werden.
Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Südsudan strafbar. Öffentliches Zeigen von Zuneigung von Personen gleichen Geschlechts wird auch gesellschaftlich nicht toleriert.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Besondere Verhaltenshinweise
Empfohlen wird klimaangepasste, vor Insektenstichen schützende Kleidung. In der Öffentlichkeit sollten Frauen wie Männer auf das Tragen von kurzen Hosen verzichten. Sehr kurze Röcke werden bei Frauen ebenfalls ungern gesehen.
Rechtliche Besonderheiten
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen stehen unter Strafe.
Das Fotografieren und Filmen im öffentlichen Raum ist nicht gestattet. Bei Verstößen ist mit hartem Vorgehen der Sicherheitskräfte zu rechnen. Professionelle Fotografen und Journalisten bedürfen einer gebührenpflichtigen Fotoerlaubnis der Media Authority. Auch mit Genehmigung dürfen bestimmte Objekte (Ministerien, Einrichtungen der Sicherheitsbehörden, Brücken und Flugplätze) nicht fotografiert werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist das Südsudanesische Pfund (SSP).
Kreditkarten (Mastercard/Visa) können in Dschuba in ausgewählten Geschäften, Hotels und Restaurants verwendet werden. Andere ausländische Bankkarten werden in Südsudan nicht akzeptiert. Bargeld, vorzugsweise in USD, sollte mitgeführt werden.
USD-Noten sollten aktuell sein, ältere Scheine werden häufig zurückgewiesen. Bevorzugt werden 100 USD-Noten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Südsudans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Vollständig geimpfte Personen müssen zur Einreise keinen negativen PCR-Test vorlegen. Für alle anderen Personen ist weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, bei dem die Probeentnahme bei Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Der Nachweis ist in englischer Sprache in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan des Ausdrucks oder der Impfnachweis in elektronischer Form sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Nein
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und für das Visum noch sechs freie Seiten aufweisen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor Einreise bei der Botschaft der Republik Südsudan in Berlin beantragt werden muss. Südsudan bietet auch die Möglichkeit an, ein E-Visum online zu beantragen.
Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
In jüngster Zeit mehren sich die Forderungen, bei Seminaren, Workshops oder sonstigen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen eine Vorabgenehmigung des jeweiligen südsudanesischen Partners einzuholen.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
In Südsudan sind die Ein- und Ausfuhrbestimmungen noch nicht abschließend geregelt. Es muss deshalb bei der Einreise unter Umständen mit Einzelfallenscheidungen gerechnet werden.
Privatreisende dürfen bis zu 10.000 USD steuer- und abgabenfrei einführen. Bei Überschreitung dieses Betrages fallen 10% Zoll und 15% Steuer an. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reisende im Auftrag von Hilfsorganisationen, die Projektgelder mitführen und den beabsichtigten Verwendungszweck der mitgeführten Mittel durch ein Bestätigungsschreiben der betreffenden Organisation nachweisen können. Betroffenen wird geraten, sich zu den exakten Regelungen vorab zu erkundigen. Kurzfristige Neuregelungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bei der Einfuhr von Foto- und Filmkameras kann es zu langwierigen Kontrollen durch die Sicherheitsbehörden kommen (s. auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten).
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und von geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Gesundheit
Aktuelles
In der Provinz West Equatoria wurden seit Dezember 2023 Fälle von viralem, hämorrhagischen Fieber nachgewiesen, die nach derzeitigem Kenntnisstand auf einen Gelbfieberausbruch zurückzuführen sind.
- Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisende ab dem Alter von neun Monaten bei Einreise vorgeschrieben. Lassen Sie sich diesbezüglich vor der Reise ärztlich beraten.
- Achten Sie den ganzen Tag über auf einen adäquaten Schutz vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung wird bei Einreise von allen Reisenden ab dem Alter von neun Monaten verlangt und ist medizinisch auch sinnvoll.
Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Poliomyelitis und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Eine Cholera-Impfung kann im Einzelfall sinnvoll sein, insbesondere wenn man keinen Einfluss auf die Qualität des genutzten Trinkwassers oder Zugriff auf sichere Lebensmittel hat.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Masern
Masern sind in Südsudan weiterhin endemisch. Es kommt regelmäßig zu Ausbrüchen dieser hochansteckenden Erkrankung. Ein vollständiger Impfschutz schützt vor Ansteckung und Folgeschäden.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko. Der Anteil an der Malaria tropica (P. falciparum) beträgt 96%, 2% sind Malaria tertiana-Fälle (P. vivax), 2% andere Spezies. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Regelmäßig kann es während der Regenzeit (Mai bis Oktober) zu lokal begrenzten Cholera-Ausbrüchen kommen. Es ist i.d.R. ausschließlich die einheimische Bevölkerung betroffen.
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Meningokokken-Krankheit
Vor allem in der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es zu Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Meningokokken.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Schistosomiasis.
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.
Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
Südsudan ist Endemiegebiet der viszeralen Leishmaniasis. Es handelt sich um eine die inneren Organe befallende tödliche parasitäre Infektion.
- Beachten Sie den Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke.
Afrikanisches Zeckenbissfieber
Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (African tick-bite fever).
Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
- Schützen Sie sich durch adäquate Kleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Rückkehr.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Süden des Landes (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria) kommt es zu Infektionen mit dem Erreger der Schlafkrankheit, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.
- Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden (auch den Tod) bewirken kann. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßler) vor.
- Wie üblich in den Tropen gilt: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt.
- Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen entfernen Sie evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande, auch in Dschuba ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch ungenügend. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte.
- Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors ab.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt