Diese Meldung war vom 01.06.2021 bis zum 01.06.2021 gültig

Flagge NEMeldung für Niger (NE)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage; Einreise)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Entspannung nach Wahlen, Gefahren durch Terrorismus und Kriminalität

Nach Amtsübernahme von Präsident Bazoum am 2. April 2021 hat sich die politische Lage in Niger zwar beruhigt, aber das Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität oder Entführungen zu werden, bleibt bestehen. In vielen Regionen der Sahelregion einschließlich Nigers besteht gerade für westliche Ausländer ein erhöhtes Risiko von Entführungen. Dies kann selbst für die Hauptstadt Niamey nie ganz ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in der Hauptstadt Niamey.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung und ausführlichen Hinweise unter Sicherheit.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Niger wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die nachgewiesenen täglichen Neuinfektionen mit COVID-19 in Niger sind seit Mitte Februar kontinuierlich zurückgegangen.
Niger ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.

Bei Einreise ist ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Reisende müssen sich nach Einreise in eine siebentägige Quarantäne an einem selbst gewählten Ort begeben. Am siebten Tag der Quarantäne erfolgt ein PCR-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Quarantäne beendet. Für Aufenthalte unter 14 Tagen ist keine Quarantäne vorgeschrieben. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.

Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 120 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter 5 Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey können die Tests bei folgenden Institutionen durchgeführt werden:
- Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58;
- Centre de Santé Special : Tel.: +227 90 32 36 50; +227 91 31 10 20;
- Klinik der Vereinten Nationen : Tel.: +227 80 08 66 88.

Weitere Testzentren befinden sich in Agadez und Zinder.

Reiseverbindungen

Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.

Beschränkungen im Land

Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.

Hygieneregeln

Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise. 
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen (Provinzen) wird gewarnt:
- Region Agadez,
- Region Diffa
einschließlich der Stadt Diffa,
- Region Zinder
- Region Maradi
- Region Tahoua
- Region Dosso
- Region Tillabéri
einschließlich der Stadt Tillaberi,
- Wildpark (Giraffenreservat) von Kouré,
- Park W im
Dreiländereck Niger, Benin, Burkina Faso.

Von Reisen in die übrigen Landesteile mit Ausnahme der Hauptstadt Niamey wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Es besteht in den genannten Regionen ein teils hohes Risiko von Entführungen, Gewaltkriminalität und mancherorts auch von Terroranschlägen. Westliche Staatsangehörige sind bevorzugte Entführungsopfer dschihadistischer Terrorgruppen und krimineller Banden und werden gezielt ausgespäht. Staatsangehörige mehrerer westlicher Staaten wurden in den vergangenen Jahren in Niger entführt und befinden sich z.T. seit Jahren in den Händen der Entführer.

Am 9. August 2020 kam es zu dem bis dahin folgenschwersten Angriff auf Ausländer, bei dem im Giraffenreservat Kouré 60 km südöstlich von Niamey sechs französische Staatsbürger und zwei nigrische Begleiter ermordet wurden. Weitere gezielte Angriffe auf Ausländer und von Ausländern frequentierte Orte und Einrichtungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Stadt Niamey scheint bis auf weiteres von den nigrischen Sicherheitskräften ausreichend vor Terroranschlägen geschützt zu sein.

In den an Mali und Burkina Faso grenzenden Departements der Region Tillabéri im Norden der Region Tahoua wie auch in den an Tschad und Nigeria grenzenden Departements der Region Diffa kommt es immer wieder zu dschihadistischen Angriffen und Anschlägen mit improvisierten Sprengsätzen auf traditionelle Führer, die Bevölkerung und Flüchtlinge sowie gelegentlich auf die Sicherheitskräfte und auf zivile staatliche Einrichtungen. Zuletzt wurden bei einem Angriff auf zwei Dörfer in der Region Tahoua an der Grenze zu Mali am 21. März 2021 über 150 Dorfbewohner von Dschihadisten ermordet.
Ausländer dürfen im ganzen Land außerhalb der Städte nur mit bewaffneter Eskorte reisen. Dies gilt auch für Entwicklungs- und Hilfsorganisationen.

  • Lassen Sie sich bei Bewegungen in der Hauptstadt Niamey von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten.
  • Reisen Sie in die Städte Agadez, Tahoua, Maradi und Zinder nur auf dem Luftweg und lassen Sie sich vor Ort von einem vertrauenswürdigen und ortskundigen Führer begleiten.
  • Sollten Sie Gebiete wie Tillabéri und Diffa bereisen müssen, für die die Reisewarnung gilt, achten Sie unbedingt auf eine robuste Sicherheitsbegleitung und lassen Sie sich mit bewaffneter Eskorte begleiten, ggf. auch dort, wo es nicht verpflichtend vorgeschrieben ist. Vermeiden Sie Übernachtungen in jedem Fall und kündigen Sie Reisen nur kurzfristig an.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Meiden Sie größeren Menschansammlungen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit seiner Rückkehr zur Demokratie mit freien und demokratischen Wahlen 2010 befindet sich Niger in einem innenpolitisch stabilen Zustand.

Auch die Kommunalwahlen und Parlamentswahlen im Dezember 2020 und die Stichwahl um die Präsidentschaft im Februar 2021) verliefen friedlich und weitgehend ohne Zwischenfälle. Sporadische Protestaktionen von Oppositionsanhängern auf städtischen Straßen sind seit der Amtsübernahme des neuen Präsidenten Mohamed Bazoum zum Erliegen gekommen.

In Niamey wie in anderen größeren Städten kommt es auch außerhalb des Wahlkampfs vereinzelt zu Demonstrationen durch Studenten, anderen Gruppen und Organisationen der Zivilgesellschaft, bei denen immer wieder auch Unmut über die Präsenz ausländischer Militäreinheiten in Niger geäußert wird. Auch wenn diese meist friedlich verlaufen, sind sie in ihrer Dynamik schwer einzuschätzen.

In den nördlichen Landesteilen (im Aïr- und in Teilen des Djado-Gebirges) stellen früher verlegte, noch nicht in allen Gebieten geräumte Landminen eine zusätzliche besondere Gefahr dar. Die betroffenen Zonen sind ortskundigen Führern und dem Militär bekannt und müssen weiträumig umfahren werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt zwar vor, ist aber nicht so verbreitet wie bewaffnete Überfälle auf Fahrzeuge, Entführungen und auch Einbrüche. Dabei sind Ausländer ein bevorzugtes Ziel, siehe Terrorismus.

  • Vermeiden Sie Unternehmungen in entlegenen Stadtvierteln und bei Dunkelheit im gesamten Stadtgebiet von Niamey ohne ortskundige Begleitung.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Von November bis März ist es sehr warm und trocken, von April bis Juni sehr heiß und trocken.

Die Regenzeit erstreckt sich von Juni bis September. In dieser Zeit kann es zu heftigen Regenfällen kommen, die zu Überschwemmungen und Behinderungen im Reiseverkehr führen können. Jedes Jahr ertrinken im ganzen Land über einhundert Menschen in den nach Regenfällen schnell anschwellenden Trockenflussbetten.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Straßen in Niger sind in häufig schlechtem Zustand. Gut ausgebaute Abschnitte gehen ohne Vorwarnung in Strecken mit tiefen Schlaglöchern oder Pisten über. Riskante Fahrweise, freilaufende Tiere und Fahrzeuge in schlechtem technischem Zustand können zusätzlich für Gefahr sorgen. Auf bestimmten Routen besteht zudem die Gefahr von Straßensperren durch Banditen.
Von Fahrten in der Dunkelheit außerhalb der Städte wird abgeraten. Während der Wintermonate um den Jahreswechsel beginnt die Dunkelheit bereits um 18.00 Uhr und setzt ohne Dämmerungszeiten sofort ein.
Auf Asphaltstraßen wird an offiziell gekennzeichneten Stellen „poste de péage“ Straßennutzungsgebühr erhoben.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und Personal, Staudämmen, Flughäfen, Brücken, öffentlichen Gebäuden und Personen in Uniform (Militär, Sicherheitskräfte) ist verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA Franc (West XOF). Es besteht in Niger außerhalb der Hauptstadt kein Bankautomatennetz. Kreditkarten können nur in sehr wenigen Restaurants/Hotels, und auch meist nur auf bestimmte Kartenarten (Visa, vereinzelt auch Mastercard) beschränkt, benutzt werden. Kreditkarten von American Express funktionieren in Niger nicht. Deshalb ist auf ausreichende Bargeldmitnahme zu achten.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsbürger benötigen zur Einreise in den Niger ein Visum, das vor der Reise bei der Botschaft der Republik Niger in Berlin beantragt werden muss.

Die Einreise in den Niger ist grundsätzlich nur an Grenzposten mit Zollstation zulässig. Nigerreisende sind gehalten, ihre Reiseroute und den Ort des Grenzübergangs bei Beantragung des Visums für den Niger anzugeben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist uneingeschränkt möglich, die Ausfuhr der Landeswährung XOF ist auf 25.000 beschränkt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Niger ist gemäß WHO Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ≥ 9 Monaten vorgeschrieben und medizinisch sinnvoll.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und ggf. Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko bei Reisen südlich der Sahara. Bei  Reisen nur in die Sahara liegt ganzjährig ein geringes Risiko vor, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. .

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Hepatitis E

Im April 2017 wurde ein Ausbruch von Hepatitis E in der Region Diffa (Grenzgebiet zu Nigeria) mit 86 Fällen und 25 Toten gemeldet. In Afrika sind die Genotypen 1 und 2 am häufigsten. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch fäkal verunreinigtes Wasser oder Lebensmittel, siehe  Merkblatt Hepatitis E.

Meningokokken-Krankheit

Vor allem während der Trockenzeit von Dezember bis April kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ gehäuft zu  Hirnhautentzündungen durch dieses Bakterium, siehe Merkblatt Meningokokken

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern wie z.B. im Niger-Fluss und den Timia Wasserfällen konsequent ab.

Rifttal-Fieber (Rift Valley Fever)

Das RVF ist eine Zoonose (von Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung), die in Afrika südlich der Sahara immer wieder epidemisch und epizootisch auftritt so wie 2016 in der Region Tahoua östlich von Niamey im Niger.

Es verursacht eine Infektionskrankheit primär bei Wiederkäuern (Schafe, Ziegen, Rinder, Kamele, Antilopen), von der aus es auch zu Infektionen bei Menschen kommen kann. Das Virus kann dann durch den Stich infektiöser Mücken, Kontakt zu Blut, Gewebe oder Ausscheidungen infizierter Tiere, das Einatmen kontaminierter Aerosole oder durch Verzehr von (nicht-erhitztem) Fleisch oder unpasteurisierten Milchprodukten infizierter Tiere übertragen werden.  Bei 1–3 % der Erkrankten kommt es im Verlauf zu einem fulminanten hämorrhagischen Fieber mit Hepatitis und Enzephalitis mit häufig tödlichem Ausgang. Infektionen des Menschen treten meist im Rahmen von Tierepidemien auf. Personen mit engem Kontakt zu Nutztieren sind besonders gefährdet. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist selten, es besteht aber die Gefahr von Krankenhausinfektionen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Mücken und halten Sie sich von Schlachthöfen und Nutztieren in den betroffenen Gebieten fern.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Niamey ist begrenzt. Französischsprachige Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden. Deutschsprachige Ärzte sind nicht bekannt.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für chirurgische und internistische Notfälle, die nicht mehr evakuiert werden können, kommen einige Privatkliniken und bedingt das Hôpital National in Betracht. Die Apotheken in Niamey haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt