Diese Meldung war vom 04.05.2023 bis zum 22.06.2023 gültig

Flagge VEMeldung für Venezuela (VE)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Ausnahmezustand, Versorgungsnotstand und Proteste

Der landesweite Ausnahmezustand gilt bereits seit Mai 2016, der wirtschaftliche und medizinische Versorgungsnotstand besteht fort. Die weitere Entwicklung der Lage ist nicht absehbar. Die unter Sicherheit genannten Risiken, u.a. die Gewaltkriminalität, werden in weiten Teilen des Landes durch die aktuelle Krise und eine zunehmende Verarmung verstärkt.
Seit März 2019 gibt es fast im gesamten Land wiederkehrende Stromausfälle sowie Störungen der Mobilfunknetze und des Internets. Auch der Flughafen Caracas International kann zeitweilig betroffen sein. Die See- und Luftgrenzen zu den Niederländischen Überseegebieten Aruba, Bonaire und Curaçao sind weiterhin geschlossen.
Soweit Wasser über öffentliche Versorgungsnetze verfügbar ist, wird dieses nicht in Trinkwasserqualität bereitgestellt. Die Versorgung der Haushalte mit Gas ist prekär. Mit Benzinknappheit muss jederzeit gerechnet werden, insbesondere außerhalb der Region um die Hauptstadt Caracas. Aufgrund der Notlage und der Versorgungsengpässe führen soziale Proteste regelmäßig auch immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.

  • Seien Sie besonders vorsichtig und halten Sie sich informiert.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Lassen Sie sich Flüge vor Reiseantritt verbindlich bestätigen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.

Die Einreise nach Venezuela ist mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschutzes möglich, bei dem die letzte Dosis mindestens 15 Tage vor Einreise verabreicht wurde oder durch die Vorlage eines negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten.

Ein vollständiger Impfschutz besteht, wenn eine vollständig geimpfte Person zusätzlich die Boosterimpfung erhalten hat oder wenn bei einer vollständigen Impfung ohne Booster die letzte Dosis nicht älter als 270 Tage ist. Der ausreichende Impfschutz kann durch die Vorlage eines digitalen Impfnachweises mit QR-Code oder des Impfpasses nachgewiesen werden. Eine Einreiseerlaubnis auf Grundlage einer Genesung wird nach jetzigem Stand nicht erteilt.

Ausreise und Transit

Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.

Beschränkungen im Land

Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien wird gewarnt.
Von Reisen in die übrigen Landesteile wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Aufgrund der anhaltenden politischen und wirtschaftlichen Krise ist es vor allem in den Städten auch spontan zu Demonstrationen gekommen. Diese können sich jederzeit wiederholen. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten mit Straßensperrungen sind möglich.

  • Seien Sie besonders vorsichtig und halten Sie sich informiert.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Lassen Sie sich Flüge vor Reiseantritt verbindlich bestätigen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien

In den Gebieten entlang der kolumbianischen Grenze insbesondere in den venezolanischen Teilstaaten Amazonas, Apure, Barinas, Táchira und Zulia, aber auch im Grenzgebiet zu Brasilien besteht eine hohe Gefahr durch organisierte Kriminalität mit Entführungen und anderen Gewaltverbrechen. Im Bundesstaat Apure kommt es regelmäßig zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Drogenbanden bzw. Mitgliedern ehemaliger Guerillagruppen (FARC).
Vorübergehende Schließungen der Grenzen zu Kolumbien und Brasilien können jederzeit kurzfristig verfügt werden.

  • Meiden Sie unbedingt die unmittelbaren Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien.
  • Seien Sie besonders aufmerksam und informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Informieren Sie sich über mögliche Grenzschließungen vor Antritt von unvermeidlichen Reisen in die Grenzgebiete zu Kolumbien und Brasilien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Gewaltkriminalität, die sich auch gegen Ausländer richtet, ist - trotz Meldungen über sinkende Zahlen bei Tötungsdelikten - weit verbreitet.

Entführungen zur Erpressung von Geldzahlungen und Überfälle mit Waffengewalt erfolgen regelmäßig. Auch Deutsche waren schon davon betroffen. Die Straßenkriminalität in venezolanischen Großstädten, besonders in Caracas und Maracaibo, ist unvermindert hoch. Auch außerhalb der Städte, z. B. auf Landstraßen, ist mit Gewaltkriminalität und Überfällen zu rechnen.

Im Grenzgebiet zu Kolumbien und Brasilien kommt es verstärkt zu Erpressungen, Entführungen und Gewalttaten durch Gruppen der organisierten Kriminalität, in die auch offizielle Sicherheitskräfte verwickelt sind.

Bei Kontrollen durch Uniformierte (Polizei, Militär) im Stadtgebiet, bei Straßenkontrollen, und selbst am Flughafen sind in der Vergangenheit Reisende von den uniformierten Kontrolleuren beraubt oder zu Geldzahlungen bzw. Geldumtausch genötigt worden.

Besonders bei Fahrten auf der Autobahn zwischen dem Flughafen und Caracas ist es bei Dunkelheit mehrfach zu Überfällen gekommen.
Bei Ankunft auf dem Flughafen Caracas kam es in der Vergangenheit zu Übergriffen unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern.

Auch Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Großstädten vor. Fahrzeugdiebstähle und –aufbrüche sind insbesondere auf unbewachten Parkplätzen an der Tagesordnung.

Vereinzelt kommt es in Bars und Nachtclubs zu überhöhten Rechnungen und dem Einsatz von K.O.-Tropfen.

Reisende werden gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkuriere missbraucht.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, führen Sie nur eine Passkopie mit.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen, insbesondere Schmuck, Armbanduhren mit.
  • Vermeiden Sie auf der Straße Telefonate mit Ihrem Smartphone.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie Fahrten bei Dunkelheit.
  • Führen Sie keine Reisen per Anhalter durch und campen Sie nicht.
  • Erkundigen Sie sich bei Ausflügen ohne einheimische Reiseleiter genau, welche Orte unbedingt zu meiden sind (wie z.B. Armenviertel, die sogenannten „barrios“).
  • Gehen Sie in der Ankunftshalle des Flughafens nicht auf Transportangebote von vorgeblichen Taxifahrern oder autorisiert wirkenden Personen ein, sondern stellen Sie eine Abholung vom Flughafen bereits vor Ankunft sicher.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls auf keinen Fall Widerstand.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren Sie den Inhalt des eigenen Gepäcks.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Venezuela liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist tropisch, in Höhenlagen gemäßigt bis kühl.
In Zentralamerika und der Karibik ist von Juni bis Ende November Hurrikan-Saison. Ausläufer können auch Venezuela erreichen. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahn- und Busverbindungen. In den Städten existieren zudem U-Bahn- und Schnellbahnverbindungen.

Internationale Fluggesellschaften haben seit 2019 die Anzahl der Flüge und angebotenen Sitzplätze von bzw. nach Venezuela erheblich reduziert. Die Fluggesellschaften verlangen, dass die Fluggäste mindestens vier Stunden vor planmäßigem Abflug zum Check-in erscheinen.

Es kommt gelegentlich vor, dass Auslandsflüge venezolanischer Fluggesellschaften wegen nicht beglichener Verbindlichkeiten kurzfristig gestrichen werden.
Das Netz der Inlandsflüge ist ausgedünnt worden. Bei venezolanischen Inlandsflügen und bei Flügen mit privaten Kleinflugzeugen, die u.a. zur Beförderung von Touristen eingesetzt werden, wird gelegentlich über technische Probleme berichtet. Beim eingesetzten Fluggerät handelt es sich oftmals um ältere Maschinen, deren Wartung sich schwierig gestaltet. Die Flugzeuge der Gesellschaft Avior stehen derzeit auf der Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Venezuela verfügt über keine ausgeprägte touristische Infrastruktur, der Straßenverkehr ist streckenweise gefährlich. Eine adäquate Behandlung von Unfallopfern ist aufgrund des medizinischen Versorgungsnotstands nicht mehr gewährleistet.

In der Regenzeit ist regelmäßig mit der Unterbrechung von Straßenverbindungen durch Erdrutsche oder Unterspülungen zu rechnen. Besonders betroffen sind die Straßenverbindungen über die Anden, wie z.B. die Landverbindung nach Kolumbien und die Passstrecken zu beliebten Feriengebieten wie Merida und Choroní.

Bei der Benutzung von vermeintlich preiswerten Taxis und Bussen besteht ein hohes Risiko, ausgeraubt zu werden.

  • Planen Sie aufgrund der angespannten Verkehrssituation bei Abflügen genügend Zeit für die Anreise zum Flughafen Maiquetia/Caracas ein.
  • Vermeiden Sie Flugverbindungen, die An- und Abfahrten zum Flughafen bei Dunkelheit erforderlich machen.
  • Checken Sie schon am Vortag des Fluges online ein.
  • Informieren Sie sich für Überlandfahrten vor Reiseantritt über die Situation nicht nur am Ankunftsort, sondern auch auf der Strecke.
  • Benutzen Sie nur Taxis und Busse in technisch gutem Zustand mit Funkverkehr zu ihrer Firmenzentrale oder von Hotels empfohlene bzw. gebuchte Fahrzeuge.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Venezolanische Sicherheitskräfte gehen in der Regel konsequent und gelegentlich mit großer Härte gegen Drogenhandel und -konsum vor. Bei Drogenkonsum drohen hohe Gefängnisstrafen.
Drogenkuriere müssen nach Verschärfung der Strafbestimmungen je nach gefundener Menge und Art der Drogen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens acht Jahren bis zu 18 Jahren rechnen. Drogenstraftätern werden keine Hafterleichterungen gewährt.

Geld/Kreditkarten

Die Landeswährung Bolívar Soberano (VES) wurde im August 2018 eingeführt. De facto wurden fünf Nullen der vorherigen Währung, Bolívar Fuerte, gestrichen. Wegen der weiter anhaltenden Hyperinflation wurden im Oktober 2021 erneut sechs Nullen gestrichen und die Währung in Bolívar Digital umbenannt. Landeswährung ist kaum noch erhältlich, es kann deshalb in der Regel kein Geld getauscht werden und die Ausgabe an Geldautomaten wurde eingestellt. Der Zahlungsverkehr erfolgt weitgehend elektronisch und ist meist auch mit internationalen Kreditkarten möglich.
Der USD hat sich als Zahlungsmittel in vielen Geschäften, Hotels und Restaurants etabliert, weshalb ausreichend Bargeld in möglichst kleinen Scheinen (es gibt kein Wechselgeld) mitgeführt werden sollte, allerdings ändert sich der Kurs gegenüber dem Bolívar nahezu täglich.

Beim Einsatz von Kreditkarten ist erhöhte Vorsicht angebracht, da es immer wieder Fälle von betrügerischen Abbuchungen gibt.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Deutsch-venezolanische Doppelstaater müssen mit einem venezolanischen Pass ein- und ausreisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum, sofern sie nicht per Segelschiff erfolgt.

Bei Einreise wird jedem Touristen eine Touristenkarte im Flugzeug ausgehändigt, die zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen berechtigt. Sollte die Touristenkarte einen Durchschlag haben, sollte dieser während des gesamten Aufenthalts - für den Fall, dass bei der Ausreise oder bei anderen Kontrollen danach gefragt wird - gut aufbewahrt werden. In Venezuela müssen sich auch Ausländer jederzeit ausweisen und ihren legalen Aufenthaltsstatus nachweisen können. Im Fall eines illegalen Aufenthalts droht die Abschiebung nach z.T. längerer Abschiebehaft.

Die visafreie Einreise gilt grundsätzlich auch auf anderen Einreisewegen, vorausgesetzt dass die Einreise nicht mit einem privaten Transportmittel erfolgt und man bei der Einreisekontrolle die Touristenkarte erhält. Dies dürfte bei Einreise auf dem Land/Seeweg besonders schwierig sein.

Visumspflicht für die Einreise nach Venezuela besteht nur noch für Anreisen mit einem Segelschiff, Einreisekategorie „Embarcaciones Deportivas“.

Minderjährige

Bei Ausreise aus Venezuela werden auch von ausländischen Reisenden regelmäßig die Geburtsurkunden der mitreisenden Kinder verlangt. Familien mit Kindern sollten daher (internationale) Geburtsurkunden aller Kinder mit sich führen. Sollte ein Elternteil allein mit einem oder mehreren Kindern aus Venezuela ausreisen wollen, ist eine beglaubigte Einverständniserklärung des anderen mitsorgeberechtigten Elternteils in spanischer Sprache vorzulegen. Lebt der nicht mitreisende Elternteil im Ausland, ist die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige venezolanische Auslandsvertretung erforderlich.

Ehemalige venezolanische Staatsangehörige

Es sind in der letzten Zeit vermehrt Fälle aufgetreten, bei denen ehemalige venezolanische Staatsangehörige, die ihre venezolanische Staatsangehörigkeit für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband aufgegeben haben, Schwierigkeiten bei der Ein – und Ausreise in Venezuela hatten, weil angeblich Zweifel an der Aufgabe der Staatsangehörigkeit bestünden.

  • Führen Sie Nachweise der zuständigen venezolanischen Behörde über die Entlassung aus der venezolanischen Staatsangehörigkeit mit sich.

Ausreisesteuer

Bei der Ausreise per Flugzeug ist die Ausreisesteuer bereits im Flugticketpreis enthalten. Es kommt aber vor, dass im Zuge von Preiserhöhungen zwischen Ticketkauf und Reisedatum beim Abflug Nachzahlungen geleistet werden müssen.

Einreise aus/über Brasilien

Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen möchten, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt werden kann.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 USD aber deklarationspflichtig.

Die Einfuhr von Blumen, Pflanzen, Früchten, Fleischprodukten und Gemüse ist verboten.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren sind ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Beide Unterlagen dürften nicht älter als 15 Tage und müssen in spanischer Übersetzung und vom zuständigen venezolanischen Konsulat legalisiert bzw. mit Apostille des Ausstellungsstaates versehen sein.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Dengue-Fieber

2023 verzeichnet das Land einen großen Ausbruch von Dengue-Fieber mit doppelt so hohen Fallzahlen als im Vorjahr.

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen mit möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, eine Gelbfieberimpfung wird jedoch dringend bei Reisen in nahezu alle Landesteile außer zentraler Abschnitte der Nordküste empfohlen. 2021 sind sieben Gelbfieberinfektionen bei Menschen südlich der Gemeinde Maturín im Nordosten Venezuelas (Staat Monagas) aufgetreten.

Bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet wie z.B. den Nachbarländern wird der Nachweis einer Gelbfieberimpfung von allen Personen ab einem Jahr verlangt. Das gilt auch bei einem Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit (z. B. in Brasilien).

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Hohes Risiko besteht ganzjährig in der Region südlich des Orinoko sowie in einem Streifen nördlich entlang des Orinoko, einschließlich dem Mündungsdelta im Bundestaat Delta Amacuro. Geringes Risiko in den Regionen nördlich davon, einschließlich Caracas und Isla Margarita.

Der Haupterreger ist Plasmodium vivax (77%), der die Malaria tertiana auslöst. Daneben kommt die Malaria tropica (23%) in unterschiedlicher Häufigkeit vor. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.

Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird ggfs. empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung besteht bei den meisten Reisenden nicht, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leishmaniasis

In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch selten die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilende Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollte beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.

Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bis zu 50% eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierende Organveränderungen kommen.

  • Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.

Medizinische Versorgung

Das öffentliche Gesundheitssystem in Venezuela ist nicht mehr in der Lage, Kranke adäquat zu versorgen oder notwendige Operationen durchzuführen.

Im privaten Sektor ist in der Hauptstadt Caracas auf vielen Gebieten eine gute medizinische Versorgung gegeben. In Caracas sind gängige Medikamente in vielen Apotheken verfügbar. Für Reisen außerhalb der Hauptstadt wird die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke empfohlen.

Eine medizinische Notfallversorgung außerhalb der Hauptstadt ist nicht gegeben.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßig vor der Aufnahme und Behandlung in Privatkliniken unabhängig einer bestehenden Auslandskrankenversicherung eine Vorauszahlung in bar oder per Kreditkarte zu leisten ist, sonst wird unter Umständen gar nicht erst mit der Diagnostik oder Behandlung begonnen. Im Erkrankungsfall können sich Reisende bei der Deutschen Botschaft in Caracas über Ärzte und Krankenhäuser in Venezuela informieren.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab, die Venezuela als Reiseland ausdrücklich einschließt.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt