Diese Meldung war vom 21.05.2021 bis zum 25.05.2021 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles (Einstufung als Risikogebiet, kein Hochinzidenzgebiet mehr ab 23.05.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Andorra war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor Kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Andorra noch bis 22. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 23. Mai 2021 ist Andorra als Risikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC).

Einreise

Andorra erlaubt die Einreise von Staatsangehörigen und Ansässigen der EU-Mitgliedstaaten sowie von Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Vereinigtes Königreich, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan ohne dass hierfür ein besonderer Grund vorliegen muss und ohne Quarantänepflicht.

Reisende, die drei Nächte oder mehr in Andorra übernachten möchten, müssen einen negativen PCR- oder TMA-Diagnosetest vorweisen, der höchstens 72 Stunden vor Ankunft in Andorra durchgeführt wurde. Ausgenommen sind:

- Kinder unter sechs Jahren

- Reisende, die in Portugal, Frankreich oder Spanien, ansässig sind.

- Reisende, die in Ländern ansässig sind, die in der vom Europäischen Zentrum für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten wöchentlich erstellten Liste als „grüne Länder“ eingestuft sind.

- Reisende, die in Ländern ansässig sind, wo ein Testverhältnis pro Bevölkerung von mindestens 5.000 wöchentlichen Tests pro 100.000 Einwohner mit einer Positivitätsrate von weniger als 9% gegeben ist.

Das Testergebnis muss in Papierform oder in elektronischer Form vorgelegt werden und in englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst sein. Es muss folgende Angaben enthalten: Name des Reisenden, Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, Datum der Durchführung des Tests, Bezeichnung und Kontaktdaten des Analyselabors, die angewandte Testtechnik und das negative Testergebnis.

Durch- und Weiterreise

Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.

Reiseverbindungen

Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.

Beschränkungen im Land

Veranstaltungen von mehr als 10 Personen sind nicht erlaubt. Reisende sollten stets Abstand halten, in Räumen 1,5 Meter, im Freien 4 Meter. Die Teilnehmerzahl bei kulturellen, sportlichen und Freizeit-Veranstaltungen ist begrenzt. Es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur bis zu max. 50% belegt werden.

Hygieneregeln

Es besteht in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie an öffentlichen Plätzen und im Freien – auch bei sportlicher Betätigung - eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab dem 8. Lebensjahr, empfohlen wird das Tragen ab dem 6. Lebensjahr.
Auch in Fahrzeugen ist das Tragen Pflicht, wenn Personen in einem Fahrzeug unterwegs sind, die nicht zum gleichen Haushalt gehören.
Das Rauchen im Freien ist eingeschränkt.

  • Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Andorra liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Es gibt milde, trockene Sommer und lange, kalte Winter.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

In Andorra gibt es keine berufskonsularische Vertretung. Zuständige Vertretung für Andorra ist das Generalkonsulat Barcelona.
In Notfällen können sich Reisende vor Ort an die deutsche Honorarkonsulin in Andorra la Vella wenden.

Infrastruktur/Verkehr

Es gilt Rechtsvorfahrt, außer auf Hauptstraßen und in den Bergen hat der Verkehr bergauf Vorfahrt vor dem Verkehr bergab. Bei Kreisverkehren hat das im Kreisverkehr befindliche Fahrzeug Vorfahrt, wenn nicht ein weißes, dreieckiges Verkehrsschild mit rotem Rand und drei schwarzen Pfeilen in einem Kreis dem einfahrenden Vorrang einräumt.
Das Telefonieren im Auto per Handy ist verboten (außer mit Freisprechanlage).
Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt außerhalb bebauter Gemeinden 90 km/h und innerhalb bebauter Gemeinden 40 km/h.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Es ist verboten, Alkohol in der Öffentlichkeit wie auf der Straße zu trinken.

Der Besitz und Verbrauch von Drogen ist illegal und wird strafrechtlich mit einer Null-Toleranz-Politik geahndet.

Touristenwohnungen müssen registriert sein und es drohen Geldstrafen bei Nichtregistrierung. Hotels und Ferienwohnungsbetreiber sind verpflichtet, die Namen von Gästen zu melden.

Geld/Kreditkarten

Zahlungsmittel ist der Euro. Andorra gibt eigene Euro-Münzen heraus. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthalt in Andorra hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

Andorra gehört nicht zur Europäischen Union. Staatsangehörige der Länder, welche für den Schengenraum ein Visum benötigen, benötigen für die Einreise nach Andorra und für die Ausreise aus Andorra in den Schengenraum ein Visum mit einer Gültigkeit für mehrere Ein- oder Ausreisen. Dieses Visum kann bei einem spanischen oder französischen Konsulat beantragt werden.

Ein Aufenthalt über drei Monate erfordert eine Aufenthaltsgenehmigung.

Minderjährige

Minderjährige ohne Begleitung benötigen zusätzlich zum gültigen Ausweisdokument eine amtlich beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten, möglichst übersetzt ins Katalanische, sowie Kopien der Pässe nicht mitreisender Erziehungsberechtigter.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Währung ist unbeschränkt möglich, für die Einfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt.

In Andorra gekaufte Waren sind grundsätzlich in Frankreich und Spanien zu verzollen.
In ein Land der Europäischen Union können die folgenden Mengen der in Andorra gekauften Produkte ohne zusätzliche Kosten ausgeführt werden:

  • 1000 g Kaffee oder 400 g Extrakte
  • 200 g Tee oder 80 g Extrakte
  • 1,5 l Likör mit mehr als 22 Prozent oder 3 l Likör oder Aperitif mit weniger als 22 Prozent oder Schaumwein bzw. 5 l Tafelwein (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)
  • 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (mit einem Stückgewicht von weniger als 3 g) oder 75 Zigarren (mit einem Stückgewicht von mehr als 3 g) oder 400 g Pfeifentabak (gilt nicht für Personen unter 17 Jahren)
  • Sonstige landwirtschaftliche Produkte bis zu einem Wert von 300 Euro (für Personen ab 15 Jahren) ohne Überschreitung folgender Grenzen: 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 kg Frischmilch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten, 5 kg Fleisch
  • 75 g Parfüm plus 375 ml Eau de Cologne
  • Sonstige industrielle Produkte bis zu einem Wert von 900 Euro (Personen ab 15 Jahren) bzw. 450,- Euro (Kinder unter 15 Jahre)

Heimtiere

Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der EU. Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die Einreise nach Andorra sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist gut.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke. Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt