Diese Meldung war vom 15.07.2022 bis zum 16.09.2022 gültig

Flagge CRMeldung für Costa Rica (CR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Beschränkungen im Land, Empfehlungen),Sicherheit (Innenpolitische Lage, Kriminalität),Natur und Klima,Reiseinf

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.

Ausreise und Transit

Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.

Beschränkungen im Land

Die generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume wurde aufgehoben und gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen.

Empfehlungen

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im Land ist grundsätzlich ruhig. Kleinere Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in der Hauptstadt San José und der Metropolregion (Gran Área Metropolitana) vorkommen und zu lokalen Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist in Costa Rica niedriger als in den Nachbarländern, aber nicht zu ignorieren. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen insbesondere in den Städten und in stark frequentierten Nationalparks vor.

In der Hauptstadt San José kommt es insbesondere in der Umgebung der Busbahnhöfe und der Calles 14 y 6, Av. Central y 7 oft zu Taschendiebstählen, nach Einbruch der Dunkelheit erhöht sich die Gefahr. Waffengebrauch ist selten, aber möglich. Einsame oder unübersichtliche Gegenden sollten gemieden werden.

Die Hafenstadt Puntarenas und die Gegend an der Karibikküste um die Hafenstädte Moin und Limón weisen eine besonders hohe Gewaltkriminalität auf. Auch in den beliebten Touristenzentren Cahuita und Puerto Viejo kommen Diebstähle und in seltenen Fällen auch bewaffnete Raubüberfälle vor.

Ablenkungsmanöver zum Diebstahl der Tagesrucksäcke in Überlandbussen sind verbreitet, zuletzt vermehrt in den Bussen auf dem Weg nach La Fortuna (Monteverde, Arenal).

2021/22 gab es schwere Sexualdelikte gegen Frauen, auch Touristinnen, besonders in der Region Caribe (z.B. Puerto Viejo, Cahuita) und in Jacó (K.o.-Tropfen). Wichtig sind in diesen Fällen Anzeigen bei den Polizeidienststellen.

Geparkte Autos mit Gepäck oder Wertsachen werden regelmäßig aufgebrochen, insbesondere an der Brücke beim Fluss Tarcoles (Pazifik) und an den Stränden. Selbst auf bewachten Parkplätzen gilt erhöhte Vorsicht. Diebe verwenden zudem vermehrt Störsender, achten Sie also beim Verschließen des Autos darauf, dass dieses wirklich verschlossen ist und das Schlüsselsignal nicht gestört wurde.

In den großen Touristenzentren (Guanacaste, Playa de Coco, Flamingo, Tamarindo und Nosara) stehen Dienststellen der Touristenpolizei bereit. Die landesweite kostenlose Notrufnummer lautet 911. Auch das costa-ricanische Tourismusinstitut (ICT) bietet Touristen über die kostenlose Rufnummer (+506) 800-8868-7476 oder 800-8887-4766 Unterstützung an.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und fertigen Sie Kopien an bzw. speichern Sie sie elektronisch.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit, verzichten Sie insbesondere auf Schmuck, sichtbar getragene Gürteltaschen und Smartphones.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Meiden Sie das Zentrum von San José bei Dunkelheit sowie Armutsviertel. Auch einsame oder unübersichtliche Gegenden sollten gemieden werden.
  • Seien Sie als allein reisende Frau besonders umsichtig und misstrauisch in unerwarteten Situationen. Achten Sie in Bars oder Clubs auf Ihre Umgebung insbesondere das Verhalten von Personen in Ihrer Nähe.
  • Transportieren Sie Ihr Gepäck im Linien- und Überlandverkehr nach Möglichkeit immer im Personenteil oder im Fußraum des Busses und lassen Sie es nicht aus den Augen.
  • Behalten Sie alle Dokumente, Geld, Handy und Wertsachen immer direkt bei sich (Brustbeutel u.ä.).
  • Lassen Sie Ihr Gepäck auch in abgeschlossenen Fahrzeugen nicht unbeaufsichtigt. Das gilt auch für private touristische Busse mit Reiseleitung.
  • Halten Sie Türen und Fenster auch während der Fahrt verschlossen und verriegelt und stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Halten Sie bei eigenen (auch vermeintlichen) Pannen nicht sofort an, sondern fahren Sie bis zur nächsten Werkstatt oder Tankstelle oder rufen Sie professionelle Hilfe.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Gehen Sie im Restaurant selbst mit Ihrer Kreditkarte zur Zahlung an die Kasse.

Natur und Klima

Tropenstürme

Das Klima ist tropisch bis subtropisch. Von Mai bis Ende November ist Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen. Starke Regenfälle können gefährliche Flutwellen in Flüssen und Bächen sowohl in den Bergen als auch an der Küste und Erdrutsche auslösen und in der Folge zu Überschwemmungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen.

Erdbeben und Vulkane

Costa Rica liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommt.
Von den 16 Vulkanen in Costa Rica sind derzeit die Vulkane Turrialba, Rincon de la Vieja, Poás und Irazú mitunter aktiv. Der Ausbruch eines Vulkans kann zur Schließung des internationalen Flughafens Juan Santamaría in San José/Alajuela führen.

Meeresströmungen

Starke Strömungen, Unterströmungen und plötzlicher, starker Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen und führen jedes Jahr zum Tod von Touristen und Einheimischen sowohl an der Pazifik- als auch an der Karibikküste, auch von kräftigen, sportlichen Menschen. Auch im niedrigen Wasser können diese so stark sein, dass selbst Erwachsene ins offene Meer gezogen werden. Nur wenige Strände werden von Rettungsschwimmern bewacht oder haben Rettungsboote.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Informieren Sie sich bei der costaricanischen Katastrophenschutz-Kommission (Comisión Nacional de Emergencias, CNE) über eventuelle Katastrophengebiete.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Hinterlassen Sie bei längeren Ausflügen Informationen zu Ziel und geplanter Route im Hotel.
  • Seien Sie beim Schwimmen sowohl an der Pazifik- als auch an der Karibikküste besonders vorsichtig und verzichten Sie bei Warnungen vor Strömungen ganz darauf, ins Wasser zu gehen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Achten Sie auf das Verhalten Einheimischer und ggf. deren Warnungen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Taxis, Mietwagen, Überlandbusse und für entlegene Gebiete Flugverbindungen stehen zur Verfügung. Auch wenn die Entfernungen in Costa Rica kurz erscheinen, nehmen Überlandreisen oft viel Zeit in Anspruch, mit Staus müssen Sie jederzeit rechnen. Die Straßen befinden sich generell in einem sehr schlechten Zustand (tiefe Schlaglöcher, nicht vorhandene Straßenmarkierungen). Autobahnen sind oft bessere Landstraßen. Die Unfallrate im Land ist sehr hoch.

Im Falle eines Unfalls dürfen die beteiligten Fahrzeuge i.d.R. erst nach Aufforderung der Polizei bewegt werden, da dies andernfalls als Schuldeingeständnis gewertet wird. In diesem Fall kommt ein Sachverständiger der Versicherungsgesellschaft Grupo INS.

Bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss droht im Falle eines Unfalls mit Todesfolgen eine Gefängnisstrafe bis zu 15 Jahren.

Auch in Costa Rica sind die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt und das Fahren ohne Sicherheitsgurt oder ohne Kindersitz unter - sehr hohe - Strafen gestellt. Die meisten Autoverleiher bieten Kindersitze an.

Geldstrafen können in Costa Rica ausschließlich über nationale Banken beglichen werden.

  • Planen Sie für alle Reisen genügend Zeit ein.
  • Vermeiden Sie möglichst Nachtfahrten.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Rechnen Sie mit riskanter und unvorhersehbarer Fahrweise der Verkehrsteilnehmer.
  • Informieren Sie sich ggf. über die Straßenverhältnisse vor Ort telefonisch unter 800-87267486.
  • Warten Sie im Falle eines Unfalls das Eintreffen von Sachverständigen ab.
  • Zahlen Sie keine Strafzettel in bar vor Ort, sondern nur in Banken.

Abenteuer-Tourismus/Besuche von Vulkanen

Sicherheitsvorkehrungen bei Abenteuer-Tourismus (Wildwasser-Rafting, Canopy usw.) entsprechen häufig nicht deutschem Standard, es kommt immer wieder zu Unfällen.

Besuche des Vulkans Poás sind nur mit vorheriger Online-Anmeldung über das Sistema Nacional de Áreas de Conservación SINAC möglich.

  • Buchen Sie Abenteuer-Touren nur bei etablierten, beim Instituto Costarricense de Turismo (ICT) registrierten Tourismusunternehmen.
  • Meiden Sie Alleingänge und unbekannte Wege.
  • Wandern Sie keinesfalls in abgesperrten Bereichen von Nationalparks oder an Vulkanen, auch wenn das gelegentlich skrupellose Unternehmer anbieten. Die Kosten für Rückholaktionen durch Nationalparkverwaltung und Rettungsdienste sind sehr hoch.
  • Seien Sie während der Regenzeit von Mai bis November beim Wandern und Baden an Wasserfällen und in Flüssen besonders vorsichtig, da es bereits Sturzfluten und Erdrutsche gab, die Todesopfer forderten.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist in Verbindung mit einem gültigen Reisepass bei Aufenthalten bis zu drei Monaten grundsätzlich ausreichend. Die zusätzliche Mitnahme eines Internationalen Führerscheins ist zur Vermeidung von Problemen bei Polizeikontrollen jedoch empfehlenswert.

LGBTIQ

LGBTIQ können in Costa Rica ungehindert reisen. Besonders in ländlichen Gebieten sollte beachtet werden, dass viele Costa Ricaner religiös und konservativ sind.

Rechtliche Besonderheiten

Ein besonderes Augenmerk richten die costa-ricanischen Strafverfolgungsbehörden auf Fälle von Kindesmissbrauch. Hier drohen langjährige Haftstrafen. Diese Taten werden, wenn sie von Deutschen oder an Deutschen im Ausland begangen werden, auch in Deutschland nachdrücklich strafrechtlich verfolgt.

Drogenbesitz und -handel sind in Costa Rica strafbare Delikte und werden von den einheimischen Behörden streng verfolgt. Der internationale Drogenschmuggel führt zu hohen Strafen. Bei Festnahme muss mit einer Verurteilung zu einer drastischen Haftstrafe gerechnet werden, die mehrjährig ohne zeitnahe Überstellungsmöglichkeit in costa-ricanischen Gefängnissen verbüßt werden muss.

Die Teilnahme an politischen Veranstaltungen wie Demonstrationen ist Ausländern untersagt und kann zur Haftstrafen oder einer Ausweisung führen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Colón (CRC), Zahlungen in USD sind landesweit möglich und üblich. Die Abhebung von Bargeld am Geldautomaten mit Kreditkarte ist meist bis zu bis zu einer Höhe von ca. 200.000 CRC pro Tag (ca. 300 EUR) bzw. dem mit der Hausbank vereinbarten Rahmen möglich. Die meisten Banken haben Verträge mit Maestro gekündigt, sodass mit einer Maestro-Bankkarte in der Regel kein Bargeld mehr abgehoben werden kann.

  • Seien Sie vorsichtig beim Geldziehen mit einer Kreditkarte direkt am Schalter. Dies löst unter Umständen eine Spontansperre der Karte aus, die nur durch telefonische Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausbank aufgehoben werden kann.
  • Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf Kreditkarten, sondern führen Sie alternative Zahlungsmittel (Bargeld in Colones und/oder USD) mit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für den Tag der Einreise und den Folgetag gültig sein und sich in gutem Zustand befinden.

Da für die Rückreise (auch Transit) oder die Weiterreise über andere Länder meist eine längere Gültigkeit erforderlich ist, die mindestens den kompletten Reisezeitraum abdecken muss oder darüber hinausgehende Gültigkeiten voraussetzt, wird grundsätzlich empfohlen, Reisedokumente mit einer Gültigkeit von mindestens noch einem halben Jahr mit sich zu führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zu touristischen Zwecken für bis zu 90 Tage kein Visum.

Ein Anspruch auf die maximale Aufenthaltsdauer besteht nicht, häufig wird eine kürzere Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Die Entscheidung hierüber wird vom Beamten bei der Einreise auf der Grundlage des Rückflugtickets, Aufenthaltszwecks, finanzieller Leistungsfähigkeit, etc. erteilt. Reisende müssen ein Rückflugticket/Anschlussticket/Busticket und einen Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt im Land vorlegen, ggf. sind auch die Einreisevoraussetzungen für die Weiterreise in Nachbarländer nachzuweisen. Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer können bei der Ausländerpolizei (Migración) gebührenpflichtig gestellt werden.

Sollten Sie einen längeren Aufenthalt oder die Einreise zu einem anderen Zweck (z.B. Praktikum, Freiwilligendienst, Studium) planen, sollten Sie dafür vor der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Botschaft Costa Ricas in Berlin beantragen.

Über Einwanderungsvoraussetzungen informiert die costa-ricanische Einwanderungsbehörde.

  • Informieren Sie sich bei geplanter Weiterreise in ein Nachbarland vor Einreise nach Costa Rica über die dort geltenden Einreisevoraussetzungen.

Einreisekontrolle

Bei der Einreise von Panama und Nicaragua nach Costa Rica auf dem Landweg ist es wichtig darauf zu achten, dass sowohl der costa-ricanische Einreisestempel als auch der panamaische bzw. nicaraguanische Ausreisestempel im Reisepass angebracht werden. Bei dem panamaisch-costa-ricanischen Grenzübergang Sixaola muss eine Brücke zu Fuß überquert werden. Reisende müssen dort darauf achten, von beiden Grenzkontrollen Stempel zu erhalten und die Brücke nicht ohne den Besuch der jeweiligen (daneben befindlichen) Grenzstationen zu überqueren. Gleiches gilt für die Rückreise.

Ohne diese Stempel im Pass kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Aus- und Weiterreise kommen, da die Ausländerpolizei in diesen Fällen die Möglichkeit eines illegalen Aufenthalts in Costa Rica prüft und zu diesem Zweck die Pässe unter Umständen mehrere Wochen einbehält. Es können aus diesem Grund Inhaftierungen und Abschiebungen erfolgen.

Ein- und Ausreise über die USA

Aktuelles

Aufgrund der rigiden Bestimmungen der USA im Rahmen der Covid-19-Krise kann es bei Ausreisen über die USA zu Schwierigkeiten kommen.

  • Beachten Sie für die Ein- und Ausreise über die USA die Einreisebestimmungen für die USA.
  • Prüfen Sie unbedingt Ihren ESTA-Status und kontaktieren Sie vor Abflug die US-Botschaft in San José.

Auch an den costa-ricanischen Flughäfen gelten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen bei Reisen in und über die USA. So ist u.a. die Mitnahme von pulvrigen Substanzen (z. B. Kaffee) im Handgepäck nicht gestattet. Zu Ausnahmen (z. B. Erwerb in der Duty-Free-Zone) kontaktieren Sie bitte Ihre Fluglinie.

Gebühren bei Ausreise

Seit Juni 2015 ist die Ausreisesteuer bei den meisten Fluggesellschaften im Preis für die Flugtickets enthalten. Wird die Grenze auf dem Landweg überquert, ist die Steuer zu entrichten (i.d.R. 7 USD, zahlbar auch in CRC).

Bei illegalem Aufenthalt müssen Strafen in Höhe von 100 USD pro angefangenem Monat ohne gültige Aufenthaltserlaubnis gezahlt werden. Diese kann bei der Migración, landesweit in den Filialen der Banco de Costa Rica und in Postfilialen von Correos de Costa Rica in Paso Canoas, La Cruz, Liberia und Alajuela gezahlt werden. Bei Nichtbegleichung wird ein Einreiseverbot verhängt, das für den dreifachen Zeitraum des illegalen Aufenthaltes gilt. Diese Regelung gilt sowohl für Touristen, als auch für Personen mit temporärem Aufenthaltstitel.

Minderjährige

Minderjährige können grundsätzlich ohne Begleitung der Sorgeberechtigten einreisen und benötigen nach costa-ricanischem Recht nicht deren förmliche Einverständniserklärung. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die costa-ricanischen Behörden auf die Vorlage einer notariellen Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter, in spanischer Sprache mit Apostille (Überbeglaubigung) nach dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, bestehen.

Bei der Ausreise von Minderjährigen aus Costa Rica, die auch costa-ricanische Staatsangehörige oder in Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung (residencia) für Costa Rica sind, auch wenn dieser Aufenthaltstitel bereits abgelaufen ist, und die allein oder in Begleitung nur eines Elternteils oder einer dritten Person ausreisen, verlangen die costa-ricanischen Grenzbehörden ein sog. „Permiso de Salida“ (Ausreiseerlaubnis). Dies kann bei der Migración in San José (bei Aufenthalt in Costa Rica) oder bei der costa-ricanischen Botschaft in Berlin beantragt werden. Ohne dieses Dokument wird eine Ausreise aus Costa Rica selbst dann nicht gestattet, wenn der mitausreisende Elternteil sein alleiniges Sorgerecht nachweisen kann. Welche Unterlagen im Einzelfall für die Ein- und Ausreise notwendig sind, sollten vor der Reise mit der Botschaft Costa Ricas in Berlin geklärt werden.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung dürfen bis zu einem Wert von 10.000 USD eingeführt werden.

Es ist verboten, Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Obst und Gemüse (Ausnahme: Konserven) im Reisegepäck nach Costa Rica einzuführen.

Für die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Sie ein Attest in englischer oder spanischer Sprache mit sich führen, ggf. auch noch weitere Unterlagen. Diesbezügliche Informationen erteilt der Zoll in Costa Rica, zuständig ist das Ministerio de Hacienda.

Die Ausfuhr von Pflanzen, Tieren und Muscheln aus Costa Rica ist ebenfalls verboten.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist mindestens eine tierärztliche Gesundheitsbestätigung in englischer oder spanischer Sprache von einem Tierarzt sowie ein Heimtierausweis mit Nachweis der Impfungen insbesondere gegen Tollwut erforderlich. Ausführliche Informationen erteilt die Botschaft Costa Ricas in Berlin. Auch die Ausfuhr von Heimtieren unterliegt strengen Kriterien.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Zudem muss bei Einreise aus Tansania und Sambia der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erfolgen.

Bei Einreise aus Argentinien und Panama besteht keine Nachweispflicht.

Für weitere südamerikanische Länder gelten folgende Vorgaben:

Nachweispflicht für ganz Kolumbien außer Barranquilla, Cali, Cartagena, Medellín, San Andrés und Bogota; Nachweispflicht für Ecuador nur für Morona-Santiago, Napo, Orellana, Pastaza, Sucumbíos und Zamora-Chinchipe; Nachweispflicht für ganz Paraguay außer der Hauptstadt Ascunción;  Nachweispflicht für ganz Peru außer Lima, Cusco, Machu Picchu, Inka Trail, Lambayeque, Tumbes, Piura und Cajamarca; Nachweispflicht für Trinidad und Tobago außer für die städtischen Gebiete von Port of Spain und für Reisende im Transit oder Reisende nur auf der Insel Tobago.

Costa Rica selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein minimales Malariarisiko in den Provinzen Heredia, Alajuela und Limón. Als malariafrei gelten San José sowie die übrigen Landesteile, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Zusätzlich wurden 2019 Malariafälle auch in der Provinz Puntarenas bekannt, so dass auch hier von einem minimalen Risiko auszugehen ist.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Costa Rica kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Viruserkrankung, die über den Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen wird. Landesweit besteht in Costa Rica ein hohes Risiko für Bissverletzungen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Diese durch Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung kommt landesweit vor und kann zu Hautveränderungen (kutane Form) oder einer generalisierten Erkrankung mit Fieberschüben und Milzvergrößerung (viszerale Form) führen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Leptospirose

Diese bakterielle Infektion wird ganzjährig vereinzelt durch Kontakt mit Oberflächenwasser, das mit Nagetierausscheidungen kontaminiert ist, übertragen. Meist verläuft die Erkrankung wie ein milder grippaler Infekt, in seltenen Fällen kann es jedoch zu einer schwerwiegenden Beteiligung der Leber und Nieren kommen, siehe Merkblatt Leptospirose.

  • Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.

Medizinische Versorgung

Die Gesundheitsversorgung ist gerade in ländlichen Gebieten häufig nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen. Grundsätzlich sollte bei ernsthaften Erkrankungen, Unfällen, etc. schnellstmöglich eines der Krankenhäuser im Großraum San José aufgesucht werden.

Die Kosten für eine medizinische Behandlung sowie Medikamente müssen in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.

Notfallpatienten wird regelmäßig wegen nicht vorliegender Kostenübernahme die Behandlung verweigert. Gleiches gilt für die zahlreichen privaten Ambulanzdienste (z.B. für Helikoptertransport vom Unfallort in ein Krankenhaus in San José). Hier muss der Patient in Vorkasse treten.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt