Diese Meldung war vom 21.01.2022 bis zum 24.01.2022 gültig
Meldung für Mongolei (MN)
Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Einstufung als Hochrisikogebiet ab 23. Januar 2022)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Mit Wirkung vom 23. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei gewarnt.
Epidemiologische Lage
Die Mongolei ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 23. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
Einreise
Sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung sowie einiger weniger internationaler Airlines. Im Personenverkehr ist die Einreise bis einschließlich 31. März 2022 nur über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich.
Auf dem Luftweg dürfen Ausländer grundsätzlich nur mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einem gültigen Visum für die Mongolei einreisen. Für Staatsangehörige bestimmter Länder ist ein visumfreier Aufenthalt möglich. Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchsaufenthalte und touristische Aufenthalte für eine maximale Aufenthaltsdauer von 30 Tagen visumsfrei einreisen, siehe auch Einreise und Zoll - Visum.
Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Im Falle eines positiven PCR-Tests ist zusätzlich ein Nachweis erforderlich, dass die Person innerhalb der letzten vier Monate eine COVID-19-Infektion überstanden hat.
Alle in die Mongolei einreisenden Personen müssen darüber hinaus nach der Ankunft am Flughafen Chinggis Khaan auf eigene Kosten sowohl einen Schnelltest als auch einen PCR-Test vornehmen lassen. Anschließend wird eine dreitägige häusliche Quarantäne empfohlen. Nach bisher offiziell nicht bestätigten Informationen ist vorgesehen, am dritten Tag der häuslichen Quarantäne durch ein Testteam einen weiteren kostenpflichtigen PCR-Test durchzuführen.
Durch- und Weiterreise
Ein Transitaufenthalt ist derzeit aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs nicht möglich.
Reiseverbindungen
Sämtliche internationale Flug- und Zugverbindungen sind derzeit ausgesetzt. Eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist nur mit einer Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde möglich, die auf der Grundlage der entsprechenden Genehmigung Russlands bzw. Chinas (die ihrerseits die Grenzen geschlossen haben) ausgestellt wird.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4). Etwa 80 Prozent der Behörden und staatlichen Einrichtungen, sowie Geschäfte und Dienstleistungen arbeiten mit geringfügigen Einschränkungen sowie verstärkten Hygiene- und Zugangskonzepten. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist unter Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines vollständigen Impfnachweises möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist zum Teil eingeschränkt. Es muss damit gerechnet werden, dass einzelne Provinzen abhängig vom dortigen Infektionsgeschehen weitere Schutzmaßnahmen verhängen.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen können mit einer Geldstrafe geahndet werden. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden gelegentlich aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.
Empfehlungen
- Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
- Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die seit 12. Januar 2022 geltenden Quarantänebestimmungen und ergänzenden Maßnahmen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
- Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
- Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage ist trotz häufiger Regierungswechsel stabil. In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Demonstrationen.
- Meiden Sie Demonstrationen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in der Hauptstadt Ulan Bator auf Märkten, insbesondere dem Narantuul-Markt, in Einkaufszentren, Kaufhäusern und in der Nähe von bekannten Restaurants sowie von Pubs und touristischen Sehenswürdigkeiten vor. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Handlungen alkoholisierter Männer, auch gegen Ausländer, kommen.
Auch außerhalb der Städte gibt es vereinzelt Gewalt-, Raub- und Diebstahlsdelikte gegenüber Touristen. In einigen Fällen haben zugestiegene Komplizen bei Taxifahrten gemeinsam mit dem Fahrer Fahrgäste beraubt.
- Seien Sie insbesondere bei Dunkelheit in der Stadt besonders vorsichtig.
- Meiden Sie ärmere Stadtviertel, Ger-Viertel genannt.
- Nehmen Sie bei Taxifahrten stets auf der Rückbank Platz und lassen Sie das Zusteigen von weiteren Fahrgästen nicht zu.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Die Mongolei liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist kontinental semiarid. Kurze Regenzeiten erstrecken sich von Mitte Juli bis Mitte September.
Es kommt zu extremer Kälte im Winter und extremer Hitze im Sommer.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.
Die transmongolische Eisenbahn verbindet Ulan Bator mit Russland und China.
Angesichts der nicht überall ausreichenden Straßeninfrastruktur und der allgemein wenig defensiven Fahrweise besteht bei Überlandtouren erhöhte Unfallgefahr, insbesondere abseits befestigter Straßen.
Die Promillegrenze beträgt 0,0. Kontrollen sind häufig und Zuwiderhandlungen werden empfindlich bestraft.
Das Netz der medizinischen Notfallversorgung ist auf dem Lande besonders dünn, weshalb auch leichtere Verletzungen/Unfallfolgen zu großen Komplikationen führen können.
Bei der Benutzung von Privattaxis werden häufig stark überhöhte Fahrpreisen berechnet, bei Nichtzahlung kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Das Angebot regulärer Taxiunternehmen, die z. T. auch in englischer Sprache kontaktiert werden können, nimmt zu.
Bei Reitausflügen ist die Verletzungsgefahr besonders groß, wenn kein Helm getragen wird und Sattelzeug nicht mit Sicherheitssteigbügeln verwendet wird. Kanu- und Kajakfahrten auf mongolischen Flüssen bergen ohne landseitige Begleitung von Ortskundigen erhebliche Gefahren.
Aufgrund von Seuchenausbrüchen (z. B. Maul- und Klauenseuche) können einzelne Gebiete der Mongolei zeitweise für Touristen gesperrt sein.
- Achten Sie auf Mindeststandards in Fahrzeugen wie Sicherheitsgurte.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Erkundigen Sie sich bei Taxifahrten vorab über den Fahrpreis und greifen Sie auf Anbieter zurück, mit denen eine Verständigung möglich ist.
- Beachten Sie auch bei Aktivitäten stets Mindestsicherheitsstandards.
- Unternehmen Sie Kanu- und Kajakfahrten auf Flüssen nie allein, sondern landseitig mit ortskundiger Begleitung.
Führerschein
Ein deutscher Führerschein wird mit einer Übersetzung für Aufenthalte bis zu einem Jahr anerkannt. Die Übersetzung kann entweder der Internationale Führerschein oder eine von einem amtlichen Übersetzer angefertigte Übersetzung sein.
LGBTIQ
Die Mongolei ist eines der wenigen asiatischen Länder, in denen die Diskriminierung von LGBTIQ-Menschen verboten ist. Homosexualität sowie jede andere Ausprägung sexueller Identität sind in der Mongolei legal. Besonderen Verfassungsschutz genießen LGTBIQ-Menschen in der Mongolei über die Grundrechte hinaus nicht, werden durch die geltenden Gesetze - mit Ausnahme des Familienrechts - jedoch auch nicht diskriminiert.
Eine offene gesellschaftliche Ausgrenzung ist nicht erkennbar. Gewaltsame Übergriffe auf LGBTIQ-Menschen seitens der Bevölkerung existieren, jedoch werden staatliche Akteure sowie die Öffentlichkeit nach und nach für die Situation der LGBTIQ-Personen sensibilisiert. Auf diese Weise wird - vorwiegend in Ulan Bator - ein Umfeld geschaffen, in dem LGBTIQ-Personen nicht in steter Angst vor Entdeckung oder Diffamierung ihrer sexuellen Identität und Lebensweise leben müssen. Eine entsprechende Szene existiert unter den Einheimischen, hält sich in der Öffentlichkeit aber eher bedeckt und vor allem in ländlichen Gebieten ist der Fortschritt, was die Situation der LGBTIQ-Menschen betrifft, deutlich langsamer.
In der mongolischen Gesellschaft sind die klassischen Rollenbilder der femininen Frau und des maskulinen Mannes stark verankert. Eine Ehe wird nach dem mongolischen Familiengesetz ausschließlich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Damit einhergehend ist die fehlende Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen oder anderer rechtlich bindender Zusammenschlüsse.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Tugrik (MNT). US-Dollar oder Euro können in allen Banken und Wechselstuben getauscht werden. Bei kleineren oder beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf.
Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen Tugrik erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimag-Zentren getauscht werden, vor längeren Reisen sollte daher ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator eingetauscht werden.
In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kredit- oder Bankkarten (Plus-System) Bargeld abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung noch nicht möglich.
Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren, akzeptieren gängige Kreditkarten.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum.
Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.
Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.
Unabhängig von der Möglichkeit der Visumerteilung bei Einreise wird zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten. Weitere Informationen erteilen die mongolischen Immigrationsbehörden.
Transitreisen
Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.
Grenzübergänge für Ausländer
Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
- über den internationalen Flughafen von Ulan Bator,
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag); Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag); Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornogov Aimag/Ostgobi).
Da die genannten Grenzübergänge nicht rund um die Uhr geöffnet sind, können evtl. Wartezeiten entstehen.
Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.
Registrierung
Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor der Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisum zu erhalten.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Aus- und Weiterreise in die VR China
Für die Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischem Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass Reisende in der Mongolei durch die chinesische Botschaft in Ulan Bator kein Visum für China erhalten können.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zum Betrag des deklarierten Betrags möglich.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.
Bei der Ausreise wird sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologische Funden, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls zu finden.
Einreise mit dem Kfz
Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.
Es kommt auf dem Land gelegentlich zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel. Dies sollte bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern). Euro-Diesel für Kfz mit Euro-5-Norm ist nur ausnahmsweise erhältlich.
Ein deutscher Führerschein berechtigt während eines Kurzaufenthaltes zum Führen eines Kfz, jedoch muss eine Übersetzung mitgeführt werden.
Heimtiere
Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren müssen für jedes Tier ein Impfpass sowie eine aktuelle amtliche veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft und der Ausfuhrort von Seuchen frei ist. Ferner muss eine Ausreisegenehmigung vorliegen, aus der hervorgeht, dass das Tier aus dem Ursprungsland ausgeführt werden darf. Bei Einreise wird an der Grenze eine Bescheinigung gegen eine Gebühr von 20.000 Tugrik (ca. 7 Euro) pro Tier ausgestellt.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A nd Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, , Meningitis (A/CW/Y) und FSME empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Masern
In den Jahren 2015/2016 ist es zu einer Masernepidemie mit 20.000 Fällen gekommen, überwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Nachdem die Mongolei in den Jahren zuvor bereits als masernfrei eingestuft wurde, sollen Impfkampagnen jetzt wieder zu einer Eindämmung der Epidemie führen.
Tuberkulose
Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 200 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100.000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht selten.
Tollwut
Diese Infektion ist im Land weiterhin endemisch (besonders Hunde, aber auch z.B. Bären), jedes Jahr werden vereinzelte menschliche Todesfälle gemeldet. Im Jahr 2017 wurde ein tollwütiger Bär im Nationalpark unweit von Ulan Bator erlegt.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Frühsommermeningoenzephalits (FSME) und RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)
Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung kommt vor allem im Norden an der Grenze zu Sibirien vor, siehe Merkblatt FSME.
- Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit HFMD
Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen, auch in Ulan Bator. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden nicht zu rechnen.
Brucellose
In den letzten Jahren wurden regelmäßig Erkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung wird durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Milchprodukten übertragen.
- Seien Sie bei Rohmilch und Rohkäse vorsichtig.
Milzbrand (Anthrax)
Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion beim Menschen. Die Krankheit wird überwiegend durch kranke Rinder verursacht Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).
Pest
Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. Hier wird sie von erkrankten Murmeltieren auf den Menschen übertragen, da diese als Delikatesse gelten. 2019 kam es zum Tod zweier russischer Touristen, die verseuchtes Murmeltierfleisch gegessen hatten. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (z. B. bei der Jagd), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.
Luftverschmutzung
Besondere Belastungen verursacht im Winter die durch Fernheizwerke, Verkehr und die Ofenbeheizung der Jurten-Siedlungen entstehende und durch häufige Inversionswetterlage begünstigte extreme Luftverschmutzung. Diese überschreitet deutsche Grenzwerte um ein Vielfaches. Sowohl die Schadstoffemissionen, die im Winter Spitzenwerte erreichen, als auch die extreme Lufttrockenheit sind ursächlich für z. T. chronische Atembeschwerden und Bronchial-Erkrankungen. Diese gesundheitsbelastenden Umweltbedingungen sind besorgniserregend und werden in den Medien diskutiert.
Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z. B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den letzten Jahren haben in Ulan Bator private internationale Kliniken eröffnet (Intermed, SOS, Songdo, GrandMed), die erheblich zur Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung zumindest in der Hauptstadt beigetragen haben.
Nicht alle westliche Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen - sind in der Mongolei erhältlich.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt