Diese Meldung war vom 26.04.2021 bis zum 30.04.2021 gültig

Flagge MNMeldung für Mongolei (MN)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Mongolei wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Die Mongolei war zunächst von COVID-19 weniger betroffen. Seit November 2020 häufen sich jedoch die Zahlen der bestätigten Corona-Fälle, bei denen die Übertragung im Land, außerhalb des Quarantänesystems stattgefunden hat. Die Mongolei ist als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Ausgenommen davon sind Sonderflüge der mongolischen Regierung zur Repatriierung eigener Staatsangehöriger.

Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich. Die Grenzübergänge nach Russland sind auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht daher faktisch eine Ein- und Ausreisesperre. Von der Einreisesperre ausgenommen sind Ausländer bzw. deutsche Staatsangehörige mit einem ständigen Aufenthaltstitel für die Mongolei und solche mit einem/r mongolischen Ehegatten/in und gemeinsamen Kindern. Für die Einreise mit einem der Sonderflüge ist nicht mehr die vorherige Genehmigung der mongolischen Behörden erforderlich. Flugtickets können nunmehr direkt bei der durchführenden Fluggesellschaft (je nach Destination) gebucht werden. Einzig für die Einreise über Seoul ist aktuell nach wie vor eine Anmeldung über das mongolische Außenministerium erforderlich. Für die Einreise ist ein gültiges Visum oder ein gültiger Aufenthaltstitel erforderlich.
Mongolische Auslandsvertretungen sind ermächtigt, kurzfristige Diplomatische, Dienst- und Geschäftsvisa zu erteilen; diese 30-Tage-Visa werden in der Mongolei einmalig um bis zu 30 Tage auf max. 60 Tage verlängert. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden alt sein darf. Darüber hinaus hat jede Änderung der Reisebestimmungen in den beiden Nachbarländern Russland und China, aber auch in Korea und Japan direkte Auswirkung auf die Situation der Mongolei. Unmittelbar bei Einreise beginnt eine 7-tägige Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung (für Ausländer i. d. R. im Hotel) unter einfachen Verhältnissen (eingeschränkte Körperpflegemöglichkeiten, einfachste Verpflegung). Die zur Verfügung stehenden Quarantäneeinrichtungen sind auf dieser Webseite veröffentlicht. Während der Quarantäne sind mindestens zwei PCR-Tests durchzuführen. Die Quarantäne endet erst, wenn beide Testergebnisse negativ sind und keine typischen COVID-19-Symptome vorliegen. Bei einem positiven Testergebnis wird die infizierte Person zur Behandlung in ein Krankenhaus eingeliefert. Von der Quarantänepflicht sind alle diejenigen ausgenommen, die nachweislich bereits seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft sind oder die nachweislich bereits an COVID-19 erkrankt waren und vollständig genesen sind.

Da das Fluggepäck ebenfalls in Quarantäne genommen wird, muss das Handgepäck essentielle Utensilien für die Quarantäne enthalten – wie z. B. Medikamente, persönliche Hygieneartikel, Wechselkleidung. Für die Unterbringung in Quarantäne werden insgesamt ca. 100 € (50.000 MNT pro Person/Tag) in Rechnung gestellt.

Durch- und Weiterreise

Ein Transitaufenthalt in der Mongolei ist aufgrund der Aussetzung des kommerziellen Flugverkehrs aktuell nicht möglich.

Reiseverbindungen

In der Mongolei sind sämtliche internationalen Flug- und Zugverbindungen bis zum 1. Mai 2021 ausgesetzt. Eine Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.

Beschränkungen im Land

Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen beschlossen, unter anderem eine partielle Ausgangssperre und Beschränkungen des Reiseverkehrs von/nach Ulan Bator und zwischen den Provinzen. In Ulan Bator gilt bis zum 8. Mai 2021, 6 Uhr, die Stufe der uneingeschränkten Bereitschaft (Level Rot, Stufe vier von vier). Die Bevölkerung ist aufgerufen zu Hause zu bleiben. Behörden und staatliche Einrichtungen arbeiten eingeschränkt; nur Geschäfte und Dienstleistungen des Grundbedarfs sind geöffnet. Privater Personenverkehr von und nach Ulan Bator ist nur bei wichtigem Grund und unter Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich. Dies gilt auch für Ausländer. Im übrigen Land außerhalb von Ulan Bator gilt weiterhin die erhöhte Bereitschaft (Stufen 2 bzw. 3). Der Verkehr zwischen den einzelnen Provinzen der Mongolei ist eingeschränkt.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Verstöße dagegen werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 MNT (ca. 15 Euro) geahndet. An Gebäudeeingängen werden häufig Fiebermessungen durchgeführt. Kunden werden häufig aufgefordert, sich zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung via App zu registrieren bzw. ihre Kontaktdaten zu hinterlegen.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der mongolischen Regierung über die staatliche Nachrichtenagentur Montsame.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
  • Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
  • Für dringend notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der Mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist trotz häufiger Regierungswechsel stabil.  In der Vergangenheit kam es vereinzelt zu Demonstrationen.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen in der Hauptstadt Ulan Bator auf Märkten, insbesondere dem Narantuul-Markt, in Einkaufszentren, Kaufhäusern und in der Nähe von bekannten Restaurants sowie von Pubs und touristischen Sehenswürdigkeiten vor. Vereinzelt kann es zu gewalttätigen Handlungen alkoholisierter Männer, auch gegen Ausländer, kommen.

Auch außerhalb der Städte gibt es vereinzelt Gewalt-, Raub- und Diebstahlsdelikte gegenüber Touristen. In einigen Fällen haben zugestiegene Komplizen bei Taxifahrten gemeinsam mit dem Fahrer Fahrgäste beraubt.

  • Seien Sie insbesondere bei Dunkelheit in der Stadt besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie ärmere Stadtviertel, Ger-Viertel genannt.
  • Nehmen Sie bei Taxifahrten stets auf der Rückbank Platz und lassen Sie das Zusteigen von weiteren Fahrgästen nicht zu.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die Mongolei liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist kontinental semiarid. Kurze Regenzeiten erstrecken sich von Mitte Juli bis Mitte September.

Es kommt zu extremer Kälte im Winter und extremer Hitze im Sommer.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Bei Inlandsflügen werden internationale Sicherheitsstandards nicht immer eingehalten.
Die transmongolische Eisenbahn verbindet Ulan Bator mit Russland und China.

Angesichts der nicht überall ausreichenden Straßeninfrastruktur und der allgemein wenig defensiven Fahrweise besteht bei Überlandtouren erhöhte Unfallgefahr, insbesondere abseits befestigter Straßen.

Die Promillegrenze beträgt 0,0. Kontrollen sind häufig und Zuwiderhandlungen werden empfindlich bestraft.

Das Netz der medizinischen Notfallversorgung ist auf dem Lande besonders dünn, weshalb auch leichtere Verletzungen/Unfallfolgen zu großen Komplikationen führen können.

Bei der Benutzung von Privattaxis werden häufig stark überhöhte Fahrpreisen berechnet, bei Nichtzahlung kann es zu äußerst unangenehmen Situationen mit dem Fahrer kommen. Das Angebot regulärer Taxiunternehmen, die z. T. auch in englischer Sprache kontaktiert werden können, nimmt zu.

Bei Reitausflügen ist der Verletzungsgefahr besonders groß, wenn kein Helm getragen wird und Sattelzeug nicht mit Sicherheitssteigbügeln verwendet wird. Kanu- und Kajakfahrten auf mongolischen Flüssen bergen ohne landseitige Begleitung von Ortskundigen erhebliche Gefahren.

Aufgrund von Seuchenausbrüchen (z. B. Maul- und Klauenseuche) können einzelne Gebiete der Mongolei zeitweise für Touristen gesperrt sein.

  • Achten Sie auf Mindeststandards in Fahrzeugen wie Sicherheitsgurte.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Erkundigen Sie sich bei Taxifahrten vorab über den Fahrpreis und greifen Sie auf Anbieter zurück, mit denen eine Verständigung möglich ist.
  • Beachten Sie auch bei Aktivitäten stets Mindestsicherheitsstandards.
  • Unternehmen Sie Kanu- und Kajakfahrten auf Flüssen nie allein, sondern landseitig mit ortskundiger Begleitung.

Führerschein

Ein deutscher Führerschein wird mit einer Übersetzung für Aufenthalte bis zu einem Jahr anerkannt. Die Übersetzung kann entweder der Internationale Führerschein oder eine von einem amtlichen Übersetzer angefertigte Übersetzung sein.

LGBTIQ

Die Mongolei ist eines der wenigen asiatischen Länder, in denen die Diskriminierung von LGBTI-Menschen verboten ist. Homosexualität sowie jede andere Ausprägung sexueller Identität sind in der Mongolei legal. Besonderen Verfassungsschutz genießen LGTBI-Menschen in der Mongolei über die Grundrechte hinaus nicht, werden durch die geltenden Gesetze - mit Ausnahme des Familienrechts - jedoch auch nicht diskriminiert.

Eine offene gesellschaftliche Ausgrenzung ist nicht erkennbar. Gewaltsame Übergriffe auf LGBTI-Menschen seitens der Bevölkerung existieren, jedoch werden staatliche Akteure sowie die Öffentlichkeit nach und nach für die Situation der LGBTI-Personen sensibilisiert.  Auf diese Weise wird - vorwiegend in Ulan Bator - ein Umfeld geschaffen, in dem LGBTI-Personen nicht in steter Angst vor Entdeckung oder Diffamierung ihrer sexuellen Identität und Lebensweise leben müssen. Eine entsprechende Szene existiert unter den Einheimischen, hält sich in der Öffentlichkeit aber eher bedeckt und vor allem in ländlichen Gebieten ist der Fortschritt, was die Situation der LGBTI-Menschen betrifft, deutlich langsamer.

In der mongolischen Gesellschaft sind die klassischen Rollenbilder der femininen Frau und des maskulinen Mannes stark verankert. Eine Ehe wird nach dem mongolischen Familiengesetz ausschließlich als die Verbindung von Mann und Frau definiert. Damit einhergehend ist die fehlende Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen oder anderer rechtlich bindender Zusammenschlüsse.

Rechtliche Besonderheiten

Fotografierverbot besteht in der Nähe von militärischen und Sicherheitseinrichtungen. Bei Reisen in die Grenzregionen sind besondere Genehmigungen der Grenzorgane erforderlich.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Tugrik (MNT). US-Dollar oder Euro können in allen Banken und Wechselstuben getauscht werden. Bei kleineren oder beschädigten Scheinen ist unter Umständen der Wechselkurs schlechter. Zunehmend sind falsche mongolische Geldscheine im Umlauf.
Laut Gesetz müssen alle Zahlungen in mongolischen Tugrik erfolgen. Auf dem Land kann Geld nur in den Aimag-Zentren getauscht werden, vor längeren Reisen sollte daher ausreichend einheimische Währung in Ulan Bator eingetauscht werden.

In Ulan Bator findet man mehr und mehr Geldautomaten, an denen mit Kredit- oder Bankkarten (Plus-System) Bargeld abgehoben werden kann. Ebenso kann in größeren Banken mit Kreditkarten Geld abgehoben werden. Auf dem Land ist eine derartige Geldversorgung noch nicht möglich.

Alle großen Hotels, Restaurants und Geschäfte, in denen Ausländer häufig verkehren, akzeptieren gängige Kreditkarten.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja 

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und kurzfristigen Besuchs- oder Geschäftsaufenthalt von maximal 30 Tagen kein Visum.

Für längerfristige Aufenthalte oder andere Reisezwecke ist ein Visum erforderlich, das bei jeder mongolischen Botschaft beantragt werden kann.

Bei Einreisen aus Ländern ohne mongolische Botschaft oder bei vorheriger Abstimmung mit dem Ansprechpartner vor Ort können Visa – sofern für die Einreise erforderlich - auch am Flughafen ausgestellt werden. Dies ist aber vorab durch den Einlader/Geschäftspartner in der Mongolei mit der Ausländerbehörde abzuklären, die darüber eine schriftliche Bestätigung ausstellt, die der Reisende mitführen sollte, um von den Fluggesellschaften befördert zu werden.

Unabhängig von der Möglichkeit der Visumerteilung bei Einreise wird zu einer Einholung des Visums vor Reiseantritt geraten. Weitere Informationen erteilen die mongolischen Immigrationsbehörden.

Transitreisen

Der Flughafen in Ulan Bator verfügt über keinen Transitraum. Daher wird auch bei nur kurzem Aufenthalt zwischen zwei Flügen ein Visum benötigt.

Grenzübergänge für Ausländer

Die Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich:
- über den internationalen Flughafen von Ulan Bator,
- per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud,
- mit dem Auto: Mongolisch-russische Grenze: Altanbulag/Khiagt (Selenge Aimag); Tsgaan-Nuur/Tashanta (Bayan Ulgii Aimag); Mongolisch-chinesische Grenze: Zamynd-Uud/Ereen (Dornogov Aimag/Ostgobi).
Bitte beachten Sie, dass die genannten Grenzübergänge nicht rund um die Uhr geöffnet sind und evtl. Wartezeiten entstehen.

Bei der Benutzung anderer als der oben genannten Grenzübergänge kann es zu Zurückweisungen oder verlängerten Wartezeiten kommen, weil Grenzbeamte mit der Abfertigung internationaler Dokumente nicht vertraut sind.

Registrierung

Bei einem Aufenthalt von mehr als 30 Tagen müssen Besucher sich in den ersten sieben Tagen bei der Ausländerbehörde (Immigration) anmelden und sich vor der Ausreise wieder abmelden, um ein Ausreisevisum zu erhalten.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Aus- und Weiterreise in die VR China

Für die Aus- und Weiterreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.

Hierbei ist zu beachten, dass nach geltendem chinesischem Einreiserecht der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden muss. Dies bedeutet, dass Reisende in der Mongolei durch die chinesische Botschaft in Ulan Bator kein Visum für China erhalten können.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährungen dürfen unbegrenzt eingeführt, müssen aber deklariert werden. Die Ausfuhr ist bis zum Betrag des deklarierten Betrags möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung ist verboten.

Bei der Ausreise wird sehr häufig und streng nach Antiquitäten, wertvollen Mineralien, paläontologische Funden, Metallen und Jagdtrophäen gesucht. Jäger dürfen ihre persönlichen Jagdwaffen inklusive Munition ein- und wieder ausführen. Ausführliche Informationen sind auf der Webseite des mongolischen Zolls zu finden.

Einreise mit dem Kfz

Eine Einreise mit dem eigenen Kfz ist möglich. Das Fahrzeug wird bei Einreise in den Pass eingetragen. Sollte die Wiederausreise ohne das Kfz geplant sein, das Fahrzeug also im Land verbleiben oder per Container ausgeführt werden, empfiehlt es sich, das erforderliche Verfahren vorab mit dem mongolischen Hauptzollamt abzuklären.

Es kommt auf dem Land gelegentlich zu Versorgungsschwierigkeiten mit Treibstoff, v. a. Diesel. Dies sollte bei der Planung von Reisen berücksichtigt werden (Mitführen von Ersatzkanistern). Euro-Diesel für Kfz mit Euro-5-Norm ist nur ausnahmsweise erhältlich.

Ein deutscher Führerschein berechtigt während eines Kurzaufenthaltes zum Führen eines Kfz, jedoch muss eine Übersetzung mitgeführt werden.

Heimtiere

Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren müssen für jedes Tier ein Impfpass sowie eine aktuelle amtliche veterinärärztliche Bescheinigung des Ausfuhrlandes vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass das Tier nicht an ansteckenden Krankheiten leidet, vorschriftsmäßig geimpft und der Ausfuhrort von Seuchen frei ist. Ferner muss eine Ausreisegenehmigung vorliegen, aus der hervorgeht, dass das Tier aus dem Ursprungsland ausgeführt werden darf. Bei Einreise wird an der Grenze eine Bescheinigung gegen eine Gebühr von 20.000 Tugrik (ca. 7 Euro) pro Tier ausgestellt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A nd Tollwut, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, , Meningitis (A/CW/Y) und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Masern

In den Jahren 2015/2016 ist es zu einer Masernepidemie mit 20.000 Fällen gekommen, überwiegend bei Kindern und Jugendlichen. Nachdem die Mongolei in den Jahren zuvor bereits als masernfrei eingestuft wurde, sollen Impfkampagnen jetzt wieder zu einer Eindämmung der Epidemie führen.

Tuberkulose

Tuberkulose stellt in der Mongolei noch ein Gesundheitsproblem dar. Es werden ca. 200 Neuerkrankungen und Rückfälle pro 100.000 Einwohner und Jahr erfasst, Schätzungen liegen noch höher. Resistenz des Tuberkelerregers gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente ist nicht selten.

Tollwut

Diese Infektion ist im Land weiterhin endemisch (besonders Hunde, aber auch z.B. Bären), jedes Jahr werden vereinzelte menschliche Todesfälle gemeldet. Im Jahr 2017 wurde ein tollwütiger Bär im Nationalpark unweit von Ulan Bator erlegt.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommermeningoenzephalits (FSME) und RSSE (Russian Spring Summer Encephalitis)

Diese von Zecken übertragene virale Hirnhautentzündung kommt vor allem im Norden an der Grenze zu Sibirien vor, siehe Merkblatt FSME.

  • Nehmen Sie rechtzeitig vor Einreise mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt auf.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von mücken- und zeckengebundenen Risiko bei exponierten Reisen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mücken- und Zeckenstichen.

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit HFMD

Diese durch Kontakt oder Tröpfcheninfektion übertragene Entero- bzw. Coxsackievirusinfektion führt immer wieder zu Ausbrüchen, auch in Ulan Bator. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden nicht zu rechnen.

Brucellose

In den letzten Jahren wurden regelmäßig Erkrankungen erfasst. Diese bakterielle, fieberhafte Erkrankung wird durch Kontakt mit kranken Tieren (Schafen, Ziegen, Rinder) oder Genuss von nicht ausreichend gekochten Milchprodukten übertragen.

  • Seien Sie bei Rohmilch und Rohkäse vorsichtig.

Milzbrand (Anthrax)

Jedes Jahr kommt es in ländlichen Regionen zu kleinen Ausbrüchen dieser bakteriellen Infektion beim Menschen. Die Krankheit wird überwiegend durch kranke Rinder verursacht Ein Infektionsrisiko besteht nur bei Kontakt mit Tieren oder Umgang mit deren Produkten (Fellen, rohe Milch- bzw. Fleischprodukte).

Pest

Die Mongolei gehört zu den wenigen Ländern, in denen die Pest endemisch ist. Hier wird sie von erkrankten Murmeltieren auf den Menschen übertragen, da diese als Delikatesse gelten. 2019 kam es zum Tod zweier russischer Touristen, die verseuchtes Murmeltierfleisch gegessen hatten. Eine Gefahr der Übertragung besteht nur bei direktem Kontakt mit infizierten Nagern (z. B. bei der Jagd), mit unverarbeiteten Produkten, die aus ihnen hergestellt wurden, oder durch Stiche infizierter Flöhe. Für den normal Reisenden besteht praktisch kein Infektionsrisiko.

Luftverschmutzung

Besondere Belastungen verursacht im Winter die durch Fernheizwerke, Verkehr und die Ofenbeheizung der Jurten-Siedlungen entstehende und durch häufige Inversionswetterlage begünstigte extreme Luftverschmutzung. Diese überschreitet deutsche Grenzwerte um ein Vielfaches. Sowohl die Schadstoffemissionen, die im Winter Spitzenwerte erreichen, als auch die extreme Lufttrockenheit sind ursächlich für z. T. chronische Atembeschwerden und Bronchial-Erkrankungen. Diese gesundheitsbelastenden Umweltbedingungen sind besorgniserregend und werden in den Medien diskutiert.

Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z. B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den letzten Jahren haben in Ulan Bator private internationale Kliniken eröffnet (Intermed, SOS, Songdo, GrandMed), die erheblich zur Verbesserung der ambulanten und stationären Versorgung zumindest in der Hauptstadt beigetragen haben.
Nicht alle westliche Medikamente - insbesondere Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen - sind in der Mongolei erhältlich.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt