Diese Meldung war vom 25.09.2020 bis zum 10.11.2020 gültig

Flagge GTMeldung für Guatemala (GT)

Grund letzte Änderung: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste

Letzte Änderungen:
Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt.

Die Grenzen Guatemalas sind auch für ausländische Reisende wieder geöffnet. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala werden allmählich wieder aufgenommen.

Alle ausländischen Reisenden müssen bei Einreise das Ergebnis eines COVID-19-PCR-Tests nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Sie müssen sich mit einem Online-Formular der Regierung von Guatemala registrieren und dabei Angaben zum Reiseweg und allen Aufenthaltsorten der vergangenen 14 Tage machen. Weisen Reisende COVID-19-Symptome auf oder wird ein COVID-19-Test am Flughafen durchgeführt, kann es ersatzweise zur Anordnung einer Quarantäne durch die Behörden kommen.

Der Grenzübertritt nach Belize aus Guatemala ist für Ausländer ohne Wohnsitz in Belize derzeit nicht möglich.

Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) dauert weiterhin an. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr. Behörden und Institutionen arbeiten zum Teil mit beschränkter Kapazität und Öffnungszeiten. In vielen Geschäften und Behörden darf nur eine reduzierte Anzahl an Kunden eintreten. Öffentlicher Alkoholkonsum und –Verkauf ist nach 19 Uhr untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind zum Teil gesperrt. Gottesdienste sind unter strengen Auflagen und nur mit sehr geringen Teilnehmerzahlen zugelassen. Schulen, Universitäten, Bars und einige Sportanlagen sind geschlossen. Sollten die Covid19-Fallzahlen wieder steigen, sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen.

Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Abstands- und Hygieneregeln müssen eingehalten werden.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

In Guatemala-Stadt und anderen großen Städten, aber auch auf dem Land kann es im Fall von Demonstrationen zu Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden kommen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Guatemala verzeichnet eine hohe Kriminalitätsrate. Neben der allgemeinen Straßenkriminalität ist Guatemala auch Schauplatz von Auseinandersetzungen im Bereich der Bandenkriminalität. Die Hemmschwelle beim Einsatz von Gewalt niedrig.

In Guatemala-Stadt ist die Benutzung der roten Stadtbusse gefährlich, die grünen Stadtbusse („Transmetro“) und die blauen Busse („Transurbano“) gelten als relativ sicher. Auf öffentliche Busse werden gelegentlich Überfälle verübt. Überfälle auf Fußgänger und Autofahrer finden zu jeder Tageszeit statt, auch im dichten Berufsverkehr und werden in der Regel von mehreren bewaffneten Tätern gemeinsam begangen. Auch das Geschäfts- und Ausgehviertel „Zona Viva“ der Zone 10, in dem sich die meisten Hotels und Restaurants befinden, ist nicht völlig sicher.

Das Risiko von Überfällen besteht grundsätzlich auch in Touristenzentren wie Antigua, Flores, Tikal und am Atitlán-See. Vulkane sind des Öfteren Schauplätze von Übergriffen auf Touristen. Die Gefahr von Überfällen und des Abkommens von Wegen ist dort nicht zu unterschätzen.

Widerstand kann bei einem Überfall tragische Folgen haben, da Waffen weit verbreitet sind und die Hemmschwelle niedrig ist.
Willkürliche Maßnahmen durch Sicherheitskräfte sind möglich und können sich auch gegen Ausländer richten.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und auch bei Reisen in das Landesinnere besonders vorsichtig und verzichten Sie das Tragen oder Zeigen von Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Klären Sie Ihre Reiseroute vor Reiseantritt über die guatemaltekische Tourismusbehörde INGUAT ab und erbitten Sie ggf. Sicherheitsbegleitung.
  • Sehen Sie in Guatemala-Stadt von der Benutzung der roten Stadtbusse ab und benutzen Sie die grünen oder blauen.
  • Meiden Sie einsame Straßen und unbelebte Gegenden nachts unbedingt und möglichst auch tagsüber.
  • Unternehmen Sie Ausflüge zu den Vulkanen nur unter Begleitung der Polizei oder lizensierter Führer und auch sonstige Wanderungen oder Trekking-Touren nicht allein.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand und führen Sie möglichst einen kleineren Geldbetrag in einer getrennten Geldbörse und evtl. ein zweites Mobiltelefon mit sich.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Guatemala liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Vulkanausbrüchen kommen kann.
Der südwestlich von Guatemala-Stadt gelegene Vulkan Fuego zeigt im Laufe des Jahres 2018 wieder mehrfach stark erhöhte Aktivitäten, zuletzt am 17. November 2018. Der Ausstoß von pyroklastischen Strömen führte im Juni/Juli 2018 zu zahlreichen Todesopfern und Evakuierungen.
Durch Erdbeben und Vulkanausbrüche kann es immer wieder zu Straßensperren und Einschränkungen im Flugverkehr kommen.

Tropenstürme und Überschwemmungen

Das Klima ist an den Küsten tropisch, im zentralen Hochland gemäßigt. Von Juni bis Ende November ist in der Karibik und Mittelamerika Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist an den Küsten mit starken Tropenstürmen und heftigem Regen zu rechnen.

Starke Regenfälle können neben Überschwemmungen zu Erdrutschen führen, die die Straßen mehrere Stunden unpassierbar machen. Besondere Gefahr besteht bei Wohngebieten in Tallagen, die von Bergen umgeben sind, sogenannter Barrancos. Dort kann es wegen gravierendender Infrastrukturmängel aufgrund unkontrollierter Bebauung zu Erdrutschen kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der guatemaltekischen Katastrophenschutzbehörde CONRED und des Instituts für Seismologie INSIVUMEH.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es wird von nächtlichen Reisen, auch im eigenen PKW oder Mietwagen, außerhalb der Städte und auf abgelegenen Strecken auf jeden Fall abgeraten. Es besteht eine erhöhte Unfallgefahr u. a. durch unbeleuchtete Fahrzeuge, Schlaglöcher, streunende Hunde oder Hindernisse auf der Straße.

Die Ausschilderung ist schlecht. Öffentliche Überlandbusse sind öfter Ziel von Banden. Viele dieser Busse sind in schlechtem technischem Zustand und haben daher eine beträchtliche Unfallgefahr. Zu den wichtigsten Touristenzentren fahren von der Hauptstadt und von Antigua aus besser gewartete Reise- und Kleinbusse von Reisebüros, die als sicherer gelten.

Nach Unfällen kann der Reisende nicht mit Schadensersatz von Bustransportunternehmen oder Inlandsfluggesellschaften rechnen.

Nur sehr sporadisch aufgestellte Wegweiser und Hinweisschilder machen die Orientierung für Landesunkundige bei Reisen mit Mietwagen schwierig.
Signale am Straßenrand mit der Bitte um Pannenhilfe können Vorwände für Straftaten sein.
Klauseln im Mietvertrag können besonders im Hinblick auf eine obligatorische Selbstbeteiligung und den üblicherweise berechneten „perdida de uso“ (Nutzungsausfall) folgenreich für Touristen sein. Im Schadensfall wird dieser dem Mieter nach Tagessätzen für die Zeit berechnet, in der das Auto voraussichtlich durch Reparatur ausfällt.

Die Tourismusbehörde INGUAT bietet das Programm „Sichere Taxis“ an. Unter der Telefonnummer +502 2421 2810 oder unter der Kurzwahl 1500 können für die Hauptstadt, Antigua und die Anlegestellen der Kreuzfahrtschiffe besonders geprüfte und beim INGUAT registrierte Taxifahrer vermittelt werden. Eine entsprechende Station von INGUAT befindet sich bspw. auch im Flughafen der Hauptstadt. Lizenzierte Taxis erkennt man ansonsten an den Kfz-Schildern, die mit dem Buchstaben „A“ beginnen und einer Lizenznummer, die auf den Seitentüren vermerkt ist.

  • Nutzen Sie für Fahrten am Tag ein gutes Navigationssystem, z.B. WAZE und seien Sie bei Umleitungen besonders vorsichtig, da Routen unsicher sein können.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine, sondern in organisierten Gruppen oder mit Reiseleitung.
  • Hinterlassen Sie bei Tagesausflügen im Hotel eine Nachricht, wohin Sie reisen und wann ungefähr die Rückkehr geplant ist.
  • Seien Sie bei der Nutzung öffentlicher Busse zurückhaltend und vergewissern Sie sich eines Mindeststandards an Sicherheit, greifen Sie ggf. auf Kleinbusse zurück.
  • Achten Sie stets auf Ihr Gepäck und lassen Sie es möglichst nicht auf das Dach des Busses verladen.
  • Halten Sie bei Überlandfahrten nicht aufgrund Signale Dritter an, sondern fahren Sie möglichst bis zur nächsten Polizeiwache oder Tankstelle weiter.
  • Seien Sie bei Reisen mit Mietwagen besonders vorsichtig und prüfen Sie die Versicherungsbedingungen gründlich.
  • Vermeiden Sie die Benutzung von Taxis ohne Lizenz und greifen Sie in der Hauptstadt nach Möglichkeit auf die gelben oder grünen „Funktaxis“ (Taxi Amarillo, Taxi Verde) zurück, die nur über Telefon angefordert werden können.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar anerkannt, es empfiehlt sich aber die Mitnahme des Internationalen Führerscheins, der stets nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

Besondere Verhaltenshinweise

Vor dem Fotografieren bzw. Filmen der indigenen Bevölkerung empfiehlt es sich, deren Zustimmung einzuholen. Das Fotografieren von Kindern sollte generell unterbleiben. Hier kommt es immer wieder zu Missverständnissen (Kinderraub etc.) mit der Gefahr, dass die einheimische Bevölkerung aggressiv reagiert.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar, allerdings gibt es auch keinen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist in der Hauptstadt gut, in ländlichen Gegenden eher gering ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Die guatemaltekische Drogengesetzgebung sieht harte Strafen für Besitz, Konsum und Handel von Drogen vor.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Quetzal (GTQ), Kreditkarten (Visa, American Express, Mastercard) werden in der Regel als Zahlungsmittel akzeptiert. Bargeld kann mit Kreditkarten an den meisten Geldautomaten abgehoben werden. Der Umtausch von US-Dollar ist oft einfacher und günstiger als von Euro, so dass die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar empfehlenswert ist.

Landesweit kommt es zu Kredit-/Bankkartenbetrug und Klonen von Kreditkarten, sowohl bei der Benutzung an Geldautomaten als auch beim Bezahlen. Es wird empfohlen, nur Geldautomaten zu benutzen, die durch Kameras, Bankpersonal etc. überwacht werden. Wird die Karte vom Automaten einbehalten, kann es sich um einen Betrugsversuch handeln.

  • Verwenden Sie Kreditkarten nur vor Ihren Augen und verlangen Sie ggf. einen mobilen Terminal.
  • Überprüfen Sie regelmäßig die Kontobewegungen
  • Erstatten Sie im Betrugsfall eine Anzeige bei der guatemaltekischen Polizei.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise für deutsche Staatsangehörige ist mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Guatemala, El Salvador, Honduras und Nicaragua für Aufenthalte von bis zu insgesamt 90 Tagen kein Visum.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Reisepass mit einem Einreisestempel versehen wird. Gerade bei Einreise aus den Nachbarländern über Land ist auf die Einholung des Einreisestempels zu achten, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Bei Fehlen des Einreisestempels wird in der Regel ein zeitintensiver Behördengang unter persönlicher Anwesenheit in der Hauptstadt notwendig.
Eine Verlängerung von 90 Tagen kann bei der Einwanderungsbehörde beantragt werden.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige sollten bei Einreise eine beglaubigte Einverständniserklärung der / des Sorgeberechtigten in deutscher Sprache (mit spanischer Übersetzung) oder in englischer Sprache mit sich führen.

Ein- und Ausreisen über die USA

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährung können unbeschränkt ein- und ausgeführt werden, müssen aber ab einem Wert von 10.000 US-Dollar deklariert werden.

Um die Ausbreitung von BSE und der Maul- und Klauenseuche zu verhindern, ist die Einfuhr frischer Produkte tierischer Herkunft (z. B. Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Rohwolle etc.) verboten. Weitere Informationen erteilt die zuständige Behörde: Servicio Nacional de Cuarentena Animal.

Heimtiere

Für Heimtiere sind in jedem Fall ein gültiges Internationales tierärztliches Gesundheitszeugnis, ein Impf- bzw. besser der EU-Heimtierausweis, und Beglaubigungen von Veterinärämtern und der Botschaft Guatemalas erforderlich, so dass diese in jedem Fall kontaktiert sollte.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei der Einreise aus Gelbfieber-Endemiegebieten ist der Nachweis einer Gelbfieberimpfung ab dem 1. Lebensjahr vorgeschrieben. Das gilt auch für Transitaufenthalte von mehr als zwölf Stunden in einem Gelbfiebergebiet.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Aktuell gibt es, ausgehend von der Karibik Insel St. Martin im Januar 2014 wie in anderen Gebieten der Region inzwischen auch Fälle von Chikungunya in Guatemala.

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein mittleres Übertragungs-Risiko (p. falciparum ca. 1%) in ländlichen Gebieten unterhalb von 1.500 m Höhe insbesondere im Department Zacapa im Grenzgebiet zu Honduras.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Poliomyelitis (Kinderlähmung)

2019 wurden in Guatemala in zwei Umweltproben vakzine-abgeleiteten Polioviren nachgewiesen. Fälle bei Menschen wurden bisher nicht berichtet. Alle Reisenden sollten einen kompletten Impfschutz gegen Polio mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre besitzen. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Polio-Impfung bei Auslandsreisen.

Leishmaniasis

Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen. Auch in dieser Hinsicht ist ein Schutz vor Mücken empfehlenswert (s. o.).

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erwogen werden.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Guatemala kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. Einen Schutz gegen Bisse können korrekt angebrachte Bettnetze bieten. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende, an Chagas zu erkranken, sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Guatemalas häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt