Diese Meldung war vom 21.09.2021 bis zum 04.11.2021 gültig

Flagge MHMeldung für Marshallinseln (MH)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen


Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Von nicht notwendigen, touristischen Reisen auf die Marshallinseln wird derzeit aufgrund fortbestehender Einreisebeschränkungen abgeraten.

Epidemiologische Lage

Das Infektionsaufkommen auf den Marshallinseln bewegt sich auf niedrigem Niveau. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das RMI Ministry of Health & Human Resources und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Seit dem 8. März 2020 gilt ein Einreiseverbot u.a. für Reisende aus Deutschland; auch für Transitreisende über Deutschland. Ausnahmen für geimpfte Personen gibt es derzeit nicht.

Durch- und Weiterreise

Eine Durch- und Weiterreise via die Marshallinseln ist nicht möglich.

Reiseverbindungen

Der internationale Flugverkehr und Personenschiffsverkehr sind derzeit eingestellt.

Beschränkungen im Land

Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.

Hygieneregeln

Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage ist ruhig.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen vor, wie auch Einbrüche in Hotelräume und Fahrzeuge. Gewaltkriminalität ist selten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Halten Sie Fenster und Türen sowohl in Ihrer Unterkunft als auch bei Fahrzeugen stets verschlossen und lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Erdbeben und Vulkane

Die Marshallinseln liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu vulkanischer Aktivität und Erdbeben kommen kann.

Tropenstürme

Das Klima ist tropisch mit hoher Luftfeuchtigkeit. Die Regenzeit erstreckt sich von Mai bis November. Die nördlichen Atolle sind weitgehend trocken.
Die Marshallinseln sind oft von starken Winden, die Taifunstärke erreichen können, betroffen. Überflutungen und Erdrutsche können zu erheblichen Gefahren und in der Folge Schäden auch in der Infrastruktur führen.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Auf den Marshallinseln gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Manila/Philippinen.
Die Marshallinseln unterhalten keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Zuständig für Deutschland ist die Botschaft der Republik der Marshallinseln in Washington/USA.

Infrastruktur/Verkehr

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Bootsverbindungen. Straßen sind nur wenige auf den großen Atollen asphaltiert.
Unfallgefahren bestehen insbesondere bei Dunkelheit, auch durch Tiere auf Fahrbahnen. Straßen können nach starkem Regen überflutet und unpassierbar sein.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Sexuelle Handlungen zwischen Gleichgeschlechtlichen sind verboten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, Konsum oder Handel von bzw. mit Drogen wird streng bestraft. Es drohen hohe Geld- und auch Haftstrafen.

Geld/Kreditkarten

Mangels eigener Landeswährung wird auf den Marshallinseln der US-Dollar (US-$) verwendet. Visa, Mastercard und American Express werden von den meisten größeren Geschäftshäusern akzeptiert.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.

HIV-Test

Bei einem Aufenthalt von über 30 Tagen, bei beabsichtigter Arbeitsaufnahme oder für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein HIV-Test Pflicht. Ausländische Testergebnisse können unter Umständen anerkannt werden.

Flughafengebühr

Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr in Höhe von 20 US-$ (Befreiung für über 60jährige) erhoben.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Bei der Einreise ist eine Zollerklärung abzugeben. Für Waffen, Munition und Drogen bestehen Einfuhrverbote. Für den eigenen Verbrauch dürfen bis zu 300 Zigaretten, 75 Zigarren oder 8 Unzen Rauchtabak und bis zu 2 Liter Alkohol zollfrei eingeführt werden. Der Wert von Geschenken darf den Betrag von 300,- US-$ nicht übersteigen. Weitergehende Informationen über besondere Zollvorschriften liegen dem Auswärtigen Amt nicht vor.

Exportverbote bestehen unter anderem für Korallen und Schildkrötenpanzer.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko. Seit Dezember 2019 besteht eine Masern-Impfpflicht auf den Marshallinseln.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Vor Einreise müssen alle Reisenden eine Masernimpfung nachweisen, die mindestens 2 Wochen vor Einreise erfolgt ist. Ausgenommen hiervon sind Kinder unter 6 Monaten und Personen, die vor 1957 geboren wurden. Wird kein Nachweis einer Masernimpfung erbracht, wird die Einreise verweigert. Bei Ausreise findet ebenfalls eine Kontrolle des Masernimpfstatus statt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Die Marshall-Inseln sind malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Grundversorgung durch einheimische Ärzte ist nur in Majuro und Ebeye gewährleistet. In den übrigen Landesteilen ist eine medizinische Basisversorgung nicht immer sichergestellt.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt