Diese Meldung war vom 16.07.2021 bis zum 19.07.2021 gültig

Flagge MVMeldung für Malediven (MV)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Herabstufung zum einfachen Risikogebiet mit Wirkung vom 18. Juli 2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 18. Juli 2021 wird von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Malediven abgeraten.

Epidemiologische Lage

Die Malediven waren von COVID-19 sehr stark betroffen, zuletzt sind die Infektionszahlen zurückgegangen. Landesweit beträgt die Zahl der Neuinfektionen weiterhin mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage. Derzeit sind die Malediven als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft. Mit Wirkung vom 18. Juli 2021 sind die Malediven als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung in einem Resort für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt. Des Weiteren müssen Reisende bei Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Der Abstrich darf maximal 96 Stunden vor Abflug genommen worden sein. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter einem Jahr. Daneben ist die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, verpflichtend. Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Die Quarantäne dauert mindestens drei Tage bei Personen ohne Symptome und 14 Tage bei Personen mit Symptomen. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests können gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen werden. Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.

Durch- und Weiterreise

Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.

Reiseverbindungen

Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.

Beschränkungen im Land

Derzeit gilt ein von der Regierung ausgerufene öffentliche Gesundheitsnotstand.
Der Aufenthalt von Reisenden ist grundsätzlich auf das gebuchte Resort beschränkt. Bei geplanten Aufenthalten in mehreren Resorts kann ein sogenannter Split Stay beim maledivischen Tourismusministerium beantragt werden. Die Hauptstadt Malé und unbewohnte Inseln können von Touristen derzeit nicht besucht werden, Ausnahmen gelten für Malé für erforderliche Transitübernachtungen.

Hygieneregeln

Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Daneben gelten umfangreiche Hygiene- und Gesundheitsregelungen, die auf der Webseite des Tourismusministeriums veröffentlicht sind.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der maledivischen Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.

Sicherheit

Terrorismus

Terroristische Anschläge können auch auf den Malediven nicht ausgeschlossen werden.
Im September 2017 wurden einige Personen unter dem Verdacht, einen terroristischen Anschlag in Malé geplant zu haben, festgenommen. Anfang Februar 2020 erfolgte die Festnahme mehrerer Personen im Zusammenhang mit einem Messerangriff auf ausländische Staatsangehörige in Hulhulmalé. Zu dem Angriff hat sich eine radikale Gruppierung bekannt. Sicherheitskräfte an belebten Orten wie am internationalen Flughafen in Hulhumalé wurden daraufhin verstärkt.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten außerhalb der reinen Resort-Inseln und nahe religiöser Stätten wie Moscheen und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Es kann vereinzelt, insbesondere in Malé, zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Der Transfer in die Resorts erfolgt in der Regel direkt vom Flughafen, so dass ein Aufenthalt in Malé nicht erforderlich ist.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalität auf den reinen Resortinseln ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen dennoch auch an Stränden vor. Gewaltakte wie Messerstechereien, ausgehend von Angehörigen rivalisierender Jugendbanden, sind in Malé und Hulhumalé zu verzeichnen; Ausländer waren bisher nicht das Ziel.

  • Seien Sie bei Besuchen in der Hauptstadt besonders vorsichtig, vor allem in den Abendstunden und bei Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie am Flughafen, auf Märkten, auf Booten und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die Malediven liegen in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und Tsunamis kommen kann.

Es herrscht tropisches Klima mit relativ hoher Luftfeuchtigkeit.
Die Regenzeit erstreckt sich im Nordosten von November bis April und im Südwesten von Mai bis Oktober. In dieser Zeit ist mit vereinzelten Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bietet das Deutsche GeoForschungsZentrum.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Auf den Malediven gibt es keine berufskonsularische Vertretung, zuständig ist die deutsche Botschaft in Colombo/Sri Lanka.
In dringenden Fällen kann mit dem deutschen Honorarkonsul auf den Malediven Kontakt aufgenommen werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Verkehr zwischen den maledivischen Inseln wird mit Booten und Wasserflugzeugen abgewickelt. Eine Beratung durch örtliche Reiseveranstalter ist empfehlenswert. Nur wenige Inseln bieten ein Straßennetz. Dort herrscht Linksverkehr.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist außerhalb der Touristen-Ressorts mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.

Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten.

Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

LGBTIQ

Auf den Malediven ist Homosexualität strafbar. Bei Nichtbeachtung droht strafrechtliche Verfolgung.

Rechtliche Besonderheiten

Auf den Malediven ist jeglicher Rauschgiftbesitz strikt verboten. Verstöße können selbst bei geringen Mengen schwere Strafen zur Folge haben. Auch Touristen wurden bereits zu lebenslanger Haft verurteilt.

Auf den Malediven ist der Islam (sunnitischer Richtung) Staatsreligion, die Rechtsordnung orientiert sich an der Scharia. Jegliches Verhalten, das alschristliche Missionstätigkeit ausgelegt werden kann, ist untersagt.

Außerhalb der touristisch erschlossenen Resorts, in sogenannten „Artificial Beach Areas“, z.B. in Malé oder in der Nähe von einfachen Gästehäusern, wurden Hinweisschilder angebracht, dass das Tragen unangemessener (“improper”) Badekleidung (z.B. Bikini) dort nicht gestattet ist.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist die Rufiyaa (MVR). International gängige Kreditkarten werden von nahezu allen Resorts akzeptiert, am Flughafen gibt es auch Geldautomaten. Es empfiehlt sich dennoch die Mitnahme von Bargeld in US-Dollar, da Geldbeschaffung auf den kleineren Inseln schwierig sein kann.

Auch Pauschalreisenden wird empfohlen, eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen und PIN bzw. Bankkarte mitzuführen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise grundsätzlich noch mindestens 6 Monate gültig sein. Auf Grund einer vorübergehenden Maßnahme der maledivischen Behörden müssen Reisedokumente derzeit bei Einreise nur noch mindestens einen Monat gültig sein. Die aktuell geltenden Bestimmungen veröffentlicht das Department of Immigration.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Touristenvisa bis zu 30 Tagen werden bei der Einreise in die Malediven erteilt.

Die Verlängerung eines Touristenvisums auf 90 Tage ist möglich, bedarf aber eines Antrages, der vor Ort (auf den Malediven direkt) gestellt werden muss, sowie einer Empfehlung der entsprechenden Hotelinsel, die ebenfalls vor Ort ausgesprochen werden muss. Eine Genehmigung wird durch das Department of Immigration and Emigration in Male erteilt.

Die Buchung eines touristischen Aufenthalts von einer Dauer, die 30 Tage überschreitet, erfolgt daher auf eigenes Risiko. Die Überschreitung der Visumfrist von 30 Tagen ohne genehmigte Verlängerung kann zu hohen Geldstrafen und zu einem Einreiseverbot führen.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen bietet das Department of Immigration.

Längerfristiger Aufenthalt

Bei Arbeitsaufnahme auf den Malediven, z.B. in den Hotels, sollten Arbeitnehmer darauf achten, ihren Reisepass nicht dem Arbeitgeber über längere Zeit auszuhändigen, da der Pass häufig bei Arbeitsstreitigkeiten als Druckmittel verwendet wird.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Medikamente unterliegen einer strikten Einfuhrkontrolle. Die maledivische Regierung ist bestrebt, den Handel mit illegal eingeführten Medikamenten zu bekämpfen. Bei der Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist daher eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mitzuführen, aus der der Name des Patienten, der Name des Medikaments bzw. der Medikamente und die therapeutische Tagesdosierung hervorgeht. Diese Bescheinigung muss in englischer Sprache abgefasst oder mit einer englischen Übersetzung versehen sein. Die Einfuhr nicht verschreibungspflichtiger Medikamente unterliegt keinen Beschränkungen. Allerdings wird auch hier empfohlen, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte Medikamente, z.B. gegen Magenprobleme oder Kopfschmerzen handelt.

Alkohol darf nicht eingeführt werden, auch nicht in den anderswo üblichen zollfreien Mengen. Ebenfalls verboten ist der Import von Götterabbildungen wie z.B.  Buddha-Statuen. Derartige Waren können jedoch bei der Einreise gegen Quittung am Flughafen an einem Sonderschalter deponiert und bei Ausreise wieder abgeholt werden.

Zeitschriften, die spärlich bekleidete Personen zeigen, dürfen nicht eingeführt werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Die Malediven selbst sind kein Gelbfiebergebiet. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Land mit Nachweis von Poliomyelitis (Kinderlähmung) sowie bei Hadsch-Pilgerung nach Saudi-Arabien ist der Nachweis einer Polioimpfung zu erbringen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen. Vereinzelt ist es bei schwangeren Touristinnen in den letzten Jahren zu nachgewiesenen Zika-Infektionen gekommen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit vor allem während und unmittelbar nach der Regenzeit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Es gibt keine endemische Malaria auf den Malediven.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von mückengebundenen Infektionen dennoch im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber  sowie in den Abendstunden und nachts.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung besonders zur Mittagszeit sowie gefährliche Meeresströmungen werden von Urlaubern häufig unterschätzt. Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind selten. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea).

  • Achten Sie auf einen guten Sonnenschutz und eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme insbesondere bei Kindern und älteren Personen.
  • Beachten Sie Warnungen hinsichtlich gefährlicher Strömungen und Verunreinigungen an Stränden.
  • Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen, siehe Merkblatt Tauchen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung auf den Malediven ist eingeschränkt und entspricht in vielen Fachbereichen nicht europäischem Standard. Das gilt auch für die beiden Krankenhäuser in Malé. Insbesondere bei schweren Erkrankungen oder Unfällen ist meist eine Evakuierung, z.B. nach Indien oder Sri Lanka (erreichbar innerhalb von wenigen Stunden per Linienflug) notwendig. Druckkammer-Zentren gibt es gegenwärtig auf Bandos Island Resort & Spa (Nord-Malé-Atoll), Kuramathi Island Resort (Rasdhoo-Atoll), Kuredu Island Resort & Spa (Lhaviyani-Atoll) und Shangri-La’s Villingili Resort & Spa (Addu-Atoll).

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge mit und lassen sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen. Hinweise für eine individuelle Reiseapotheke bietet das Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt