Diese Meldung war vom 06.10.2022 bis zum 10.08.2023 gültig

Flagge LYMeldung für Libyen (LY)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise; Beschränkungen im Land)Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)Reiseinfos (Infrastruktur / Ve

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.

Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als für auch Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien und nach Ägypten (letztere aktuell allerdings nicht für Drittstaatsangehörige) sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.

Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.

Einreisende ohne oder ohne vollständige  bzw. „abgelaufene“ Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen.

Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.

Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.

Beschränkungen im Land

Der nationale Flugverkehr sowie andere Verkehrsverbindungen im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden.

Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht mehr; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Alle Deutschen, die das Land noch nicht verlassen haben, werden zur Ausreise aus Libyen aufgefordert.

Terrorismus

Es besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge, die sich insbesondere gegen staatliche Institutionen richten können.

Die staatlichen Sicherheitsorgane können grundsätzlich keinen ausreichenden Schutz garantieren.

Innenpolitische Lage

Die seit Sommer 2020 erzielten Fortschritte im libyschen Stabilisierungsprozess stehen aufgrund der politischen Krise massiv unter Druck, die Sicherheitslage ist volatil. Im Juni 2020 endeten die Kampfhandlungen zwischen der Regierung in Tripolis und der sogenannten „Libyschen Nationalen Armee“. Seit Oktober 2020 besteht eine von den Vereinten Nationen vermittelte Waffenstillstandsvereinbarung zwischen den beiden Lagern und im März 2021 erfolgte der Amtsantritt einer zunächst im gesamten Land anerkannten Regierung. Die eigentlich für den 24. Dezember 2021 vorgesehenen Wahlen aber wurden verschoben; seither hat sich eine konkurrierende Regierungsinitiative im Osten gebildet. Die innenpolitische Lage in Libyen ist aufgrund der Konkurrenz der zwei Regierungen um die Macht im Lande fragil.

In Libyen gibt es kein staatliches Gewaltmonopol. Die Sicherheitskräfte im Land sind gespalten, eine erneute militärische Eskalation ist vorstellbar. Einige Regionen und Städte werden von bewaffneten Gruppen kontrolliert, die sich zwar selbst als formale Sicherheitskräfte definieren, sich faktisch aber einer Aufsicht durch zivile Regierungsstellen verweigern. Zwischen diesen Gruppen kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen kommen, von denen auch Ausländer betroffen sein können. In den vergangenen Monaten kam es zu Kampfhandlungen u.a. in der Hauptstadt Tripolis und im Süden Libyens in der Region Sabha. Es besteht vielerorts auch nach Ende von Kampfhandlungen eine Gefahr von Landminen.

Kriminalität

Die Kriminalität ist ein allgegenwärtiges Problem. In ganz Libyen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko für Ausländer, im Süden des Landes ist das Risiko besonders hoch.

Es besteht landesweit die Gefahr, zum Opfer von bewaffneten Raubüberfällen und "car-jacking" zu werden, insbesondere mit hochwertigen Fahrzeugen und Geländewagen.

  • Alle Deutschen, die sich entgegen der Reisewarnung noch in Libyen aufhalten, sollten das Land möglichst umgehend verlassen.
  • Wenn Sie sich entgegen dieser Reisewarnung nach Libyen begeben wollen, sollten Sie unbedingt ein umfassendes Sicherheitskonzept mit Notfallplan erarbeiten und auf eine in Libyen gültige Reise- und Krankenversicherung achten.
  • Bewegungen in der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden.

Natur und Klima

Im Küstengebiet herrscht ein mediterranes, im Landesinneren Wüstenklima.

Die Regenzeit erstreckt sich von November bis März und kann zu Überschwemmungen führen.

Im Sommer kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu extremer Hitze und Dürreperioden kommen.

  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Tripolis ist derzeit noch für den Besucherverkehr geschlossen und kann im Notfall keine konsularische Hilfe vor Ort garantieren. Die konsularischen Dienstgeschäfte werden von Tunis aus wahrgenommen.

Infrastruktur/Verkehr

Der Luftverkehr entspricht nicht europäischen Sicherheitsstandards. Libysche Luftfahrtunternehmen stehen auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten.
In den Städten und auf den Hauptverbindungstraßen Libyens wie insbesondere die wichtigste Verbindungsstrecke von West nach Ost entlang der Küste gibt es eine Vielzahl militärischer Kontrollposten der Sicherheitsbehörden und bewaffneter Milizen, die umfassende und häufig willkürliche Kontrollen durchführen.
Reisen im Land ist weiterhin sehr unsicher, ein Wiederaufflammen von Kampfhandlungen kann nicht ausgeschlossen werden. Hinzu kommen schlechte bzw. unbefestigte Straßen und mangelnde Sicherheitsstandards von Fahrzeugen, die zu einer hohen Unfallrate führen. Die Ausschilderungen im Land sind fast ausschließlich in arabischer Schrift.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Es gibt in Libyen eine Reihe von Militärsperrgebieten. Es ist strengstens verboten, solche Gebiete zu betreten oder zu fotografieren. Das Fotografieren in der Nähe von militärischen Einrichtungen ist stets nur mit einer Genehmigung erlaubt. Besuche von Wüstenregionen waren schon früher nur mit einem Wüstenpass der Behörden Libyens möglich.

Der islamische Glaube ist Teil der libyschen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei Kleidung und Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.
Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber mit Schließung von Restaurants oder reduzierten Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

Gleichgeschlechtliche Ehen oder Partnerschaften sind im libyschen Recht nicht vorgesehen. Sexuelle Beziehungen außerhalb der Ehe sowie sogenanntes „unsittliches Verhalten“ sind in Libyen generell verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschriften strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und „unsittliches Verhalten" sind in Libyen strafbar.

Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben u. Ä. sind verboten.

Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zur Verhaftung kommen.

Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Libysche Dinar (LYD), der außerhalb Libyens nicht konvertierbar ist. Es wird hauptsächlich mit Bargeld bezahlt, Geldautomaten sind meist für internationale Karten nicht verwendbar.
Vor Ort können nur US-Dollar, Euro, Britisches Pfund, Schweizer Franken und der Tunesische Dinar umgetauscht werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Libyen ein Visum.
Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum bei der für das Gastland zuständigen libyschen Auslandsvertretung, bei Aufenthalt in Deutschland bei der libyschen Botschaft in Berlin beantragen.
Die deutschen Auslandsvertretungen können dabei keine Unterstützung, z.B. in Form der Ausstellung von konsularischen Bescheinigungen, leisten.

Voraufenthalte in Israel

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König-Hussein-Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise - auch wenn die libysche Botschaft ein Visum erteilt hat - verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es durch die Angabe eines bestimmten Geburtsortes im Pass (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden. Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.

Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.

Antiquitäten, auch Steine, Tonscherben u. Ä. sowie Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Libyen selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Laut WHO ist der Nachweis einer Meningokokken-Impfung (ACWY) zu erbringen. Das libysche Gesundheitsministerium empfiehlt die Impfung jedoch nicht und es finden keine Kontrollen bei Einreise statt.

Bei Einreise aus Afghanistan oder Pakistan muss eine Polio-Impfung nachgewiesen werden, die 4 Wochen bis 12 Monate vor Einreise erfolgt ist.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Libyen gilt als malariafrei.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!

Hepatitis A, B, C, Echinokokkose, Typhus und Tollwut können landesweit vorkommen.

Leishmaniose und Phlebotomus-Fieber sind endemisch.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt Tripolis vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Gewalttätig ausgetragene Konflikte und die Ausreise des häufig ausländischen Pflegepersonals der staatlichen Krankenhäuser und privaten Kliniken stellen eine zusätzliche Belastung für das angeschlagene Gesundheitssystem dar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt