Diese Meldung ist seit dem 20.09.2024 gültig
Meldung für Vietnam (VN)
Grund letzte Änderung: Natur und KlimaRedaktionelle Änderungen
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- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
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Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Demonstrationen in der Öffentlichkeit sind verboten und wurden in der Vergangenheit von den Sicherheitskräften aufgelöst. Die Teilnahme daran kann zu langer Untersuchungshaft und Verurteilung zu einer langen Freiheitsstrafe, unter harten Haftbedingungen führen, siehe Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten, letzter Absatz. Regierungskritische Posts in den sozialen Medien – auch wenn diese aus Deutschland heraus getätigt wurden - werden häufig strafrechtlich verfolgt.
In den vergangenen Monaten gab es vereinzelte Fälle, in denen deutsche Staatsangehörige mit vietnamesischen Wurzeln vorübergehend an der Ausreise gehindert und polizeilich vernommen wurden. Hintergrund waren kritische Äußerungen über Vietnam und seine Politik in den sozialen Medien, z.T. auch aus dem Umfeld der Betroffenen. Eine Information der zuständigen deutschen Auslandsvertretungen durch die vietnamesischen Behörden erfolgte nicht.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Seien Sie sich bewusst, dass in Deutschland getätigte Äußerungen in den sozialen Medien in Vietnam wahrgenommen werden und aus Anlass einer Vietnam-Reise dort zu Konsequenzen (polizeiliche Verhöre, Ausreiseverweigerung oder –verzögerung) führen können.
Militärische Sperrgebiete und Aufenthalte in Grenznähe
Von Reisen in die unmittelbare Nähe militärischer Sperrgebiete wird dringend abgeraten.
Diese sind nicht immer als solche gekennzeichnet bzw. lediglich durch Schilder in vietnamesischer Sprache ausgewiesen. Gleiches gilt für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu den Landesgrenzen. Der Abstand vom tatsächlichen Grenzverlauf wird von den örtlichen Sicherheitsorganen oft willkürlich interpretiert. Militärische Sperrgebiete (restricted areas) können auch kurzfristig und ohne Vorwarnung deklariert werden. Aufenthalte in militärischem Sperrgebiet können zu Verhaftung, polizeilichen Verhören unter dem Vorwurf der Spionagetätigkeit, Ausreiseverweigerung oder -verzögerung, etc. führen.
Bei beabsichtigten Besuchen in Grenznähe müssen gesondert zu beantragende Genehmigungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit mitgeführt werden.
- Reisen Sie nicht in militärische Sperrgebiete, halten Sie sich nicht in ihrer Nähe auf und achten Sie auf entsprechende Beschilderung.
- Beantragen Sie ggf. entsprechende Genehmigungen und führen diese mit sich. Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei den örtlichen Volkskomitees oder Polizeibehörden, wenn Sie in Grenznähe und abseits der Hauptstrecken reisen möchten.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist niedrig und es gibt wenig Gewaltkriminalität gegen Ausländer. Ein Anstieg von Kleinkriminalität wie Diebstahl, insbesondere in Touristengebieten, ist jedoch zu beobachten. Am Bahnhof von Hanoi wurden häufiger Touristen v.a. mit dem Nachtzug aus Hue oder Sapa ankommend bestohlen. Außerdem kommt es verstärkt zu Diebstählen von Bargeld aus Hotelzimmern, auch aus Hotels der gehobenen Kategorie.
Reisende sollten bei Fahrten in Überlandbussen, insbesondere bei Nacht, Vorsicht walten lassen. Vereinzelt wurde von sexuellen Übergriffen berichtet, insbesondere alleinreisende Frauen sind betroffen. In solchen Fällen sollten Reisende immer auf einer Anzeige bestehen. Zuständig hierfür ist die Polizeibehörde am Zielbusbahnhof.
Sowohl in von Touristen frequentierten Bars oder Clubs größerer Städte als auch auf der Insel Cat Ba kommt es vereinzelt zum Einsatz von K.-o-Tropfen und in der Folge zu sexuellen Übergriffen.
In Hanoi, vor allem am Hoan-Kiem-See, gibt es immer wieder Betrugsversuche. Vereinzelt verlangen Straßenverkäufer für das Fotografieren „Gebühren“, in anderen Fällen werden Schuhe von Touristen beschmutzt oder mit Klebstoff beschmiert, entzogen und eine „Rückgabegebühr“ verlangt. Fälle von Kreditkartenbetrug wurden bekannt, in denen Karten kopiert und Abbuchungen vorgenommen worden sind.
In Ho-Chi-Minh-Stadt, Nha Trang und Hanoi mehren sich Handtaschen- und Gepäckdiebstahl, sowohl von vorbeifahrenden Mopeds aus als auch nach Ablenkungsmanövern durch Kinderbanden, insbesondere bei Ankunft und Abreise vor dem Hotel.
Ausländische Touristen werden in Ho-Chi-Minh-Stadt vermehrt unter verschiedenen Vorwänden angesprochen und in Privathäuser eingeladen beispielsweise mit Hinweisen auf eine Begegnung am Flughafen oder auf nahe Verwandte, die demnächst in Europa studieren oder arbeiten werden. Nach Schaffung einer gastfreundlichen und geselligen Atmosphäre werden die Opfer in fingierte Karten- bzw. Glücksspiele verwickelt, die sie verlieren, und unter Drohungen zur Zahlung angeblicher Spielschulden veranlasst. Der Einsatz von Drogen in Speisen oder Getränken kann nicht ausgeschlossen werden. Im Falle eines Diebstahls protokollieren weder die Ausländerpolizei in Hanoi noch andere Polizeidienststellen nachträglich Verlustanzeigen. In der Vergangenheit verweigerte die zuständige Polizeidienststelle mehrfach die Protokollaufnahme, vor allem dann, wenn Zweifel am Hergang der Tat oder an den Wertangaben bestanden.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Bahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf (z.B. im Safe); speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. Denken Sie unbedingt daran, eine Kopie der Datenseite des Passes und des gültigen Einreisestempels mit sich zu führen, um sich bei einer Polizeikontrolle ausweisen zu können, siehe auch Einreise und Zoll – Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit.
- Lassen Sie - insbesondere in Bars oder Clubs - Ihre Getränke und Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrradtaxis (Cyclos) und Motorradtaxis (Xe Om).
- Fragen Sie vor dem Fotografieren von Straßenverkäufern um Erlaubnis.
- Weisen Sie Angebote ggf. mit lauter Stimme als Abschreckungseffekt zurück und halten Sie sich von Schuhputzern möglichst fern.
Nehmen Sie keine Einladungen Ihnen Unbekannter in Privathäuser an.
- Sollten Reisedokumente, Bargeld oder sonstige Wertgegenstände abhandenkommen, zeigen Sie den Verlust sofort bei der Polizei am Tatort an.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, privaten Einladungen und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich von der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Tropenstürme, Überschwemmungen
Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.
In den Provinzen von Mittelvietnam und dem Mekong-Delta, aber auch in einigen Provinzen im Süden Vietnams, kann es besonders zwischen Juni und November zu Taifunen kommen, die großflächige Überschwemmungen, Erdrutsche und Beeinträchtigungen der Infrastruktur verursachen können.
Starke Regenfälle führen auch in der Regen- bzw. Monsunzeit von Juni bis September im Norden und Süden und von Oktober bis Dezember in Mittelvietnam zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Hanoi, insbesondere entlang des Red Rivers, und die Mekong-Flussdelta-Regionen im Süden sind regelmäßig betroffen.
- Wenn Sie sich in diesen Regionen aufhalten, beobachten Sie die Wettervorhersagen und aktuelle Warnstufen der vietnamesischen Behörden zur Gefahr von Erdrutschen und Überschwemmungen.
Erdbeben und Tsunamis
Vietnam liegt in einer nur leicht seismisch aktiven Zone, sodass die Erdbebengefahr nicht besonders hoch ist. Tsunamis, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Vietnam erreichen.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Center for Hydro-Meteorological Forecasting oder des Joint Typhoon Warning Center.
- Beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Fall einer Sturmwarnung.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt ein relativ gut ausgebautes Inlandsflugnetz, Eisenbahnen zwischen großen Städten, Reisebusse für Überlandfahrten und Taxis. Straßen in ländlichen Gebieten sind häufig nicht in gutem Zustand. In bergigen Gebieten können sie durch plötzliche Erdrutsche unpassierbar werden.
Eine starke Gefährdung geht vom Straßenverkehr aus. Die Zahl der Verkehrstoten ist eine der höchsten im internationalen Vergleich. Das Unfallrisiko ist um ein Vielfaches höher als in Deutschland. Die meisten Unfälle passieren nach Einbruch der Dunkelheit. Auch die mittlerweile eingeführte Helmpflicht für Mopedfahrer hat daran nichts geändert; Grund dafür ist eine oft rücksichtslose Fahrweise sowie die steigende Anzahl an Verkehrsteilnehmern, vor allem Pkw. Mehrfach kam es zu schweren, teilweise tödlichen, Motorradunfällen ausländischer Reisender auf Landstraßen in den Provinzen, vor allem in der bei Touristen beliebten Ha-Giang-Provinz. Die ärztliche Versorgung außerhalb der Ballungsgebiete ist nur unzureichend; notärztliche Versorgung und Rettungsflüge innerhalb des Landes gibt es nicht.
- Lassen Sie größtmögliche Vorsicht im Straßenverkehr walten und verzichten Sie während des Urlaubaufenthalts möglichst auf die individuelle Anmietung von Pkws oder Mopeds.
- Beachten Sie, dass für alle Teilnehmer im Straßenverkehr (auch Fahrradfahrer) die strikte Alkoholgrenze von 0 Promille gilt.
- Beachten Sie, dass das Fahren von Motorrädern oder Motorrollern über 50 cm³ Hubraum mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt ist.
- Tragen Sie angemessene Schutzkleidung und fahren Sie vorausschauend.
- Seien Sie bei der Anmietung vorsichtig und hinterlegen Sie nicht Ihren Reisepass als Pfand.
- Die Diebstahlsrate von Zweirädern ist sehr hoch. Stellen Sie Ihr Moped/Ihren Motorroller nie unbeaufsichtigt ab.
Die angeschriebenen Fahrpreise im Taxi gelten nicht pro Person, sondern pro Fahrt. Es sind mehrere Fälle bekannt, in denen Taxifahrer, insbesondere von nicht als zuverlässig bekannten Unternehmen Taxameter manipuliert und bei Fahrtende den ungerechtfertigt hohen Fahrpreis unter Gewaltandrohung eingefordert haben. In Ho-Chi-Minh-Stadt kommt am offiziellen Taxistand des Flughafens vermehrt Taxibetrug vor. Manche Taxifahrer weigern sich, das Taxameter einzuschalten und verlangen Fantasiebeträge.
- Bitten Sie in einem solchen Fall bei der Ankunft am Hotel das Hotelpersonal um Hilfe, bevor Sie zahlen.
- Benutzen Sie am Flughafen nur offizielle Taxis und generell nur als zuverlässig geltende Anbieter.
Sogenannte Vermittler verkaufen verschiedentlich Transportdienstleistungen (Busse, Züge, Taxis etc.) zu völlig überhöhten Preisen. Des Öfteren haben sich Fahrscheine als Fälschungen herausgestellt; die Beförderung wurde dann abgelehnt bzw. ein zweiter Fahrscheinkauf wurde nötig.
- Erwerben Sie Fahrscheine nur an offiziellen Verkaufsstellen.
In den letzten Jahren gab es in der Ha-Long-Bucht wiederholt Schiffsunfälle, die zum Teil Todessopfer forderten. Schiffe sind häufig nicht seetüchtig und verfügen nicht immer über ausreichend Rettungswesten.
Buchen Sie Schifffahrten nur bei renommierten Unternehmen und vergewissern Sie sich selbst der Seetüchtigkeit des Schiffs und des Vorhandenseins ausreichender Rettungsmittel und Fluchtwege vor Reiseantritt.
Führerschein
Der internationale Führerschein ist erforderlich und bei einem vorübergehenden Aufenthalt in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. In diesem Fall ist eine Umschreibung des ausländischen in einen vietnamesischen Führerschein nicht nötig. Das Fahren ohne gültigen Führerschein kann mit einem Bußgeld oder - im Fall eines schweren Unfalls - mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden.
- Beachten Sie, dass das Fahren von Motorrädern oder Motorrollern über 50 cm³ Hubraum mit einem Führerschein der Klasse B nicht erlaubt ist.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen werden nicht strafrechtlich verfolgt. Die Schließung einer Lebenspartnerschaft oder Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist nicht möglich. Partei und Regierung Vietnams nehmen eine vorsichtig positive Haltung zur Gleichstellung der LGBTIQ-Gemeinschaft ein; die Gesellschaft Vietnams ist weiterhin von einem konservativen Frauen- und Familienbild geprägt. Es sind keine Fälle homophober Gewalt gegen Touristen bekannt. Grundsätzlich ist in Vietnam zu beachten, dass öffentliche Zärtlichkeiten, auch zwischen verschieden geschlechtlichen Paaren, oft nicht gutgeheißen werden und insbesondere mit körperlichen Berührungen in der Öffentlichkeit sehr sparsam umgegangen wird.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Rauschgiftdelikte wie der Erwerb, die Verteilung und die Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art werden strafrechtlich streng verfolgt und es drohen harte Strafen. Schon der Besitz geringer Drogenmengen (auch im Transitbereich von Flughäfen) führt zu hohen Freiheitsstrafen. Bei Herstellung, Transport und Handel mit Drogen droht die Todesstrafe.
Prostitution ist gesetzlich verboten. Freiern drohen Verwarnungen oder (bei Ausländern eher üblich) Geldbußen in Höhe von umgerechnet bis zu 200 EUR.
Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird hart bestraft. Es droht Freiheitsentzug, in besonders schweren Fällen sogar die Todesstrafe. Es wird darauf hingewiesen, dass der Missbrauch von Kindern auch nach deutschem Recht strafbar ist, wenn diese Tat von Deutschen im Ausland begangen wird.
Die Todesstrafe wurde in letzter Zeit in Vietnam auch an Ausländern vollstreckt. Gerichtsverfahren entsprechen nicht deutschen rechtsstaatlichen Standards (u.a. jahrelange Untersuchungshaft, teure und dennoch unzureichende anwaltliche Verteidigung und harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Vietnam Dong (VND). Bargeld darf nur an offiziellen Wechselbüros mit eindeutigen Hinweisen gewechselt werden. Kreditkarten werden zwar vielerorts akzeptiert und es finden sich auch Geldautomaten, aber außerhalb größerer Städte ist weiterhin Bargeld oft das einzige akzeptierte Zahlungsmittel.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Vietnams sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Das Reisedokument muss ab dem Tag der Einreise sechs Monate über die Gültigkeit des Visums hinaus gültig sein.
Mit dem deutschen Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose ist eine Einreise in Vietnam nicht möglich.
Ausländer müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem Einreisestempel ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Vietnam ein Visum, sofern der Aufenthalt länger als 45 Tage dauert.
Für Aufenthalte bis zu maximal 45 Tagen wird kein Visum benötigt, wobei der Tag der Ein- bzw. Ausreise bereits als vollständiger Tag zählt. Bei Einreise ist ein Ausdruck des Rück-/Weiterflugtickets vorzulegen, aus dem sich die Ausreise innerhalb des zulässigen Zeitraumes ergibt. Der Reisepass muss ab dem Tag der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Zuständig und verantwortlich für die Gewährung der visafreien Einreise sind ausschließlich die vietnamesischen Behörden. Konkrete Fragen beantwortet die zuständige vietnamesische Auslandsvertretung. Informationen werden z.B. auf der Webseite der vietnamesischen Botschaft in Berlin und des vietnamesischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main bereitgestellt.
Die visafreie Einreise gilt nicht für Journalisten und Filmemacher, die in Vietnam beruflich tätig werden, z.B. Dokumentarfilme und Reportagen erstellen wollen. Hinweise zur Beantragung eines Journalisten- und Filmemachervisums bieten die deutschen Vertretungen in Vietnam auf Anfrage.
Für andere Zwecke und längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, das vor der Einreise online oder als E-Visum sowie unter bestimmten Umständen bei Einreise („on arrival“) beantragt werden kann.
Reisende sollten direkt bei Einreise kontrollieren, dass sie einen Einreisestempel mit Gültigkeitsdatum erhalten haben. Andernfalls droht bei Ausreise ein Bußgeld.
Ausländer, die bereits im Besitz eines gültigen Visums oder einer ständigen oder temporären Aufenthaltsgenehmigung für Vietnam sind, dürfen ohne vorherige Einreisegenehmigung der Einwanderungsbehörde nach Vietnam einreisen.
E-Visum
Bei Aufenthalten über 45 Tagen kann ein E-Visum beantragt werden; der Onlineantrag ist auf der Webseite der vietnamesischen Einwanderungsbehörde abrufbar. Das E-Visum ist für max. 90 Tage und für eine mehrmalige Einreise (multiple entry) gültig. Die Bearbeitungszeit beträgt drei Tage. Eine Verlängerung des Aufenthalts ist nur möglich, wenn ein Folgevisum durch einen „Sponsor“ garantiert wird. Informationen hierzu stellt die vietnamesische Einwanderungsbehörde zur Verfügung.
Hinweis: Die Einreise mit E-Visum ist nur über 13 Flughäfen und nicht an jedem Land- und Seeübergang möglich. Die vietnamesische Regierung stellt hierfür eine Übersicht zur Verfügung.
Onlinevisum
Weitere Visaarten können online unter Vietnam Visa Application beantragt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen vietnamesischen Auslandsvertretung in Deutschland eingereicht werden.
Visa für Geschäftsreisende und Investoren können für die Dauer von bis zu fünf Jahren ausgestellt werden Für diesen Personenkreis kann auch nach Einreise eine Aufenthaltserlaubnis bis zu zehn Jahren ausgestellt werden. Einzelheiten dazu sollten direkt bei der vietnamesischen Botschaft erfragt werden.
Allgemein gilt:
Bei Einreise mit einem Visum ist darauf zu achten, dass der bei der Passkontrolle angebrachte Aufenthaltsvermerk dem gesamten Gültigkeitszeitraum des Visums entspricht und nicht nur den 45 Tagen, die bei visafreier Einreise gewährt werden.
Visum bei Einreise (on Arrival)
Einige Internetdienstleister bieten sogenannte „visa on arrival“ an. Hierbei handelt es sich um Visa, die von Einladenden, wie Firmen oder Reisebüros, vor Antritt der Reise beantragt werden müssen. Die Einreise ist hiermit nur über eine begrenzte Anzahl an Grenzübergängen erlaubt. Grundsätzlich wird die Einholung des Visums bei einer vietnamesischen Auslandsvertretung vor Reiseantritt empfohlen, da mit den dort erteilten Visa die Einreise nach Vietnam an jedem offiziellen Grenzübergang (auch über den Landweg aus den Nachbarländern) möglich ist.
Verlängerung des Aufenthalts
Die Verlängerung oder Änderung der Gültigkeitsdauer eines Visums in Vietnam liegt im Ermessen der vietnamesischen Behörden. Eine Verlängerung muss bei der zuständigen vietnamesischen Einwanderungsbehörde vor Ort beantragt werden.
Transit
Deutsche Staatsangehörige benötigen kein Transitvisum, sofern sie den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Erfolgt eine Einreise, d.h. wird der Transitbereich verlassen, um z. B. einen inländischen Weiterflug anzutreten, sind die o.g. Regelungen zur visafreien Einreise zu beachten.
Familienangehörige von Vietnamesen und Personen vietnamesischer Abstammung
Familienangehörige von Vietnamesen und Personen vietnamesischer Abstammung, die keine vietnamesische Staatsangehörigkeit mehr besitzen, können auf Antrag von der Visumspflicht befreit werden. Darüber wird eine für fünf Jahre gültige Bescheinigung ausgestellt, mit der mehrere Ein- und Ausreisen und ein Aufenthalt von bis zu sechs Monaten je Besuch möglich sind. Nähere Informationen erteilen die vietnamesischen Auslandsvertretungen.
Minderjährige
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Registrierungspflicht
Es besteht Registrierungspflicht. Diese wird jedoch meist vom Hotel/der Unterkunft übernommen.
Einfuhrbestimmungen
Bargeld ausländischer Währungen im Wert über 5.000 USD und Bargeld der vietnamesischen Währung Dong im Wert über 15 Mio. VND muss deklariert werden.
Bei Einreise können folgende Gegenstände von Personen über 18 Jahren zollfrei eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 20 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1,5 l Alkohol über 20% oder 2 l Alkohol unter 20%; Bier: 3 l.
Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden.
Als persönliche Gegenstände zählen solche Gegenstände, die man in angemessener Anzahl und Menge unter Berücksichtigung von Zweck und Dauer der Reise benötigt bzw. mit sich führt. Darüber hinaus gehende Gegenstände sind zu verzollen, wenn sie den Wert von 10 Mio. VND übersteigen.
Heimtiere
Die Einfuhr von Heimtieren ist mit tierärztlichem Impfzeugnis (gültige Tollwutimpfung) möglich. Eine Tollwut-Titer-Bestimmung für die Rückeinfuhr in die EU ist in Vietnam nicht möglich, jedoch werden von Tierärzten Blutproben entnommen und nach Frankreich zur Untersuchung geschickt. Das Verfahren ist daher entsprechend kostenintensiv. Es ist empfehlenswert, die Titer-Bestimmung für Heimtiere vor Einreise durchzuführen und im Zweifel bei einer vietnamesischen Vertretung oder der Fluggesellschaft nachzufragen.
Drohnen
Die Einfuhr von Drohnen für den privaten Gebrauch nach Vietnam ist zwar grundsätzlich erlaubt, für die Inbetriebnahme in Vietnam ist jedoch zwingend eine Genehmigung des Verteidigungsministeriums erforderlich. Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder, in schweren Fällen drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis (JE) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Malaria tritt in Vietnam regionsabhängig ganzjährig auf. Der größte Teil der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen. Ein hohes Malariarisiko besteht in den Grenzregionen zu Kambodscha. Im restlichen Land liegt ein minimales Risiko vor. Hiervon ausgenommen sind die großen Stadtzentren, die als malariafrei gelten, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkt achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Land, insbesondere in den Risikogruppen, verbreitet. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Jährlich kommt es in Vietnam während und nach den Regenzeiten zu vermehrtem Auftreten von Durchfallerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden vor allem im Süden während der Regen- und der frühen Trockenzeit und im Norden im Spätsommer und Herbst von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE-Viren. Siehe auch Japanische Enzephalitis.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer JE-Impfung beraten und ggf. impfen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und damit Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Vietnam nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Tuberkulose
Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.
Aviäre Influenza
Seit einigen Jahren ist in Vietnam die klassische Geflügelpest (aviäre Influenza A/H5N1, Vogelgrippe) bekannt. Seit den ersten Krankheitsfällen, im Dezember 2003, wurden in Vietnam immer wieder Ausbrüche von H5N1 registriert.
Zahlenangaben der WHO zu den menschlichen Erkrankungen sowie weitere Informationen können über www.who.int sowie www.pandemicflu.gov eingesehen werden.
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, gilt als Übertragungsweg weiterhin der direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel.
Verzichten Sie bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel, insbesondere auch auf den Besuch von Geflügelmärkten.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Sonstige Gesundheitsgefahren
In den Provinzen Ha Tinh, Quang Binh, Quang Tri und Thua Thien-Hue ist das Meerwasser durch Industrieabwässer verunreinigt.
- Vermeiden Sie den Verzehr von Fisch und Meeresfrüchten in den betroffenen Regionen.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auch gibt es keine notfallärztliche Versorgung. Die Verständigung ist schwierig; i.d.R. spricht das Krankenhauspersonal und Ärzte in den Provinzkrankenhäusern nur Vietnamesisch. Lediglich in Hanoi und HCMC gibt es mehrere Krankenhäuser, die bessere Standards verfügen. Einige internationale Kliniken (Family Medical Practice, SOS International) sind oftmals erste Anlaufstellen für erkrankte Besucher bzw. Touristen. Hier kann die Verständigung auf Englisch erfolgen.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt