Diese Meldung war vom 03.06.2021 bis zum 07.06.2021 gültig

Flagge MEMeldung für Montenegro (ME)

Grund letzte Änderung: Letzte Änderung: Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Montenegro wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Montenegro war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Montenegro als Risikogebiet eingestuft ist.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das nationale Gesundheitsministerium, das Institut für öffentliche Gesundheit, die COVID-Webseite für Montenegro und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Alle Einreisenden aus Deutschland müssen bei der Einreise nach Montenegro einen PCR-Test (max. 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Test (EU anerkannt und Labortest, max. 48 Stunden alt) vorlegen, alternativ einen positiven serologischen Antikörpertest (max. 30 Tage alt) oder einen Impfnachweis, bei dem die zweite Dosis mindestens sieben Tage vor Einreise geimpft wurde. Das gilt nicht für Staatsangehörige Montenegros und Ausländer mit Aufenthaltstitel in Montenegro, sowie bei einer Einreise aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Kosovo, Nordmazedonien, Russland, Serbien, der Ukraine und Weißrussland für Staatsangehörige dieser Länder mit dortigem gewöhnlichem Aufenthalt sowie Ausländer mit dortigem befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel und Ausländer, die sich mindestens 15 Tage vor Einreise nach Montenegro durchgängig in diesen Ländern aufgehalten haben.

Durch- und Weiterreise

Grundsätzlich sind alle Grenzübergänge geöffnet.

Reiseverbindungen

Der internationale Zugverkehr zwischen Belgrad und Bar findet statt. Regelmäßiger Flugverkehr besteht, jedoch teilweise reduziert.

Beschränkungen im Land

Geschäfte und Lebensmittelmärkte sowie Gastronomiebetriebe sind geöffnet. In Restaurants gelten eine Maskenpflicht und strenge Abstands- und Schutzregelungen mit maximal vier Personen an einem Tisch.

Hygieneregeln

Es gilt eine generelle Maskenpflicht, falls der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht besteht nicht am Strand und in Nationalparks, sowie auf öffentlichen Flächen, sofern die geltenden Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr)
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage im gesamten Land ist insgesamt ruhig. Es kann jedoch vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen in der Hauptstadt Podgorica und in deren Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

  • Informieren Sie sich ggf. über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen an von Touristen sehr frequentierten Orten vor, wie auch Autoaufbrüche und -diebstahl.

Gewaltkriminalität kommt in Form von Bandenkriminalität vor, Touristen und Reisende sind nicht Ziel dieser Straftaten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Montenegro liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist an der Küste mediterran, im Landesinnern gemäßigt kontinental.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Montenegro aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, bei heftigen Regenfällen muss mit starken Überschwemmungen gerechnet werden.
Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten sind dadurch möglich.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Straßen sind teilweise in schlechtem Zustand, ebenso kommt es aufgrund von fehlenden Straßenschildern und der häufig undisziplinierten Fahrweise der Verkehrsteilnehmer zu häufigen Unfällen.

Tageszeitunabhängig gilt in Montenegro eine Lichtpflicht, sodass ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden muss. Bei winterlichen Verhältnissen besteht Winterreifenpflicht.
Die Promillegrenze beträgt 0,3 Promille.

Die grüne Versicherungskarte gilt für Montenegro. Ersatzweise kann an den Grenzübergängen eine Haftpflichtversicherung für 15 Tage abgeschlossen werden, mit der Möglichkeit, diese um weitere 15 Tage zu verlängern. Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Montenegro verweigert.

Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Achten Sie genauestens auf die Einhaltung sämtlicher Verkehrsregeln.
  • Vermeiden sie als nicht Lands- oder Ortskundiger Nachtfahrten außerhalb städtischer Gebiete.
  • Nehmen Sie keine unbekannten Anhalter im Fahrzeug mit.
  • Lassen Sie beim Befahren von Bergstrecken besonders Vorsicht walten.
  • Leisten Sie Bußgeldzahlungen bei der Verkehrspolizei nur gegen Ausstellung eines Belegs.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Montenegro nicht strafbar, jedoch ist die Akzeptanz in der Gesellschaft außerhalb der touristischen Orte nicht besonders ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (d.h. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) sind in jedem Falle strafbar.

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Montenegro streng geahndet. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen.

Bei der Verwicklung von Ausländern in Kfz-Unfälle, insbesondere mit Personenschäden oder Todesfolgen auf montenegrinischer Seite, kommt es nach gerichtlicher Feststellung der Schuld zu Verurteilungen mit mehrjährigen Haftstrafen, welche anders als in der deutschen Rechtsprechung nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Geld/Kreditkarten

In Montenegro ist der Euro offizielle Währung. Gängige Kreditkarten werden landesweit akzeptiert. Geldautomaten sind weit verbreitet. Die Akzeptanz von V-Pay und Maestro-Bankkarten ist begrenzt. Diese können lediglich zum Abheben von Bargeld an wenigen Bankautomaten, nicht aber für allgemeine Zahlungsvorgänge genutzt werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen oder zur Durchreise
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch 3 Monate lang gültig sein.

Die Einreise sollte keinesfalls mit gestohlen oder verloren gemeldeten Dokumenten erfolgen.
Auch wenn die Behörden in Deutschland über das Wiederauffinden von Reisedokumenten unterrichtet worden sind, kann es vorkommen, dass das Dokument im System der Grenzkontrollstelle noch zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise von bis zu 90 Tagen kein Visum.
Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss im Land eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

Doppelstaater

Personen, die neben der deutschen auch die montenegrinische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den montenegrinischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise montenegrinische Reisedokumente zu benutzen.

Polizeiliche Anmeldung

Ausländer müssen sich in Montenegro innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden. Verstöße gegen diese Meldepflicht werden gelegentlich geahndet. In solchen Fällen kann es bei einer späteren Wiedereinreise Probleme geben. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist bis zu einem Betrag mit dem Gegenwert von 10.000,- € erlaubt. Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld ab einer Höhe von 10.000,- € ist meldepflichtig.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs können nach Montenegro vorübergehend zollfrei eingeführt werden, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Bei bestimmten Gegenständen (Kameras, Laptops o.ä.) bestehen zahlenmäßige Beschränkungen.

Weiterhin bestehen in Montenegro für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:

  • Alkoholika (zwei Liter Wein oder ein Liter Spirituosen über 22%)
  • Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak)
  • Parfum oder Eau de Toilette (50 Gramm)

Heimtiere

Die üblichen Impfungen für Heimtiere müssen aktuell sein so muss eine Tollwutimpfung vor 15 und innerhalb von 6 Monaten erfolgt sein. Eine Kontrolle bei der Einreise findet in der Regel aber nicht statt.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Meningoenzephalitis

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Rechtzeitig vor Einreise sollte deshalb mit einem Reise-/Tropenmediziner wegen einer möglichen Impfung Kontakt aufgenommen werden.

Schlangenbisse

Bei Wanderungen in der Natur und im Hinterland ist der Hinweis angebracht, dass es in der warmen Jahreszeit in vielen Gegenden Montenegros zahlreiche, teils auch giftige Schlangenarten gibt. In felsigen Gegenden und im hohen Gras ist daher Vorsicht angebracht.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Montenegro nicht immer gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen nicht ausreichend.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt