Diese Meldung war vom 05.01.2021 bis zum 13.01.2021 gültig

Flagge TGMeldung für Togo (TG)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Beschränkungen im Land)

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen Reisen nach Togo wird derzeit gewarnt. Aktuell untersagt Togo zudem die Einreise aus rein touristischen Gründen.

Epidemiologische Lage

Togo war bisher von COVID-19 weniger stark betroffen. Regionaler Schwerpunkt ist die Hauptstadtregion Lomé und Umgebung.
Togo ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten die nationale COVID-19-Koordinierungsstelle Togos und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Landgrenzen sind weiterhin gesperrt. Eine Ein- und Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Reisende müssen sich vorab elektronisch registrieren und dabei einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage vor Datum des Abflugs ist, nachweisen. Dieser Test ist bei der elektronischen Anmeldung und Zahlung für den PCR-Test bei Ankunft in Lomé hochzuladen. Über die detaillierten aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise informiert die offizielle Website. Bei Einreise wird ein PCR-Test abgenommen, und der Reisende wird verpflichtet, eine Tracking-App („TogoSAFE") auf sein Mobilgerät aufzuspielen und zu aktivieren. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in selbstgewählte Isolation begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.

Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung in einem speziellen Hotel (falls symptomfrei) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei Symptomen).

Durch- und Weiterreise

Die Ausreise ist derzeit nur über den Flughafen Lomé möglich. Für die Ausreise gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise (elektronische Registrierung, PCR-Test-Nachweis); alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren finden sich gleichfalls auf dieser Webseite.

Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt eine Zwangsunterbringung zwecks Isolation; eine Ausreise ist erst bei Vorliegen eines negativen Tests möglich.

Reiseverbindungen

Derzeit wird Lomé von den internationalen Fluggesellschaften Air France (über Paris), Ethiopian Airlines (über Addis Abeba) und Brussels Airlines (über Brüssel) sowie von mehreren regionalen westafrikanischen Fluggesellschaften angeflogen. Der Flugverkehr ist weiter deutlich reduziert, es kommt zu Stornierungen.

Beschränkungen im Land

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich im Land zu bewegen. Einschränkungen betreffen Teile des öffentlichen Lebens, zum Beispiel keine kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen, keine Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmern; Kultstätten und kulturelle Einrichtungen sind vielfach geschlossen. Aufgrund bisheriger Erfahrungen muss mit kurzfristig verfügten örtlichen Absperrungen und Ausgangssperren an Hotspots gerechnet werden. Aktuelle Hinweise bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.

Hygieneregeln

Es besteht offiziell Maskenpflicht an vielen Orten des öffentlichen Raums, öffentliche Gebäude, zentrale öffentliche Plätze und Märkte, im Straßenverkehr; Abstandsregeln sind zu beachten. Ansonsten gelten die international bekannten Hygieneempfehlungen. Regeln und Empfehlungen im Einzelnen bietet die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Von Reisen im Grenzgebiet zu Burkina Faso nördlich von Dapaong einschließlich der Städte Mandouri und Dapaong sowie nach Cinkassé und die Weiterreise auf dem Landweg von Togo nach Burkina Faso wird abgeraten.

Terrorismus

Bislang sind für Togo keine terroristischen Anschläge oder Entführungen von Touristen zu verzeichnen. Es besteht jedoch insbesondere im äußersten Norden eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte, Entführungen und krimineller Übergriffe, nicht zuletzt durch Einsickern von kriminellen oder terroristischen Gruppen aus dem nördlichen Nachbarland Burkina Faso. In Absprache mit seinen Nachbarn hat Togo im Grenzgebiet Einheiten seiner Sicherheitskräfte in Stellung gebracht, es ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen.
Von Reisen im Grenzgebiet zu Burkina Faso nördlich von Dapaong einschließlich der Städe Mandouri und Dapaong sowie nach Cinkassé und die Weiterreise auf dem Landweg von Togo nach Burkina Faso wird daher abgeraten, siehe auch Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung - Burkina Faso.

  • Seien Sie im gesamten Gebiet an der Grenze zu Burkina Faso besonders vorsichtig und vermeiden Sie Aufenthalte im genannten unmittelbaren Grenzgebiet.
  • Lassen Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen besondere Umsicht walten.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit August 2017 hat es soziale Spannungen und damit verbundene Proteste und Demonstrationen gegeben, vereinzelt auch mit gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen durch Straßenbarrikaden.
Derzeit ist die Lage ruhig, aber einzelne erneute Proteste sind nicht auszuschließen.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Diebstähle, Taschendiebstähle, aber auch Raubüberfälle kommen im Großraum Lomé, auch gegen europäische Reisende und insbesondere auch an Stränden, vor. Bewaffnete Überfälle auf Autos finden hauptsächlich nachts statt.

Internetbetrügereien sind wie in vielen westafrikanischen Ländern üblich, auch mit geduldigen Anbahnungsversuchen zum Aufbau eines Vertrauensverhältnisses.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen
  • Seien Sie besonders vorsichtig außerhalb bewachter Strandabschnitte.
  • Meiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit den Strandbereich und verzichten Sie im Stadtbereich von Lomé auf Spaziergänge.
  • Reisen Sie als Frau nicht allein und unternehmen Sie Exkursionen möglichst in Gruppen, verzichten Sie nachts darauf.
  • Leisten Sie bei Überfällen keine Gegenwehr, um unkontrollierte Gegenreaktionen der Täter zu vermeiden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

In der Regenzeit von April bis November kann es zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.

Im Meer gibt es gefährliche Unterströmungen und eine starke Brandung.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Baden Sie nur an bewachten Stränden, schwimmen Sie nicht zu weit hinaus und achten auf die Hinweise von lokalen Kräften.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Straßen und Fahrzeuge befinden sich häufig in einem schlechten Zustand.
Überlandfahrten sind aufgrund von Fußgängern und Tieren auf der Fahrbahn sowie oft fehlender Straßen- und Fahrzeugbeleuchtung riskant. Bei einem Verkehrsunfall muss grundsätzlich die Polizei gerufen werden. Nach einem Unfall kann es schnell zu emotionalen Bedrohungen kommen, auch unabhängig von der Verursacherfrage.

Die weit verbreiteten Motorrad-Taxis sind häufig in schwere Unfälle verwickelt. Die Halter der Motorrad-Taxis haben oft nicht die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Nach Einbruch der Dunkelheit führen die Sicherheitskräfte vermehrt Straßenkontrollen durch.

  • Sehen Sie soweit möglich von Überlandfahrten in der Nacht ab.
  • Benutzen Sie, wenn möglich, die wenig teureren Sammeltaxis anstatt der Motorrad-Taxis.
  • Tragen Sie, wenn Sie dennoch Motorrad-Taxis benutzen - auch wenn für Passagiere keine rechtliche Pflicht dazu besteht - zumindest einen Helm.
  • Suchen Sie nach einem Unfall möglichst das nächste Polizeirevier auf, statt am Unfallort zu bleiben.
  • Führen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses mit der Aufenthaltsgenehmigung bzw. dem Visum mit sich.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird im EU-Format zwar anerkannt, es ist aber empfehlenswert, den Internationalen Führerschein mitzuführen, der nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren und Geldstrafen bestraft werden.

Rechtliche Besonderheiten

Für alle sicherheitsrelevanten Bereiche (öffentliche Gebäude, Bahnhöfe, Flughäfen, Hafenanlagen etc.) sowie Luftaufnahmen vom Staatsgebiet besteht Fotografierverbot.

Das togoische Strafrecht sieht für Drogendelikte vergleichsweise harte Strafen vor. Es drohen Geldstrafen bis zu 200.000,- € und Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren, wobei besonders auf die oftmals hohen Mindestfreiheitsstrafen (fünf bis zehn Jahre) hingewiesen wird.

Prostitution ist in Togo zwar weit verbreitet, aber verboten und wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen bestraft. Im Umgang mit Prostituierten ist nicht nur wegen der erheblichen Gesundheitsgefahren (HIV) besondere Vorsicht geboten. Regelmäßiger oder enger Kontakt mit Prostituierten kann unter Umständen bereits als strafbare Zuhälterei gewertet werden und ist mit Geldstrafe bis zu 1.500,- € und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der CFA-Franc (West XOF). Eine Geldversorgung mit der Bankkarte ist in Togo nicht möglich. Visakarten funktionieren an vielen Geldautomaten. Kreditkarten werden zunehmend in Hotels und in größeren Geschäften akzeptiert, ein Missbrauch kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. MasterCard-Kreditkarten werden erfahrungsgemäß nicht akzeptiert.

  • Tauschen Sie Bargeld grundsätzlich nur bei Banken.
  • Nehmen Sie keine größere Summe von Barmitteln mit als nötig.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Jedes Reisedokument muss bis zum Ende des Visums bzw. Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Togo ein Visum.
Das Visum kann vor Einreise bei den Vertretungen Togos oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden. Die Beantragung vor Einreise ist vorteilhaft: Unter anderem besteht die Möglichkeit, ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen zu beantragen, während das Visum bei Einreise immer zunächst nur für sieben Tage erteilt wird.

Visum vor der Einreise

Das Visum kann bei den Vertretungen Togos wie der Botschaft von Togo in Berlin beantragt werden. Als Express-Visum soll der Antrag innerhalb von etwa 10 Tagen bearbeitet werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Visum bei Einreise wird zunächst für sieben Tage am Flughafen gegen eine Gebühr von 10.000,- FCFA (=15,- Euro) erteilt, Schalterbeamte haben oft kein Wechselgeld.
Eine Verlängerung dieses Visums ist bei der Passbehörde (Direction générale de la documentation nationale – DGDN) ohne zusätzliche Kosten für insgesamt bis zu 30 Tage möglich.
Für die im Einzelfall grundsätzlich möglichen insgesamt 90 Tage fallen erneut Gebühren an.
Das Verfahren in der DGDN kann recht zeitaufwändig sein und in Einzelfällen mehrere Tage in Anspruch nehmen. Falls die Verlängerung verspätet beantragt oder die Gültigkeitsdauer eines Visums überschritten wird, erheben die togoischen Grenzbehörden eine Strafgebühr in Höhe von 10.000,- FCFA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Geldscheine der FCFA-Zone können frei eingeführt werden. Reisende sollten bei der Einreise nach Togo schriftlich alle Zahlungsmittel angeben, die den Gegenwert von 1.000.000,- FCFA (ca. 1.500,- €) übersteigen. Ohne Nachweis dürfen Geldscheine im Wert von bis zu 500.000,- FCFA (ca. 750,- €) ausgeführt werden, ebenso andere persönliche Zahlungsmittel.

Die Einfuhr von Tabak ist auf 200 Zigaretten beschränkt.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren ist eine gültige Tollwutimpfung und ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, eine Kontaktaufnahme mit der Botschaft von Togo ist empfehlenswert.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Togo ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden vereinzelt durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen, es wird eine höhere Dunkelziffer vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Im gesamten Land inklusive der Städte besteht ein hohes Malariarisiko vorrangig für die gefährliche Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS-Infektionen stellen ein relevantes Problem in Togo dar. Mehr als 2%  der erwachsenen Bevölkerung und über 10 % der Prostituierten sind HIV-positiv. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird in Togo sporadisch über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Lassa-Fieber

Wiederholt wurden auch in Togo Fälle von Lassa-Fieber bestätigt. Lassa-Fieber gehört zur Gruppe der sog. hämorrhagischen (Blutung verursachenden) Fieber. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die durch Kontakt mit Ausscheidungen bestimmter infizierter Nagetiere (Mastomys natalensis) z. B. über kontaminierte Nahrung oder aerogen über zerstäubten Urin übertragen wird. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch über Kontakt mit infektiösen Körperflüssigkeiten ist möglich. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft mild. Mögliche Symptome sind Fieber, Abgeschlagenheit, Kopf- und Muskelschmerzen. In etwa 20 % der Fälle kommt es zu schwerwiegenderen Problemen bis hin zu Multiorganversagen. Eine Behandlung mit dem virushemmenden Medikament Ribavirin sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Eine wirksame Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.

  • Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
  • Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Lac Togo) durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Affen oder Wildtiere) oder Menschen übertragen werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Milzbrand (Anthrax)

Im Norden des Landes kommt es seit Jahren immer wieder zu Infektionen mit dieser bakteriellen Erkrankung, die vorrangig Tiere betrifft (v.a. Ziege, Schafe, Kühe). Die Infektion von Menschen erfolgt meist über Kontakt verletzter Haut zu an Milzbrand erkrankten oder verendeten Tieren (Hautmilzbrand) oder selten durch Essen von infiziertem und nicht ausreichend gegartem Fleisch erkrankter Tiere (Darmmilzbrand).Sehr selten ist der gefährliche Lungenmilzbrand durch Einatmen infizierter Sporen. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist unwahrscheinlich.

  • Halten Sie sich von Tieren fern.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist beschränkt. Die ärztliche Versorgung in Lomé ist zwar begrenzt, aber es sind französisch sprechende Fachärzte vieler Fachrichtungen vorhanden. Einzelne Ärzte sprechen deutsch.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur wenige Privatkliniken in Lomé in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht.

Die Apotheken in Lomé haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor. Örtliche Krankenhäuser und Ärzte verlangen häufig Vorkasse.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt