Diese Meldung war vom 21.03.2024 bis zum 25.03.2024 gültig
Meldung für Mexiko (MX)
Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Von Reisen in folgende Regionen wird dringend abgeraten:
- Bundesstaat Colima, mit Ausnahme von Manzanillo, bei Anreise per Schiff oder Flugzeug
- Bundesstaat Guerrero, mit Ausnahme von Ixtapa-Zihuatanejo bei Anreise per Flugzeug und der Stadt Taxco, sofern An- und Abreise bei Tag erfolgt.
- Im Bundesstaat Michoacán die Gebiete westlich der Landeshauptstadt Morelia
- Bundesstaat Sinaloa, mit Ausnahme von Mazatlán, dort Zona Dorada und historisches Zentrum, bei direkter An- und Abreise per Flugzeug sowie Los Mochis/ Bahnstrecke des „El Chepe“
- Bundesstaat Tamaulipas, nördlich von Ciudad Victoria
- Bundesstaat Zacatecas
- Grenzregion zu den USA für über das erforderliche Minimum für Ein- und Ausreise hinausgehende Aufenthalte.
Von Reisen in folgende Regionen wird abgeraten:
Bundesstaat Guanajuato: Aufgrund vermehrter Sicherheitsvorfälle und drogenbedingter Gewalt wird von Reisen südwestlich der Bundesstraße 45D, einschließlich Celaya, Salamanca und Irapuato, abgeraten.
Bundesstaat Jalisco: Von Reisen in das Grenzgebiet zum Bundesstaat Guanajuato wird abgeraten.
Zu besonderer Vorsicht wird geraten:
- bei Reisen im restlichen Gebiet des Bundesstaats Jalisco,
- bei Reisen in den Bundesstaat Veracruz
- bei Besuchen in den Bezirken Tepito, Doctores, Lagunilla, Venustiano Carranza, Gustavo A. Madero und Iztapalapa von Mexiko-Stadt.
- bei Reisen in den Bundesstaat Chiapas. Dort kommt es – neben anderen Vorfällen –häufiger auch zu Straßenblockaden, von denen auch Hauptstrecken betroffen sein können. Bitte informieren Sie sich vor Antritt der Fahrt über die tagesaktuelle Situation auf der von Ihnen geplanten Route.
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Am 2. Juni 2024 stehen in Mexiko Präsidentschafts- und Parlamentswahlen sowie weitere Wahlen in mehreren Bundesstaaten an. Trotz des langen Vorlaufs bis zum Wahltag prägt der politische Wettbewerb bereits die mexikanische Innenpolitik, die sich im weitgehend friedlichen Vorwahlkampf-Modus befindet.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Gewalt in Mexiko stagniert auf weitflächig hohem Niveau.
Vor allem in von der organisierten Kriminalität kontrollierten Gebieten (siehe oben Abschnitt Sicherheit) werden bei Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Banden Gegner oftmals getötet, auf Unbeteiligte wird keine Rücksicht genommen. Bei Schusswechseln zwischen den kriminellen Gruppierungen bzw. mit den Sicherheitskräften können auch unbeteiligte Touristen ins Kreuzfeuer geraten, auch mit Todesfolge. Insoweit bieten auch öffentliche und vielbesuchte Orte nicht immer Sicherheit.
Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte sind an der Tagesordnung. Häufigste Delikte sind Diebstähle, Raubüberfälle und Express-Entführungen. Polizeikräfte oder uniformiertes Sicherheitspersonal bzw. Kriminelle, die sich als solche ausgeben, können an Straftaten beteiligt sein.
Die Gewalt gegen Frauen ist hoch, darunter Morde, sexuelle Übergriffe und Entführungsversuche, auch in den Touristenregionen. Die meisten Straftaten werden nicht aufgeklärt. Schusswaffen sind weit verbreitet; ihr Einsatz erfolgt oft hemmungslos. Dies gilt auch bei Überfällen im stehenden Verkehr und in öffentlichen Bussen. Hier werden oftmals selbst verbale Entgegnungen brutal beantwortet.
Die Überfallgefahr ist bei Überlandfahrten nachts und abseits der mautpflichtigen Autobahnen sowie an unbelebten Raststätten und Tankstellen besonders hoch. Unter Vorwänden z.B. eines Defekts oder mit der Bitte um Pannenhilfe werden Reisende zum Halten bewegt und dann überfallen.
Erwerb und Konsum von Drogen werden von den Sicherheitsbehörden verfolgt. Wiederholt kam es zu schwersten gesundheitlichen Schädigungen und Todesfällen durch den Konsum auch verunreinigter Betäubungsmittel. Die Zulassung geringer Mengen von Marihuana unterliegt einschränkenden Bedingungen, ihr Erwerb und Konsum ist ausländischen Reisenden de facto weiterhin verboten.
Reisen und Besuche in Gruppen bieten meist mehr Sicherheit als Besuche ohne jede Begleitung, ebenso geschützte Hotelanlagen gegenüber dem Ausgehen in Stadtzentren nach Einbruch der Dunkelheit. Organisierte und geführte Touren berücksichtigen in der Regel bestehende Sicherheitsrisiken.
Bei Wanderungen in Naturschutzgebieten, z.B. bei Vulkanbesteigungen, besteht die Gefahr von Raubüberfällen.
Für Wohnmobile bzw. Campingwagen gibt es nicht ausreichend bewachte Campingplätze.
Geldautomaten können manipuliert sein, um Daten zu kopieren, auch Kreditkartenmissbrauch ist weiterhin ein Problem.
- Führen Sie unabdingbare Reisen in die Regionen und Städte, für die von Reisen dringend abgeraten wird, nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept durch.
- Wenn Sie in eine Notlage geraten, wählen Sie 911. Bitte notieren Sie sich auch die Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Botschaft in Mexiko-Stadt.
- Nutzen Sie wo immer möglich mautpflichtige Autobahnen (Cuota).
- Beschränken Sie Zwischenstopps auf das notwendige Minimum und halten Sie nur an belebten Rastplätzen und Tankstellen.
- Planen Sie Ihre Reisen in Mexiko so, dass Sie vor Einbruch der Dunkelheit Ihr Reiseziel erreichen.
- Falls Sie mit dem Pkw oder Wohnmobil reisen und bemerken, dass Sie verfolgt oder beobachtet werden, fahren Sie zur nächstgelegenen Polizeistation oder zu einem anderen sicheren Ort.
- Leisten Sie bei Überfällen und Car-Jacking keinesfalls Gegenwehr, auch nicht verbal.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
- Vermeiden Sie Aufenthalte in verlassenen Gegenden und Stadtvierteln, aber auch an einsamen Stränden.
- Frauen sollten insbesondere nachts und in einsamen Gebieten nicht allein unterwegs sein. Melden Sie (auch versuchte) sexuelle Übergriffe umgehend bei der nächstgelegenen Dienststelle des „Ministerio Público“ (Staatsanwaltschaft).
- Gelegentlich kommt es zum gezielten Einsatz von K.-o.-Tropfen oder anderen Betäubungsmitteln zur Vorbereitung einer Vergewaltigung oder eines Raubes. Nehmen Sie daher keine Getränke und Speisen von Unbekannten an. Lassen Sie Ihre Getränke und Speisen in Restaurants nicht unbeaufsichtigt.
- Fahren Sie nur mit geschlossenen Fenstern und verriegelten Türen, stellen Sie Fahrzeuge nur auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen zurück. Regelmäßig werden Einbrüche in Mietwagen angezeigt. Wenn Sie Gepäck im Mietwagen haben, lassen Sie diesen nicht unbeaufsichtigt. Ausweise/Dokumente sollen auch beim kurzzeitigem Verlassen des PKW mitgenommen werden.
- Verzichten Sie unbedingt auf das Fahren als Anhalter und die Mitnahme von Anhaltern.
- Übernachten Sie nicht bei Fremden oder in unbekannten Gegenden abseits touristischer Gebiete.
- Seien Sie an Geldautomaten vorsichtig, nutzen Sie Automaten vorzugsweise tagsüber und innerhalb von gesicherten Gebäuden (Malls) und achten Sie auf mögliche Manipulationen.
- Lassen Sie Ihre Kreditkarte beim Bezahlen nicht aus den Augen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch, insbesondere bei angeblichen Entführungen von Angehörigen. Bewahren Sie die Ruhe, teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei (sogenannte „virtuelle Entführung“).
- Wenn Sie am Telefon bedroht werden, legen Sie sofort auf.
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen vermeintlich verlockende Investitionsmöglichkeiten in Mexiko angetragen werden und halten Sie im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Anwalt und mexikanischen Behörden, z.B. der mexikanischen Verbraucherschutzbehörde (Procuraduría Federal del Consumidor, „PROFECO“).
- Der deutschen Botschaft Mexiko liegen Berichte vor, wonach uniformierte Sicherheitskräfte, auch Polizisten, hohe Bußgelder verlangen oder mit Festnahme drohen. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum mexikanischen Notruf 911 (auch Englisch) bzw. dem Bereitschaftsdienst der Botschaft auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die vorgeworfene Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.
Natur und Klima
Tropenstürme und Überschwemmungen
An den Küsten herrscht tropisches, in höheren Lagen wie in Mexiko-Stadt Höhenklima.
In Mexiko ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen, die weitreichende Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen können.
Erdbeben und Vulkane
Mexiko liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone, weshalb es regelmäßig zu teils schweren Erdbeben kommt. Besonders gefährdet sind die auf dem ehemaligen Seegrund liegenden älteren Stadtviertel von Mexiko-Stadt (inklusive Roma).
Der Großraum Mexiko-Stadt und die besonders erdbebengefährdeten Bundesstaaten an der Pazifikküste waren bisher immer nur in Teilen betroffen.
Der Vulkan Popocatépetl ist verstärkt aktiv. Es gilt eine Sperrzone von 12 km um den Krater. Auch der Vulkan Colima ist weiterhin aktiv und für Besucher geschlossen.
Meeresströmungen
Starke Strömungen und hoher Wellengang können auch gute Schwimmer in Gefahr bringen. Besonders an der Pazifikküste kommt es jedes Jahr zu tödlichen Badeunfällen.
- Rechnen Sie bei Naturereignissen kurzfristig mit Einschränkungen, auch im Flugverkehr.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen mexikanischer Behörden. Tagesaktuelle Verhaltenshinweise und Warnstufen für Vulkane bietet der mexikanische Zivilschutz.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Tsunamis und Vulkanen vertraut, siehe Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie die Badeverbote und erkundigen Sie sich nach örtlichen Gefahren.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Das Flugverkehrsnetz in Mexiko ist gut ausgebaut. Es gibt einige nationale Fluglinien, die das gesamte Land bedienen. Darüber hinaus existieren zahlreiche regional operierende Fluggesellschaften.
Es gibt auch ein umfangreiches und kostengünstiges Überlandbusnetz. Busse der Luxusklasse und der ersten Klasse entsprechen gutem europäischem Standard.
Bei Überlandfahrten im eigenen Pkw bzw. Mietwagen kann es insbesondere während der Regenzeit von Juni bis November wegen der schlechten Straßenverhältnisse zu Behinderungen kommen.
Insbesondere während der Ferienzeiten kann es zu Sperrungen der Hauptverkehrsstraßen und Mautstationen durch Demonstranten kommen. Die Weiterfahrt wird zum Teil gegen ein Wegegeld gestattet.
An entsprechend markierten Stellen im Parkverbot abgestellte Fahrzeuge werden abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgesetzt und können nur nach Zahlung eines hohen Geldbetrags wieder ausgelöst werden.
Vor allem in Mexiko-Stadt herrscht hohes Verkehrsaufkommen mit erheblichen Staus. Wegen schlechter Luftqualität kann es im Großraum Mexiko-Stadt und anderen Bundesstaaten an einzelnen Tagen abhängig vom Kfz-Kennzeichen Fahrverbote geben, die auch durch die Verhängung von Bußgeldern durchgesetzt werden. Autovermietungen können hierüber Auskunft geben.
Bei auf der Straße angehaltenen Taxis besteht, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, aber auch tagsüber, ein beachtliches Risiko entführt und/oder ausgeraubt zu werden.
In Mexiko gibt es keine flächendeckende Versicherungspflicht für Pkw-Halter. In zahlreichen mexikanischen Staaten, darunter Yucatán und Mexiko-Stadt, muss auch der Fahrer eines Pkw im Besitz einer Haftpflichtversicherung sein. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt und der Pkw beschlagnahmt werden.
- Meiden Sie Busse der zweiten und dritten Klasse aus Sicherheitsgründen.
- Unternehmen Sie Überlandfahrten nur tagsüber und bleiben Sie auf Hauptstrecken.
- Bestreiten Sie verlangte Wegegelder nicht oder diskutieren über deren Rechtmäßigkeit.
- Seien Sich auch innerorts wegen der vielen schlecht gekennzeichneten Geschwindigkeitsbarrieren (topes) besonders vorsichtig.
- Nehmen Sie nur offizielle Taxis von offiziellen Taxiständen (Sitios) oder bestellen diese z.B. über eine Taxi-App oder auch über Uber, Didi oder Cabify.
- Benutzen Sie für die Fahrt zur Ausgrabungsstätte in Teotihuacán, im Nordosten von Mexiko-Stadt keine Linien-, sondern Touristenbusse.
- Unternehmen Sie Individualreisen in entlegene Gebiete nicht ohne professionelle Führung, und zwar möglichst nur mit offiziellem Ausweis von SECTUR, dem mexikanischen Tourismusministerium.
- Achten Sie bei Mietwagen unbedingt auf einen ausreichenden Versicherungsschutz, insbesondere Haftpflicht.
Führerschein
Der Internationale Führerschein wird empfohlen und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Besondere Verhaltenshinweise
Vorsicht ist – außer an touristischen Hotspots – beim Fotografieren geboten. Insbesondere die indigene Bevölkerung lässt sich nicht gern fotografieren, auch nicht, wenn Personen nicht direkt aufgenommen werden. Im Zweifelsfall sollte vor dem Fotografieren um Erlaubnis gebeten werden.
Nacktbaden oder „oben ohne“ gilt in Mexiko als anstößig und sollte unterlassen werden.
LGBTIQ
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogen
Die Mindesthaftstrafe für Drogenbesitz beträgt in Mexiko ungeachtet der Menge zehn Jahre.
Rauchverbote
Das Rauchen ist an allen öffentlichen Orten in Mexiko verboten. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, Strände, Parks, Hotels und Restaurants. Verstöße können mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.
Elektrische Zigaretten (vapes) sind in Mexiko verboten.
Alkohol und Erregung öffentlichen Ärgernisses
Der Genuss alkoholischer Getränke auf der Straße sowie Urinieren an öffentlichen Plätzen ist in ganz Mexiko verboten und kann mit Geldstrafe oder Gefängnis geahndet werden.
Politische Aktivitäten
Ausländern sind politische Aktivitäten untersagt.
Menschenrechtstätigkeit durch Ausländer bedarf einer besonderen Genehmigung, siehe auch Visum.
Verstöße hiergegen führen zur Festnahme und Ausweisung. Die Einleitung eines Strafverfahrens mit Untersuchungshaft ist in derartigen Fällen nicht ausgeschlossen. Ähnliches gilt für politische Aktivitäten, wie z. B. die Teilnahme an politischen Veranstaltungen und Demonstrationen.
Artenschutz
Bereits die Entfernung unter Artenschutz stehender Pflanzen (insbesondere Kakteen) aus ihrem natürlichen Umfeld ist in Mexiko unter Geld- oder Gefängnisstrafe gestellt
Anzeige erstatten
Personen, die Opfer minderschwerer Delikte (z.B. Diebstahl, Verlust von Reisedokumenten) werden, haben in Mexiko-Stadt die Möglichkeit, diese online bei der Fiscalía General de Justicia anzuzeigen. Die Anzeige im Internet ersetzt nicht die persönliche Vorsprache bei der zuständigen Staatsanwaltschaft ("Ministerio Público"), kann aber unter Umständen das Verfahren dort erleichtern, weil alle relevanten Informationen bereits vorliegen.
Vermittelnd wirkt auch die Touristenpolizei in Mexiko-Stadt unter der Nummer (+52 55 5207 4155 (spanisch-englisch). Der Kontakt kann auch über WhatsApp (+52 55 4891 1166 hergestellt werden.
Es gibt darüber hinaus in Mexiko-Stadt und auch in anderen Landesteilen die Möglichkeit, sich direkt an auf Touristen spezialisierte Staatsanwaltschaftsbüros zu wenden. Diese nennen sich Agencias del Ministerio Público especializadas en Atención al Turista und sind in Mexiko-Stadt u.a. unter folgender Anschrift zu finden:
- Calle Amberes 54, esquina Londres, Zona Rosa, Delegación Cuauhtémoc, Tel. +55 53455384
Dort können Anzeigen direkt erstattet werden, es gibt Mitarbeiter mit Fremdsprachenkenntnissen (nicht unbedingt deutsch). Im Bundesstaat Quintana Roo (Riviera Maya) empfiehlt sich die Nutzung der App „Guest Assist“.
Die Casa Consular in Cancún (+52 984 803 4714) sowie die Centros de Atención y Protección al Turista (CAPTA) in Playa del Carmen (+52 984 116 0430), in Acapulco (+52 744 484 9800) und in Mazatlán (+52 669 118 4256) sind Touristen ebenfalls behilflich.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Peso (MXN). Der Kauf und Verkauf von USD- und EUR-Noten in Wechselstuben und größeren Hotels sind möglich. In touristischen Gebieten werden Preise häufig in USD angegeben.
Alle gängigen Kreditkarten werden weitgehend akzeptiert, allerdings kommt es in Einzelfällen zu Verbindungsschwierigkeiten bei elektronischer Buchung mit ausländischen Kreditkarten.
Mit den gängigen Kreditkarten von VISA, MasterCard, American Express und Diners Club lässt sich in Mexiko problemlos Geld abheben. Mitunter ist es auch möglich, per Girocard (Bankkarte) Geld abzuheben. Geeignete Geldautomaten erkennen Sie an den angebrachten Symbolen der Kartenanbieter (VISA/MasterCard bzw. Maestro).
Es sollten nur Geldautomaten genutzt werden, die sich innerhalb von gesicherten Gebäuden wie z.B. Banken, Hotels oder Einkaufszentren befinden. Auch dort sollten Reisende auf Personen in unmittelbarer Umgebung achten, die sie unter Umständen ausspähen oder ihnen folgen.
Über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister kann kurzfristig Geld aus Deutschland überwiesen werden. Von anderweitigen Banktransfers ist aufgrund langer Überweisungsdauer abzuraten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mexikos sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) können zur Einreiseverweigerung führen.
Ein deutscher Reisepass, der bei einer Passbehörde gestohlen gemeldet, aber später wiedergefunden wurde, sollte nicht mehr benutzt werden, da die Ausschreibung in der internationalen Sachfahndung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dies kann bei der Weiterreise zu Schwierigkeiten führen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise bei touristischen Aufenthalten kein Visum. Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich, nach Einreise einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Neues Einreiseverfahren
Alle Reisenden, die auf dem Luftweg einreisen, benötigen keine Touristenkarte (Forma Migratoria Múltiple FMM) mehr.
Deutsche, volljährige Touristen können bei Einreise über die Flughäfen Cancún und Mexiko-Stadt die automatisierte Grenzkontrolle (E-Gates) nutzen. Sie erhalten automatisch ein Einreiseticket mit Einreisetag und der erlaubten Aufenthaltsdauer.
Bei allen anderen Reisenden bestimmt der Grenzbeamte die Aufenthaltsdauer in Mexiko und stempelt die gewährte Aufenthaltsdauer sowie den letztmöglichen Aufenthaltstag in den Pass. Einreisende haben keinen Anspruch auf die für Touristen maximal mögliche Aufenthaltsdauer von 180 Tagen.
Reisende mit Aufenthaltserlaubnis für Mexiko müssen diese bei Einreise vorzeigen.
- Legen Sie bei der Einreise Pass, Bordkarte und – sofern vorhanden – Aufenthaltstitel vor. Der Reisezweck muss bei der Einreise schlüssig dargelegt werden, z.B. durch ausgedruckte Einladungsschreiben, Hotelreservierung, Nachweis von finanziellen Mitteln zur Bestreitung des geplanten Aufenthalts, Rück- oder Weiterflugticket.
- Machen Sie bereits bei der Einreise konkrete Angaben zur Aufenthaltsdauer, legen Sie entsprechende Nachweise ausgedruckt vor und prüfen und respektieren Sie in jedem Fall die gewährte Aufenthaltsdauer. Mögliche Folgen des Überschreitens der gewährten Aufenthaltsdauer können eine Geldstrafe, die (vorübergehende) Festnahme oder Ausweisung aus Mexiko sein.
- Nehmen Sie unmittelbar Kontakt zum Instituto Nacional de Migración (INM) auf, falls die gewährte Aufenthaltsdauer auf dem Einreisestempel oder der Touristenkarte nicht eindeutig lesbar ist. Eine spätere Verlängerung auf bis zu 180 Tage kann zwar bei der zuständigen Behörde in Mexiko, dem INM, vor Ablauf der gewährten Aufenthaltsdauer beantragt werden. Es besteht jedoch kein Anspruch und ist erfahrungsgemäß nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.
- Zeigen Sie den Verlust Ihres Reisepasses und/oder der Touristenkarte umgehend bei der mexikanischen Polizei an.
Touristenkarte FMM
Reisende, die auf dem Landweg nach Mexiko einreisen, müssen eine elektronische Touristenkarte beantragen oder bei einem Büro des Nationalen Migrationsinstituts (INM) eine Einreisegenehmigung einholen, auch wenn sie von den mexikanischen Beamten nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Die Touristenkarte ist online, bzw. in bar in MXN gegen Quittung oder bei einer Bankfiliale zahlbar. Die Karte wird bei Grenzübertritt gestempelt und der Gültigkeitszeitraum eingetragen. Die beim Reisenden verbleibende Ausfertigung der Touristenkarte muss stets mitgeführt und bei der Ausreise aus Mexiko vorgelegt werden.
Touristen dürfen keine weiteren Tätigkeiten ausüben. Es ist nicht möglich nach Einreise, beispielsweise als Tourist, einen Aufenthaltstitel für einen anderen Aufenthaltszweck (z.B. Erwerbstätigkeit) zu beantragen.
Visum vor der Einreise
Sofern ein längerer Aufenthalt bzw. Erwerbstätigkeit, Freiwilligendienst, Humanitäre Hilfe oder Menschenrechtstätigkeit in Mexiko beabsichtigt ist, sollte vor Reiseantritt die mexikanische Botschaft in Berlin oder das mexikanische Generalkonsulat in Frankfurt (Main) hinsichtlich der Visavoraussetzungen kontaktiert werden.
Working-Holiday“ ist in Mexiko visumsfrei nicht gestattet. Bei einem Praktikum in einem Hotel-oder Gastronomiebetrieb wird bereits die Annahme von Trinkgeldern als Einkommen/Erwerbstätigkeit interpretiert und kann ohne entsprechende Genehmigung zu Festnahme und Ausweisung führen.
Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
Freiwilligendienste sollten möglichst im Rahmen von etablierten Programmen wie „kulturweit“ „weltwärts“ oder „IJFD“ geplant werden.
Es wird dringend davon abgeraten, die Weiterreise durch Mexiko ohne gültiges Touristenvisum anzutreten. Es besteht das Risiko, bei einer Kontrolle in Abschiebehaft genommen und zügig nach Deutschland ausgewiesen zu werden.
Ausweispflicht
Bei Personenkontrollen wird nicht nur der Ausweis verlangt, sondern auch die mexikanische Aufenthaltserlaubnis (Einreisestempel im Reisepass, Einreiseticket oder Touristenkarte FMM, bzw. Langzeitaufenthaltstitel FM 2/3). Ausländer sollten ihre mexikanische Aufenthaltserlaubnis jederzeit, zumindest als Kopie, bei sich führen. Andernfalls besteht das Risiko, von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und ggf. abgeschoben zu werden.
Minderjährige
Minderjährige, die allein oder nur in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Erlaubnis der nicht mitreisenden Elternteile, Passkopien der Eltern sowie die Geburtsurkunde des Minderjährigen mitführen.
Allein reisende Minderjährige mit Wohnsitz in Mexiko und mexikanische Staatsangehörige (auch Doppelstaater), die nicht von einem Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden, benötigen für die Ausreise aus Mexiko eine notarielle Einverständniserklärung der Inhaber der elterlichen Sorge. Dies gilt nicht für Minderjährige, die sich mit Touristenstatus in Mexiko aufhalten.
- Nähere, detaillierte Auskünfte hierzu erteilen die mexikanischen Auslandsvertretungen und das Instituto Nacional de Migración.
- Beachten Sie zudem die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Import- und Exportvorschriften für Waren nach/aus Mexiko sind streng. Reisende müssen alles deklarieren, was verboten oder steuer- oder zollpflichtig sein könnte, wie z.B. Zigaretten oder mitgebrachte elektronische Geräte, die über die Freimenge hinausgehen (Achtung: diese Dinge können nicht auf mitreisende Personen aufgeteilt werden). Bei Verstößen ist mit sehr hohen Bußgeldern zu rechnen. Nähere Auskünfte bieten die Webseiten der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.
- Informieren Sie sich darüber, ob Sie bei Ihrer Ankunft beim Zoll etwas anmelden müssen.
Bei der Einreise mitgeführte Beträge über 10.000 USD müssen deklariert werden. Die Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Wert von 10.000 USD, die von Fremdwährung auf den bei Einreise deklarierten Betrag erlaubt.
Verboten ist die Ausfuhr von Gold (außer Goldschmuck), Antiquitäten, Archäologischen Fundstücken, Kakteen, Korallen und anderen geschützten Tieren.
Bei der Ausreise finden Kontrollen im Rahmen der Bekämpfung des Drogenhandels statt.
Nähere Auskünfte finden sich auf der Website der mexikanischen Botschaft und des mexikanischen Zolls.
Einreise mit dem Kfz
Um ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug über die Grenze zu bringen, benötigen Sie eine befristete Einfuhrgenehmigung für Fahrzeuge. Diese Genehmigungen werden von Banjercito bearbeitet und erfordern eine Kaution, die zurückerstattet wird, sobald das Fahrzeug Mexiko verlässt.
Heimtiere
Zuständige mexikanische Behörde für die Ein- und Ausreisegenehmigung von Haustieren ist der Servicio Nacional de Sanidad, Inocuidad y Calidad Agroalimentaria (SENASICA), der auch Informationen zu den aktuellen Anforderungen und Kosten für die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren anbietet.
Zusätzliche Auskünfte finden Sie auch beim mexikanischen Zolls oder bei der zuständigen mexikanischen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland.
Gesundheit
Aktuelles
Im Vergleich zu den Vorjahren werden im Jahr 2023 deutlich mehr Fälle von Dengue-Fieber gemeldet.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung ärztlich beraten.
- Beachten Sie die weiterführenden Informationen zu Dengue-Fieber, s. unten.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen in Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in vielen Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten.
Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu langanhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein geringes Malariarisiko in der Provinz Chiapas, Teilen der Provinzen Campeche, Cancun, Chihuahua, Nayarit, Quintana Roo, Sinaloa, Sonora, Tabasco und in der Region um San Pedro Tapanatepec in der Provinz Oaxaca.
Als malariafrei gelten die übrigen Landesteile. Der Anteil an Malaria tertiana (P. vivax) beträgt 100%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Leishmaniasis
Die kutane und mukokutane Form kommt in vielen Teilen des Landes vor. Die einzelligen Parasiten werden ebenfalls durch Mücken übertragen.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Leishmaniasis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden. Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen, siehe Leptospirose.
- Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In Mexiko kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.
- Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.
Luftverschmutzung
Hohe Luftverschmutzung tritt insbesondere in Mexiko-Stadt auf.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Insgesamt ist die Gesundheitsversorgung gerade in ländlichen Gebieten Mexikos häufig nicht mit in Deutschland herrschenden technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Planbare Eingriffe sollten nach Möglichkeit daher in Deutschland erfolgen.
Die Kosten für eine medizinische Behandlung (prinzipiell auch bei Notfällen!) sowie für Medikamente müssen insbesondere im privaten Sektor in der Regel vor Ort sofort in bar (auch Kreditkartenzahlung ist ggf. möglich) beglichen werden.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt