Diese Meldung war vom 18.03.2024 bis zum 02.04.2024 gültig
Meldung für Bolivien (BO)
Grund letzte Änderung: AktuellesEinreise und Zoll - MinderjährigeRedaktionelle Änderungen
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Volkszählung am 23. März 2024
Am 23. März 2024 findet in Bolivien eine landesweite Volkszählung mit erheblichen Einschränkungen für die Öffentlichkeit statt, die regional unterschiedlich ausfallen können. Grundsätzlich darf die Unterkunft am 23. März 2024 von 0 Uhr bis 23:59 Uhr nicht verlassen werden. Der Verkauf und Konsum von Alkohol ist bereits im Vorfeld verboten. Bei Ankunft in Bolivien auf dem Luftweg am Tag der Volkszählung soll der Transport zum Hotel oder in die eigene Wohnung möglich sein.
- Berücksichtigen Sie die Einschränkungen bei Ihrer Reiseplanung.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Bolivien kommt es immer wieder regional zu sozialen Unruhen, die schnell eskalieren und zu gewaltsamen Auseinandersetzungen führen können. Die Reisemöglichkeiten werden dann zum Teil stark eingeschränkt, z.B. durch Straßenblockaden.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Protestveranstaltungen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Versuchen Sie nicht, Straßenblockaden eigenmächtig zu durchbrechen.
- Planen Sie Ihren Aufenthalt entsprechend der aktuellen Lage.
- Nehmen Sie zusätzlich Essen, Trinken, warme Kleidung und notwendige Medikamente mit.
Kriminalität
Die Sicherheitslage in Bolivien ist vergleichsweise gut und gewalttätige Übergriffe auf Touristen eher selten. Nichtsdestotrotz kommt es immer wieder zu Straftaten (wie Trickdiebstählen oder, im Einzelfall, bewaffneten Überfällen), vor allem an von Touristen frequentierten Orten. Besondere Vorsicht gilt in El Alto und bestimmten Gegenden von La Paz, Santa Cruz und in der Region Chapare. Dies gilt auch für Los Yungas sowie generell bei Reisen in abgelegene Gebiete.
In Grenzgebieten Boliviens wird wegen gewaltbereiter Drogen- und Schmuggelbanden zu besonderer Vorsicht geraten. Dies gilt v.a. für das Grenzgebiet zu Brasilien.
Es ist bereits vorgekommen, dass Reisende z.B. bei der Ankunft am Busbahnhof in La Paz oder am Flughafen in El Alto von falschen Taxifahrern in entlegene Stadtteile gefahren wurden. Dort wurden sie unter Mithilfe von falschen Polizisten in Uniform mit dem Vorwand, eine Antidrogenkontrolle durchführen zu wollen, ausgeraubt und unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe der Kreditkarten und der PIN-Nummer gezwungen.
Blitz- bzw. Expressentführungen mit demselben Ziel gibt es landesweit, aber insbesondere in Cochabamba, La Paz und Santa Cruz und auf den Verbindungsstrecken.
In Zusammenarbeit mit weiteren Kriminellen, die vortäuschen, z.B. südamerikanische Touristen zu sein, kontrollieren falsche Polizisten Ausweise und/oder bringen sie unter einem Vorwand an einen andereren Ort, um sie dort auszurauben. Personenkontrollen auf offener Straße oder offenen Plätzen kommen im Allgemeinen nicht vor.
Taxis auf der Straße bergen ein erhöhtes Überfallrisiko, insbesondere nachts. In der Öffentlichkeit gezeigte Bargeldsummen, Ausweispapiere, Schmuck und teure technische Geräte erregen unnötig die Aufmerksamkeit von Kriminellen. Auch werden Fahrzeuge aufgebrochen und gestohlen.
Besuchern von Bars und Diskotheken werden K.-o.-Tropfen verabreicht, um sie dann auszurauben. Auch Fälle von Vergewaltigungen, während der Bewusstlosigkeit der Opfer, wurden bekannt.
Drogenkriminalität ist weit verbreitet und Reisende werden bisweilen gegen ihren Willen und in Unkenntnis als Drogenkurier missbraucht.
Bei Investitionen beispielsweise in Grundstücke, Immobilien o. Ä. ist wie bei allen größeren Investitionen stets Vorsicht geboten. Vor Vertragsabschlüssen sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
- Tragen Sie keinen teuren Schmuck und Uhren.
- Zeigen Sie keine teuren technischen Geräte und Handys in der Öffentlichkeit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und Busbahnhöfen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Lassen Sie sich von Polizisten immer den Dienstausweis zeigen.
- Winken Sie keine Taxis auf der Straße heran, sondern bestellen Sie sog. Radio-Taxis, die am Leuchtschild auf dem Dach mit Name und Telefonnummer der Gesellschaft zu erkennen sind, ggf. mithilfe des Hotels oder des Restaurants vor.
- Vermeiden Sie Nachtfahrten, insbesondere wegen der erhöhten Unfallgefahr.
- Nehmen Sie grundsätzlich keine von Fremden angebotenen offenen Getränke oder Speisen an.
- Lassen Sie Getränke oder Speisen nicht unbeaufsichtigt.
- Halten Sie sich von Drogen fern.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Halten Sie Fahrzeuge stets verschlossen, lassen Sie keine Wertsachen sichtbar zurück und parken Sie auf bewachten Parkplätzen.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
- Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Das Klima reicht vom Hochgebirgsklima in den Anden über subtropisches Klima in Los Yungas bis zu tropischem Klima in Beni und der Trockenzone in Chaco.
In der Regenzeit, die normalerweise von November bis April dauert, kommt es insbesondere in gebirgigen Regionen regelmäßig zu Überflutungen und Erdrutschen. Straßen werden oft für mehrere Tage unpassierbar, Brücken sind häufig beschädigt. In den letzten Jahren forderten anhaltende Regenfälle mehrere Todesopfer.
Auch der große Salzsee von Uyuni birgt, nicht nur, aber insbesondere in der Regenzeit erhebliche Gefahren, sich ver- oder festzufahren.
Die Auswirkungen von Erdbeben, die zumeist ihr Epizentrum in Chile oder Peru haben, sind gelegentlich in unterschiedlicher Intensität auch in den verschiedenen Landesteilen Boliviens zu spüren.
Waldbrände kommen gelegentlich vor, besonders in den Monaten Juni bis September.
- Informieren Sie sich genau über die aktuelle Lage und verfolgen Sie Wettervorhersagen (Servicio Nacional de Meterología e Hidrología).
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Der Flugverkehr in Bolivien wird gelegentlich durch kurzfristige Streichung von Flügen und erhebliche Verspätungen beeinträchtigt. Das Busnetz ist gut ausgebaut und günstig. Wie bei allen Überlandfahrten besteht die Gefahr, dass es durch Blockaden oder Proteste zu längeren, kaum vorhersehbaren Wartenzeiten kommt.
Das Eisenbahnnetz, das nur einen geringen Teil des Landes abdeckt, ist für Reisen über längere Strecken nur bedingt geeignet.
Das Land ist verkehrsmäßig wenig erschlossen. Es gibt nur auf Hauptverkehrsrouten asphaltierte Landstraßen. Alle anderen Verbindungswege (Schotterpisten, Geröll- und Feldwege; wenige Brücken) sind während der Regenzeit (November bis April) oft tagelang nicht passierbar.
In Bolivien kam es wiederholt zu schweren Busunglücken, bei denen Todesopfer zu beklagen waren. Überlandreisen mit dem Bus sollten mit bekannten Busunternehmen unternommen und Nachtfahrten vermieden werden.
Aufgrund der besonderen Gefährdungssituation wird auch von Überlandfahrten mit Pkw bei Dunkelheit abgeraten. Die Straßen sind in der Regel nicht beleuchtet und vielfach in schlechtem Zustand. Viele Verkehrsteilnehmer, oft auch Busse, fahren ohne Licht oder mit nur unzureichender Beleuchtung.
Bei der Anmietung von Pkw für Überlandfahrten ist es - auch im Hinblick auf das Vorgehen bei Verkehrsunfällen ratsam, einen Pkw mit Fahrer anzumieten.
Dies gilt besonders für Fahrten abseits der Hauptverkehrsstrecken, da sich in abgelegenen Gebieten ohne befestigte Straßen und unzulängliche Beschilderung die Orientierung extrem schwierig gestalten kann. Auch handelsübliche Navigationssysteme und Landkarten bieten häufig keine ausreichende Sicherheit. Ohne ortskundigen Fahrer sind Gefahren (z.B. während der Regenzeit, auf dem Salar de Uyuni u.a.) nur schwer einzuschätzen.
Es gibt eine gesetzliche Regelung, nach der Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen für Benzin höhere Preise als Fahrzeuge mit bolivianischen Kennzeichen zahlen müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Tankstellen nicht wissen, wie sie diese Preise abrechnen sollen und sich daher zum Teil weigern, an ausländische Fahrzeuge Kraftstoff zu verkaufen. Diesel wird generell nicht an Privatpersonen verkauft.
Trotz gesetzlicher Vorgaben sind nur wenige Straßen, Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei. Bürgersteige und Rampen sind häufig in schlechtem Zustand. Barrierefreie Verkehrsmittel in La Paz sind die Seilbahn Teleférico und der Puma-Katari-Bus.
Autofahrer agieren Fußgängern gegenüber häufig rücksichtslos.
Bei Involvierung in einen Verkehrsunfall ist stets das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Das vorzeitige Verlassen des Unfallorts ist nach bolivianischem Recht verboten.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
Wanderungen, Touren, Besuch von Nationalparks
Wanderungen und Gebirgstouren sind im ganzen Land möglich, insbesondere in den Regionen um La Paz, nahe Rurrenabaque in den bolivianischen Anden, in Los Yungas und auf dem Inca-Trail.
Verschiedene Reiseveranstalter bieten Touren in Bolivien an. Nicht alle dieser Veranstalter sind offiziell akkreditiert und teilweise nicht einmal als Unternehmen angemeldet. Es wird dazu geraten, sich vor der Buchung zu informieren, ob der Anbieter offiziell registriert ist und ob angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Dies gilt vor allem für Abenteuertourismus. Zusätzlich kann überprüft werden, ob der Anbieter Mitglied der Vereinigung „Asociación Boliviana de Agencias de Viaje y Turismo“ ist und über in erster Hilfe geschultes Personal, einwandfrei funktionierendes Material, sowie, bei Reisen in großer Höhe, über Sauerstoffflaschen verfügt. Insbesondere bei Reisezielen außerhalb der großen Städte (Uyuni, Madidi, Coroico und „Todesstraße“) sind keine oder kaum Rettungswagen vorhanden. In Uyuni wurde die Touristenpolizei als Anlaufstelle für Touristen, die Opfer von Verbrechen geworden sind, abgezogen. Eine eingehende Prüfung des Touranbieters und seiner Ausstattung vor Buchung wird dringend empfohlen.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenem Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Es gibt in Bolivien jedoch keine Gebirgsrettung, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich. Vor Aufbruch sollten Sie beim Veranstalter bzw. lokalen Führern Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall einholen, im Zweifel mit Nachdruck. Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung (SENAP) zu den einzelnen Gebieten sollten unbedingt beachtet werden.
Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien
Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, an schamanischen Zeremonien - wie z.B. Ayahuasca zur spirituellen Reinigung - teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogene Substanzen angeboten werden. Diese sind in Bolivien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht möglich. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt.
LGBTIQ
Die bolivianische Verfassung schließt eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Neigung aus. Die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität wächst, trotzdem sind große Teile der Bevölkerung eher konservativ eingestellt und es kann zu Diskriminierungen aufgrund von sexueller Orientierung und Genderidentität kommen. Im Andenhochland ist dies stärker ausgeprägt als im als liberaler geltenden Santa Cruz. Eingetragene Lebenspartnerschaften sind grundsätzlich möglich, eine Heirat zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern ist jedoch ausgeschlossen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte wie der Erwerb, Besitz, die Ein- und Ausfuhr von Drogen aller Art werden in Bolivien streng geahndet. Es drohen langjährige Haftstrafen in bolivianischen Gefängnissen.
- Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden muss der Fahrer – unabhängig von der Schuldfrage – zunächst mit Untersuchungshaft rechnen.
Alkoholkonsum ist in der Öffentlichkeit verboten.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Boliviano (BOB). Neben dem Boliviano wird auch der USD vor allem in den größeren Städten als Zahlungsmittel akzeptiert. Mit Kredit- und Debitkarten (Girocard) kann an vielen entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten Bargeld in Landeswährung abgehoben werden. Daneben werden in den größeren Städten auch die allgemein üblichen Kreditkarten akzeptiert. Bargeld in EUR oder USD kann in Wechselstuben größerer Städten meist problemlos gewechselt werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Boliviens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Einreise
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Auf bolivianischen Flughäfen gibt es strenge Kontrollen durch die Drogenpolizei FELCN. Dies gilt insbesondere für den internationalen Flughafen Viru Viru in Santa Cruz de la Sierra, über den der größte Teil der internationalen Flüge abgewickelt wird.
- Kontrollieren Sie den Inhalt Ihres Gepäcks am besten mehrfach persönlich und stellen Sie sicher, keine Ihnen unbekannten Gegenstände dabei zu haben.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Kalenderjahr kein Visum. Mehrfache Ein- und Ausreisen sind gestattet. Doppel- oder Mehrstaater, die nicht auch die bolivianische Staatsangehörigkeit innehaben, sollten darauf achten, mit dem Pass nach Bolivien einzureisen, in dem auch die Ausreise aus dem Land des Voraufenthalts vermerkt ist.
Bei Ankunft an den internationalen Flughäfen in La Paz, Santa Cruz und Cochabamba wird in der Regel ein Einreisestempel mit dem Einreisedatum im Pass eingetragen, jedoch oft kein Gültigkeitsdatum.
Deutschen Touristen wird eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage erteilt.
Bei Einreise auf dem Landweg muss durch die Grenzkontrolle unbedingt ein Einreisestempel im Pass erteilt werden, um legal einzureisen. Es kommt beispielsweise vor, dass Grenzposten nicht besetzt sind oder bei Einreise im Nachtbus die Grenzkontrollen bisweilen durchfahren werden. Dies führt beim Versuch der Wiederausreise zu Problemen, da die Person dann nicht registriert ist und Strafzahlungen für den illegalen Aufenthalt fällig werden. Bei Einreise ohne Einreisestempel sollte umgehend die Migrationsbehörde aufgesucht werden, um den erforderlichen Stempel nachzutragen, obwohl auch hier die genannten Strafzahlungen fällig werden. Daher sollte auf dem Einreisestempel am Grenzübergang bestanden werden.
Am Grenzübergang Villazón/La Quiaca zu Argentinien gilt die Sonderregelung, dass der argentinische Ausreisestempel gleichzeitig als Einreisenachweis für Bolivien bzw. der argentinische Einreisestempel gleichzeitig als Ausreisenachweis für Bolivien gilt.
Für alle anderen Reisezwecke (z.B. Praktikum, Arbeitsaufnahme, Studium etc.) muss vorher bei den bolivianischen Botschaften im Ausland ein entsprechendes Visum (visa de objeto determinado) beantragt werden.
- Bestehen Sie auf dem Einreisestempel am Grenzübergang, um etwaige Strafzahlungen zu vermeiden.
Minderjährige
Um Probleme bei der Wiederausreise zu vermeiden, wird alleinreisendenMinderjährigen empfohlen, Vollmachten der gesetzlichen Vertreter bei sich tragen. Auch bei einer Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist anzuraten, die Vollmacht des mitsorgeberechtigten Elternteils mit sich zu führen. Diese Vollmacht sollte ins Spanische übersetzt sein.
Bei Aufenthalten über 90 Tagen müssen allein reisende Minderjährige zusätzlich zur o.g. Vollmacht bei der Wiederausreise eine Genehmigung des örtlichen bolivianischen Jugendgerichts vorlegen. Die Beantragung dieser Genehmigung erfolgt durch den Minderjährigen, gemeinsam mit zwei Zeugen, unter Beibringung der Geburtsurkunde im Original mit Apostille.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen (in bar) bis 10.000 USD ist ohne Genehmigung möglich, für Beträge zwischen 20.000 und 500.000 USD oder dem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung ist die vorherige Genehmigung der bolivianischen Zentralbank erforderlich. Weitere Informationen hierzu erteilt die Banco Central de Bolivia.
Die (versuchte) Einfuhr von Mate de Coca (Coca-Tee) bei Rückreise nach Deutschland stellt einen Verstoß gegen das deutsche Betäubungsmittelgesetz dar, auch wenn der Erwerb, Besitz, Konsum und die Ausfuhr nach bolivianischen Bestimmungen legal sind.
Für die Einfuhr von Medikamenten gelten teilweise von der Europäischen Union abweichende Regelungen. So können auch mitgeführte, dort rezeptfrei erhältliche Medikamente nicht für die Einfuhr zugelassen sein. Führen Sie daher bei der Mitnahme von benötigten Medikamenten stets ein ärztliches Rezept bzw. eine übersetzte ärztliche Verordnung mit.
Einreise mit dem Fahrzeug
Die Ein- und Ausfuhr von Kraftfahrzeugen ist streng reglementiert. Bei Ein- und Ausreise ist das sog. SIVETUR Formular vorzulegen. Bei Einfuhr eines privaten Fahrzeugs (z.B. Wohnmobil) wird festgelegt, wie lang dieses im Land verbleiben darf. Fristverlängerungen sind – selbst wenn das Fahrzeug wegen eines Schadens zeitweise nicht mehr fahrtüchtig ist – nicht ohne Weiteres möglich. Bei der Überschreitung der Frist muss mit der endgültigen Beschlagnahmung des Fahrzeugs gerechnet werden.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren müssen ein tierärztliches Gesundheitszeugnis sowie dessen Übersetzung und der Nachweis einer Tollwutimpfung vorliegen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind zwar keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist aber ab dem vollendeten 12. Lebensmonat eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen. Alle Gebiete in Bolivien unterhalb von 2.300 m und damit u.a. der gesamte bolivianische Amazonas sind Gelbfieberübertragungsgebiet.
Daher wird grundsätzlich allen Reisenden dringend eine Gelbfieberimpfung empfohlen, bevor sie in diese Gebiete reisen. Die Impfung ist ab dem zehnten Tag im internationalen Reiseverkehr gültig.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei längeren Aufenthalten in ländlichen Gebieten kann eine Typhusimpfung erwogen werden.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Gemäß der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird Bolivien mit einer möglichen Übertragbarkeit von Zika-Viren klassifiziert, d.h. Kategorie 1 bzw. 2 der aktuellen WHO-Einteilung, auch wenn u.U. aktuell keine neuen Erkrankungsfälle dokumentiert werden.
Das Übertragungsrisiko kann dabei sowohl regional als auch saisonal erheblich variieren.
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen, siehe Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in weiten Teilen des Landes durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Chikungunya-Fieber
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Bolivien tritt hauptsächlich Malaria tertiana auf (Plasmodium vivax über 99%).
Ein hohes Risiko besteht im Amazonasbecken (Department Pando und nördliche Gebiete der Departments Beni und La Paz).
Ein geringes Risiko besteht über 2.500 m im restlichen Department Beni. Minimales Risiko in ländlichen Gebieten im Rest des Landes über 2.500 m. Malariafrei sind La Paz und Höhenlagen über 2.500 m. Siehe auch die aktuellen Verbreitungskarten des Ständigen Ausschusses Reisemedizin (StAR) der DTG.
- Die Notwendigkeit einer Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) hängt von Ihrem Reiseprofil ab. Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Leptospirose
Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt über Hautverletzungen durch mit Nagetierausscheidungen kontaminiertes Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen. S. auch Leptospirose.
- Erwägen Sie bei zu erwartender Exposition im Einzelfall nach Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin.
Mammarenaviren (Machupo-Virus/Chapare-Virus)
Diese Viren lösen eine schwere infektiöse Fiebererkrankung aus, die mit Blutungen einhergeht (hämorrhagisches Fieber). Die Übertragung erfolgt über Nagetier-Ausscheidungen (v.a. Urin von bestimmten Mäusearten) und nur in seltenen Fällen von Mensch zu Mensch. Die den Virus übertragenden Nagetiere, die durch Abholzung ihres Lebensraums beraubt sind, weichen auf der Suche nach Nahrungsmitteln zunehmend auf Wohngebiete aus. In der Reisemedizin haben Mammarenaviren eine eher untergeordnete Bedeutung.
- Halten Sie hygienische Maßnahmen strikt ein, z.B. Früchte vor dem Verzehr gut abzuwaschen, bevor sie geschält werden.
- Waschen Sie sich gründlich die Hände, um dem Infektionsrisiko vorzubeugen.
Leishmaniasis
In den ländlichen Regionen kommt sowohl die Haut-/Schleimhaut-Leishmaniasis als auch die Organ-Leishmaniasis vor. Überträger der Parasiten sind dämmerungs- und nachtaktive kleine Sandmücken, die sich bevorzugt in feuchten und schattigen Habitaten aufhalten. Bei schlecht-heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber sollten beide Erkrankungen ausgeschlossen werden.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung der Leishmaniasen im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere abends und nachts konsequent vor Mückenstichen.
Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)
In den ländlichen Regionen kann es in sehr einfachen Unterkünften zur Übertragung der Chagas-Krankheit kommen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering.
Die Übertragung erfolgt durch Raubwanzen, deren infizierter Kot in die Bisswunde gelangt oder selten auch durch die orale Aufnahme von verunreinigten Frucht- bzw. Zuckerrohrsäften. In der akuten Erkrankungsphase treten grippeähnliche Symptome und bei bis zu 50% der Infizierten eine Schwellung des Augenlides auf. Jahre nach der Infektion kann es zu gravierenden Organveränderungen kommen.
- Schützen Sie sich durch eine Expositionsprophylaxe insbesondere durch korrekt angebrachte Bettnetze vor nächtlichen Raubwanzenbissen in einfachen Unterkünften auf dem Land.
Höhenkrankheit (Soroche)
In Lagen über 2.500 m mögliche, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die meist allerdings erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe in Erscheinung tritt. Warnsymptome können Schlafstörungen, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftnot sein. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause bzw. eine Übernachtung, sollte abgestiegen werden unter eine Höhe von 2.000 m. Aufgrund der ausgeprägten Höhenlage von La Paz (Flughafen 4.070 m, Innenstadt 3.600 m) kann es nach Ankunft in den ersten Tagen zu Symptomen der Höhenkrankheit kommen. Gegen die Höhenkrankheit eingesetzte Medikamente sind verschreibungspflichtig.
Nicht zu unterschätzen ist die in der Höhe extreme Intensität der Sonneneinstrahlung - besonders der ultravioletten Strahlung, der mit entsprechenden Hautschutzmaßnahmen und angemessener Kopfbedeckung Rechnung zu tragen ist, siehe Höhenkrankheit.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist auf dem Land vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Es ist damit zu rechnen, dass der Patient für die anfallenden Behandlungskosten zunächst in Vorlage treten muss.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
- Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
- Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
- Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
- Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt