Diese Meldung war vom 02.02.2022 bis zum 03.03.2022 gültig

Flagge MMMeldung für Myanmar (MM)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19 (Einreise)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige vor Ort werden aufgefordert, Möglichkeiten zur baldigen Ausreise mit kommerziellen Mitteln zu nutzen.

Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Seit Februar 2021 wurden landesweit Politiker und Mitglieder der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und den Ausnahmezustand angeordnet. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens und die medizinische Versorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind militärische und staatliche Einrichtungen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Restaurants, Einkaufszentren oder Banken. Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden.
In Teilen von Rangun (Yangon) und Mandalay hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun u.a. Städten und Regionen (20 bzw. 22 Uhr bis 4 Uhr) und Versammlungsverbote.

Der internationale Flughafen in Rangun ist für humanitäre Flüge sowie für Frachtflüge geöffnet. Nach vorliegenden Informationen ist die Ausreise mit verschiedenen Fluglinien, zumeist nach Kuala Lumpur, gelegentlich auch nach Singapur, Bangkok oder Seoul mit Weiterflugmöglichkeiten nach Europa grundsätzlich möglich. Diese Flüge sind kommerziell buchbar. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden.

  • Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Möglichkeiten zur baldigen kommerziellen Ausreise mit Flügen zu nutzen, solange diese noch verfügbar und buchbar sind.
  • Suchen Sie einen sicheren Ort auf und bleiben Sie möglichst zuhause, wenn Sie noch vor Ort sind.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie verdächtige Gegenstände nicht an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder einen aktuellen negativen COVID-19-Test.

Epidemiologische Lage

Myanmar ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aufgrund der Krisenlage sind die offiziellen Zahlen des Ministeriums für Gesundheit und Sport und der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Infektionslage nur bedingt aussagekräftig.

Einreise

Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind derzeit nur in Ausnahmefällen nach Einzelfallentscheidung durch die myanmarischen Behörden möglich. Einreisevisa werden bis auf weiteres nur in dringenden Ausnahmefällen erteilt. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden und eine von den örtlichen Gesundheitsbehörden koordinierte Hotelquarantäne von mindestens sieben Tagen mit mehreren kostenpflichtigen PCR-Tests absolviert werden. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.

Durch- und Weiterreise

Aus- und Weiterreise sind derzeit aufgrund fehlender Flugverbindungen und geschlossener Grenzen nur sehr eingeschränkt möglich.

Reiseverbindungen

Der internationale, kommerzielle Flugverkehr ist bis mindestens 31. Januar 2022 ausgesetzt. Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist noch möglich, allerdings bestehen nur sehr wenige Flugverbindungen, bei denen es sich um Sonderflüge, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien oder über Reisebüros gebucht werden können (allerdings oft nicht im Internet). Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden mindestens zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen. Es ist nicht auszuschließen, dass derzeit noch verbleibende Ausreise-/Transitmöglichkeiten auf dem Luftweg in Zukunft wegfallen werden.
Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt, wenn überhaupt, nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.

Beschränkungen im Land

Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, Schulen und Büros bleiben geschlossen. Großveranstaltungen und -versammlungen sind untersagt. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt. Im Falle einer Erkrankung kann nicht mit angemessener Behandlung gerechnet werden. Bei der Vorbereitung medizinischer Evakuierungen (mit oder ohne Pandemiebezug) ist aufgrund bürokratischer und infrastruktureller Defizite mit hohem Zeitaufwand zu rechnen.

Personenreisen im Land zwischen den Provinzen sind stark eingeschränkt und sollten aus Sicherheitsgründen nicht auf dem Landweg erfolgen, s. auch Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen.

Hygieneregeln

Bei Bewegungen im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.

Empfehlungen

  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
  • Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.

Deutsche Staatsangehörige vor Ort werden aufgefordert, Möglichkeiten zur baldigen Ausreise mit kommerziellen Mitteln zu nutzen.

Terrorismus

Politisch motivierte Gewalttaten haben seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 zugenommen. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

Innenpolitische Lage

Am 1. Februar 2021 wurden landesweit hochrangige Mitglieder der Zivilregierung und der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und einen Ausnahmezustand angeordnet. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Stadtteilen von Yangon und Mandalay gilt das Kriegsrecht.

In fast allen Landesteilen kommt es seit dem Militärputsch verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Milizen und zu Anschlägen.

Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

  • Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Möglichkeiten zur Ausreise zu nutzen, solange kommerzielle Flüge noch verfügbar und buchbar sind.
  • Suchen Sie einen sicheren Ort auf, wenn Sie noch vor Ort sind.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.

Kriminalität

Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie sowie des Militärputsches ist die Kriminalitätsrate in Myanmar gestiegen. Das Risiko, Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist dabei noch relativ gering.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Myanmar befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erdbeben gerechnet werden muss.

Das Klima ist tropisch bzw. im Norden subtropisch mit ganzjährig hoher Luftfeuchtigkeit.
In den Küstenregionen treten während des Monsuns von Mai bis Oktober Zyklone auf, die oft Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Evakuierungen erforderlich machen.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bushaltestellen kommt es im Nachgang zum Militärputsch immer wieder zu Sprengstoffanschlägen. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.

  • Bitte beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

  • Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.

Führerschein

Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen großen Einfluss auf das Alltagsleben und dürfen nicht gestört werden. Reisende sollten ihr Verhalten und ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten anpassen.

LGBTIQ

Homosexualität wird im myanmarischen Strafrecht nicht ausdrücklich genannt, jedoch können „Unnatural Offences“ verfolgt werden und zu einer bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafe führen. Tatsächliche Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden, zumal die buddhistische Kultur gegenüber diskret geführten homosexuellen Beziehungen eine gewisse Toleranz aufweist. Ein offenerer Umgang mit Homosexualität ist derzeit in Myanmar kaum möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Kritik an den Machthabern wird seit der Machtergreifung durch das Militär grundsätzlich verfolgt und ausländische Besucher müssen damit rechnen, überwacht zu werden. Dies gilt auch für Äußerungen in den sozialen Medien. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.

Die Verwendung von Drohnen auch an Urlaubsorten ohne besondere Genehmigung der myanmarischen Behörden ist verboten und kann zur Beschlagnahme der Drohnen und Verhaftung und Strafverfolgung führen. Insbesondere ist die Benutzung an oder über Militär- und Regierungsbehörden sowie religiösen Stätten als auch an touristischen Orten verboten.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region. Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kyat (MMK). In Ausnahmefällen können bestimmte Leistungen (u.a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) von Reisenden nur in US-Dollar bezahlt werden.

Kreditkarten werden zunehmend anerkannt, allerdings mit z.T. hohen Gebühren. Barabhebungen mit Bank- oder Kreditkarten sind grundsätzlich an zahlreichen Geldautomaten landesweit möglich. Nach dem Militärputsch am 1. Februar 2021 ist das Bankwesen sehr eingeschränkt, viele Geldautomaten werden nicht befüllt. Vor den aktiven Geldautomaten bilden sich schon früh morgens lange Schlangen. Abgenutzte, beschädigte, stark geknickte, ältere oder verschmutzte US-Dollar-Noten werden nicht akzeptiert.

Neuwertige Scheine des Euro werden zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Der Geldumtausch sollte in den Wechselstuben stattfinden. Vom Umtausch bei Straßenhändlern wird dringend abgeraten.

  • Stellen Sie sich darauf ein, viele Zahlungen in bar leisten zu müssen und nehmen Sie daher ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mit.
  • Führen Sie nur neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mit sich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie besonders bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass Ihre Einreise erfasst wird und Sie einen Einreisestempel erhalten. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Ausreise bzw. zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen

Visum

Siehe Aktuelles

Visum vor der Einreise

Siehe Aktuelles

e-Visa

Das Verfahren zum „e-Visum“ ist aufgrund der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 derzeit ausgesetzt.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Verfahren zum „Visa on arrival“ ist aufgrund der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 derzeit ausgesetzt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 US-Dollar übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr und der Betrieb von Satellitentelefonen wie von auch Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen sind eine Tollwutimpfung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausfuhrland in englischer Sprache vorgeschrieben, in dem die Gesundheit des Tieres bescheinigt wird. Der Europäische Heimtierausweis, der die lückenlose Impfung des Tieres bescheinigt, erleichtert den Import. Quarantäne ist bisher nicht gefordert worden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit insbesondere in den Regenperioden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko. Im nördlichen Drittel zwischen Indien und China sowie in der westlichen Region von der Grenze zu Bangladesch bis Sandoway und der östlichen Region an der Grenze zu Thailand liegt ein hohes Risiko vor. Im Norden, Nordosten und Nordwesten sowie im Süden entlang der Grenze zu Thailand besteht eine geringes Risiko und in den zentralen Regionen und Höhenlagen über 1.000m ein minimales Risiko. Rangun und Mandalay gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt über nachtaktive Stechmücken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente zur Behandlung einer JE, siehe Merkblatt Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Vogelgrippe/Aviäre Influenza

Auch in Myanmar tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf.

  • Verzichten Sie auf  Kontakt mit Vögeln und Geflügel sowie insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten aktuellen Informationen für Reisende zur Vogelgrippe.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt