Diese Meldung war vom 13.11.2023 bis zum 19.12.2023 gültig
Meldung für Niederlande (NL)
Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen
Einschließlich Niederländische Überseegebiete
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Sicherheit
Terrorismus
Die Sicherheitsmaßnahmen wurden aufgrund der weltweit erhöhten Terrorgefahr insbesondere auf Flughäfen und Bahnhöfen verstärkt.
- Rechnen Sie insbesondere auf den Zufahrtswegen zum und vom Flughafen Amsterdam Schiphol mit Verzögerungen.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt insbesondere in den Großstädten vor.
In der Vergangenheit haben Betrüger in Amsterdam von Touristen finanzielle Hilfen erbeten, um nach einem angeblichen Diebstahl zumindest Fahrtkosten bestreiten zu können; siehe auch Hinweise der deutschen Auslandsvertretungen in den Niederlanden zu Warnung vor Trickbetrügern.
In den niederländischen Überseegebieten in der Karibik kommen neben Diebstählen und anderer Kleinkriminalität auch Überfälle (auf der Straße und an Stränden) vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Seien Sie vor allem an von Touristen stark frequentierten Orten in Großstädten, an Flughäfen und Bahnhöfen sowie auch in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Vermeiden Sie in der Karibik Aufenthalte in abgelegenen Gegenden einschließlich Stränden nach Einbruch der Dunkelheit.
- Führen Sie wichtige Dokumente (Flugticket, Reisepass) stets nur in Fotokopie mit und hinterlegen Sie die Originale im Hotelsafe.
- Lassen Sie sich aufgrund der zunehmenden Drogenproblematik nicht auf Bitten Dritter ein, für diese etwas zu transportieren.
- Lassen Sie bei Hilfsersuchen Unbekannter Skepsis walten und vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
Natur und Klima
Es herrscht gemäßigtes Seeklima, in den Überseegebieten tropisches bzw. subtropisches Klima.
In der Karibik ist von Juni bis Ende November Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit ist mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
Die karibischen Inseln der Niederlande und insbesondere Aruba liegen in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erd- und Seebeben kommen kann.
- Verfolgen Sie in der Karibik regelmäßig Wetterberichte und achten Sie auf Sturmwarnungen des National Hurricane Center bzw. des Meteorological Department of Curacao.
- Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
- Machen Sie sich bei einem Aufenthalt auf den karibischen Inseln mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Zuständige Auslandsvertretung
Das Königreich der Niederlande besteht aus den Niederlanden und den Ländern Curação, St. Maarten und Aruba, sowie den besonderen Gemeinden der Niederlande, Bonaire, St. Eustatius und Saba (Karibischer Teil der Niederlande).
Das Generalkonsulat Amsterdam ist die zuständige konsularische Vertretung, auch für den karibischen Teil der Niederlande.
In Oranjestad, Aruba und in Willemstad, Curação gibt es deutsche Honorarkonsuln, an die sich Reisende in Notfällen wenden können.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt in den Niederlanden ein sehr dichtes Eisenbahn- und Busnetz sowie guten lokalen öffentlichen Nahverkehr. In Amsterdam und Rotterdam gibt es außerdem ein U-Bahnnetz. Als Routenplaner kann zum Beispiel 9292.nl genutzt werden.
In den meisten Hotels sowie an Bahnhöfen und touristisch stark frequentierten Standorten können Fahrräder angemietet werden. Viele Einkaufszentren und öffentliche Gebäude verfügen über überwachte Abstellmöglichkeiten. Bei Unfällen mit Radfahrern und Fußgängern haftet grundsätzlich der Autofahrer, unabhängig von der Schuldfrage.
Die Promillegrenze beträgt 0,5; für Fahranfänger in den ersten fünf Jahren 0,2.
Gelbe Markierungen an Bordsteinkanten bedeuten Parkverbot, bei blauen ist Parken mit Parkscheibe gestattet.
Bußgeld- und Gebührenzahlungen werden in den Niederlanden sehr streng kontrolliert. Es muss damit gerechnet werden, dass nichtgezahlte Bußgelder oder Gebühren bei einer späteren Wiedereinreise in die Niederlande geahndet werden. Die Polizei kann bei noch offenen Forderungen das Fahrzeug beschlagnahmen, wenn es durch den Kostenschuldner gefahren wird, auch wenn dieser nur Fahrer und nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. Darüber hinaus können Kostenschuldner z. B. bei der Einreisekontrolle auf dem Flughafen Schiphol bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge in Polizeigewahrsam genommen werden.
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
LGBTIQ
Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Großstädten gut ausgeprägt.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der an strenge Auflagen geknüpfte Verkauf von höchstens fünf Gramm Cannabis (Marihuana/Haschisch) in „Coffeeshops“ und der Besitz von höchstens fünf Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch werden nicht strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus sind in den Niederlanden Handel (Import/Export), Verkauf, Herstellung und Besitz sowohl von Cannabis als auch von harten Drogen strafbar. Ferner gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag örtlich gekennzeichnete Verbote, Drogen im Freien zu konsumieren. Bei Zuwiderhandlungen können Geldbußen verhängt werden, die in der Stadt Den Haag z.B. 95 EUR betragen.
Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind in den Niederlanden verboten.
Pfefferspray, Tränengas und CO2-Gas gelten als wehrlosmachende Gase und sind verbotene Waffen im Sinne des niederländischen Waffengesetzes. Deren Mitführen und Gebrauch ist daher verboten und wird mit hohen Geldbußen oder Freiheitsstrafe geahndet.
Geld/Kreditkarten
Zahlungsmittel ist der EUR. Auf den karibischen Inseln sind USD das Hauptzahlungsmittel.
Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Kartenzahlung wird an vielen Orten bevorzugt, teilweise ist es die einzige Möglichkeit.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise können sich ändern. Bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen der Niederlande sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise in die Niederlande (Teil des Königreichs in Europa) ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Niederlande sind Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Karibische Teile der Niederlande
Für die überseeischen Länder des Königreichs – Aruba, Curação und St. Maarten – sowie für die besonderen Gemeinden der Niederlande Bonaire, St. Eustatius und Saba (karibischer Teil der Niederlande) gelten nicht die gleichen Einreisebestimmungen wie für die Niederlande.
Reisende (ohne die Absicht, Arbeit aufzunehmen) müssen einen gültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Kinderreisepass mit sich führen.
Grundsätzlich können Grenzbeamte verlangen, dass das Reisedokument noch für weitere sechs Monate nach der geplanten Ausreise gültig ist. Die Einreise mit dem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis ist nicht möglich.
Für Reisen nach Aruba und Curaçao wird eine digitale Einreisekarte benötigt. Ausführliche Informationen bietet Online-Einreisekarte (ED-Card) für Aruba und unter Online ED Card für Curaçao.
Für die anderen Inseln gibt es bisher keine Änderungen der bisherigen Einreisevorschriften.
Über ggf. weitere Einreisebestimmungen, wie z.B. Erfordernis eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel informieren die jeweiligen Auslandsvertretungen, wie die Botschaft der Niederlande in Berlin.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waren in die Niederlande unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keine Warenkontrollen durchzuführen, schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Heimtiere
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen: | Für die direkte Einreise aus Deutschland in die Niederlande sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao, St. Maarten und Bonaire müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen, eine Gelbfieberimpfung nachweisen. In St. Eustatius ist eine Gelbfieberimpfung ab dem Alter von 6 Monaten vorgeschrieben. In Aruba, Curaçao und Bonaire gelten diese Vorschriften auch für Reisende, die sich 12 Stunden oder länger im Transit eines Gelbfiebergebiets aufgehalten haben. Für Saba besteht keine Impfpflicht für Gelbfieber. |
Reiseimpfungen: | Für die Niederlande sind keine Reiseimpfungen empfohlen. Für Aruba, Curaçao und St. Maarten sowie die besonderen Gemeinden Bonaire, St. Eustatius und Saba sind Impfungen gegen Hepatitis A und Hepatitis B empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Typhus und Tollwut angeraten. |
Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden. |
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
In der Karibik gelegenen Gebieten der Niederlande können ganzjährig Chikungunyafieber, Denguefieber und Zikavirus-Infektionen auftreten.
- Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.
- Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können in der Karibik gelegenen Gebieten Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Unbestimmte Reisedurchfälle treten häufig auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus können auch Reisende betreffen.
- Beachten Sie bei Reisen in die Karibik unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A- und Typhus-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in der Karibik bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Stellen Sie sich bei Symptomen umgehend ärztlich vor.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Ciguatera ist eine Erkrankung, die durch Konsum von vergiftetem Fisch auf den karibischen Inseln entsteht. Tollwut wird in der Karibik selten über Fledermäuse übertragen. Tollwutimpfstoffe und eine Notfalltherapie mit Immunglobulin sind i.d.R. verfügbar.
- Verzichten Sie auf den Verzehr von Seefischen und Meeresfrüchten.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten.
- Meiden Sie den Kontakt zu Fledermäusen. Sollten Sie von einer Fledermaus gebissen oder gekratzt werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
Weitere Gesundheitsgefahren
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in der Karibik zu kurz- und langfristigen Hautschäden führen.
Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer in der Karibik können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen. Tauchen erfordert besondere Vorsicht.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
- Machen Sie sich vor einem Tauchurlaub mit den grundlegenden Gefahren des Sporttauchens vertraut und lassen Sie sich vor Reiseantritt tauchmedizinisch beraten und untersuchen.
- Beachten Sie unsere Informationen zum Tauchen.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt