Diese Meldung war vom 18.08.2023 bis zum 22.09.2023 gültig

Flagge ETMeldung für Äthiopien (ET)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Vor Reisen in die folgenden Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:

  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen Harari und Sidama sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.

Kampfhandlungen in der Region Amhara

Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u. a. in Gondar, Bahir Dar sowie in Städten und Dörfern entlang der großen Verbindungsstraßen. Nach Medienberichten ereignete sich am 12. August 2023 ein Drohnenangriff in der Stadt Finote Selam, West Gojjam Zone, bei dem Zivilisten ums Leben gekommen sind.

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Alle Flughäfen in der Region – Bahir Dar (BJR), Gondar (GDQ), Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) – werden aktuell wieder angeflogen.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort zum Flughafen sorgfältig ab.
  • Nutzen Sie bestehende Ausreisemöglichkeiten aus der Region Amhara. Achten Sie dabei in jedem Fall auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Mitreisender.
  • Falls Sie das Risiko einer Ausreise aus der Region Amhara derzeit als zu hoch bewerten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage in der Region Amhara ist kritisch(siehe Aktuelles –Kampfhandlungen in der Region Amhara). Es gibt seit Anfang Juli 2023 Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen in der Region Amhara, auch unter Einsatz schwerer Waffen. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem hat die äthiopische Bundesregierung in den betroffenen Gebieten zeitweilig Ausgangs- und Straßensperren verhängt und die Internetnutzung eingeschränkt. Es kam ebenfalls zu Strom- und Internetabschaltungen.

Im November 2022 haben sich die äthiopische Regierung und die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) auf eine dauerhafte Waffenruhe sowie Schritte hin zu einer Entwaffnung der TPLF und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Region Tigray geeinigt. Die Situation bleibt jedoch äußerst volatil; bewaffnete Auseinandersetzungen in den Regionen Tigray und Amhara sowie deren Grenzgebieten zur Region Afar können jederzeit ausbrechen.

In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Angriffen und Überfällen der Oromo Liberation Army (OLA) sowie bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen. Zuletzt kam es in Oromia zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge auf Überlandstraßen sowie zu einzelnen Entführungsfällen. Äthiopische Sicherheitskräfte haben ihr militärisches Vorgehen gegen die OLA ausgeweitet.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.

  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit; nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit von Flügen innerhalb Äthiopiens.

  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

E-Visa/Aussetzung „Visa on arrival”

Alle Passagiere, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder eine „Residence ID" verfügen. Das gilt auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.

Die Erteilung von E-Visa ist möglich; das Verfahren ist jedoch fehleranfällig. Inhaber von E-Visa sollten unbedingt den Ausdruck des Visums sowie den Zahlungsnachweis der Gebühr mit sich führen, da sonst am Flughafen die Gebühr u. U. noch einmal gezahlt werden muss.

Die Möglichkeit für „Visa on arrival“ ist derzeit ausgesetzt.

  • Rechnen Sie bei Ankunft mit intensiven Befragungen durch die Einreisebehörden sowie Gepäckuntersuchungen und ggf. mit abweichender Handhabung der Einfuhrbestimmungen für Devisen etc. (s.u.) durch die Zollbehörden.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Vor Reisen in die folgenden Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:

  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen Harari und Sidama sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.

Terrorismus

Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten der somalischen Terrororganisation Al-Shabaab auch in Äthiopien. In den vergangenen Jahren konnten Anschlagsversuche von Al-Shabaab in Addis Abeba vereitelt werden. 2022 stießen Kämpfer von Al-Shabaab nach einem großangelegten Angriff auf die Somali-Region zeitweise bis in die Bale Zone (Oromia-Region) vor. Es gibt Meldungen, wonach sich Al-Shabaab Kämpfer dort weiterhin aufhalten sollen.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Anlässen und bei Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
  • Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
  • Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Äthiopien ist volatil.

Trotz der 2022 vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) bleibt die Lage in der Region Tigray und im Grenzgebiet der Region Afar zu Amhara und Tigray extrem volatil.

In der Region Amhara kam es am Osterwochenende (7.-10. April 2023) zu Protesten, bei denen auch Schusswaffen durch die Sicherheitskräfte eingesetzt wurden. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden (siehe Aktuelles).

In verschiedenen Regionen des Landes finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee gegen die Oromia Liberation Army (OLA) und anderen bewaffneten Gruppen statt. Die OLA, bzw. bewaffnete Gruppen, üben vor allem innerhalb der Region Oromia regelmäßig Angriffe aus, teilweise kommt es zu Geiselnahmen.

Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern.

Während des Ramadan 2022 kam es im Land zu interreligiösen Auseinandersetzungen mit Todesopfern sowie gewaltsamen Demonstrationen auch in Addis Abeba.

In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Regionen Afar, Amhara und Tigray

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen. Vor Reisen in die Regionen Afar, Amhara und Tigray wird gewarnt.

In dem 2020 begonnenen bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF haben sich beide Seiten am 2. November 2022 auf eine dauerhafte Waffenruhe geeinigt.

Die Lage bleibt jedoch äußerst volatil.

Ein erneutes Ausbrechen von Kampfhandlungen mitsamt Ausweitung auf Amhara und Afar kann nicht ausgeschlossen werden. In Amhara besteht das Risiko neuerlicher gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und Sicherheitskräften (siehe Aktuelles).

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.

In der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. 2017 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste getötet.

Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen, oftmals entlang der Durchgangsstraße von Awash nach Mille (Gabi Rasu Zone, Gewane Woreda).

Auf der Straße von Eli Dar in Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Somali Region

Vor Reisen in die Somali Region wird gewarnt.

Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der Ogaden National Liberation Front (ONLF), der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten (v.a. Al-Shabaab) stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

Region Benishangul-Gumuz

Vor Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird gewarnt.

Nach bewaffneten Auseinandersetzungen 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee dort seither eine Militäraktion durch.

Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt. Die Lage dort ist sehr volatil.

Oromia-Region

Vor Reisen in die Region Oromia wird gewarnt.

In zahlreichen Gebieten von Oromia kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und der äthiopischen Armee mit Angriffen auf staatliche Ziele sowie Überfällen auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere in der West Shewa-Zone kommt es aufgrund einer andauernden Operation der Sicherheitskräfte gegen die OLA regelmäßig zu Schießereien zwischen Sicherheitskräften und OLA sowie Luftangriffen der Armee. Immer wieder sind Hauptverbindungsstraßen in Oromia kurzzeitig gesperrt. Rund um den Grenzübergang nach Kenia in Moyale (Borena-Zone) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen der OLA und Sicherheitskräften. Auf kenianischer Seite gehen die kenianischen Sicherheitskräfte gegen die OLA vor.

Es kommt in Oromia regelmäßig zu teils gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen, Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßenblockaden durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Betroffen davon waren zuletzt v.a. Städte in den Zonen West und Ost Wollega, Shewa und West Arsi, einschließlich Ambo, Wolissa, Nekemte und Shashemene, aber auch in den Zonen Jimma und Bale.

Im westlichen Oromia (Kelem Wollega, West Wollega) besteht ein Entführungsrisiko.

In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.

Region Gambela

Vor Reisen in die Region Gambela wird gewarnt.

In dieser Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, vor allem im Grenzgebiet zum Südsudan.

Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt.

South West Ethiopian Peoples' Region, Southern Nations, Nationalities and Peoples' Region; und Sidama Region

Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 10 km) zu Südsudan und Kenia wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der South West Ethiopian Peoples’ Region, Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region und der Region Sidama wird abgeraten.

Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden 2022 in Konso und Turmi (Maji District) zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.

  • Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.

Stadt Dire Dawa, Harari-Region

Von nicht notwendigen Reisen in die Stadt Dire Dawa und die Harari-Region wird abgeraten.

Kriminalität

In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaftlichen Lage Äthiopiens immer häufiger zu Taschendiebstählen und Raubüberfällen auf Ausländer; es wurden seit Ende 2022 mehrere Fälle bekannt, in denen die Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann ausgeraubt wurden. Zuletzt mehren sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen öffentlicher Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba sowie in ruhigen Seitenstraßen, insbesondere in der Umgebung der Airport Road im Stadtteil Bole.

Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse können ebenfalls zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer führen.

Taschendiebstähle und das Entwenden von Gepäck vor dem Addis Abeba Bole International Airport und Diebstähle von Wertgegenständen durch Sicherheitspersonal bei der Durchleuchtung des Gepäcks kommen vor.

  • Wenn Sie abgeholt werden, stellen Sie – ggf. durch Anruf bei Ihrem Hotel oder Ihrer Kontaktperson – sicher, dass Sie wissen, wer Sie abholt und wie die Kennzeichennummer des Autos lautet.
  • Nutzen Sie nach Ankunft möglichst nur von Ihrem Hotel oder Reiseunternehmen organisierte Transportmittel oder die gelben Taxiunternehmen.
  • Wenn Sie im Auto unterwegs sind, achten Sie darauf, dass die Fenster allenfalls einen kleinen Spalt geöffnet und die Türen verriegelt sind – insbesondere vor Ampeln und bei Verkehrsstaus kann es aggressiver Bettelei und zu Diebstählen kommen.
  • Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders wachsam.
  • Meiden Sie Spaziergänge, besonders vor Sonnenaufgang und nach Einbruch der Dunkelheit und wenn Sie allein unterwegs sind.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments. 
  • Vermeiden Sie Konfrontationen, die zu Gewaltanwendung gegen Sie führen könnten.
  • Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten (siehe auch Reiseinfos Führerschein).  
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Überlegen Sie, während des Aufenthalts in Äthiopien statt eines hochwertigen Smartphones ein günstiges, ggf. gebrauchtes Gerät mitzuführen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Legen Sie bei der Durchleuchtung Ihres Gepäcks am Flughafen Wertgegenstände wie Armbanduhren oder Mobiltelefone nicht einfach in den Behälter, sondern in ein verschließbares Gepäckstück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdeten Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten ist nicht auszuschließen, dass auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen würden.

Bis 1.000 m Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 m Höhe gemäßigt und über 2.500 m kühl. Die Regenzeiten im Hochland erstrecken sich von Juni bis September und von Februar bis April. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.

Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.

Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.

  • Holen Sie vor Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
  • Verzichten Sie grundsätzlich am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten.
  • Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
  • Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.

Führerschein

Das Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischen oder internationalen Führerscheinen ist nur innerhalb der ersten 45 Tage nach Einreise gestattet.

Für das Führen eines Kraftfahrzeugs über diesen Zeitraum hinaus wird ein äthiopischer Führerschein benötigt, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba erhalten können. Deutsche Führerscheine müssen hierfür vor der Einreise nach Äthiopien von der zuständigen äthiopischen Botschaft legalisiert werden.

Für deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und kein Ablaufdatum enthalten, wird u. U. eine zusätzliche Bescheinigung der Deutschen Botschaft Addis Abeba über die Führerscheingültigkeit benötigt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können hohe Haftstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Besonderheiten

Bei Interaktionen mit staatlichen Behörden sollte bedacht werden, dass Äthiopien ein besonders korruptes Land ist (Rang 94 von 180 auf dem Korruptionsperzeptionsindex von Transparency International).

  • Zahlen Sie keinesfalls Schmiergelder, da Sie sich hiermit selbst strafbar und somit angreifbar machen.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren. Einfuhr und Betrieb von Film-Drohnen bedarf der vorherigen Genehmigung der Sicherheitsbehörden.

Es ist verboten, bettelnden Personen etwas zu geben; dies kann Geldstrafen nach sich ziehen.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend EUR oder USD für die gesamte Reisedauer mit sich führen. EUR werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von USD-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Die äthiopische Nationalbank führte 2020 neue Birr-Geldscheine eingeführt (Denominationen: 200 ETB, 100 ETB, 50 ETB, 10 ETB). Ältere Birr-Scheine sind als Zahlungsmittel nicht mehr gültig.

Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten in größeren Hotels akzeptiert.

  • Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise zur Einfuhr von Bargeld im Abschnitt Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äthiopiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisende, die aktuell mit COVID-19 infiziert sind, dürfen nicht nach Äthiopien einreisen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Ein Visum ist erforderlich.

Visum vor der Einreise

Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder als E-Visum beantragt werden.

Das E-Visum berechtigt ausschließlich zur Einreise über den Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole. In letzter Zeit mehren sich Hinweise, dass das E-Visum-Verfahren nicht zuverlässig funktioniert, und nicht selten trotz Zahlung der Visumgebühr keine Reaktion der äthiopischen Behörden erfolgt. Sofern ein E-Visum ausgestellt wird, ist bei der Einreise unbedingt auch ein Zahlungsnachweis der Visumgebühr mitzuführen, da sonst u. U. die Gebühren bei der Einreise erneut verlangt werden.

Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Die Erteilung von „Visa on arrival“ ist weiterhin ausgesetzt, siehe Aktuelles.

Einreisekontrolle

In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.

Erfassung biometrischer Daten

Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

Transit in andere ostafrikanische Länder

Seit der baulichen Erweiterung des Flughafens Bole International werden die inner-afrikanischen Flüge zumeist im Neubau des Terminal 2 International – Bereich C- Bus Gates abgefertigt.

Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Terminal 1-Domestic zu Verzögerungen kommen.

Die Einreise deutscher Staatsangehöriger (und anderer Drittstaater) nach Eritrea ist aus Äthiopien weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich.

Verlängerung des Aufenthalts

Visumverlängerungen müssen rechtzeitig vor Ablauf des Visums beim Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba für die doppelte Visumsgebühr (nur in USD, nicht in Landeswährung zahlbar) beantragt werden. Sofern eine Verlängerung des Aufenthalts geplant ist, sollte ein ausreichender USD-Betrag mitgeführt werden, da ausländische Währung in Äthiopien praktisch nicht erhältlich ist. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in USD zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.

Passverlust

Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien gestohlen oder anderweitig abhandengekommen ist, müssen diesen Verlust bei der zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort eine Verlustbescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis als Passersatz oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss dann bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.

Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 USD bzw. in Eilfällen 75 USD pro Person. Sie ist in bar in USD zu entrichten. Auf Seiten des Antragstellers sollte nach Möglichkeit ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.

Ausreisegebühr

Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20 USD fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Minderjährige

Es existieren keine besonderen Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld

Für die Ein- und Ausfuhr von Bargeld sind die Regelungen der Direktive FXD/81/22 der Äthiopischen Nationalbank maßgeblich. Die wichtigsten Regelungen werden wie folgt zusammengefasst, siehe Weiterführende Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld:

Ein- und Ausfuhr von Landeswährung

Bei Ein- und Ausreise dürfen höchstens 3.000 ETB in bar mitgeführt werden. Der diese Summe überschreitende Betrag kann beschlagnahmt werden, und es können Geld- und Haftstrafen verhängt werden.

Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung

Für die Einfuhr von Fremdwährung gelten Pflichten zur Anmeldung und zum Umtausch bzw. zur Einzahlung auf ein Fremdwährungskonto:

  • Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Äthiopien sind verpflichtet, eingeführte Fremdwährung ab einem Betrag von 4.000 USD (oder Gegenwert in anderer Fremdwährung) bei Einreise anzumelden und innerhalb von 30 Tagen
    • bei einer lizensierten Stelle umzutauschen oder

    • auf ein Fremdwährungskonto einzuzahlen.

  • Ausländer, die sich nur vorübergehend in Äthiopien aufhalten, sind verpflichtet, eingeführte Fremdwährung ab einem Betrag von 10.000 USD (oder Gegenwert in anderer Fremdwährung) bei Einreise anzumelden und dürfen sie so lange in ihrem Besitz haben, wie ihr Visum gilt.
  • Bei der Einreise auf dem Landweg sind bereits Fremdwährungsbeträge von 500 USD anmeldepflichtig.

Bei Ausreise gilt: Wenn Fremdwährung über dem bei Einfuhr anmeldungsfreien Betrag ausgeführt wird, müssen die Betroffenen die Herkunft des Geldes durch Vorlage der Einfuhrerklärung oder der Umtauschquittung einer lizensierten Stelle nachweisen.

Bei Zuwiderhandlungen kann der betroffene Geldbetrag beschlagnahmt werden, und es können Geld- und Haftstrafen verhängt werden.

Weiterführende Informationen zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld

Für bestimmte Personengruppen und Fallkonstellationen gelten abweichende Regelungen, die hier nicht im Einzelnen dargestellt werden können. Diese, sowie die genauen Definitionen der vorstehend verwendeten Begriffe, können der Direktive der Nationalbank entnommen werden, die im Internet auf Englisch verfügbar ist.

Einfuhr bestimmter Gegenstände

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Bestimmte Gegenstände (u. a. Ferngläser, Teleobjektive, Drohnen, sowie Kommunikationsgeräte wie Funkgeräte („Walkie-Talkies“) und Satellitentelefone) dürfen nicht eingeführt werden und werden bei Einreise vom Zoll beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Beschlagnahmung kommen, vor allem dann, wenn es sich um professionelle Geräte handelt. Trotz Ausstellung einer Quittung und Zusicherung, dass bei Ausreise die Rückgabe erfolgt, wurde vielfach berichtet, dass beschlagnahmte Gegenstände angeblich nicht mehr auffindbar waren.

Es können auch weitere Gegenstände betroffen sein. Daher wird dringend davon abgeraten, die vorgenannten Gegenstände sowie andere wertvolle Gegenstände auf Reisen nach Äthiopien mitzuführen.

Wertvolle elektronische Geräte, deren Einfuhr nach Anmeldung beim Zoll gestattet wird, werden bei Einreise in den Pass eingetragen. Bei Ausreise wird dann geprüft, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.

Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets mit ausreichend Vorlauf vor der Ausreise die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.

Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.

Vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche kann von den äthiopischen Zollbehörden erlaubt werden; diese verlangen hierfür nach Berichten von Überlandreisenden jedoch seit Oktober 2022 eine Sicherheitsleistung in Höhe des Einfuhrzolls, der nach Presseberichten das Fünffache des von den äthiopischen Behörden angesetzten Fahrzeugwerts betragen kann. Eine bei Einreise nach Äthiopien in bar geleistete Sicherheitsleistung wird bei der Ausreise nicht immer zurückerstattet.

 Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten Sie sich im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin, an die äthiopische Zollkommission oder an eine lizensierte Zollagentur in Äthiopien wenden.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die älter als 30 Tage, aber nicht älter als ein Jahr sein muss. Andere Tiere benötigen ein aktuelles amtstierärztliches Zeugnis, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen sollten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin erfragen.

Gesundheit

Aktuelles

Masern

Masern sind in Äthiopien endemisch. Seit 2020 steigt die Anzahl der Masernfälle in Äthiopien stark an. Die Erkrankung ist hochansteckend und kann auch tödlich verlaufen.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise finden Sie bei der DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Malaria ist in Äthiopien endemisch. Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica) wird in ca. 79 % der Fälle nachgewiesen. Addis Abeba und Höhenlagen über 2.500 m sind malariafrei. In den anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges, hohes Übertragungsrisiko, siehe DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.

  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im restlichen Land deutlich weniger.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Krankheit

Diese Erkrankung wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf, siehe Meningokokken.

  • Lassen Sie sich entsprechend Ihrer Reiseart und -zeit hinsichtlich einer Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River) sollten Sie in ganz Äthiopien konsequent absehen.

Gifttiere

In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen. Schütteln Sie Bettzeug, Kleidungsstücke, Schuhwerk und Kopfbedeckungen vor Gebrauch aus.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine zeitgemäße Notfallversorgung bei z.B. Herzinfarkten oder Schlaganfällen ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt