Diese Meldung war vom 24.09.2021 bis zum 27.09.2021 gültig

Flagge ETMeldung für Äthiopien (ET)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (COVID-19: Einstufung Äthiopiens als Hochrisikogebiet ab 26.09.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Aktuelles

Militäraktion in Tigray, Kampfhandlungen in den Regionen Amhara und Afar

Vor Reisen in die Regionen Tigray sowie in der Region Amhara, die Zonen North Gondar; Waghemira; South Gondar, North Wello einschließlich der Stadt Lalibela, das nördliche West Gojam und die Stadt Bahir Dar und in die Region Afar (Zone 1: Chifra Woreda und nördlich von Semera, Grenzgebiet Afar/Tigray in Zone 2, Zone 4) wird gewarnt.

Von Reisen in die Region Benishangul-Gumuz, die Zonen East- und West-Wollega, Kelem Welega, Horo Gudru Welega und Ilu Aba Bora (Region Oromia), die Oromo Special Zones, North Shewa und South Wollo (Region Amhara), Sitti (Region Somali) sowie die Zone 2 Region Afar wird abgeraten.

Nach den militärischen Auseinandersetzungen zwischen der Regierung und bewaffneten Akteuren der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) in der Region Tigray im Norden des Landes hat die Regierung ihre Streitkräfte in die angrenzenden Regionen zurückgezogen. Kampfhandlungen finden auch außerhalb der Region Tigray insbesondere in Amhara und Afar statt.

Das Internet in Tigray ist weitgehend abgeschaltet; Mobilfunkverbindungen funktionieren in der gesamten Region sowie in Lalibela und von der TPLF kontrollierten Gebieten in Amhara nicht zuverlässig. Es gibt derzeit keine regulären Flugverbindungen nach Tigray und Lalibela, und auch der Landweg ist abgeschnitten.

Am 30. September 2021 finden in einigen Regionen nachgeholte Parlamentswahlen statt. Im zeitlichen Umfeld ist eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage im ganzen Land möglich. In Addis Abeba und anderen größeren Städten könnte es in diesem Zusammenhang auch zu Demonstrationen und Protestaktionen gegen westliche Staaten und deren Botschaften kommen.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es aktuell zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen. Von Reisen in diese Gebiete wird abgeraten (siehe Sicherheit-Teilreisewarnungen; Innenpolitische Lage).

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee und Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte

Aussetzung E-Visa/Visa on arrival

Mit Wirkung vom 19. Juni 2021 hatte die äthiopische Einwanderungsbehörde unangekündigt die Erteilung von „E-Visa" und „Visa on arrival" vorübergehend ausgesetzt. Die Erteilung von E-Visa ist mittlerweile wieder möglich.

Passagiere, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder eine „Residence ID" verfügen.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 26. September 2021 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äthiopien gewarnt.

Epidemiologische Lage

Äthiopien ist von COVID-19 stark betroffen. Das Gesundheitssystem ist sehr belastet. Mit Wirkung vom 26. September 2021 ist Äthiopien als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Ethiopian Public Health Institute, die COVID-19-Monitoring-Seite zu aktuell geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen sowie die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landesgrenzen sind aufgrund der Militäraktion in Tigray weiterhin teilweise geschlossen. Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise verboten.

Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen bei den unten geschilderten Maßgaben kommen kann.

Aktuell müssen Einreisende ab zehn Jahren ein negatives PCR-Testzertifikat vorlegen. Der Zeitpunkt der Testung darf nicht mehr als 120 Stunden zurückliegen. Die Negativbescheinigung sollte in englischer Sprache ausgestellt sein und deutlich ausweisen, dass es sich um einen PCR-Test handelt.

Nach Einreise gilt eine siebentägige Selbstisolation in privater Unterkunft oder Hotels auf Selbstkostenbasis.

Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests bestehen Ausnahmen von der siebentägigen Quarantäne für:

  • Reisende, die eine vollständige Impfung nachweisen können;
  • Reisende, die einen Genesenennachweis vorlegen, der nicht älter als 90 Tage ist.
  • Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen (ggf. wird ohne Impf- bzw. Genesenennachweis ein weiterer PCR-Test bei Ankunft durchgeführt). Inhaber von Diplomatenpässen, Diplomaten sind von der Pflicht der Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses befreit. Sollten sie ohne PCR-Test einreisen und keinen PCR-Test bei Ankunft machen, haben sie sich für 14 Tage in Heimquarantäne zu begeben.

Laut einer Regelung vom 2. Juni 2021 benötigen Reisende für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform. Diese Regelung wird bislang nicht durchgesetzt.

Reisende mit COVID-19-Symptomen werden für weitere Maßnahmen in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen oder staatlichen Krankenhäusern isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur eingeschränkt möglich.

Durch- und Weiterreise

Transitpassagiere dürfen den Flughafen nicht verlassen.

Bei einem Transitaufenthalt von über 24 Stunden erfolgt bis zum Weiterflug i.d.R. eine Quarantäne auf Kosten des Reisenden in einem von der Fluglinie bestimmten Hotel.

Reiseverbindungen

Es bestehen Direktflugverbindungen mit Ethiopian Airlines von und nach Frankfurt.

Beschränkungen im Land

Versammlungen einschließlich religiöse Feiern und Veranstaltungen von mehr als 50 Personen sind verboten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im öffentlichen Bereich vorgeschrieben. In einzelnen Bundesstaaten können weitergehende Einschränkungen wie Verkehrsbeschränkungen gelten. Hotels, Gaststätten, Kinos und Clubs sind unter Auflagen weiter geöffnet. Es bestehen keine Erfahrungswerte, inwieweit die Nichtbeachtung der Regeln auch zu Maßnahmen gegenüber den anwesenden Gästen führt.

Hygieneregeln

Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.

Empfehlungen

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen
            - in die Region Tigray,
            - die Region Afar (Zone 1: Chifra Woreda und nördlich von Semera; Zone 2: Grenzgebiet Afar/Tigray; Zone 4)
            - und die Region Amhara, (North Gondar, Waghemira; North Wello einschließlich Lalibela, South Gondar, das nördliche West Gojam und die Stadt Bahir Dar)

wird gewarnt.

Von Reisen
            - in das unmittelbare Grenzgebiet der Afar-Region nach Eritrea,
            -
in die Region Benishangul-Gumuz,
            - in die Grenzgebiete zwischen Benishangul-Gumuz und der Region Oromia
 (die Zonen Kelem Welega, West Welega, East Welega, Horo Gudru Welega, Ilu Aba Bora und Kelem Welega),

            - in die Oromo Special Zones, North Shewa und South Wollo (Region Amhara),
            - in die Zonen Guji und West Guji in der Oromo-Region
           
- in das Grenzgebiet zwischen den Regionen Afar und Somali sowie entlang den Hauptverbindungsstraßen Afars (Awash-Mile-Bati), sowie die Zone 2

            - die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga sowie

            - in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia
wird abgeraten.

Terrorismus

In den vergangenen Jahren wurden in Äthiopien vereinzelt Bombenanschläge verübt bzw. konnten Anschlagsversuche vereitelt werden. Die erhöhte Gefahr von Anschlägen besteht fort, auch durch das militärische Engagement Äthiopiens in Somalia. V.a. im Hinblick auf die dortige Terrororganisation al-Shabaab werden regelmäßig Drohungen gegen in Somalia engagierte Länder bekundet. Auch der Standort Addis Abeba als Sitz der Afrikanischen Union (AU) und zahlreicher Büros der Vereinten Nationen erhöht die Attraktivität für mögliche Terroranschläge. Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten al-Shabaabs in Äthiopien.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei besonderen Anlässen und Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
  • Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie z.B. Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
  • Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie größere Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Äthiopien ist seit den Kampfhandlungen im Bundesstaat Tigray sowie zuletzt in den Nachbarregionen Amhara und Afar besonders volatil.

Es kommt überall im Land regelmäßig zu Unruhen und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen und mit Sicherheitskräften.

In verschiedenen Regionen finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee statt. In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen.

Regionen Tigray, Amhara und Afar

Vor Reisen in die Region Tigray, in der Region Amhara in die Zonen (North Gondar; Waghemira; North Wello einschließlich Lalibela, South Gondar, das nördliche West Gojam und die Stadt Bahir Dar) und in der Region Afar (Zone 1: Chifra Woreda und nördlich von Semera; Zone 2: Grenzgebiet Afar/Tigray; Zone 4) wird gewarnt.

Von Überlandfahrten in das direkte Grenzgebiet zwischen Afar und Eritrea sowie Reisen in das Grenzgebiet zwischen den Regionen Afar und Somali sowie entlang den Hauptverbindungsstraßen Afars (Awash-Mile-Bati) wird abgeraten.

Von Reisen in die Oromo Special Zones, North Shewa und South Wollo (Region Amhara) wird abgeraten.

In Tigray führt die äthiopische Regierung seit 4. November 2020 Militäraktionen durch und hat den Ausnahmezustand erklärt. Kampfhandlungen finden auch außerhalb der Region Tigray, bis nach Amhara (North Gondar Zone, Waghemira, North Wollo Zone) hinein, statt. Die Lage bleibt äußerst volatil.

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan kam es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften. Die Lage dort bleibt äußerst volatil.

In den Oromo Special Zones, North Shewa und South Wollo in der Amhara-Region (u.a. Städte Ataye, Kemise und Shewa Robit) kam es zuletzt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unbekannten Bewaffneten und Sicherheitskräften entlang der Straße zwischen Debre Berhan und Dessie (Hauptverbindungsstraße von Addis Abeba nach Mekelle).

In der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle durch Banditen und örtliche Untergrundorganisationen sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Zuletzt wurde Anfang Dezember 2017 am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste ein deutscher Staatsangehöriger getötet.

Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen oftmals entlang der Durchgangsstraße von Awash nach Mille (Gabi Rasu Zone, Gewane woreda).

Auf der Straße Eli Dar Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden. Die politische Beilegung des Grenzkonflikts zwischen Äthiopien und Eritrea hat an den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (u.a. Drittstaater) nach Eritrea nichts geändert. Die Einreise ist von Äthiopien kommend weiterhin nur auf dem Luftweg nach Asmara möglich und nicht auf dem Landweg.

  • Meiden Sie Zonen, für die die Übernahme der staatlichen Gewalt durch das Militär zur Herstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingerichtet und öffentlich bekannt gegeben werden (sog. „Command Post“).

Somali Region und Grenzgebiet zu Somalia

Von Reisen in die Somali-Region südlich und östlich von Harar und Jijiga sowie in das Grenzgebiet zwischen den Regionan Afar und Somali wird abgeraten.

Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der ONLF, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie mögliche Infiltrationsversuche islamischer Fundamentalisten stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen. In der gesamten Somali Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

  • Unternehmen Sie Reisen in das Grenzgebiet zu Somalia aufgrund möglicher –auch grenzüberschreitender- Militäraktionen gegen Al-Shabaab-Kämpfer nur in enger Abstimmung mit den äthiopischen Behörden.

Region Benishangul-Gumuz

Von Reisen in die Region Benishangul-Gumez wird abgeraten.

Nach bewaffneten Auseinandersetzungen im Dezember 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee dort eine Militäraktion durch.

Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt. Die Lage dort ist sehr volatil.

Oromia-Region

Von Reisen nach West Oromia (die Zonen East- und West-Wollega, Kelem Welega, Horo Gudru Welega und Ilu Aba Bora Zonen) sowie die Zonen Guji und West Guji (Süd-Oromia) wird abgeraten.

In der Oromio-Region kommt es regelmäßig zu teils gewalttätigen Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßensperren durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Hinzu kommen bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen Bevölkerungsgruppen. Betroffen waren zuletzt vor allem die Gebiete Moyale, Guji, Nekemte, Bale, Borena, Hararghe und West Guji. Im Gebiet West-Oromia und Grenzgebiet zu Benishangul-Gumuz finden bewaffnete Auseinandersetzungen einzelner Bevölkerungsgruppen mit äthiopischen Sicherheitskräften statt. Die Kämpfe haben sich mit nicht nur vereinzelten Vorfällen auf die Zonen Jimma, North Shewa, Illubador, Horo Guduru Wellega ausgeweitet. Auf der Hauptverbindungsstraße zwischen Asosa und Nekemte wurden mehrere Regierungsfahrzeuge, Ambulanzwagen und ein Fahrzeug einer internationalen NRO  angegriffen.

Am 5. Mai 2021 erklärte die Oromo Liberation Army (OLA) der äthiopischen Regierung den Krieg. Mit bewaffneten Maßnahmen gegen staatliche Akteure v.a. in der Oromia-Region ist zu rechnen.

  • Lassen Sie bei Fahrten in diese Gebiete besondere Vorsicht walten.

Gambella-Region und Grenzgebiete zum Südsudan

In der Gambella-Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, vor allem im Grenzgebiet zum Südsudan.

Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten in diese Region wird zu stark erhöhter Vorsicht geraten.

  • Meiden Sie das Grenzgebiet zu Südsudan.

Southern Nations, Nationalities and Peoples Region (Konso und Süd-Omo-Zone)

Von Reisen nach Konso wird derzeit abgeraten.

Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden im Jahr 2020 in Konso und Turmi (Maji District) zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.

  • Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.

Grenzgebiet zu Kenia

Von nicht erforderlichen Reisen in das unmittelbare Grenzgebiet zu Kenia

wird abgeraten.

Das Risiko von Entführungen an der somalisch-kenianischen Grenze ist weiterhin hoch.

Rund um den Grenzübergang Moyale (Region Oromia) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen Volksgruppen sowie mit Sicherheitskräften.

Minengefahr besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen in der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone).

  • Seien Sie bei Reisen in das Grenzgebiet besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.

Kriminalität

In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es regelmäßig zu Taschendiebstählen und gelegentlich auch zu Raubüberfällen auf Ausländer. Zuletzt mehrten sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen von öffentlichen Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba.
Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse führen gelegentlich zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer.
Bei Anmietung von Wohnraum und Mietwagen verlangen Vermieter häufig eine Passkopie, z.T. zur Weitergabe an Behörden.

  • Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Äthiopien liegt in einem moderat erdbebengefährdeten Gebiet – aufgrund der baulichen Gegebenheiten insbesondere in den großen Städten ist nicht auszuschließen, dass auch kleinere Beben zu erheblichen Schäden führen würden.

Bis 1.000 Meter Höhe ist das Klima feucht- oder trockenheiß, zwischen 1.000 und 2.500 Meter Höhe gemäßigt und über 2.500 Meter kühl. Die Regenzeiten im Hochland erstrecken sich von Juni bis September und von Februar bis April. In dieser Zeit können Überschwemmungen zu unpassierbaren Straßen und Brücken führen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund der Sicherheitslage und von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.
Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und weiter auch durch Landminen auszugehen. Zudem sind hier die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.

Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.

  • Wägen Sie Urlaubsreisen abseits der Hauptstrecken in die Regionen Oromia und Amhara vorsichtig ab.
  • Verzichten Sie grundsätzlich am späten Nachmittag, bei Dämmerung und bei Dunkelheit aus Gründen der Verkehrssicherheit auf Überlandfahrten.
  • Holen Sie vor Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
  • Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
  • Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.

Führerschein

Für das Führen von Fahrzeugen in Äthiopien ist ein äthiopischer Führerschein vorgeschrieben. Für Ausländer wird dieser nur in Addis Abeba ausgestellt, so dass Ausländer bei erstmaliger Einreise ihr Fahrzeug nicht selbst nach Addis Abeba fahren können. Für die Beantragung eines äthiopischen Führerscheins ist die Vorlage eines von der äthiopischen Botschaft Berlin (oder dem äthiopischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main) legalisierten deutschen Führerscheins erforderlich. Zusätzlich kann eine Konsularbescheinigung verlangt werden, die von der deutschen Botschaft in Addis Abeba gebührenpflichtig ausgestellt wird.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können hohe Haftstrafen nach sich ziehen.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich monatelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Homosexuelle Handlungen und sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend Euro oder US-Dollar für die gesamte Reisedauer mit sich führen. Euro werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von US-Dollar-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.
Die äthiopische Nationalbank hat neue Birr-Geldscheine eingeführt (Denominationen: 200 ETB, 100 ETB, 50 ETB, 10 ETB), alte Birr-Scheine sind als Zahlungsmittel nicht mehr gültig.

Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in den großen Hotels in der Hauptstadt möglich, und vielfach auch in den mittleren und größeren Städten Äthiopiens. Bei Banken kann mit Kreditkarte Geld abgehoben werden, jedoch gegen hohe Gebühren. Außerhalb der Hauptstadt werden Kreditkarten in größeren Hotels akzeptiert.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Ein Visum ist erforderlich.

Visum vor der Einreise

Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin beantragt werden.

Darüber hinaus ist vor Reiseantritt die Beantragung eines E-Visa für einmalige touristische Einreisen ausschließlich über den Addis Abeba Bole International Airport möglich.

Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Mit Wirkung vom 19. Juni 2021 hat die äthiopische Einwanderungsbehörde unangekündigt die Erteilung von „Visa on arrival“ vorübergehend ausgesetzt, siehe Aktuelles.

Einreisekontrolle

In Zweifelsfällen weisen die mit der Passnachschau am Flughafen Addis Abeba beauftragten Behörden Ausländer, von denen sie vermuten, dass sie andere als touristische Zwecke in Äthiopien verfolgen, zurück. Die so Zurückgewiesenen müssen mit der sofortigen vorübergehenden Einziehung ihrer Pässe rechnen und werden gezwungen, die Heimreise mit dem nächsten Flug der Gesellschaft anzutreten, mit der sie nach Addis Abeba angereist sind. Die Wartezeit bis dahin müssen sie im internationalen Bereich des Flughafens verbringen. Erst unmittelbar vor Antritt ihres Rückfluges wird so Zurückgewiesenen der Pass zurückgegeben.

Erfassung biometrischer Daten

Am Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole werden bei der Aus- und/oder Einreise an der Passkontrolle Fingerabdrücke, sowie die Aufnahme eines digitalen Passfotos der einreisenden Person genommen.
Eine Weigerung zur Mitwirkung kann zu einer Verweigerung der Aus- oder Einreise führen.

Transit in andere ostafrikanische Länder

Seit der baulichen Erweiterung des Flughafens Bole International werden die inner-afrikanischen Flüge zumeist im Neubau des Terminal 2 International – Bereich C- Bus Gates abgefertigt.

Eine visumfreie Einreise für bis zu 24 Stunden ist nur mit einem Ethiopian-Airlines-Ticket möglich.

Da am Inlandsflughafen bislang kein Visumschalter eingerichtet wurde, kann es bei der Beantragung eines Visums am Terminal 1-Domestic zu Verzögerungen kommen.

Verlängerung des Aufenthalts

Visumverlängerungen müssen beim Hauptbüro der äthiopischen Einwanderungsbehörde in Addis Abeba wiederum für die doppelte Visumsgebühr (nur in US-Dollar, nicht in Landeswährung zahlbar) rechtzeitig vor Ablauf des Visums beantragt werden. Eine Gewähr für eine Verlängerung gibt es nicht. Bei Überschreiten der Aufenthaltsdauer ist mit einer hohen Geldstrafe zu rechnen, die in US-Dollar zu entrichten ist. Darüber hinaus kann im Einzelfall auch eine Haftstrafe angeordnet werden.

Passverlust

Reisende, denen der Pass während ihres Aufenthalts in Äthiopien abhandengekommen ist, egal ob durch Diebstahl oder auf andere Weise, müssen diesen Verlust bei der für den Verlustort zuständigen äthiopischen Polizeidienststelle anzeigen. Sie erhalten dort darüber eine Bescheinigung. Damit muss anschließend bei der deutschen Botschaft ein Passersatzpapier (Reiseausweis als Passersatz oder vorläufiger Reisepass) beantragt und ausgestellt werden. Mit diesem Passersatzpapier und der Polizeibescheinigung muss anschließend bei der äthiopischen Ausländerbehörde in Addis Abeba (Department for Immigration and Nationality Affairs) ein Exit-Visum beantragt werden. Ohne dieses Visum ist es nicht möglich, Äthiopien über den Flughafen Addis Abeba wieder zu verlassen.

Das Verfahren zur Erteilung des Exit-Visums in solchen Fällen ist umständlich und erstreckt sich in der Regel über mehrere Arbeitstage. Die dafür erhobene Gebühr schwankte zuletzt zwischen 50 US-Dollar bzw. in eiligen Fällen 75 US-Dollar pro Person. Sie ist in bar in US-Dollar zu entrichten. Auf Seiten des Antragstellers sollte nach Möglichkeit ein äthiopischer Sprachmittler hinzugezogen werden.

Ausreisegebühr

Bei der Ausreise ist eine Flughafengebühr von 20,- US-Dollar fällig, die meist im Flugticket enthalten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte, muss die Steuer bar am Flughafen entrichtet werden.

Minderjährige

Es existieren keine besonderen Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder für Fälle einer Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil.

Einfuhrbestimmungen

Beträge von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar müssen von Reisenden bei Einreise deklariert werden. Bei Ausreise mit einem Betrag von mehr als umgerechnet 3.000 US-Dollar ist die entsprechende Zollerklärung oder eine Bankbestätigung vorzulegen.

Die Höchstgrenze für Ein- und Ausfuhr von Bargeld in Landeswährung beträgt pro Person 200,- ETB für alle Reisenden ohne Ausnahme. Bei einer versuchten Ausfuhr von mehr als 3.000,- ETB droht ein Strafverfahren.

Bei der Einreise sind von allen nicht ständig in Äthiopien ansässigen Personen („Non-Residents“) Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person überschreiten, grundsätzlich zu deklarieren. Bei Ausreise können Fremdwährungsbeträge bis zum Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person ohne Nachweis ausgeführt werden. Fremdwährungsbeträge, die den Gegenwert von 3.000 US-Dollar pro Person übersteigen, können nur bei Vorlage von Einfuhrnachweisen oder Bankbelegen ausgeführt werden. Ab einer versuchten Ein- bzw. Ausfuhr ohne Deklaration bei einer Einfuhr-/Ausfuhrmenge im Gegenwert von 10.000 US-Dollar droht ein Strafverfahren.

Ausländische Staatsangehörige mit ständigem Aufenthalt in Äthiopien (residents) müssen Fremdwährungsbeträge ab einem Gegenwert von umgerechnet 5.000 US-Dollar sowohl bei Einfuhr- als auch Ausfuhr deklarieren; ansonsten droht ein Strafverfahren.

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Wertvolle elektronische Geräte müssen bei der Einreise angegeben werden. Die Zollbehörde trägt diese Geräte bei Einreise in den Pass ein und überprüft bei der Ausreise, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Konfiszierung der Ausrüstung kommen, vor allem dann, wenn es sich um eine Profiausrüstung handelt. Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumsbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.

Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.

Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.

Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen für touristische Besuche ist möglich. Für Informationen hinsichtlich der Zoll- und sonstigen Formalitäten sollten Sie sich im Vorfeld an die äthiopische Botschaft in Berlin wenden.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Katzen und Hunden ist eine Tollwutimpfung erforderlich, die älter als 30 Tage, aber nicht älter als ein Jahr sein muss. Andere Tiere benötigen ein aktuelles amtstierärztliches Zeugnis, um die Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Weitere Informationen sollten Sie bei der äthiopischen Botschaft in Berlin erfragen.

Gesundheit

Aktuelles

Covid-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise finden Sie hier.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe auch Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Malaria ist in Äthiopien endemisch (69% Malaria tropica). Addis Abeba und Höhenlagen über 2.000 bis 2.500 m sind malariafrei. In anderen Landesteilen besteht ein ganzjähriges, hohes Übertragungsrisiko, siehe Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein HIV-Übertragungsrisiko. Die Prävalenz von HIV beträgt in Addis Abeba wahrscheinlich deutlich unter 10 %, im restlichen Land deutlich weniger.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Meningokokken-Krankheit

Diese Erkrankung wird hauptsächlich während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis Mai übertragen und tritt vorwiegend im Westen und Süden des Landes auf, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich entsprechend Ihrer Reiseart und -zeit  hinsichtlich einer Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Bilharziose.

  • Vom Baden in Süßwassergewässern (Flüsse und Seen, insbesondere auch Omo River) sollten Sie in ganz Äthiopien konsequent absehen.

Gifttiere

In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.

  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen. Schütteln Sie Bettzeug, Kleidungsstücke, Schuhwerk und Kopfbedeckungen vor Gebrauch aus.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise im Merkblatt Schlangenbisse.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist selbst in Addis Abeba mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Eine zeitgemäße Notfallversorgung bei z.B. Herzinfarkten oder Schlaganfällen ist häufig nicht vorhanden. Insbesondere bei bekannten Vorerkrankungen sollten Reisen nach Äthiopien auch wegen der Belastungen wie durch die Höhenlage sorgfältig abgewogen werden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. 

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt