Diese Meldung war vom 04.05.2022 bis zum 09.08.2022 gültig
Meldung für Kamerun (CM)
Grund letzte Änderung: Gesundheit (Impfschutz)
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Kamerun hat seine Landesgrenzen teilweise geöffnet. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist unter Auflagen möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können unter bestimmten Auflagen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Der Botschaft ist es in diesen Fällen nicht möglich, konsularische Hilfe zu leisten, da der Zugang verwehrt wird.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden. Gastronomiebetriebe, Bars und Diskotheken sind geöffnet.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Empfehlungen
- Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.
Sicherheit
Vor Reisen
- in die Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees),
- in die Grenzgebiete zu Nigeria (mitsamt den anglophonen Regionen North-West und South-West),
- zu Tschad (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
- zur Zentralafrikanischen Republik.
- in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
- zur Halbinsel Bakassi und Umgebung
wird gewarnt.
Von Reisen
- in die Regionen Adamaoua und Nord sowie
- alle entlegenen Gebiete Kameruns
wird abgeraten.
Terrorismus
In den letzten Jahren wurden in der Region „Extrême-Nord“ mehrfach Ausländer entführt. Dort besteht weiterhin ein sehr hohes Entführungsrisiko. An der Grenze zu Nigeria und in Maroua, der Hauptstadt der Region Extrême-Nord, ist es zu Selbstmordanschlägen mit zahlreichen Todesopfern gekommen. In den Regionen Nord und Adamaoua sowie in den Grenzgebieten zu Nigeria und Tschad kommt es vermehrt zu gewalttätigen Raubüberfällen und Entführungen. Dies schließt die Nationalparks Benoue und Bouba Ndjidda ein, vor deren Besuch gewarnt wird.
In den nigerianischen Bundesstaaten Borno und Adamawa auf der anderen Seite der Grenze gilt der Ausnahmezustand und eine Reisewarnung. Auch für den Bereich des Grenzgebiets auf der Seite des Tschad gilt eine Reisewarnung.
In den beiden anglophonen Regionen North-West und South-West dauern gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und separatistischen Gruppierungen an, die Todesopfer und Verletzte forderten.
Die Straße zwischen Bamenda und Bafoussam darf laut Anordnung der kamerunischen Sicherheitskräfte nur noch im Konvoi mit bewaffneter Eskorte zu festgelegten Zeiten befahren werden.
Das Grenzgebiet mit der Zentralafrikanischen Republik gilt wegen grenzüberschreitender Übergriffe bewaffneter Gruppen der dortigen Rebellen als unsicher. Es besteht außerdem die Gefahr, Opfer von Entführungen oder Raubüberfällen zu werden. Für die Zentralafrikanische Republik besteht ebenfalls eine Reisewarnung.
Auf der Halbinsel Bakassi und Umgebung nahe der Grenze zu Nigeria gibt es fortdauernde Sicherheitsprobleme. Im gesamten Golf von Guinea kommt es zu Überfällen auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen.
Die Gefahr für Entführungen besteht auch in allen entlegenen Gebieten Kameruns.
- Meiden Sie die in der Reisewarnung genannten Gebiete und verlassen Sie insbesondere die Region „Extrême Nord“, sollten Sie sich dort aufhalten.
- Verfolgen Sie lokale Medien hinsichtlich möglicher kurzfristiger Beschränkungen des öffentlichen Lebens und beachten Sie meist nächtliche Ausgangssperren.
- Seien Sie im gesamten Land besonders aufmerksam und vorsichtig.
- Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Es muss damit gerechnet werden, dass es insbesondere in den Städten zu Protestaktionen und Demonstrationen kommen kann, bei denen gewalttätige Auseinandersetzungen möglich sind. Im Fall von Straßensperren und Streiks kommt es zu Verspätungen und Behinderungen im Reiseverkehr.
Seit 2012 kommt es zu Übergriffen ausländischer bewaffneter Gruppen (Tschad, Zentralafrikanische Republik, Nigeria) auf kamerunische Einrichtungen (Nationalparks, Grenzposten).
Die Weiterreise von Kamerun auf dem Landweg in angrenzende Länder ist äußerst problematisch bzw. unmöglich. Für sämtliche Bereiche der nördlichen, westlichen und östlichen Landgrenzen bestehen Reisewarnungen, siehe Terrorismus.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien und planen Sie Reisen sorgfältig.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Sehen Sie von allen Grenzübertritten auf dem Landweg möglichst ab.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist hoch. In Großstädten wie insbesondere Jaunde, Douala, Ngaoundere und Bafoussam kommt es zu einer hohen Straßenkriminalität mit bewaffneten Überfällen und Diebstählen. In den nördlichen Landesteilen besteht eine hohe Gefahr für Entführungen, siehe Terrorismus.
Vor Feiertagen, insbesondere in der Vorweihnachtszeit, steigt die Zahl der Diebstähle und Raubüberfälle vor allem in Ballungsgebieten erfahrungsgemäß deutlich an. Das Entreißen von Taschen ist verbreitet, Gegenwehr kann aufgrund der Gewaltbereitschaft fatal sein. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit sind die Gefahren nochmals höher.
Kleinkriminalität wie Diebstähle kommen insbesondere in Zügen, Bussen und Taxis vor. In nicht vorbestellten, sondern auf der Straße angehaltenen Taxis erfolgten in der Vergangenheit gewalttätige Überfälle. Insbesondere bei Sammeltaxis besteht das Risiko bewaffneter Überfälle, bei denen die Opfer Verletzungen davontragen können.
Rund um Bertua an der Verbindungsstraße zwischen Kamerun und der Zentralafrikanischen Republik hat sich die Zahl krimineller Übergriffe mit Waffengewalt insbesondere gegen Motorradtaxis - Fahrer und Passagiere - deutlich erhöht, es gab mehrere Todesfälle. Für Bertua und Mandjou wurde bis auf weiteres eine nächtliche Fahrsperre für Motorräder verhängt.
Falsche Sicherheitsbeamte und andere Betrugsversuche auch über das Internet sind in Kamerun verbreitet.
An unbelebten Abschnitten der Strände von beliebten Badeorten sowie in der Region um Melong sind Touristen, die allein oder zu zweit und mit Gepäck unterwegs waren, in mehreren Fällen auch tagsüber beraubt worden.
- Seien Sie vor allem auf öffentlichen Plätzen, beim Besuch internationaler Einrichtungen sowie an exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten besonders aufmerksam.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Stränden besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Verzichten Sie vor allem in größeren Städten wie auch in den von ausländischen Touristen frequentierten Ferienorten auf auffällige Wertgegenstände oder Schmuck.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld mit und verteilen es unterwegs auf verschiedene Taschen.
- Vermeiden Sie nach Einbruch der Dunkelheit Bewegungen zu Fuß und unbekannte Stadtviertel, bleiben Sie auf gut beleuchteten Straßen.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand und verhalten Sie sich ruhig.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie nur eine Kopie Ihres Passes mit.
- Halten Sie Taxis nicht an der Straße an, sondern bestellen Sie sie z.B. über Ihr Hotel.
- Erwägen Sie die Beauftragung eines vertrauenswürdigen Fahrers für die gesamte Zeit Ihres Aufenthalts.
- Halten Sie Türen und Fenster stets verschlossen und verriegelt, insbesondere nachts.
- Vergewissern Sie sich bei Sicherheitsbeamten der Polizei und Gendarmerie der Echtheit mittels Dienstausweis und kontaktieren Sie ggf. die deutsche Botschaft.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Der Mount Cameroon ist ein aktiver Vulkan. In seiner Umgebung sind leichtere Erdbeben jederzeit möglich. Aus den Kraterseen Lac Nyos und Monoum sowie ggf. auch aus anderen Seen können giftige Gase austreten, die innerhalb weniger Minuten zum Tod führen.
Es herrscht tropisches Klima. Das südliche Drittel gehört zum tropischen Regenwaldgürtel, der Norden hat Steppenklima mit kurzer Regenzeit und großen Temperaturschwankungen. Dazwischen gibt es eine Zone mit Savannenklima und längerer Regenzeit.
Während der Regenzeit von März bis November kann es zu starken Regenfällen, zu Überflutungen und Erdrutschen kommen. Straßen oder Flussüberquerungen können unpassierbar werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Kamerun verfügt im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern über ein großes Straßennetz, dessen Instanthaltung jedoch mangelhaft ist. Vor allem die Überlandbusse sind in einem sehr schlechten Zustand. Es wird dringend davon abgeraten, diese Überlandbusse zu nutzen. Generell sollte aber auch jedes andere öffentliche Verkehrsmittel oder auch Mietwagen auf den technischen Zustand und die Fahrtauglichkeit des Fahrers kritisch begutachtet werden.
Die touristische Infrastruktur hat keinen besonders hohen Standard. Für Reisen nach Ngaoundéré besteht eine unzuverlässige Eisenbahnverbindung. Von dort aus gelangen Reisende per Auto weiter in den Norden. Außerhalb der größeren Städte ersetzen sog. Mototaxis (Motorräder) die Autotaxis.
Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Städte sind nur begrenzt vorhanden und haben einfachen Standard.
Wegen technischer Mängel an den Fahrzeugen und dem Verkehrsverhalten vieler Fahrer, insbesondere von Lastwagen, besteht ein vielfach höheres Unfallrisiko als in Europa.
Es ist vor allem bei Autofahrten mit lange dauernden Polizeikontrollen zu rechnen. Manchmal werden „Motivationsgelder“ gefordert.
Wegen der allgemein sehr hohen Unfallgefahr im Straßenverkehr ist ein defensiver Fahrstil angezeigt, Sicherheitsgurte sollten unbedingt angelegt werden.
- Seien Sie im Straßenverkehr besonders vorsichtig und fahren Sie defensiv.
- Nehmen Sie möglichst einen Fahrer.
- Unterlassen Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Seien Sie bei Kontrollen geduldig.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexualität ist nach Artikel 347 des Strafgesetzbuches mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren belegt. In der Praxis wird Homosexualität nicht systematisch, jedoch in Einzelfällen strafrechtlich verfolgt. Auch Ausländer waren bereits strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt. Nicht-heterosexuelle Verhaltensweisen sind gesellschaftlich stark tabuisiert und geächtet. In der Vergangenheit kam es bereits zu gewalttätigen Übergriffen auf LGBTIQ-Personen.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Fotografierverbot besteht für:
Für offizielle Gebäude wie Ministerien und den Präsidentenpalast in Jaunde, Flughäfen, Häfen, militärische Einrichtungen oder Polizeistationen und Telekommunikationsanlagen besteh ein Fotografierverbot. Das Verbot wird auf vieles andere ausgeweitet.
Zudem ist es verboten, den Präsidenten und seine Familie zu beleidigen.
Bei Polizei- und Gendarmeriekontrollen bleibt es manchmal unklar, auf welcher gesetzlichen Grundlage bestimmte Dokumente oder Verhaltensweisen gefordert werden.
- Fragen Sie vor dem Fotografieren um Erlaubnis, auch wenn Sie Personen fotografieren möchten.
- Sollten Sie festgehalten werden, bestehen Sie auf Ihr Recht, Kontakt mit der deutschen Botschaft in Jaunde aufzunehmen.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der CFA-Franc (Äquatorial XAF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur sehr vereinzelt in teuren Hotels möglich. Die Mitnahme von Bargeld in EUR ist empfehlenswert.
Einreise und Zoll
Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens eine freie Seite haben.
Bei Einreise mit dem Flugzeug muss ein Rück- oder Weiterflugticket vorgelegt werden können. Flughäfen mit internationalen Flugverbindungen von und nach Europa sind Duala und Jaunde (Nsimalen).
Die Grenz- und Zollkontrollen sind im Vergleich zu Europa zeitaufwändiger.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
- Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig bei der kamerunischen Botschaft in Berlin oder bei einem der beiden kamerunischen Honorarkonsuln in Deutschland beantragt werden muss.
Eine Visumsverlängerung im Land ist gesetzlich nicht vorgesehen. Es wird daher geraten, mit einem für die Gesamtdauer des Aufenthalts gültigen Visum nach Kamerun einzureisen.
Minderjährige
Für Minderjährige sollte ein Original oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitgeführt werden, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen.
Bei Ein- und Ausreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist angeraten, eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, sollte außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder ein sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden. Alle Dokumente sollten in französischer, hilfsweise englischer, Sprache vorgelegt werden.
Alleinreisende Minderjährige, die als „unbegleitete Minderjährige (UNMR)“ durch kommerzielle Fluggesellschaften befördert werden, sollten unbedingt bei Ankunft in Kamerun durch den/die Inhaber der elterlichen Sorge bzw. von denen bevollmächtigten Personen abgeholt werden.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Devisen ist unbegrenzt möglich, jedoch deklarationspflichtig.
Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von 20.000 XAF, die Ausfuhr bis zu einem Betrag von 25.000 XAF erlaubt und bei Reisen in ein zur Franc-Zone gehörendes Land unbeschränkt möglich.
Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden. Devisen ab einem Gegenwert von 1 Mio. XAF (ca. 1.524,50 EUR) müssen bei Einreise deklariert werden. Die Einfuhr von (Jagd-)Waffen ist über die kamerunische Botschaft in Berlin oder einen der beiden Honorarkonsuln in Essen oder Hanau zu beantragen.
Antike Kunstwerke dürfen nicht ausgeführt werden. Bei der Ausreise mit Holzschnitzereien wird eine Steuer gefordert (10 % des Kaufpreises).
Einfuhr eines Fahrzeugs
Die Einreise auf dem Landweg mit dem eigenen Fahrzeug ist möglich. Mitzuführen sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung, die grüne Versicherungskarte sowie ein „Carnet de Passage“. Dieses ist über den ADAC oder den AvD Automobilclub erhältlich. Nach Kamerun dürfen sowohl Kfz mit Benzin-, als auch Fahrzeuge mit Dieselmotor eingeführt werden, jedoch keine PKW mit Rechtslenker.
Heimtiere
Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen wird ein internationaler Impfpass benötigt. Ferner wird eine tierärztliche Bescheinigung in französischer Übersetzung verlangt, aus der sich ergibt, dass das Tier gegen Tollwut geimpft, vor der Impfung untersucht und insgesamt für gesund befunden wurde; die Tollwutimpfung muss mindestens 20 Tage alt sein.
Bei Ausfuhr von Hunden und Katzen kann ein örtlicher Tierarzt die für die EU benötigte Titerbestimmungen, Untersuchungen und Impfungen durchführen.
Gesundheit
Aktuelles
Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
- Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
- Bitte beachten Sie, dass Malaria weitaus verbreiteter ist als COVID-19. Bitte unterziehen Sie sich bei Fieber einem Malariatest.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
- Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.
- Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Reisenden ab dem 12. Lebensmonat bei Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll.
- Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über 4 Wochen eine einmalige Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus Kamerun benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist der übliche vollständige Impfschutz gegen Poliomyelitis im Rahmen der Standardimpfungen ausreichend.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Zika-Virus-Infektion
Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.
- Beachten Sie für Ihre Reise die Empfehlungen im Merkblatt Zika-Virus-Infektion.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden insbesondere in den Küstenregionen durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In der Hauptstadt Jaunde werden zwar immer wieder Fälle diagnostiziert, die eigentlichen Infektionen haben aber bisher höchstwahrscheinlich an der Küste stattgefunden. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Merkblatt Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land inklusive der Städte, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Die HIV-Prävalenz in der Bevölkerung liegt landesweit bei ca. 4 %, in Risikogruppen wesentlich höher. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera-Fälle treten regelmäßig im ganzen Land auf, besonders aber im Norden und in Douala. Wiederholt kommt es auch zu größeren Epidemien. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Poliomyelits (Kinderlähmung)
Seit 2014 wurden keine Poliomyelitisfälle mehr gemeldet. 2019 wurde in Extreme Nord in einer Umweltprobe Impfviren (circulating vaccine-derived poliovirus Typ 2) nachgewiesen.
Bilharziose (Schistosomiasis)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern, siehe Merkblatt Bilharziose.
- Baden Sie nicht in Süßwassergewässern.
Hepaptits A, B und C und Tuberkulose
Neben Hepatitis A, B und C (Durchseuchung teilweise bis zu 20%) kommen häufig Typhus und Tuberkulose vor.
Meningokokken-Krankheit (ACWY)
Im Norden und teils auch im Nordwesten treten vor allem während der Trockenzeit Epidemien der bakteriellen Meningokokken-Krankheit auf, siehe Merkblatt Meningokokken.
Weitere Krankheiten
An weiteren Krankheiten kommen Filariosen, Loa Loa, Onchozerkiasis, Leptospirose und Tollwut vor.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist in Jaunde und Duala im Vergleich zum Landesinneren besser, entspricht jedoch bei weitem nicht dem europäischen Standard. In den Krankenhäusern kommt es immer wieder zu Engpässen bei der Versorgung mit Medikamenten, Verbands- und anderem medizinischen Verbrauchsmaterialien, die generell vom Patienten selbst beschafft werden müssen. Bei Aufnahme in ein Krankenhaus wird ausnahmslos Barzahlung im Voraus verlangt.
In den größeren Städten gibt es ausreichend Apotheken, die im Regelfall alle wichtigen Medikamente meist aus französischer Produktion führen. Außerhalb der Geschäftszeiten finden Sie an jeder Apotheke einen Hinweis auf die Apotheke im Nachtdienst.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
- Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
- Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
- Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
- Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:
Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt