Diese Meldung war vom 28.06.2021 bis zum 30.07.2021 gültig

Flagge MWMeldung für Malawi (MW)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.
Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Malawi wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

In Malawi sind vermehrt Fälle der neuen, ansteckenderen Varianten von COVID-19 festgestellt worden, weshalb Malawi als Risikogebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Virusvarianten-Gebiet) eingestuft ist.

Aktuelle Zahlen und detaillierte Informationen bieten das malawische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Alle Landgrenzen sind vorübergehend geschlossen. Wenige Ausnahmen gelten unter strengen Voraussetzungen (u.a. für Notfälle und unverzichtbare Dienstleistungen). Ausländische Reisende können die Landgrenzen nicht passieren

Der reguläre internationale Flugverkehr ist über die Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Einreise auf dem Luftweg ist malawischen Reisenden und Rückkehrern mit malawischer Aufenthaltserlaubnis („residents“) gestattet.

Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Die Regelung eines vormals möglichen „Visum bei Einreise“ ist offiziell außer Kraft gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen. Alle Reisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme)  und soll in englischer Sprache im Ausdruck vorliegen. Ein weiterer kostenpflichtiger Test (100 US-$ für ausländische Reisende) kann gegebenenfalls – z.B. bei COVID-19-Symptomen (Husten, erhöhte Temperatur) unmittelbar bei Einreise angeordnet werden.. Für alle Einreisenden ist ein 14-tägiges Selbstmonitoring unter strenger Beachtung der geltenden COVID-19-Präventionsmaßnahmen und umgehender Meldung bei Symptomen verpflichtend.

Durch- und Weiterreise

Alle Landgrenzen sind für ausländische Reisende gegenwärtig geschlossen.

Flugpassagiere müssen bei Ausreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der den Vorgaben des Ziellandes entspricht, nach malawischen Bestimmungen aber nicht älter als 72 Stunden (Testabnahme) sein darf. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.

Reiseverbindungen

Der internationale Flugverkehr ist derzeit über die beiden Flughäfen Lilongwe und Blantyre möglich. Die Zahl der kommerziellen Flugverbindungen ist nachfragebedingt eingeschränkt.

Durch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 und die Einstufung Malawis als Virusvarianten-Gebiet muss bei Reisen aus Malawi nach Deutschland neben der bestehenden Anmelde- und Testpflicht und verlängerten und ausnahmslosen Quarantänepflicht der Nachweis eines negativen COVID-19-Tests in deutscher, englischer, französischer, spanischer oder italienischer Sprache mitgeführt werden, auch wenn Reisende bereits vollständig geimpft sind. Fluggesellschaften u.a. Beförderer dürfen Personen ab dem Alter von sechs Jahren sonst nicht mitnehmen.

Der zugrundeliegende PCR-Test darf maximal 72, ein Antigen-Schnelltest nach den Anforderungen des Robert-Koch-Instituts maximal 24 Stunden vor der geplanten Einreise erfolgt sein.

Das für Malawi geltende Beförderungsverbot für Personen im grenzüberschreitenden Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr gilt nicht für deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, kann jedoch zu Änderungen im Flugplan und Reduzierungen der Flugverbindungen von und nach Deutschland führen.

Beschränkungen im Land

Die malawische Regierung hat eine Reihe von Restriktionen deutlich gelockert, behält sich aber weiterhin ausdrücklich - auch kurzfristige - Anpassungen vor. Unverändert gelten die üblichen Vorsorgemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, Masken).

Hygieneregeln

Die Nichtbeachtung der Maskenpflicht kann mit einem Bußgeld geahndet werden, auch die weiteren Hygiene- und Abstandsregeln werden im öffentlichen Raum kontrolliert.

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei einem Aufenthalt in bzw. einer Rückreise aus einem Risikogebiet auf die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden  über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Am 6. Juli 2020 wurde der neue Präsident Malawis in sein Amt eingeführt. Nach dem Ende der monatelangen innenpolitischen Kontroverse ist es derzeit im Land ruhig. Diese Situation kann sich aber abhängig von der Entwicklung der Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen kurzfristig ändern.

  • Seien Sie bei allen Bewegungen im Land besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich laufend über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist erheblich angestiegen. Diebstähle und Einbrüche, nicht selten mit Gewaltanwendung, kommen vor. Dies gilt insbesondere für die größeren Städte (Lilongwe, Blantyre, Mzuzu, Zomba) und die Touristenziele am Malawisee.

In einigen Regionen, insbesondere im Süden, kann es zu Übergriffen der Bevölkerung auf Ortsfremde kommen, ausgelöst durch tief verwurzelten Aberglauben. In der Vergangenheit haben Fälle von Lynchjustiz mehrere Todesopfer gefordert.

Auch die Gefahr bewaffneter Fahrzeugentführungen („car jackings“) besteht weiterhin. Bevorzugt werden vor Grundstückszufahrten auf Einlass wartende Autos überfallen.

  • Seien Sie besonders umsichtig, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinesfalls Widerstand.
  • Halten Sie Fenster und Türen an Fahrzeugen stets verschlossen und verriegelt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Malawi liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

Das tropische Klima ist wegen großer Nord-Süd-Ausdehnung des Landes und starker Höhenunterschiede differenziert.

In der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Der Wirbelsturm Idai hat in Teilen der Southern Region Malawis, insbesondere in den Distrikten Chikwawa, Nsanje und Phalombe, schwere Schäden verursacht.

  • Informieren Sie sich über die Wetter- und Straßenlage, insbesondere, wenn Reisen über Land geplant sind.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanausbrüchen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Malawi ist ein wenig entwickeltes Land abseits der Haupttourismusziele im südlichen Afrika. Abgesehen von einigen größeren Hotels und Luxusresorts gibt es kaum touristische Infrastruktur.

Öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht, allerdings privat betriebene Minibusse und diverse Buslinien, die Überlandfahrten anbieten. Die Sicherheitsstandards der Busse sowie die Fahrweise der Busfahrer sind bedenklich, so dass es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Es herrscht Linksverkehr. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten, sowie Fahrten abseits der Hauptstraßen bergen erhöhte Unfall- und Überfallrisiken. Abendliche und nächtliche Spaziergänge sind aufgrund der teils aggressiven streunenden Hunde und Tollwutgefahr gefährlich.

Es gibt in Malawi keine funktionierende Notarztversorgung, und Verkehrsunfälle enden oft tödlich. Autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass Kinder, Ziegen, Kühe, Esel oder Affen die Straße überqueren. Die wenigen Teerstraßen sind in vielen Teilen mit Schlaglöchern durchsetzt oder zu den Seitenrändern hin stark ausgefranst, so dass teilweise nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Sie dienen zudem fast überall als Wege für Karawanen von Menschen, die ohne Geh- oder gar Radwege die Straße benutzen.

Im Straßenbild Malawis ist die Beförderung als Anhalter zwar normal, aber das Mitfahren auf den Ladeflächen von Lkws oder Pickups ist extrem gefährlich, es kommt häufig zu schwersten Unfällen.

  • Fahren Sie äußerst vorsichtig und defensiv und nicht als Anhalter.
  • Vermeiden Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit, insbesondere außerhalb von Städten.
  • Verzichten Sie auf Spaziergänge abends und nachts.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise

Auch wenn es offiziell diesbezüglich keine Vorschriften gibt, wird vor allem bei Aufenthalten in ländlichen Gebieten erwartet, dass sich auch Ausländer den lokalen Gepflogenheiten bei der Wahl der Kleidung anpassen. Malawische Frauen tragen in aller Regel lange Röcke ("chitenje") und Oberteile, die die Schultern bedecken. Kurze Röcke oder Hosen sind auf dem Land nicht üblich und sind in Einzelfällen schon Auslöser von Beschimpfungen und Übergriffen auf Frauen gewesen.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Der Konsum und Besitz von Drogen - inklusive Marihuana, das in Malawi v.a. an den Stränden des Malawisees jungen Rucksacktouristen häufig zum Kauf angeboten wird - ist streng verboten und wird regelmäßig auch bei geringfügigen Mengen mit drakonischen Gefängnisstrafen geahndet.

Homosexuelle Handlungen stehen unter Strafe und können mit hohen Freiheitsstrafen (bis zu 14 Jahren) geahndet werden.

Das Zerstören malawischer Banknoten steht unter Strafe.

Malawi hat die Gesetze in Bezug auf Wilderei, Handel und Ausfuhr von Wildtierprodukten stark verschärft und sich dem Kampf gegen den Handel mit Wildtieren verschrieben. Es drohen hohe Strafen, wenn bei der Ausreise verbotene Produkte entdeckt werden und keine Ausfuhrerlaubnis vorgelegt werden kann.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Malawi Kwacha (MWK). Der Umtausch von Euro in Landeswährung sollte nur in offiziellen Tauschbüros (Money Bureau) und Banken erfolgen, da alle anderen Umtauschmöglichkeiten illegal sind und zu strafrechtlicher Verfolgung führen können. Kreditkarten werden grundsätzlich von größeren Hotels und Reisebüros akzeptiert, gelegentlich jedoch mit einem Aufschlag von ca. 3 - 6% und aufgrund technischer Probleme ohne Erfolgsgarantie. An den meisten Bankautomaten kann mit Kredit- oder Maestro-Karte Bargeld abgehoben werden, jedoch üblicherweise nur im Gegenwert von ca. 50 bis 100 Euro, abhängig davon, ob die derzeit höchste Banknote (2000 MWK) ausgegeben wird.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate ab Einreise gültig sein.

Eine Kopie des Reisepasses und des Visums bzw. der gültigen malawischen Aufenthaltsgenehmigung sollten stets mitgeführt werden. Der Nachweis des legalen Aufenthalts in Malawi wird regelmäßig bei den auf allen Überlandstraßen errichteten „road blocks“ (Straßensperren mit Polizeikontrollen) verlangt. Der Reisepass selbst sollte nach Möglichkeit sicher verwahrt werden, um die Gefahr von Verlust oder Diebstahl zu vermindern.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Malawi ein Visum.

Visum vor der Einreise

Die Einholung des Visums vorab bei der Botschaft der Republik Malawi in Berlin ist gegenwärtig nicht möglich. Vormals mögliche Visa bei Einreise („on arrival“) sind derzeit offiziell außer Kraft gesetzt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum zu beantragen.

Minderjährige

Alleinreisende Kinder sollten eine von beiden Elternteilen unterschriebene und unterschriftsbeglaubigte Reisegenehmigung in englischer Sprache bei sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Reisende dürfen bei der Ausreise Malawi Kwacha im Gegenwert von bis zu 5.000 US-Dollar pro Person mit sich führen.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren nach Malawi ist eine Einfuhrerlaubnis erforderlich, die direkt beim Department of Animal Health and Industry beantragt werden kann. Department of Animal Health and Industry, Ministry of Agriculture and Food Security, P.O. Box 2096, Lilongwe, Tel. + 265 (0) 1 750 455, + 265 (0) 1 754 073 / +265 (0) 8 859 328 / +265 (0) 9 667 499).

Führen Sie auch einen EU-Heimtierausweis mit. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Auch bei der Anreise über Addis Abeba (Äthiopien) oder Nairobi (Kenia) kann der Impfnachweis gefordert werden. Das Internationale Impfzertifikat für Gelbfieber gilt inzwischen lebenslang.

Bei Einreisen auf dem Landweg über die Grenzen mit Sambia, Tansania oder Mosambik sind in der Praxis keine Überprüfungen des Gelbfieberimpfstatus bekannt. Bei Reisen durch mehrere afrikanische Länder ist es aber ohnehin ratsam,  einen Impfausweis mit Nachweis über eine gültige Gelbfieberimpfung mitzuführen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko, insbesondere in der Nähe des Malawisees und in den tiefergelegenen südlichen Landesteilen. Im Norden und in Höhen von über 2000 Meter besteht nur ein geringes Risiko.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

    Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Weitere, nur durch Mückenschutz auch am Tage vermeidbare Erkrankungen, wie u. a. das Chikungunya-Fieber kommen ebenso vor.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut

Tollwut kommt bei Haus- und Wildtieren vor. Insbesondere bei Langzeitaufenthalten sollte dringend eine Schutzimpfung vor der Ausreise erfolgen.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Vorwiegend im Norden und Westen des Landes kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Meningitis/Meningokokken-Krankheit

Die bakterielle Hirnhautentzündung kommt gelegentlich vor, sie wird hauptsächlich in der Trockenzeit übertragen. Entsprechend der Reiseform (enger Kontakt zur Bevölkerung) und Reisezeit kann eine Impfung auch bei einer Aufenthaltsdauer unter vier Wochen indiziert sein (→ Kojugatimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen - ACWY).

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind vielerorts unzureichend. Vielfach fehlen auch fachlich gut ausgebildete Ärzte. Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt