Diese Meldung war vom 23.11.2020 bis zum 25.11.2020 gültig

Flagge AOMeldung für Angola (AO)

Grund letzte Änderung: Aktuelles

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Angola weiterhin gewarnt.

Der nationale Flugverkehr wurde am 14. September 2020, der internationale Flugverkehr am 21. September 2020 teilweise wieder aufgenommen. Bis auf diese Ausnahme bleiben die Grenzen geschlossen. Der seit 27. März 2020 geltende Ausnahmezustand gilt bis auf weiteres in abgeschwächter Form fort. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist bis zum 22. Dezember 2020 vom Provinzverkehr weitgehend ausgeschlossen. Grundsätzlich wird außerdem empfohlen zu Hause zu bleiben und nur, wenn nötig das Haus zu verlassen. Dies gilt insbesondere im Zeitraum von 22 bis 5 Uhr. Im öffentlichen Raum, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Versammlungen ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten.

  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Angola ist stabil und ohne nennenswerte Konflikte.

Die meisten Landminen aus der Zeit des Bürgerkriegs wurden inzwischen beseitigt. In einigen Landesteilen außerhalb der großen Städte besteht jedoch weiterhin eine Gefahr durch Minen. Über Risiken an spezifischen Reiserouten sollten daher Erkundigungen eingeholt werden. HALO Trust verfügt über Übersichten der erfassten Minen.

In der Provinz Cabinda gibt es noch kleinere sezessionistische Bewegungen. Die Sicherheitslage hat sich verbessert, bleibt aufgrund nicht vorhersehbarer Demonstrationen sowie der angespannten wirtschaftlichen und sozialen Lage angespannt.

In den Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul ist die Lage in den Diamantengebieten weiterhin unsicher.

  • Meiden Sie möglichst die Diamantengebiete der Provinzen Lunda Norte und Lunda Sul.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist hoch. Gewöhnlich ist ein Anstieg der Kriminalität in den Monaten November bis Januar zu verzeichnen, insbesondere bei Raubüberfällen und Diebstählen. Bewaffnete Überfälle und Diebstähle kommen vor allem in Luanda, aber auch im Rest des Landes vor. Diese finden zu jeder Tages- und Nachtzeit auch in belebter Umgebung wie in und um Einkaufszentren, Gastronomiebetrieben und Hotels statt. Vor allem in Luanda werden Überfälle auf Kfz verübt, die im stehenden Verkehr keine Fluchtmöglichkeit haben. Diese Überfälle erfolgen unabhängig von der Tageszeit überwiegend durch bewaffnete Täter auf Motorrollern. Ausländer sind bevorzugtes Ziel von Diebstählen und Raubüberfällen. Dabei haben es die Täter nicht nur auf Bargeld, sondern auch auf Kreditkarten und Mobiltelefone abgesehen.

  • Verzichten Sie bei einem Überfall auf jede Gegenwehr, die Täter könnten bewaffnet sein.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge vor allem nach Einbruch der Dunkelheit möglichst, auch auf der Promenade Marginal.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit und verzichten Sie möglichst auf die Mitnahme Ihrer Kreditkarte.
  • Wählen Sie keine Geldautomaten auf offener Straße, sondern in Einkaufszentren, Supermärkten oder Banken und lassen Sie sich nie von Fremden beobachten oder helfen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie beim Telefonieren mit dem Mobiltelefon in der Öffentlichkeit besonders umsichtig.
  • Achten Sie während des Autofahrens besonders auf herannahende Motorroller.
  • Handtaschen, Fotoapparate, Mobiltelefone etc. sollten Sie nie sichtbar im Auto liegen lassen.
  • Vermeiden Sie die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

An der Küste und im Norden des Landes ist es tropisch, im Hochland und im Süden gemäßigt-tropisch, im Südosten heiß und trocken.

In Angola beginnt die Regenzeit im Norden im September und im Süden gegen Ende November und dauert jeweils bis April an. In dieser Zeit ist mit intensiven Regenfällen und Überschwemmungen zu rechnen.

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt Inlandsflüge und Busverbindungen sowie einige wenige Eisenbahnverbindungen im Land. Inlandsflüge und Eisenbahnfahrten sind angesichts unregelmäßiger Wartung mit Risiken verbunden. Die Anzahl der Omnibusse ist relativ gering, sie verkehren unregelmäßig und sind oft stark überfüllt; die Fahrtrouten sind für Besucher nur schwer nachvollziehbar. Reguläre Taxis sind nur eingeschränkt verfügbar und in der Regel teuer. Eine Alternative hierzu bildet die Nutzung einer Taxi-App, z.B. von Allo Taxi, Kubinga oder T‘Leva. „Informelle“ Taxis und Kleinbusse, sog. Candongueiros, sind bei fehlenden Orts- und Sprachkenntnissen nicht geeignet.

Das Straßennetz wird weiter ausgebaut. Die Mehrzahl der Provinzhauptstädte ist inzwischen auf asphaltierten Fernstraßen erreichbar. In der Regenzeit (vor allem Januar bis März) werden viele Pisten insbesondere in den östlichen, nördlichen und südlichen Landesteilen unpassierbar. Überlandfahrten bringen wegen des schlechten Zustandes der Fahrzeuge und Straßen (Schlaglöcher) sowie der zuweilen unvorsichtigen oder durch Alkohol beeinträchtigten Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer und hohem Verkehrsaufkommens ein Unfallrisiko mit sich. Die medizinische und Kfz-technische Versorgung außerhalb Luandas ist stark eingeschränkt, außerhalb der Städte besteht teilweise keine Mobilfunkverbindung

Fahrzeugkontrollen durch die Polizei werden oft dazu genutzt, wegen angeblicher Regelübertretungen Bußgelder zu verhängen.

  • Achten Sie darauf, bei Ankunft am Flughafen abgeholt und von Ortskundigen begleitet zu werden.
  • Verzichten Sie als Kurzzeitbesucher möglichst darauf, selbst Auto zu fahren.
  • Führen Sie Fahrten außerhalb Luandas möglichst im Konvoi (mindestens zwei Fahrzeuge) durch.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Parken Sie nur auf gut beleuchteten Parkplätzen.
  • Halten Sie Fenster und Türen während des Fahrens verschlossen und verriegelt.
  • Achten und bestehen Sie ggf. auf die korrekte Ausstellung eines Strafzettels (Multa).

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und wird nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein anerkannt.

Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge

Die Botschaften und Konsulate sowohl Angolas als auch der Demokratischen Republik Kongo in der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) stellen Visa nur an Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in der Republik Kongo aus.

  • Beantragen Sie vor Reiseantritt bei der zuständigen Vertretung der Republik Angola ein Visum, wenn die Einreise aus der Republik Kongo oder der Demokratische Republik Kongo nach Angola beabsichtigt ist.

LGBTIQ

Die Neufassung des angolanischen Strafgesetzbuches enthält keine strafrechtlichen Bestimmungen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen mehr. Auch wenn die Gesetzesnovelle noch nicht in Kraft ist, besteht keine Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung. Die angolanische Verfassung enthält ein allgemeines Diskriminierungsverbot, stellt sexuelle Orientierung und sexuelle Identität jedoch nicht als gesondertes Merkmal hervor. Ausländer müssen nicht mit Anfeindungen rechnen, sollten jedoch beachten, dass das Zeigen von Zuneigung in der Öffentlichkeit unter gleichgeschlechtlichen Paaren nicht verbreitet ist.

Rechtliche Besonderheiten

Beim Fotografieren öffentlicher Gebäude in Angola ist Vorsicht geboten. Soweit Wachen oder Verantwortliche ansprechbar sind, sollten diese um Erlaubnis ersucht werden.
Fotografierverbote gelten insbesondere für strategisch wichtige Verkehrsanlagen (z.B. Flughafen), für militärische und polizeiliche Anlagen/Fahrzeuge/Regierungsgebäude sowie deren Personal. Bei Zuwiderhandlung besteht das Risiko, dass Filme und Fotoausrüstung beschlagnahmt werden. Auch eine Festnahme kann nicht ausgeschlossen werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kwanza (AOA). Nur in den großen Hotels und in einigen wenigen Restaurants werden internationale Kreditkarten akzeptiert. Sonstige Rechnungen werden bar in Kwanza beglichen. Geldautomaten (Bargeldabhebung nur mit VISA-Karte möglich) sind in Luanda am Flughafen, in größeren Hotels und Supermärkten, sowie – auch in den Provinzstädten – an Banken vorhanden, aber nicht immer befüllt. Täglich können max. 50.000,00 AOA abgehoben werden. Am Flughafen und in einigen Hotels besteht außerdem die Möglichkeit Bargeld (Euro und US-Dollar) zu wechseln.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über den Tag der Ausreise hinaus gültig sein.

Für die Einreise wird eine Bescheinigung über die durchgeführte Impfung gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B benötigt, siehe Gesundheit. Diese Bescheinigung ist in der Regel ein gelber WHO-Ausweis.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Angola ein Visum, das vor der Einreise persönlich bei einer der angolanischen Auslandsvertretungen wie der Botschaft der Republik Angola beantragt werden muss. Dem Antrag sind u.a. Impfnachweise gegen Gelbfieber, Hepatitis A und B beizufügen. Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel bis zu vier Wochen.

Touristenvisa können auch elektronisch über das SME Portal beantragt werden. Nach Absendung des Antrags soll der Antragsteller innerhalb von 72 Stunden eine Vorabgenehmigung („pre-autorização“) erhalten. Diese Vorabgenehmigung muss dann bei der Einreise gemeinsam mit den bei der angolanischen Botschaft in Berlin aufgelisteten Antragsunterlagen vorgelegt werden. Es sollte genügend Bargeld für die Entrichtung der Visagebühr mitgeführt werden. Die Bearbeitung von Online-Anträgen erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche, verläuft jedoch nicht immer zuverlässig.

Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise ist jedoch auf 30 Tage beschränkt. Visa können nach Einreise in Angola bei den zuständigen angolanischen Behörden („SME“) maximal zwei Mal um jeweils 30 Tage verlängert werden.

Minderjährige

Alleinreisende Personen unter 18 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in portugiesischer Sprache mitführen. Wenn nur ein Elternteil mitreist, wird die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt.

Einfuhrbestimmungen

In Angola ansässige, volljährige Personen dürfen Devisen im Gegenwert bis zu 10.000 US-Dollar anmeldefrei ein- und ausführen (Minderjährige bis zu 3.500 US-Dollar). In Angola ansässige Ausländer müssen über einen Aufenthaltstitel („cartão de residência“) verfügen.
Für nicht in Angola ansässige Personen liegt die Höchstgrenze bei dem Gegenwert von 5.000 US-Dollar für Volljährige und 1.500 US-Dollar für Minderjährige.
Darüber hinaus gehende Beträge sind bei der Ein- und Ausreise zu deklarieren.
Zur Ausfuhr von höheren als den genannten Beträgen wird die Genehmigung der Nationalbank benötigt.
Die Ein- und Ausfuhr von Kwanza ist für alle Reisende nur bis zu einem Wert von 50.000 Kwanza erlaubt.

Bei Einreise am internationalen Flughafen Luanda werden strenge Zollkontrollen des Reisegepäcks durchgeführt. Insbesondere gelten Höchstgrenzen für zollfrei einführbare Güter zum persönlichen Gebrauch (z.B. Spirituosen: 1 l, Wein: 2 l, Parfum: 3 Stück, Zigaretten: 400 Stück).

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Angola ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
Für die Beantragung eines Touristenvisums ist zusätzlich der schriftliche Nachweis über eine erfolgte Hepatitis A- und B-Impfung vorzulegen.

Reisende unter vier Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über vier Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Angola besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im ganzen Land inklusive der Städte, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

In den nördlichen Provinzen kann es zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große tagaktive Fliegen (TseTse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann.

  • Vermeiden Sie Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahrten mit offenen Fahrzeugen) und entsprechende feste, lange Kleidung, auch stabiles Schuhwerk ist hier besonders angeraten.

Medizinische Versorgung

Außerhalb der Hauptstadt Luanda und einiger Provinzhauptstädte ist die allgemeine medizinische Versorgung nach wie vor sehr schlecht, in vielen ländlichen Gegenden Angolas ist sie kaum vorhanden.
In Luanda gibt es jedoch einige gut ausgestattete Privatkliniken und auch qualifizierte Ärzte. Portugiesische Sprachkenntnisse sind notwendig, Ärzte sprechen selten Englisch. Sämtliche Krankheiten, die in Angola häufiger vorkommen, können dort auch behandelt werden, wenn auch zu hohen Preisen. Notwendige Medikamente sind in Luanda in der Regel vorhanden oder beschaffbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie dennoch eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt