Diese Meldung war vom 15.05.2023 bis zum 04.09.2023 gültig

Flagge MGMeldung für Madagaskar (MG)

Grund letzte Änderung: Reiseinfos – Rechtliche BesonderheitenRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.

Die Grenzen Madagaskars sind größtenteils wieder geöffnet. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar finden sich auf der Webseite der nationalen Tourismusbehörde.

Ausreise und Transit

Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.

Beschränkungen im Land

Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden.

Empfehlungen

  • Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Sicherheit

Vom Besuch des nördlich der Stadt Tulear gelegenen Battery Beach, den Flussufern des Tsiribihina-Flusses und dem Pic Saint-Louis wird aufgrund hoher Kriminalitätsbelastung abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

2018 kam es in der Hauptstadt Antananarivo und anderen Großstädten wiederholt zu Kundgebungen und Protesten. Die politische Lage ist seit der Amtseinführung des neuen Präsidenten Ende Januar 2019 insgesamt stabil. Gewalttätige Auseinandersetzungen können bei künftigen Demonstrationen und insbesondere im Vorfeld der für Ende 2023 angesetzten Präsidentschaftswahlen gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Es kommt häufig zu Taschendiebstählen, bewaffnete Raubüberfälle auch am Tag haben stark zugenommen. Betroffen ist vor allem die Hauptstadt Antananarivo, insbesondere das Stadtzentrum um Analakely und die Avenue de l'Indépendance, die Umgebung der von Ausländern bevorzugten Restaurants und Hotels, sowie die Stationen der Überlandtaxis (taxis brousse).

Besonders von Kriminalität belastet sind zudem der nördlich der Stadt Tulear gelegene Battery Beach, die Flussufer des Tsiribihina-Flusses und der Pic Saint-Louis.

Individualreisende im Land sind hinsichtlich einer erhöhten Überfallgefahr besonders gefährdet. Gewaltbereitschaft und der Gebrauch von Waffen haben zugenommen.

Im Südosten des Landes, insbesondere in der Region Anosy (Hauptort Betroka) führen groß angelegte, organisierte Viehdiebstähle immer wieder zu Zusammenstößen zwischen Strafverfolgungsbehörden und bewaffneten Banden.

Vor allem im Stadtgebiet von Antananarivo, zunehmend aber auch in den touristisch frequentierten Küstenstädten, finden am Abend und in der Nacht Polizeikontrollen statt, bei denen der Reisepass im Original vorzuzeigen ist.

  • Vom Besuch des nördlich der Stadt Tulear gelegenen Battery Beach, den Flussufern des Tsiribihina-Flusses und dem Pic Saint-Louis wird abgeraten.
  • Seien Sie insbesondere bei Individualreisen durch das Land und bei Fahrten in die Region Anosy (Hauptort Betroka) besonders vorsichtig.
  • Verzichten Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit in allen städtischen Gebieten auf Spaziergänge, ob allein oder zu mehreren.
  • Bewegen Sie sich nach Einbruch der Dunkelheit nur mit Einzeltaxis.
  • Halten Sie in Fahrzeugen insbesondere in Ballungszentren zu jeder Tages- und Nachtzeit die Türen von innen verriegelt und nach Möglichkeit die Fenster geschlossen.
  • Lassen Sie keine Taschen und Wertgegenstände sichtbar im Wagen liegen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf, führen Sie Ihren Pass für Kontrollen aber mit.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auch in Hotels auf Ihre Wertsachen.
  • Leisten Sie im Fall eines Überfalls keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Piraterie auf hoher See

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind Schiffe vor Kenia gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches Tiefland- und Bergklima.
In Madagaskar ist von Dezember bis April Wirbelsturm-Saison. In dieser Zeit ist insbesondere an den Küsten mit Tropenstürmen und intensiven Regenfällen zu rechnen.
In dieser Zeit kann es auch zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen. Plötzliche Regengüsse können insbesondere in den Schluchten des Isalo Massivs schwere, möglicherweise tödliche Überschwemmungen verursachen.

Madagaskar liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben und vulkanischen Aktivitäten kommen kann.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Vermeiden Sie Wanderungen in den Schluchten des Isalo-Massivs während der Regenzeit.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Zuständige Auslandsvertretung

Die deutsche Botschaft in Antananarivo bietet nur eingeschränkt konsularische Dienstleistungen an. Sie unterstützt bei Passverlust, Unfall, Todesfall oder sonstigen Notlagen. In sonstigen Rechts- und Konsularangelegenheiten wenden Sie sich bitte an die deutsche Botschaft in Daressalam/Tansania.

Sprache

Für Individualreisende sind französische oder idealerweise madagassische Sprachkenntnisse unerlässlich, da nicht damit zu rechnen ist, dass die Bewohner Englisch oder Deutsch sprechen. Reisen in entlegene Regionen sollten zudem nicht ohne madagassischsprachigen Führer durchgeführt werden.

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Das innermadagassische Flugnetz ist zwar relativ dicht, allerdings kommt es aufgrund von wirtschaftlichen und technischen Problemen der nationalen Fluggesellschaft Air Madagascar, regelmäßig zu Annullierungen oder massiven Verspätungen. Letzteres gilt auch für private Fluglinien.

Die Hauptverkehrsachsen zwischen der Hauptstadt und den wichtigsten Küstenstädten sind zwar weitestgehend asphaltiert, ihr Zustand verschlechtert sich allerdings wegen mangelnder Wartung insbesondere in der Regenzeit (Dezember bis April) stetig.

Viele Straßen sind nicht befestigte Erdpisten, die in der Regenzeit nur bedingt oder gar nicht befahrbar sind. Oftmals bleiben Regionen über Monate völlig von der Außenwelt abgeschnitten.

Auf den Hauptverbindungsstraßen zwischen der Hauptstadt und den anderen größeren Städten der Insel kommt es immer häufiger zu Überfällen, vorwiegend nach Einbruch der Dunkelheit.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie unbedingt Nachtfahrten.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Rechtliche Besonderheiten

Für militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Regierungsgebäude) besteht striktes Fotografierverbot.

Die Einfuhr und das Tragen militärischer Tarnkleidung sind verboten. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen geahndet. In schweren Fällen sind auch Haftstrafen möglich.

Verschiedene Orte sind „fady”, d.h. (für Ausländer) mit bestimmten, dem Brauchtum entspringenden Beschränkungen belegt oder teilweise auch völlig tabu. In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich bei ortskundigen Personen über gegebenenfalls bestehende „Fadys“ zu informieren.

In Madagaskar wird Ehebruch mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Hinzu kommt ein Schadenersatzanspruch gegen die Täter.

Ein besonderes Augenmerk der madagassischen Justiz liegt auf Sexualdelikten und dem sogenannten Sextourismus. Die Täter werden in Madagaskar unnachgiebig verfolgt und die Delikte mit empfindlichen Freiheits- und Geldstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen in Madagaskar sind äußerst schwierig (prekäre sanitäre/hygienische Verhältnisse, überfüllte Gefängnisse, mangelhafte bis nicht existente Versorgung von Häftlingen und nur rudimentäre medizinische Versorgung). Untersuchungshaft kann sich über Jahre hinziehen.

Die Ausfuhr von und der Handel mit bestimmten einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten (Lemuren, Schildkröten, Echsen u.a.) und wird ebenfalls mit Haftstrafe geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Ariary (MGA). In Antananarivo und den anderen großen Städten besteht die Möglichkeit zum Tausch von Bargeld (EUR/USD) und Travellerschecks bei Banken und Wechselstuben. Die Banken verfügen in der Regel über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarten (vornehmlich Visa, vereinzelt auch Master, Maestro etc.) Geld jedoch nur zu einem relativ geringen Gegenwert abgehoben werden kann.
Weltweit operierende Bargeldtransferunternehmen haben in allen größeren Städten Auszahlungsstellen.
Größere Hotels, Restaurants, Geschäfte, Reisebüros, Fluggesellschaften und Supermärkte akzeptieren Kreditkarten.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.

Vergehen gegen die madagassischen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen werden unnachgiebig geahndet. Es drohen hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen.

Visum vor der Einreise

Für Aufenthalte von mehr als 30 Tagen ist bereits im Vorfeld der Einreise ein gebührenpflichtiges Visum bei der Botschaft der Republik Madagaskar zu beantragen. Sofern das Visum in Madagaskar verlängerbar sein soll, ist es ratsam bereits bei Antragstellung ein entsprechendes Visum der Kategorie „Transformable“ zu beantragen. 

Visum bei Einreise („on arrival“)

Für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen genügt ein Visum, das bei Ankunft am internationalen Flughafen von Antananarivo-Ivato, aber auch an allen anderen Flughäfen mit internationalen Verbindungen (Nosy Be, Antsiranana, Toamasina, Tuléar, etc.) ausgestellt wird. Die Gebühr für das Visum „on arrival“ beträgt derzeit 35 Euro.

Minderjährige

Alleinreisende Minderjährige, die nicht in Madagaskar wohnhaft sind, sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten in französischer Sprache mitführen.

Einfuhrbestimmungen

Devisen können in unbegrenzter Höhe ein – und ausgeführt, müssen jedoch ab einem Gegenwert von 7.500 EUR bei Einfuhr deklariert werden.

Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden.

Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten.

Aus Madagaskar dürfen Edelmetalle und bestimmte Edel- und Halbedelsteine, Versteinerungen und Fossilien nicht bzw. nicht ohne entsprechende Begleitpapiere ausgeführt werden. Auch die Ausfuhr von einheimischen Tier- und Pflanzenarten ist streng verboten (Lemuren, Schildkröten, Echsen u.a.).

Personen mit Wohnsitz außerhalb Madagaskars dürfen bis zu ein Kilogramm Schmuck ausführen, wenn sie Nachweise über den Tausch von Devisen mindestens im Wert des Schmucks oder Kaufquittungen vorweisen können.

Heimtiere

Zur Einfuhr von Heimtieren ist ein veterinärärztliches Gesundheitszeugnis bzw. eine Seuchenfreiheitsbescheinigung, das bei Einreise nicht älter als drei Tage sein darf, und ein Impfbuch erforderlich. Die Tollwutimpfung ist vorgeschrieben; zudem müssen in jedem Fall ein aktueller Tollwut-Antikörpertest und ein Attest zum Bandwurmausschluss (Stuhltest) vorgelegt werden.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Personen älter als neun Monate eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Auch bei Transitreisen über die Flughäfen Addis Abeba oder Nairobi kann unabhängig von der Dauer des dortigen Aufenthalts der Gelbfieberimpfnachweis gefordert werden.

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Die Durchführung von Kontrollen des Impfstatus bei Ausreise aus Madagaskar ist derzeit nicht bekannt. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen. Liegt die letzte Impfung mehr als zehn Jahre zurück, sollten Sie eine Auffrischimpfung durchführen lassen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Das Malariarisiko ist im Hochland (Antananarivo) sehr gering (Höhenlage), nimmt in tiefer gelegenen Landesteilen aber deutlich zu. Es gibt ein hohes Infektionsrisiko an der Küste.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Pest

Die Pest ist eine durch den Rattenfloh übertragene bakterielle Erkrankung, die bei rechtzeitiger Diagnosestellung zumeist behandelt werden kann. Die Pest ist im zentralen Hochland von Madagaskar seit 1921 endemisch. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, tritt regelmäßig unter Umständen mit mehreren hundert Fällen pro Jahr vor allem in den Provinzen Antananarivo, Antsiranana, Fianarantsoa, Mahajanga und Toamasina auf. Erkrankungszahlen steigen mit dem Beginn der Regenzeit (Oktober bis März), wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen, die unter einfachsten Bedingungen leben, übergehen. 2017 kam es zu einem ungewöhnlich frühen und großen Ausbruch (auch in der Hauptstadt), bei dem auch viele Fälle der hochansteckenden Lungenpest auftraten. Die Regierung konnte den Ausbruch erst nach einigen Monaten für beendet erklären, nachdem durch massive Interventionen auch der internationalen Gemeinschaft die Unterbrechung der Infektionsketten erreicht werden konnte.

  • Minimieren Sie das äußerst geringe Infektionsrisiko bei bestimmten Risikokonstellationen durch Einhalten von Grundregeln der Prävention weiter.

Rift-Valley-Fieber

Das durch Mücken und durch direkten Kontakt übertragene virale Rift-Valley-Fieber wird sporadisch aus einigen Provinzen Madagaskars gemeldet. In erster Linie handelt es sich um eine Infektion bei Tieren (Wiederkäuern/Rindern/Kamelen), die in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden kann, siehe Rift-Valley-Fieber.

  • Schützen Sie sich mit einer Mückenstichprophylaxe (tags und nachts).
  • Vermeiden Sei den Verzehr von unzureichend gegartem Fleisch oder nicht pasteurisierter Milch.
  • Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit Schlachtviehprodukten.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Gifttiere

In Madagaskar gibt es keine Giftschlangen. Dagegen kommen einige giftige Spinnen- und Skorpionarten und andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Frösche u.a.) vor.

  • Seien Sie vorsichtig, wohin Sie greifen, wohin Sie treten und wohin Sie sich setzen oder legen.
  • Entfernen Sie vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach personell, technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Englischsprachiges medizinisches Fachpersonal ist außerhalb der Hauptstadt kaum zu finden.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt