Diese Meldung war vom 01.09.2023 bis zum 10.11.2023 gültig
Meldung für Serbien (RS)
Grund letzte Änderung: Reiseinfos - LGBTIQRedaktionelle Änderungen
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter..
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die politische Lage ist stabil. In der Grenzregion zu Kosovo kann es zu Spannungen kommen. Bei Demonstrationen und Sportveranstaltungen kann es zu Verkehrsbehinderungen und (insbesondere bei Fußballspielen der beiden Belgrader Clubs Partizan und Roter Stern) zu teilweise auch gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle und Trickbetrügereien kommen insbesondere in den Großstädten an von Touristen sehr frequentierten Orten vor.
Fahrzeugaufbrüche kommen vor. Betrüger geben sich häufiger als falsche „gelbe Engel“ aus, bieten überteuerte Reparaturdienste an oder täuschen Pannen vor.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Märkten aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Übernachten Sie nicht an Raststätten oder Tankstellen entlang der Autobahn.
- Lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Kontaktaufnahmen und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Bewahren Sie die Ruhe, und teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
- Nutzen Sie nur deutlich gekennzeichnete offizielle Taxis; bestellen Sie Taxis ggf. unter Mithilfe des Hotels oder Restaurants bei bekannten Taxiunternehmen vor und bestehen Sie auf Einschalten des Taxameters.
Natur und Klima
Serbien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu meist leichteren Erdbeben kommen kann.
Das Klima ist gemäßigt kontinental mit heißen Sommern und kalten Wintern.
Vor allem in den Sommermonaten kommt es in Serbien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur auch in Tourismusgebieten muss in diesen Fällen gerechnet werden.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Grenzkontrollen
Die Kontrollen an den serbischen Grenzübergängen und bei den benachbarten Staaten sind aufgrund der Flüchtlingssituation und der Bemühungen angrenzender Staaten mit Blick auf den Beitritt zum Schengener Abkommen verstärkt worden. Es kommt regelmäßig zu erheblichen (mehrstündigen) Wartezeiten bei Ein- und Ausreise.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Situation beim serbischen Automobilclub AMSS, telefonisch unter +381-11-3331200 oder beim ADAC Belgrad unter +381-11-333 1111.
Infrastruktur/Verkehr
Es existieren lokale sowie internationale Busverbindungen. Der Zugverkehr ist fast ausschließlich auf lokale Verbindungen innerhalb Serbiens beschränkt. Bis auf die Schnellbahn, die zwischen Belgrad und Novi Sad verkehrt, sind Züge langsam und häufig verspätet.
Die serbischen Landstraßen sind teilweise in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet. Auch auf Autobahnen fahren Fahrzeuge zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung.
Abseits der Hauptstraßen in der Grenzregion zu Kosovo besteht weiterhin noch die Gefahr von Landminen.
Auf allen Straßen Serbiens muss ganzjährig auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Vom 1. November bis 1. April besteht bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifenpflicht (mindestens Reifen mit M+S-Kennung).
Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,3; für Berufsfahrer und Fahranfänger 0,0. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.
Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen geahndet.
Bei Reisen in oder durch Serbien sind auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebaute Straßen Mautgebühren zu zahlen. Ein Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr ist mit viel längeren Fahrzeiten und einem oft schlechten Straßenzustand (Schlaglöcher, fehlende Randmarkierungen) verbunden.
Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte bezahlt werden. Für die Zahlung der Maut in EUR bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.
Auf allen Autobahnabschnitten in Serbien findet eine automatische Geschwindigkeitsüberwachung statt, für die jeweils eine Mindestfahrtdauer entsprechend der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gilt. Die Unterschreitung führt zu einem hohen Bußgeld (je nach Maß der Übertretung). Wer mit ausländischen Kennzeichen unterwegs ist, kann die Strafe im Regelfall sofort bei der an der Mautstation stehenden Polizei bezahlen. Bei sonstigen durch die Polizei festgestellten Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr muss der Fahrer in Begleitung der Polizei zum zuständigen Gericht. Die dort ggf. verhängte Geldstrafe ist bei einer Bank oder der Post einzuzahlen.
Insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge werden mit mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. Die verhängte Strafe wird in der Regel nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, ist eine Vollmacht mit öffentlich beglaubigter Unterschrift des Halters in serbischer oder ersatzweise englischer Sprache mitzuführen, die auch die Personalien und die Reisepassnummer der bevollmächtigten Person enthält.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte empfohlen.
Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist. In vielen Fällen ist die Entscheidung eines Verkehrsrichters erforderlich. Es kann daher auch bei vermeintlichen Bagatellunfällen zu mehrstündigen Wartezeiten kommen.
Die Mitnahme von Anhaltern kann insbesondere beim Grenzübertritt den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
- Fahren Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders umsichtig und verlassen Sie im Grenzgebiet zu Kosovo die Hauptstrecken nicht.
- Informieren Sie sich bei einem Automobilclub über Straßenverhältnisse und Besonderheiten, wie z.B. dem serbischen Automobilclub AMSS.
Führerschein
Führerscheine von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, also auch der deutsche Führerschein, sind für vorübergehende Aufenthalte ausreichend. Weitere Informationen bietet die deutsche Botschaft in Belgrad.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Serbien nicht strafbar; gleichwohl stehen große Teile der Gesellschaft Homosexualität ablehnend gegenüber. Es kommt zu vor allem verbalen, in Einzelfällen auch physischen Angriffen, auf Angehörige der LGBTIQ-Community. Während öffentlichkeitswirksamer LGBTIQ-Veranstaltungen wie der jährlich stattfindenden Belgrade Pride Week sollte auf dem Hin- und Rückweg aus Sicherheitsgründen vom Tragen sichtbarer Zeichen der Teilnahme abgesehen werden.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Vor dem Hintergrund der Flüchtlingsbewegungen auf dem Westbalkan kann die Mitnahme von Anhaltern beim Grenzübertritt nach serbischem Recht den Straftatbestand der Schleusung erfüllen.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten.
Einfuhr, Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien grundsätzlich streng bestraft. Auch bei zum Eigenbedarf bestimmten kleineren Mengen drohen eine Geld- und Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres) sind strafbar. Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zwischen Vollendung des 14. und 18. Lebensjahrs sind strafbar, wenn sie unter Anwendung von Gewalt bzw. unter Missbrauch der dienstlichen Position begangen wurden.
Prostitution ist in Serbien eine Ordnungswidrigkeit. Im Falle von Prostitution werden beide Beteiligten mit einer Geld- oder Haftstrafe bestraft. Die Anstiftung und Vermittlung zur Prostitution wie auch die Werbung in öffentlichen Medien wird mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, im Falle einer minderjährigen Person für den Täter bis zu zehn Jahren geahndet.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung in Serbien ist der Dinar (RSD). Der EUR ist in Serbien nicht als offizielles Zahlungsmittel zugelassen.
Kreditkarten ausländischer Banken können fast überall als Zahlungsmittel verwendet werden. An den meisten Bankautomaten ist eine Geldversorgung auch mit deutschen Bankkarten möglich, sofern diese das „Maestro“-Zeichen tragen. Karten, die lediglich das „V-Pay“-Zeichen tragen, sind für Geldabhebungen in Serbien nicht geeignet. Bargeld kann zudem in Wechselstuben („Menjačnica“) getauscht werden.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Serbiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.
Von der Einreise mit einem einmal als verloren oder gestohlen gemeldeten Ausweisdokument wird dringend abgeraten. Wird bei Ausreise festgestellt, dass das Dokument ausgeschrieben ist, sollte umgehend die ausschreibende Behörde kontaktiert und um dringende Löschung gebeten werden. Solange die Fahndungsausschreibung, die im Rahmen der Verlustmeldung von den deutschen Behörden veranlasst wird, auch in internationalen Registern nicht gelöscht ist, verweigern die serbischen Grenzbehörden die Einreise. Besonders am Flughafen Belgrad besteht die serbische Grenzpolizei auf eine Rückreise an den Herkunftsflughafen, selbst wenn dies mit mehrtägigen Wartezeiten verbunden ist. Die deutsche Botschaft in Belgrad hat hier keine Einflussmöglichkeit.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen zu touristischen Zwecken kein Visum.
Auf diese Dauer werden von den serbischen Behörden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet.
Inhaber von deutschen Reisedokumenten für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose benötigen ein Visum für die Einreise in die Republik Serbien.
Längerfristiger Aufenthalt oder Arbeitsaufnahme
Bei beabsichtigtem Verbleib von mehr als 90 Tagen oder bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kann der erforderliche Aufenthaltstitel entweder vor Reiseantritt online auf der Webseite der serbischen Regierung oder persönlich bei einer serbischen Auslandsvertretung oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerpolizei in Serbien beantragt werden. Die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist online möglich – weitere Informationen bei der Ausländerpolizei in Belgrad (Omladinskih brigada 1, Tel. +381 11 3618956, +381113618972 – Terminvereinbarung, auch per E-Mail upravazastrance@mup.gov.rs.
Vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist auch bei Aufenthalten unter 90 Tagen die Einholung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erforderlich. Die Beantragung ist über das eConsulate (englisch), vor Einreise bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland oder nach Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde in Serbien möglich. Anschließend ist eine entsprechende Arbeitserlaubnis beim nationalen Beschäftigungsamt einzuholen.
Weitere Informationen bieten das serbische Innenministerium und das serbische Außenministerium, auch bei beabsichtigter Übersiedlung nach Serbien.
Minderjährige
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen alleine oder in Begleitung von Dritten nach Serbien reisen, wenn sie eine Einverständniserklärung des/der Personensorgeberechtigten mit amtlich beglaubigter Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten bei sich führen. Eine Übersetzung dieser Erklärung ins Englische oder Serbische und das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde wird empfohlen.
Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen alleine nach Serbien reisen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einreise über Kosovo
Die Einreise nach Serbien aus Kosovo ist nur möglich, wenn die Einreise nach Kosovo zuvor auf dem Landweg aus Serbien erfolgt ist und die Gesamtreisedauer drei Monate nicht übersteigt (siehe Visum). Selbst dann kann es zu Schwierigkeiten, bis hin zur Einreiseverweigerung, kommen. Hintergrund ist, dass Serbien Kosovo als Teil seines staatlichen Territoriums und nicht als Ausland betrachtet.
Kosovarische Einreisestempel werden von den serbischen Behörden zumeist ungültig gestempelt. Reisende, die keinen kosovarischen Einreisestempel im Reisepass wünschen, können dies der kosovarischen Grenzpolizei bei Einreise mitteilen. Die Reise nach Serbien ist mit dem deutschen Personalausweis möglich, s. Abschnitt Reisedokumente.
- Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise zu Kosovo.
Meldepflicht
Ausländer müssen in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort ihres Aufenthaltes polizeilich angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die Gastgeber (Privatpersonen/Unterkunftsinhaber von Hotels, etc.), die entweder bei der zuständigen Polizeibehörde vorsprechen oder die Anmeldung über das Regierungsportal „euprava“ vornehmen. Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Für Camper, die sich weniger als 24 Stunden an einem Ort aufhalten, besteht keine Meldepflicht, aber sie sollen ihre ungefähre Reiseroute mit den jeweiligen Standorten den serbischen Innenbehörden in englischer Sprache mailen: info@mup.gov.rs. Diese informieren dann die zuständigen Polizeistationen. Ab 24 Stunden Aufenthalt an einem Ort sind Camper verpflichtet, sich bei der für ihren Aufenthaltsort zuständigen Polizeibehörde anzumelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können zu Schwierigkeiten bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Hinweise für deutsch-serbische Doppelstaater
Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.
Die allgemeine Wehrpflicht wurde ausgesetzt, die Ableistung des Wehrdienstes erfolgt nach dem Freiwilligkeitsprinzip. Alle männlichen serbischen Staatsangehörigen, die keinen Wehrdienst leisten, müssen sich in eine Liste („Wehrpflichtevidenz“) eintragen lassen und gelten als Reservisten. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Wehrpflichtevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erteilen die zuständigen Konsularvertretungen der Republik Serbien in Deutschland.
Einfuhrbestimmungen
RSD dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000 EUR ein- und ausgeführt werden. Eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.
Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000 EUR wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000 EUR unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet und können mehrmonatige Haftstrafen nach sich ziehen.
Falls zu gleicher Zeit Devisen, RSD und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000 EUR betragen. Beträge ab 10.000 EUR dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.
Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Arzneimittel sind zudem begrenzt auf den für die Aufenthaltsdauer erforderlichen persönlichen Bedarf. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.
Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nicht zulässig.
Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr:
- 1 Liter Alkoholika
- 200 Zigaretten
- 1 Parfum oder Eau de Toilette
Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.
Waffen (dazu gehören u.a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Fehlt diese behördliche Genehmigung, drohen hohe Haftstrafen. Auch wenn es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, leitet die Staatsanwaltschaft häufig ein Untersuchungsverfahren (mit möglicher U-Haft) ein. Es wird dringend empfohlen, sich vor einer geplanten Reise mit Waffe mit der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland in Verbindung zu setzen.
Funkgeräte und Drohnen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
- Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe(n) bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis erforderlich, aus dem die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung hervorgehen muss. Für nach dem 3. Juli 2011 zum ersten Mal gekennzeichnete Tiere ist ein Mikrochip Pflicht.
Im EU-Heimtierausweis muss eine gültige Tollwutimpfung eingetragen sein, deren Erstimpfung mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein muss.
Weitere Informationen bietet die serbische Zollverwaltung.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
West-Nil-Fieber
Beim West-Nil-Fieber handelt es sich um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Viruserkrankung. In den Sommermonaten kann es in Serbien zu saisonalen Ausbrüchen kommen. Die Infektion verläuft überwiegend klinisch unauffällig, in seltenen Fällen können jedoch schwere neurologische Symptome auftreten. Eine Schutzimpfung oder spezifische Behandlung existiert nicht, siehe West-Nil-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von West-Nil-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
- Tragen von körperbedeckender, heller Kleidung (lange Hosen, lange Hemden)
- wiederholtes Auftragen von Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber
- Schlafen ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Luftverschmutzung
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht landesweit gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über eine adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die hygienischen Rahmenbedingungen sind oft unzureichend. Vorwiegend in Belgrad existieren – oft private - Kliniken und Arztpraxen mit Ausstattungen, die europäischen Standards entsprechen.
Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern zum Teil höhere Gebühren als für Einheimische. Eine kostenlose Behandlung ist in staatlichen Krankenhäusern möglich. Vor der Behandlung muss der Versicherte seine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) der örtlichen Zweigstelle der „Republikanstalt der Krankenversicherung“ (Republicki zavod zu zdravstveno osiguranje) vorlegen. Dort erhält er eine „Bescheinigung zur Inanspruchnahme von Sachleistungen“ (Potvrda o koriscenju davanja u naturi un zdravstvenim organizacijama). Diese Bescheinigung wird anschließend beim Arzt oder im Krankenhaus vorgelegt.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt