Diese Meldung war vom 01.04.2022 bis zum 05.04.2022 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.

Deutsche Staatsangehörige können derzeit grundsätzlich in die Schweiz einreisen.

Staatsangehörige aus Drittstaaten, auch aus Risikoländern, können grundsätzlich in die Schweiz einreisen, sofern sie geimpft sind oder ein Ausnahmetatbestand greift. Weitergehende Hinweise zu den Einreisebeschränkungen bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.

Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert. Innerhalb der Schweiz gibt es keine Zertifikatspflicht mehr, die Zertifikate werden daher praktisch lediglich für den Gebrauch im Ausland ausgestellt.

Inhaber eines Schweizer Zertifikats können innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen, wie Inhaber eines digitalen COVID-Zertifikats der EU. Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise ohne Zwischenhalt durch die Schweiz ist ohne Testpflicht und ohne Erfassung der Kontaktdaten möglich. Transit für Reisende auch aus Risikogebieten ist auf direktem Weg möglich, sofern die Einreise in den nächsten Transit- oder Zielstaat gesichert ist.

Reiseverbindungen

Der Eisenbahnverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz unterliegt keinen pandemiebedingten Einschränkungen. Aktuelle Fahrplaninformationen für Transitreisende durch die Schweiz in Richtung Italien, insbesondere zu kurzfristigen Änderungen, bieten die Schweizer Bundesbahnen (SBB).

Der Zugverkehr ist im Regelbetrieb, der Flugverkehr ist noch eingeschränkt. Busverbindungen bestehen.

Beschränkungen im Land

Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.

Hygieneregeln

Es besteht landesweit keine Maskenpflicht mehr.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
  • Bitte informieren Sie sich über die zu Ihrem Reisezeitpunkt geltende Liste der Risikoländer.
  • Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
  • Beachten Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet die Verhaltenshinweise für die Quarantäne in der Schweiz.
  • Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in der Schweiz ist niedrig. Insbesondere zur Reisezeit kann es aber an viel besuchten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln zu Taschendiebstählen kommen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, an Bahnhöfen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist alpin-gemäßigt. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Die Wetterlage kann sich sehr schnell ändern und zu Gefahren führen.
Bei Tauwetter kommt es häufiger zu örtlichen Überflutungen und Erdrutschen.

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Hochwasser- und Lawinenwarnungen für Ihren jeweiligen Standort auch über die App AlertSwiss.
  • Holen Sie rechtzeitig Informationen beim Schweizer Alpen Club - SAC und von Alpine Sicherheit ein.
  • Verlassen Sie ausgewiesene Wege und Loipen nicht und beachten Sie Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die Schweiz hat ein hervorragendes, dichtes Netz von Verkehrsverbindungen mit Eisenbahnen, Bussen und Straßen- und Bergbahnen, die in der Regel bis in abgelegene Gebiete gut aufeinander abgestimmt sind.

Auf allen Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) ist in der Schweiz eine Autobahnvignette erforderlich. Informationen hierzu erteilt die Eidgenössische Zollverwaltung und das Online-Portal der Schweizer Behörden.

Die Promillegrenze beträgt 0,5 für Fahranfänger (bis drei Jahre Fahrpraxis) 0,1.
Es besteht ganzjährig Lichtpflicht, d. h. dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.
Schienenfahrzeuge haben innerorts stets Vorrang; auf Bergstraßen das aufwärts fahrende Fahrzeug.
Eine Winterreifenpflicht besteht zwar nicht, jedoch kann eine Verkehrsbehinderung wegen Fahrens mit ungeeigneter Bereifung zu Geldbußen und ein Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen zur Mithaftung führen.
Informationen zur aktuellen Straßen- und Verkehrslage können in der Schweiz unter Telefonnummer 163 sowie auf der Verkehrsinformationsseite des Touring Clubs Schweiz (TCS) abgefragt werden.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist ausreichend.

LGBTIQ

Es gibt keine Hinweise auf besondere Schwierigkeiten, die Akzeptanz ist insbesondere in Städten gut ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Die Geldstrafen für Verkehrsübertretungen sind in der Schweiz bedeutend höher als in Deutschland. Bei stark überhöhter Geschwindigkeitsüberschreitung (Rasen) drohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Entzug des Fahrzeugs bzw. Führerscheins.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Schweizer Franken (CHF). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall möglich. Vor allem in Tourismus- und Grenzregionen wird auch der Euro vermehrt als Zahlungsmittel verwendet.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Schweiz ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
Es kann vorkommen, dass die Rechtslage in Bezug auf die Nutzung abgelaufener Reisedokumente nicht überall bekannt ist.

  • Führen Sie möglichst gültige Reisedokumente mit.
  • Verwenden Sie keine ehemals als verloren gemeldete und wieder aufgefundene Reisedokumente, auch wenn die Anzeige bei der zuständigen Behörde bereits widerrufen wurde. Dieser Widerruf ist unter Umständen bei den schweizerischen Grenzkontrollbehörden nicht bekannt und kann zu Problemen bis zur Einreiseverweigerung führen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise kein Visum.
Auch Inhaber deutscher Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse können für Aufenthalte von bis zu drei Monaten visumfrei einreisen, wie auch
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
- Inhaber deutscher Reiseausweise für Staatenlose gemäß Übereinkunft von New York vom 28. September 1954, sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt,
- Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Ausländer (Alien’s travel document) in Verbindung mit einem gültigen Aufenthaltstitel.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist unbegrenzt möglich, ab einem Wert von 10.000 Schweizer Franken aber deklarationspflichtig.

Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat. Die schweizerische Grenze gilt somit als EU-Außengrenze. Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt daher den entsprechenden Bestimmungen.

Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist (für Personen ab 17 Jahre) auf einen Liter (über 18%) bzw. fünf Liter (unter 18% Alkoholgehalt) beschränkt; von Tabakerzeugnissen auf 250 Zigaretten/Zigarren oder 250 Gramm Tabak.

Weitere Informationen zu schweizerischen Einfuhrbestimmungen, Übersiedlungsgut, Freimengen, Mitnahme von Bargeld und Wertfreigrenzen erteilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Heimtiere

Heimtiere können aus Ländern der EU ohne besondere Bewilligung einreisen, wenn z.B. durch den EU-Heimtierausweis Gesundheit und Impfungen der Tiere nachgewiesen werden können. Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise in die Schweiz sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen bei zu erwartender Exposition in den ausgewiesenen Infektionsgebieten (z. B. Wanderurlaub) auch eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen, siehe Merkblatt FSME Schweiz.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist sehr gut.
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU-und EFTA-Staatsbürger. Sie ersetzt nicht die Reiseversicherung, z.B. zum Rücktransport in das Heimatland. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Bei Wohnsitz in der Schweiz ist innerhalb einer Frist von drei Monaten der Abschluss einer schweizerischen Krankenversicherung erforderlich. Eine Übersicht der zugelassenen Krankenversicherungen finden Sie beim Schweizerischen Bundesamt für Gesundheit BAG.

  • Lassen Sie sich besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt