Diese Meldung war vom 24.03.2023 bis zum 02.06.2023 gültig

Flagge NGMeldung für Nigeria (NG)

Grund letzte Änderung: Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Terrorismus/Anschlagsgefahr

Es besteht nach wie vor ein erhöhtes Anschlagsrisiko in Abuja.

  • Beschränken Sie Fahrten innerhalb Abujas auf das absolut erforderliche Maß.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und belebte öffentliche Orte, wie Märkte und Restaurants. 
  • Seien Sie besonders wachsam und umsichtig.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise im Abschnitt Terrorismus.

Währungsumstellung

Die nigerianische Zentralbank ersetzt seit Dezember 2022 die bisherigen Banknoten mit den Werten 200 Naira, 500 Naira und 1.000 Naira durch neue Scheine, wodurch es zu einer anhaltenden, landesweit extremen Verknappung umlaufenden Bargeldes gekommen ist. Es kommt daher in zahlreichen Städten zu Tumulten in und um Bankfilialen, die teilweise gewalttätig ausfallen können.

  • Meiden Sie Menschenansammlungen und leisten Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften Folge.
  • Verhalten Sie sich besonders umsichtig und zurückhaltend in und um Bankfilialen.
  • Nutzen Sie möglichst bargeldlose Zahlungswege.

Raubüberfälle

In den letzten Wochen und Monaten gab es wiederholt erfolgreiche und versuchte Überfälle auf staatliche Strukturen und Infrastruktur, auch in der Nähe der Hauptstadt Abuja. Es besteht derzeit ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle in nigerianischen Metropolen. Auch in den bisher als verhältnismäßig sicher geltenden Stadtteilen Abujas (Wuse, Maitama) ist eine Zunahme von Raubkriminalität zu verzeichnen.

  • Seien Sie an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch öffentlicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Vermeiden Sie es nach Möglichkeit, nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs zu sein.
  • Verzichten Sie auf das Zurschaustellen von Wertgegenständen und Schmuck. 
  • Leisten Sie im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls keinen Widerstand und geben Sie Wertgegenstände heraus.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.

Einreisende müssen vor Einreise einen einfachen Gesundheitsfragebogen über die Webseite des NCDC ausfüllen. In Ausnahmefällen kann der Fragebogen auch bei Ankunft am Flughafen in Papierform ausgefüllt werden.

Ausreise und Transit

Bei Grenzübertritt in Nachbarländer auf dem Landweg ist mit Behinderungen zu rechnen.

Beschränkungen im Land

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in den gesamten Bundesstaat Borno einschließlich der Hauptstadt Maiduguri, auch auf dem Luftweg, wird gewarnt.

Vor Reisen, insbesondere auf dem Landweg,

  • in die nördlichen Bundesstaaten, Bauchi, Gombe, Kaduna, Kano, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara und Jigawa,
  • in den nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (nördlich des Benue-Flusses)
  • und den östlichen Teil des Bundesstaats Nassarawa

wird gewarnt.
Von Reisen in die folgenden Bundesstaaten

- Zentral- und Nord-Nigeria: Taraba und den südlichen Teil des Bundesstaats Adamawa (sofern nicht auf dem direkten Luftweg),

- in und innerhalb des sog. „Middle Belt“, d.h. die Bundesstaaten Plateau, Benue, Niger, Kebbi,

- Südnigeria (sofern nicht auf dem direkten Luftweg): Ogun, Ondo, Ekiti, Edo, Delta, Bayelsa, Rivers, Imo, Anambra, Enugu, Abia, Ebonyi, Akwa Ibom und Cross Rivers State,

- die vorgelagerten Küstengewässer, Golf von Guinea, Nigerdelta, Bucht von Benin und Bucht von Bonny

wird dringend abgeraten. 

Von Überlandreisen in alle übrigen Landesteile Nigerias wird abgeraten. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sind unbedingt zu vermeiden.

Terrorismus

In den nordöstlichen Landesteilen werden fortlaufend terroristische Gewaltakte, wie z.B. Angriffe und Sprengstoffanschläge von militanten Gruppen auf die Zivilgesellschaft, Sicherheitskräfte, Märkte, Schulen, Kirchen und Moscheen verübt. Auch Angriffe auf dort tätige humanitäre Hilfsorganisationen waren zu verzeichnen. 2021 fand ein schwerer Sprengstoffanschlag in Maiduguri, der Hauptstadt des Bundesstaats Borno, statt. Der Führer der Terrorgruppe Boko Haram, Abubakar Shekau, soll bei Auseinandersetzungen mit der konkurrierenden Terrorgruppe ISWAP 2021 ums Leben gekommen sein.

In den nördlichen bzw. nordwestlichen Bundesstaaten, insbesondere im Grenzgebiet zu Niger, kommt es verstärkt zu Entführungen und schweren Gewaltakten, deren Urheberschaft nicht eindeutig ist, die aber unter Umständen ebenfalls terroristischen Gruppen zuzuschreiben sind.

In nigerianischen Metropolen besteht weiterhin grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Auch in Abuja besteht derzeit ein erhöhtes allgemeines Risiko terroristischer oder krimineller Überfälle bzw. Übergriffe. Besondere Wachsamkeit und Umsicht wird empfohlen.

2022 gab es zum wiederholten Male einen Sprengstoffanschlag auf die Zugstrecke von Abuja nach Kaduna, bei dem mehrere Insassen eines Zuges ums Leben kamen oder entführt wurden.

Vor der Nutzung der Zugverbindung wird daher gewarnt.

Belebte Orte wie Märkte, Moscheen, Kirchen, Hotels, Einkaufszentren und Verkehrsknotenpunkte wie Busbahnhöfe und große Taxistände, die nicht über verlässliche Sicherheitsvorkehrungen verfügen, bieten ein erhöhtes Risiko für Anschläge.

Das Risiko von terroristisch oder kriminell motivierten Entführungen ist hoch, in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa besteht ein sehr hohes Entführungsrisiko.

  • Führen Sie Reisen im Land möglichst nicht auf dem Landweg durch und vermeiden Sie unbedingt Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg vor und während der Reise die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. Mobile Polizei, MoPol) durch.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen und beim Besuch öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Einrichtungen und Plätze besonders aufmerksam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Nigeria können in allen Regionen unvorhersehbare lokale Konflikte aufbrechen. Ursachen und Anlässe der Konflikte können politischer, wirtschaftlicher, religiöser, gesellschaftlicher und/oder ethnischer Art sein.

Insbesondere die Bundesstaaten Zamfara, westl. Taraba, der östl. Teil von Nassarawa, das nördliche Sokoto und die Bundesstaaten Plateau, Kaduna, Benue, Niger, Kebbi sind derzeit von bewaffneten Auseinandersetzungen/innerethnischen Konflikten zwischen nomadisierenden Viehzüchtern und sesshaften Farmern sowie organisierten kriminellen Banden betroffen.

In den südöstlichen und südlichen Bundesstaaten Imo, Rivers, Anambra, Enugu, Ebonyi und Akwa-Ibom kommt es derzeit gehäuft zu bewaffneten Angriffen auf Institutionen staatlicher Sicherheitskräfte. Die nigerianische Polizei hat nach einem erheblichen Anstieg von Sicherheitsvorfällen 2021 die „Operation Restore Peace“ in diesen Bundesstaaten begonnen. Dies kann lokal zu einer höheren polizeilichen Präsenz führen.

Landesweit finden häufig Straßenkontrollen durch Checkpoints und einschränkende Maßnahmen der Sicherheitskräfte statt. In einzelnen Bundesstaaten werden auch kurzfristig (nächtliche) Ausgangssperren verhängt. Demonstrationen und Proteste sind insbesondere in Abuja und Lagos, aber auch anderen großen Städten möglich und können zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. 2020 forderten diese zuletzt in Abuja, Lagos und anderen Städten zahlreiche Todesopfer.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und befolgen Sie unbedingt regionale Ausgangssperren.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist sehr hoch, die allgemeine Sicherheitslage hat sich in den vergangenen Jahren laufend verschlechtert. In weiten Teilen des Landes bestehen insbesondere bei Reisen auf dem Landweg unkalkulierbare Risiken für Leib und Leben durch Bedrohung, Erpressung, Raub, Entführung und Mord. Häufig werden kriminelle Akte durch „falsche Uniformierte“ verübt, d.h. Kriminelle, die sich als Polizisten oder Soldaten ausgeben.

In der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja. Kriminelle Vorfälle wie Hauseinbrüche und –überfälle werden auch in Abuja und anderen großen Städten des Landes verzeichnet.

Das Risiko von Entführungen ist in den Bundesstaaten Borno, Yobe, Sokoto, Katsina, Zamfara, Jigawa und im nördlichen Teil des Bundesstaats Adamawa sehr hoch, in den übrigen Bundesstaaten ist das Entführungsrisiko hoch.

Bei Überlandfahrten und auf den Strecken zwischen Flughäfen und Innenstädten muss auch bei Tag mit gewaltsamen Überfällen gerechnet werden. Auch auf den langen Verbindungsstraßen zwischen den internationalen Flughäfen und den Innenstädten von Lagos, Abuja und Port Harcourt wurden Reisende wiederholt überfallen.

Im gesamten Golf von Guinea besteht die Gefahr von Piraterie. Es gibt Bandenunwesen und Überfälle auf Küstenorte, Fischkutter, Öltanker oder Ölplattformen mit Geiselnahmen. Hiervon sind auch die Flussgebiete der Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers, Akwa Ibom und Cross Rivers State betroffen.

Zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug (Scam) bieten die deutschen Vertretungen in Nigeria ausführliche Informationen.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Schützen Sie Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter.
  • Verzichten Sie vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märken auf das Tragen von Schmuck, wertvollen Uhren u.ä. .
  • Benutzen Sie nur registrierte Taxis oder Hotelfahrzeuge.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten. Bei unvermeidbaren Nachtfahrten nutzen Sie stets ein gut gesichertes oder noch besser gepanzertes Fahrzeug und eine bewaffnete Eskorte (z.B. Mobile Polizei; MoPol)
  • Prüfen Sie bei unausweichlichen Reisen auf dem Landweg die Sicherheitslage auf der geplanten Route sorgfältig und führen Sie sie möglichst mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) durch.
  • Leisten Sie keinen Widerstand im Fall eines bewaffneten Raubüberfalls und geben Wertgegenstände heraus.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und leisten Sie ohne sorgfältige Prüfung keine Zahlungen/Überweisungen.
  • Führen Sie keine Reisen nach Nigeria aufgrund von zweifelhaften Geschäfts- und sonstigen Kontakten wie insbesondere Internetbekanntschaften durch.

Natur und Klima

Im Süden Nigerias herrscht tropisches Klima, an der Küste ist es feuchtwarm. Im Binnenland von Süden nach Norden Sahelsavanne, wo es trocken und heiß ist.

Während der Regenzeit von Mai bis November ist mit intensiven Regenfällen zu rechnen, die zu kurzfristigen Überflutungen von Straßen und Erdrutschen führen können. Auch Flüsse können über die Ufer treten, unbefestigte Straßen außerhalb städtischer Zentren können unterspült und schwer passierbar werden. Zuletzt kam es Ende September 2022 in mehreren Bundesstaaten entlang der Flüsse Benue und Niger zu schweren Überschwemmungen, die zahlreiche Todesopfer forderten, wichtige Verkehrsstraßen unpassierbar machten und tausende Häuser zerstörten

  • Verfolgen Sie in der Regenzeit Wetterberichte und meiden Sie überflutete Gebiete.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Infrastruktur in Nigeria ist mangelhaft. Die Versorgungslage - insbesondere Benzin, Diesel, Strom- und Wasser - ist im gesamten Land häufig unzureichend. Kraftstoffe sind oft von mangelhafter Qualität.

Nigeria verfügt über ein recht weitreichendes Inlandsflugnetz, bei dem der Sicherheitsstandard jedoch nicht immer europäischen Maßstäben entspricht. Es kommt häufig zu teils erheblichen Verspätungen und Flugausfällen.

Insbesondere bei Fahrten in der Dunkelheit besteht eine erhöhte Unfall- und Überfallgefahr, auch aufgrund der teils katastrophalen Straßenverhältnisse.

Der Grenzübergang zu Benin in Sèmè-Kpodji ist seit Dezember 2020 offiziell wiedereröffnet, der Grenzübertritt unterliegt dennoch starken Behinderungen.

  • Vermeiden Sie Busreisen und Fahrten mit dem Kfz im gesamten Land, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie unvermeidbare Autofahrten über Land nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten Personen, vorzugsweise im Konvoi und mit einer bewaffneten Eskorte (z.B. MoPol) und behandeln Sie Reiseziele und –zeiten vertraulich.
  • Verzichten Sie gänzlich auf Fahrten bei Dunkelheit.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Kommunikation

Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Im Mobiltelefonnetz (z.T. noch GSM-Standard, in Ballungsräumen in der Regel 3G oder 4G) sind Roaming-Vereinbarungen mit deutschen Netzbetreibern noch unvollständig.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit besonders schweren Strafen belegt. Seit 2014 wurden die für ganz Nigeria geltenden strafrechtlichen Bestimmungen verschärft. Seither ist das Eingehen homosexueller Verbindungen oder die Mitwirkung daran mit bis zu 14 Jahren, die Organisation oder Unterstützung von Homosexuellen-Clubs, Vereinigungen oder Kundgebungen sowie öffentliches zur Schau stellen gleichgeschlechtlicher Liebesbeziehungen mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht.

Rechtliche Besonderheiten

In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe; im Bundesstaat Kaduna stehen sexuelle Straftaten unter der Androhung der Kastration.

Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist verboten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.

In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Naira (NGN). Kreditkarten sollten nur mit äußerster Vorsicht genutzt werden. Die Mitnahme von Bargeld in USD und/oder EUR ist ratsam. In internationalen Hotels werden Scheine ab 50 EUR in lokale Währung getauscht.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und eine maschinenlesbare Zeile haben.

Bei Einreise nach Nigeria ist für alle Reisenden ab einem Alter von neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung notwendig, siehe Gesundheit-Impfschutz.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das grundsätzlich vor der Einreise persönlich bei den zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen wie der nigerianischen Botschaft in Berlin, dem nigerianischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden muss oder – in bestimmten Ausnahmefällen – online beantragt werden kann.

Die Ausstellung des Visums dauert unter Umständen länger als drei Wochen.
Visa werden zwar grundsätzlich mit einer Gültigkeitsdauer von drei Monaten ausgestellt, die zulässige Aufenthaltsdauer bei Einreise jedoch häufig auf maximal vier Wochen beschränkt.
Visa können nach Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden ("Nigeria Immigration Service") verlängert werden.

Nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa berechtigen nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

e-Visa/„Visa on arrival“

Für einen eingeschränkten Personenkreis besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines „Visa on arrival“ bei Ankunft am Flughafen. Auch dieses „Visa on arrival“ muss jedoch vorab online beantragt werden. Bei Ankunft in Nigeria wird das „Visa on arrival“ nur ausgestellt, wenn nach der Antragstellung und vor der Einreise nach Nigeria eine schriftliche Bestätigung durch die visaerteilende Stelle ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann ggf. als Nachweis der Einreiseberechtigung gegenüber der Fluggesellschaft verwendet werden.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Bargeld über einem Gegenwert von 10.000 USD ist anmeldepflichtig.

Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrgenehmigung des Federal Ministry of Agriculture and Water Resources erforderlich. Diese wird ausgestellt, wenn Heimtiere gechipt und geimpft sind, eine Tollwut-Titer-Bestimmung von einem zertifizierten Labor vorgelegt wird und etwa zwei Wochen vor Einreise ein Tierarzt ein Formular ausgefüllt und das das Ministerium geschickt hat. Im Zweifel sollte eine rechtzeitige Anfrage an eine nigerianische Auslandsvertretung gestellt werden.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Lassa-Fieber

Lassa-Fieber ist eine virale Erkrankung, die in Nigeria endemisch ist. Die höchsten Erkrankungszahlen treten wiederkehrend in der Trockenzeit von Dezember bis April auf. Der überwiegende Anteil der Erkrankungsfälle (82%) treten in den Regionen Ondo, Edo und Bauchi auf. Mit Einzelfällen und lokal begrenzten Ausbrüchen muss auch in den folgenden Regionen gerechnet werden: Benue, Ebonyi, Oyo, Taraba, Kogi, Enugu, Kaduna, Cross River, Delta, Katsina und Plateau.

Menschen stecken sich i.d.R. durch Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten an. Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf kann jedoch von einer Blutungsneigung bis hin zu Schock und Multiorganversagen führen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%. Eine frühe Diagnose und Therapie sind essentiell. Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Ratten, verzehren Sie kein „bush meat“ und achten Sie auf eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.
  • Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten vorsichtig.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
  • Meiden Sie insbesondere den Kontakt zu medizinischen Einrichtungen und achten Sie besonders auf Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene.

Mpox (Affenpocken)

In Teilen Westafrikas, so auch in Nigeria, ist das Mpox-Virus endemisch. Infektionen kommen immer wieder vor. In jüngster Zeit wurden vermehrt Fälle von Mpox außerhalb der bekannten Endemiegebiete gemeldet.

Reisende sollten den Kontakt mit erkrankten Menschen meiden. Die Erkrankung wird sowohl über Nagetiere, Affen und Schimpansen als auch Tierprodukte und Materialien wie kontaminierte Kleidung oder Bettzeug übertragen.

Der Krankheitsverlauf ist meist mild und in der Regel selbstlimitierend. Eine Impfung wird aktuell nur für Risikopatienten und Kontaktpersonen angeboten und ist nicht allgemein verfügbar.

  • Suchen Sie einen Arzt auf, wenn Sie Fieber, Schüttelfrost, neu geschwollene Lymphknoten und/oder einen neuen Hautausschlag entwickeln, und vermeiden Sie den Kontakt mit Anderen.
  • Rufen Sie, wenn möglich, vorher an, bevor Sie eine medizinische Einrichtung aufsuchen.
  • Für weitere Information beachten Sie bitte das Merkblatt Mpox.

Impfschutz

Bei Einreise nach Nigeria wird für alle Personen ab neun Monaten der Nachweis einer Gelbfieberimpfung dringend empfohlen.

Sofern die Gelbfieberimpfung in einem gültigen internationalen Impfausweis dokumentiert ist, der nicht in Nigeria ausgestellt wurde, wird keine erneute Impfung oder der Erwerb einer elektronischen Gelbfieberkarte (e-Yellow Card) für deutsche Staatsangehörige gefordert.

Nähere Informationen bietet die nigerianische Botschaft in Berlin.

Bei Einreise aus anderen afrikanischen Staaten auf dem Landweg nach Nigeria kann es vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder Meningokokken-Krankheit verlangt wird. Die eventuelle Forderung des Nachweises einer Impfung gegen Meningokokken oder Cholera bei Einreise aus Europa sollte mit Nachdruck zurückgewiesen werden.

Allgemeiner Impfschutz

  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen. Aufgrund der immer wiederkehrenden Masernausbrüche sollte auf einen Schutz auch bei Erwachsenen geachtet werden.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Meningitis

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien (s.u.). Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
Eine tetravalente Meningokokken-Impfung (ACWY) kann bei besonderer Exposition oder Langzeitaufenthalt sinnvoll sein. Eine Pneumokokken-Impfung wird als Reiseimpfung nicht empfohlen, da die zirkulierenden Serotypen in Westafrika nicht bekannt sind und die verfügbaren Impfstoffe nur wenige Serotypen abdecken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken_Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Gelbfieber

Nigeria ist ein Land mit einem hohen Risiko für die Übertragung von Gelbfieberviren durch tagesaktive Mücken. Die Viren lösen eine lebensgefährliche Infektion aus, die mit hohen Fieber und Blutungen einhergehen kann. Die WHO empfiehlt zur Einreise nach Nigeria für alle Personen ab ≥ 9 Monaten eine Impfung gegen Gelbfieber durchzuführen zu lassen.  Reisende, die aus Ländern einreisen, die laut WHO ein hohes Risiko für eine Gelbfieberübertragung aufweisen, müssen zur Einreise nach Nigeria eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Beachten Sie, dass die Erkrankung durch eine Impfung ab dem neunten Lebensmonat zuverlässig verhindert werden kann.
  • Lassen Sie sich gegen Gelbfieber impfen.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel

Cholera

In Nigeria muss mit Choleraausbrüchen gerechnet werden. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden (s.o.). Cholera ist eine akute Durchfallerkrankung, die unbehandelt innerhalb weniger Stunden zum Tod führen kann. Allerdings erkrankt nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Schwere Fälle müssen schnell mit intravenöser Flüssigkeit und Antibiotika behandelt werden. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 95% der Fälle in Nigeria) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

Aviäre Influenza

Seit 2021 wird immer wieder von lokalen Vogelgrippeausbrüchen in Geflügelfarmen berichtet. Menschliche Fälle wurden ebenfalls bestätigt.

In Gebieten mit hoch pathogener aviärer Influenza (HPAI) bei Geflügel oder Erkrankungen von aviärer Influenza bei Menschen sollte Folgendes beachtet werden:

  • Vermeiden Sie den Besuch von Tier- und Geflügelmärkten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Geflügelfleisch und Eier immer ganz gargekocht verzehren.
  • Waschen Sie Ihre Hände nach der Zubereitung von Geflügel sehr gründlich.

 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser durch das Eindringen der Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in ganz Nigeria konsequent ab.

Tollwut

Tollwut wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. die Vermeidung von Tierkontakten. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist - wenn überhaupt - sehr begrenzt erhältlich, siehe Tollwut

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potenziell infizierten Tier oder Menschen umgehend ärztliche Versorgung auf.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vor allem im ländlichen Bereich vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In den großen Städten findet man jedoch einige Privatkliniken mit besserem Standard.

  • Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung z.B. bei AMREF-Flying Doctors oder DRF Deutsche Luftrettung ab.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt