Diese Meldung war vom 07.03.2024 bis zum 11.03.2024 gültig

Flagge HTMeldung für Haiti (HT)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – Ausreiseempfehlung/Ausnahmezustand aufgrund Schusswechsel und Gewalt (Verlängerung Ausgangssperre)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land im Rahmen vorhandener kommerzieller Flugkapazitäten zu verlassen.

Ausnahmezustand aufgrund Schusswechsel und Gewalt 

Aktuell kommt es verstärkt zu Gefechten der Nationalpolizei mit zunehmend koordiniert vorgehenden Gangs. Es wurden Polizeistationen angegriffen und Gefängnisse gestürmt. Dabei sind zahlreiche Häftlinge befreit worden, es gibt Barrikaden und von Banden kontrollierte Checkpoints. Die Regierung hat den Ausnahmezustand ausgerufen und eine nächtliche Ausgangssperre von 18 – 5 Uhr bis zunächst 11. März 2024 verhängt. Teilweise kommt es zur Unterbrechung von Internet- und Telefonverbindungen; die Versorgung mit Wasser und Lebensmitteln ist nicht durchgehend gewährleistet. Zudem besteht weiterhin ein hohes Entführungsrisiko für Ausländer sowie die konkrete Gefahr bei den gewaltsamen Auseinandersetzungen zu Schaden kommen.

Zahlreiche Verkehrsverbindungen von und nach Port-au-Prince sowie die Straßen im Bereich der Grenzregion zur Dominikanischen Republik stehen unter der Kontrolle von Banden, es kommt zu Straßensperren, Überfällen und Entführungen. Auch Nationalstraßen sind teils dauerhaft durch kriminelle Banden und Auseinandersetzungen mit der Polizei unterbrochen und können nicht passiert werden. Besonders im Großraum Port-au-Prince kommt es täglich zu Entführungen, auch von ausländischen Staatsangehörigen. Die Täter gehen bisweilen mit großer Brutalität vor, siehe Innenpolitische Lage.

Die Dominikanische Republik hat die Grenzen zu Haiti teilweise geschlossen. Reisen zwischen den beiden Ländern sind zurzeit weder auf dem Land- oder Seeweg möglich.

  • Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. 

  • Sollten Sie planen, das Land auf dem Luftweg zu verlassen, vergewissern Sie sich, ob der Flughafen sicher erreichbar ist und der von Ihnen gebuchte Flug tatsächlich stattfindet.

  • Beachten Sie die nächtliche Ausgangssperre.

  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein absolutes Minimum und unterlassen Sie Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Fahren Sie außerhalb geschützter Bereiche nur in sondergeschützten Fahrzeugen (ballistische Panzerung), möglichst mit Begleitschutz. Gehen Sie nicht zu Fuß.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land im Rahmen vorhandener kommerzieller Flugkapazitäten zu verlassen.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Siehe Aktuelles

Die politische und soziale Lage im gesamten Land ist sehr angespannt und verschlechtert sich weiter. Protestaktionen und gewalttätige Auseinandersetzungen krimineller Banden sind an der Tagesordnung und haben sich auch auf bisher als sicher geltende Stadtteile im Großraum Port-au-Prince ausgedehnt. Im Zusammenhang mit der fortdauernden politischen Krise dürfte sich die Situation weiter verschärfen. Es kommt regelmäßig zu gewaltsamen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch und Straßenblockaden. Die Nationalstraße Nr. 2 ist in Martissant durch kriminelle Banden unterbrochen und kann nicht passiert werden.  Auch die Nationalstraßen Nr. 1 sowie Nr. 9 werden immer wieder durch Auseinandersetzungen zwischen Banden und mit der Polizei unterbrochen. Gezielte Attentate sowie vermehrt Entführungen in als ruhig geltenden Wohngegenden, auch von ausländischen Staatsangehörigen, sind an der Tagesordnung.

Die Polizei ist nicht immer in der Lage, Sicherheit und Ordnung wirksam herzustellen.

  • Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung und die Empfehlung zur Ausreise.
  • Setzen Sie sich bei trotz Reisewarnung zwingend erforderlichen Reisen nach Haiti bitte vor Abreise mit der Deutschen Botschaft Port-au-Prince in Verbindung.
  • Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum und bleiben Sie während der Proteste in sicheren Unterkünften.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Siehe Aktuelles

Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist hoch. Vor allem in Port-au-Prince sind Ausländer, die grundsätzlich als wohlhabend gelten, bevorzugte Opfer von Raubüberfällen. Besonders bei und nach der Erledigung von Bankgeschäften, aber auch nach Einbruch der Dunkelheit in der Nähe von höherklassigen Restaurants kommt es zu gezielten bewaffneten Überfällen. Auch auf dem Weg vom Flughafen in die Stadt werden Ankommende oft zu Opfern von Gewalttaten. Es kommt immer wieder zu Entführungen zum Zwecke der Lösegelderpressung. Dabei gehen die Täter bisweilen mit großer Brutalität vor. Daneben existiert auch die allgemeine Straßenkriminalität, deren Opfer eher zufällig ausgewählt werden.

  • Vermeiden Sie soweit möglich Bargeldabhebungen bei Banken und nutzen Sie stattdessen Kreditkarten.
  • Bei unaufschiebbarem Bargeldbedarf nutzen Sie Geldautomaten in den großen Supermärkten, die besser bewacht sind.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Lassen Sie sie nicht im Auto liegen. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.). Das Mitführen von Kopien reicht meist aus.
  • Vermeiden Sie die Ankunft am Flughafen nach Einbruch der Dunkelheit und lassen Sie sich möglichst von einer Vertrauensperson abholen. Teilen Sie ihre Ankunftsdaten nur wenigen zuverlässigen Personen mit.
  • Reduzieren Sie Ihre Bewegungen auf ein Minimum. Mit Einbruch der Dunkelheit sollten Sie sich ausschließlich in geschützten Bereichen aufhalten.
  • Fahren Sie außerhalb geschützter Bereiche nur in sondergeschützten Fahrzeugen (ballistische Panzerung), möglichst mit Begleitschutz. Gehen Sie nicht zu Fuß. Leisten Sie bei einem Überfall keine Gegenwehr und vermeiden Sie eine Gewalteskalation.
  • Kein Stadtviertel von Port-au-Prince, einschließlich Pacot, Turgeau und Pétion-Ville, gilt als sicher.
  • Vermeiden Sie in jedem Fall einen Aufenthalt in folgenden Vierteln von Port- au-Prince, die weitgehend von kriminellen Banden kontrolliert werden: Cité Soleil, Village-de-Dieux, Croix-des-Bouquets, Martissant, Carrefour, Carrefour Drouillard, Champs-de-Mars, Toussant Brave, Bas-Delmas, Santo, Torcelle, Fontamara, Bel Air, Cité Militaire und Jean-Marie Vincent.

Natur und Klima

Das Klima ist subtropisch bis tropisch.
Von Juni bis Ende November ist Wirbelsturmsaison. In dieser Zeit muss mit Tropenstürmen, Starkregenfällen, Erdrutschen und Überschwemmungen gerechnet werden.

Erdbeben

Haiti liegt in einer seismisch aktiven Zone, sodass mit Erdbeben gerechnet werden muss. An den Küsten können nach Seebeben auch Tsunamis auftreten.

2021 kam es zu einem schweren Erdbeben der Stärke 7,2 nahe der Gemeinde Saint-Louis-du-Sud im Südwesten von Haiti, ca. 125 km von der Hauptstadt Port-au-Prince entfernt. Dabei gab es mehr als 2.200 Tote und mehr als 12.200 Verletzte, über 320 Menschen werden weiterhin vermisst. Außerdem entstanden erhebliche Schäden an Gebäuden und Infrastruktur.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.

Reiseinfos

Sprache

Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch oder Spanisch, sind für Reisen nach Haiti unabdingbar. Der überwiegende Teil der haitianischen Bevölkerung spricht jedoch ausschließlich haitianisches Kréol, eine Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen.

Infrastruktur/Verkehr

Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telekommunikation, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt.

Die Mobilfunkabdeckung ist nur in den Städten gewährleistet.

  • Seien Sie bei Überlandfahrten besonders vorsichtig. Überholmanöver an unübersichtlichen Stellen sind keine Seltenheit.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Wenn Sie allein unterwegs sein sollten, hinterlassen Sie im Hotel oder bei Bekannten Hinweise zur Reiseroute, -dauer und Erreichbarkeit.
  • Kehren Sie um, wenn Sie an eine Straßenblockade kommen, die erkennbar nicht von der Polizei kontrolliert wird; warten Sie nicht in unmittelbarer Nähe auf die Räumung einer solchen Blockade.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

In Haiti herrscht eine latente Homophobie, die sich insbesondere gegen eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen richtet. Im Alltag sind allerdings keine gegen Ausländer gerichteten Diskriminierungen bekannt geworden. Ein Gesetzentwurf, der homosexuelle Ehen ausdrücklich untersagen würde und die Befürwortung dieser Ehen unter Strafe stellen würde, wurde allerdings bisher nicht verabschiedet.

Rechtliche Besonderheiten

Besitz, Konsum und Handel mit Drogen werden hart bestraft. Mit teilweise jahrelangen Gerichtsverfahren und Haftstrafen unter sehr schlechten Bedingungen muss gerechnet werden.

  • Vermeiden Sie unter allen Umständen, Briefe, Päckchen etc. für andere Personen mit über die Grenze zu nehmen und transportieren Sie sie auch nicht innerhalb des Landes, ohne deren Inhalt zu kennen.

Geld/Kreditkarten

Gesetzliches Zahlungsmittel ist der Haitianische Gourde (HTG). Daneben ist eine Bezahlung in USD häufig möglich. EUR oder andere Währungen werden nur in Ausnahmefällen akzeptiert. Beschaffung von HTG kann in Port-au-Prince und einigen Provinzstädten an Geldautomaten erfolgen, die allerdings nicht immer zuverlässig funktionieren. Auf Märkten und kleineren Lokalen erfolgen Preisangaben zum Teil in Dollar, wobei damit die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (ein haitianischer Dollar = fünf HTG).

Internationale Kreditkarten werden in den größeren Hotels, Restaurants und in den großen Supermärkten der Hauptstadt akzeptiert.

  • Heben Sie Haitianische Währung mit Kreditkarten an Bankautomaten der großen Supermärkte ab oder tauschen Sie dort USD gegen HTG.
  • Bringen Sie eine gewisse Menge Bargeld in USD mit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Haitis sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass:  ja
  • Vorläufiger Reisepass: nein
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Kinderreisepass: ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindesten sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten kein Visum. Bei Ankunft müssen ein Einreiseformular und eine Zolldeklaration ausgefüllt werden. Ein Abschnitt des Einreiseformulars muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.

Ein Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss ebenfalls vorliegen.

Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Ein- und Ausreise

Touristen und Geschäftsreisende müssen bei Einreise eine Tourismussteuer in Höhe von zehn USD zahlen. Diese Steuer kann alternativ auch in EUR oder kanadischen Dollar (CAD) (jeweils zehn) bezahlt werden.

  • Füllen Sie die Einreiseformulare vollständig aus und bewahren Sie den abgestempelten Abschnitt des Formulars für Ihre Ausreise gut auf.
  • Bei individueller Anreise auf dem Landweg sollten Sie ausreichend Bargeld in kleiner Stückelung mitführen, um die Einreisegebühren passend bezahlen zu können.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Dem Auswärtigen Amt liegen keine Hinweise auf besondere Zollvorschriften vor. Teilweise werden in Haiti Produkte von Tieren angeboten, die dem internationalen Artenschutzabkommen unterliegen und deren Einfuhr in die EU und die meisten anderen Staaten unter Strafe verboten ist.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Typhus und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber. 

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ganzjährig besteht ein hohes Malarisrisiko in den Provinzen Grand‘Anse und in Teilgebieten von Sud-Est (einschl. der Stadt Jacmel) im Westen des Landes. Ein mittleres Risiko besteht im Rest des Landes, auch in den Städten und auf den Inseln. Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Leptospirose

Ganzjährig kann die Leptospirose vereinzelt durch mit Nagetiersekreten kontaminiertes u.a. Wasser übertragen werden.
Diese bakterielle Infektion verläuft meist wie ein milder grippaler Infekt, kann in seltenen Fällen jedoch auch zu schwerwiegender Beteiligung der Leber und Nieren führen.
Bei zu erwartender Exposition kann im Einzelfall nach sorgsamer Risikoabwägung durch einen Reise- bzw. Tropenmediziner eine medikamentöse Prophylaxe mit Doxycyclin erfolgen, siehe Leptospirose.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist in der Hauptstadt und insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt