Diese Meldung war vom 10.09.2021 bis zum 13.09.2021 gültig

Flagge OMMeldung für Oman (OM)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Entlistung Omans als Hochrisikogebiet ab 12.09.2021; Einreise, Beschränkungen im Land)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
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Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Oman wird derzeit gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.

Epidemiologische Lage

Oman ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Oman ist als Hochrisikogebiet eingestuft. Dies gilt mit Wirkung vom 12. September 2021 nicht mehr.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das omanische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Für die Einreise von omanischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis oder mit einem Einreisevisum gelten folgende Regelungen:

Alle Einreisenden müssen bei Einreise einen aktuellen COVID-19-Impfschutz durch Vorlage eines Impfzertifikats mit QR-Code nachweisen, der von den omanischen Behörden anerkannt ist, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein muss. 

Wer bei Einreise einen negativen PCR-Test nachweist, ist von einer Quarantäne befreit, soweit das Testergebnis in englischer oder arabischer Sprache vorliegt und einen QR-Code enthält. Der Test bei Flugverbindungen über acht Stunden (inklusive Transit) darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein. Bei kürzeren Flugverbindungen (inklusive Transit) darf der Test nicht älter als 72 Stunden alt sein.

Einreisende ohne negativen PCR-Test müssen bei Ankunft einen PCR-Test machen und sich bis zum Ergebnis des Tests in Quarantäne begeben, was durch Tragen eines Trackingarmbands überwacht wird.

Fällt der PCR-Test positiv aus, ist eine Quarantäne von zehn Tagen ab dem Tag des Tests verpflichtend. Genesene können von der Quarantänepflicht befreit werden, soweit sie nachweisen können, dass sie in dem Land, in welchem die Infizierung erfolgte, der Isolationspflicht bereits nachgekommen sind.

Einreisende sind gemäß der omanischen Civil Aviation Authority aufgefordert, vor Abflug eine Einreiseanmeldung vorzunehmen. Dabei sind sowohl der Impfnachweis als auch das PCR-Testergebnis, welche beide QR-Codes enthalten müssen, hochzuladen. Auch wer den PCR-Test erst bei Einreise machen möchte, muss ebenfalls vor dem Boarding im Rahmen der Registrierung die Gebühren für den bei Ankunft verpflichtenden PCR-Test bezahlen (derzeit 25 OMR). Ergibt ein nach Ankunft erfolgter Coronatest ein positives Resultat, ist eine institutionelle Quarantäne verpflichtend. Omanische Staatsangehörige und ausländische Reisende mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung können auch ungeimpft einreisen, müssen sich aber in Quarantäne begeben.

Die Kosten für die Quarantäne müssen von den Einreisenden getragen werden. Die Quarantäne kann in allen Hotels in Oman – soweit diese es anbieten – durchgeführt werden. Ausgenommen von der Impfpflicht und dem PCR-Test sind derzeit Reisende bis einschließlich zum 18. Lebensjahr. Reisende mit nachgewiesenen Krankheiten, die eine Impfung nicht möglich machen, sind vom Impfnachweis befreit. Diese Frage sollte im Einzelfall vor Reiseantritt mit den zuständigen Stellen geklärt werden.

Aktuelle Informationen sowie eine Liste der vorgesehenen Quarantäne-Hotels sind beim omanischen Centre of Relief and Shelter Operations (Tel. 00968- 24994265/24994266/24994267) erhältlich.

Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen bis zum 31. Dezember 2021 mit dem Flugticket gebucht werden kann. Weitere Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.

Durch- und Weiterreise

Durch- und Weiterreisen in der Region sind unter Einhaltung der COVID-19-Präventionsmaßnahmen grundsätzlich möglich.

Reiseverbindungen

Der reguläre internationale Passagierflugverkehr wurde unter Auflagen wieder aufgenommen. Der öffentliche Verkehr u.a. mit Bussen findet eingeschränkt zwischen Maskat und einigen wenigen größeren Provinzstädten statt.

Beschränkungen im Land

Das öffentliche Leben ist weiterhin eingeschränkt. Einlass in öffentliche Gebäude sowie Gastronomie und Geschäfte ist seit dem 1. September 2021 nur mit einem Impfnachweis mit den in Oman zugelassenen und in die Tarassud+ App hochladbaren Impfnachweisen möglich. Beim Hochladen im Ausland erworbener Impfnachweise, die einen QR-Code enthalten müssen, kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen. Parks und Strände sind unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln wieder geöffnet.

Hygieneregeln

Es besteht eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit, insbesondere in Geschäften und am Arbeitsplatz. Die Einhaltung der Maßnahmen und Verbote wird durch die omanische Polizei streng kontrolliert und bei Zuwiderhandlungen geahndet.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.


Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Im Grenzgebiet des Dreiländerecks von Jemen, Saudi Arabien und Oman können Übergriffe aus der Konfliktregion Jemens als auch Reiseeinschränkungen auftreten. Mit verstärkten Straßenkontrollen durch die Polizei bzw. das Militär ist zu rechnen.

  • Meiden Sie die unmittelbare Grenzregion zu Jemen und beachten Sie die Reisewarnung für Jemen.
  • Folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und die Gefahr von Gewaltverbrechen sind sehr niedrig. Raub und Diebstahl kommen aber besonders an von Touristen frequentierten Orten vor.

  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten.
  • Halten Sie Türen und Fenster von Fahrzeugen geschlossen und lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente sicher auf.

Piraterie

Vor den Küsten besteht weiterhin ein Risiko von Piratenangriffen und Kaperungen. Nach wie vor sind auch Schiffe tief im Arabischen Meer gefährdet, angegriffen und gekapert zu werden. Trotz der internationalen Bemühungen zur Eindämmung der Piraterie bleibt die Zahl der Piratenangriffe hoch; ein wirksamer Schutz kann nicht garantiert werden.

  • Als Schiffsführer in den gefährdeten Gewässern sollten Sie besonders vorsichtig sein und unbedingt eine Registrierung beim Maritime Security Center vornehmen.

Natur und Klima

Es herrscht sehr trockenen Wüstenklima, an den Küsten bei hoher Luftfeuchtigkeit. Insbesondere im Winter kann es zu starken Regenfällen und Überschwemmungen kommen. Wadis können sich dann schnell in reißende Flüsse verwandeln.

Tropische Zyklonen können aus dem Indischen Ozean auf die omanischen Küsten treffen und mit Sturm und Starkregen Überschwemmungen und Erdrutsche verursachen und in der Folge zu Schäden in der Infrastruktur und Beeinträchtigungen im Reiseverkehr führen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Verfolgen Sie Wetterberichte und Warnungen wie z.B. der Public Authority for Civil Aviation.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Verlassen Sie Wadis bei Unwetterwarnungen schnellstmöglich.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Lassen Sie Kinder an Stränden nicht unbeaufsichtigt spielen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Zustand der Straßen ist meist gut. Gemessen an der geringen Bevölkerungsdichte und der Weitläufigkeit des Landes ist die Verkehrsunfallrate auch mit tödlichem Ausgang allerdings relativ hoch.

Fahrten über längere Entfernungen, insbesondere auf der 1000 km langen Strecke zwischen Maskat und Salalah, die über weite Strecken durch monotone Wüstenlandschaften führt, werden häufig unterschätzt. Geschwindigkeitsübertretungen sind vor allem außerhalb der Städte an der Tagesordnung. Fernstraßen verlaufen wegen der Gefahr von Überschwemmungen mitunter auf erhöhten Dämmen. Durch Überflutungen können sonstige Straßen schnell unpassierbar werden.

Bei Fahrten außerhalb des Großraums Maskat besteht insbesondere bei Dunkelheit eine erhöhte Unfallgefahr, auch wegen freilaufender Kamele. In abgelegenen Regionen kann es mehrere Stunden bis zum Eintreffen eines Unfallrettungsdienstes dauern.
Vor dem Hintergrund der momentanen Lage in Jemen ist bei Überlandfahrten im ganzen Sultanat Oman mit verstärkten Straßenkontrollen durch Polizei/Militär zu rechnen.

Mietwagen sind nicht immer, insbesondere beim Insassenschutz hinreichend versichert. Bei Ausflügen in die Vereinigten Arabischen Emirate muss die Versicherung auch dort gültig sein.

Es gibt strenge Verkehrskontrollen. Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung eines Mobiltelefons und Fahren in Gefahrenzonen (etwa in Trockenflüssen bei Hochwassergefahr) können empfindliche Strafen – auch Haftstrafen – nach sich ziehen.

Wanderwege sowohl im Gebirge als auch in den Wadis sind weitgehend ungesichert und können sich als überaus gefährlich erweisen. Auch Wanderungen an beliebten Touristenzielen (Wadi Shab, Wadi Bani Khalid u.a.) können mitunter durch so steiles oder abschüssiges Gelände führen, dass selbst eine kleine Unachtsamkeit an der falschen Stelle tödlich enden kann.

  • Fahren Sie im Straßenverkehr stets defensiv und vorausschauend.
  • Achten Sie bei Mietwagen auf Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie bei langen Wüstentouren auf die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, machen Sie regelmäßig Pausen und planen Sie rechtzeitig Übernachtungen ein.
  • Vermeiden Sie Fahrten außerhalb Maskats bei Dunkelheit.
  • Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste, Wadis und Berge möglichst mit einem Reiseveranstalter, stets zu mehreren Personen mit mindestens einem weiteren geländegängigen Fahrzeug sowie unter Mitnahme eines reichlich bemessenen Vorrats an Benzin und Trinkwasser. Nehmen Sie eine angemessene Notfallausrüstung (Erste Hilfe, Mobiltelefon, Seilwinde, Proviant) und Ortungsmittel (möglichst GPS) mit.
  • Für Off-Road Touren sollten Sie Reiseroute und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Rückkehr im Hotel bzw. beim Gastgeber hinterlegen.
  • Seien Sie bei Wanderungen in Wadis besonders vorsichtig.

Führerschein

Auch wenn der deutsche Führerschein grundsätzlich für Touristen für die Anmietung eines Mietwagens ausreicht, wird ein Internationaler Führerschein empfohlen, der aber nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig ist. Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten ist ein omanischer Führerschein erforderlich.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt. Ein entsprechender Erlass des Religionsministeriums verpflichtet außerdem zum Tragen dezenter, den Körper verhüllender Kleidung.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Oman strafbewehrt. Verurteilten kann gar die Todesstrafe drohen. Gleichgeschlechtliche Ehen werden nicht anerkannt.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz und die Einfuhr von sowie der Handel mit (illegalen) Drogen wird strafrechtlich streng geahndet. Auf den Handel mit Drogen steht die Todesstrafe.

Alkoholkonsum ist auch Nichtmuslimen in der Öffentlichkeit (z.B. an öffentlichen Stränden) streng untersagt und strafbar.

Die Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka ohne mehrsprachiges ärztliches Attest kann als strafbare Handlung angesehen werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht.

In der Regel kann man religiöse Stätten von außen fotografieren; dies sollte aber nicht geschehen, während dort gebetet wird oder wenn sich an der Kultstätte Gläubige aufhalten. Generell sollten Personen nicht ungefragt fotografiert werden.

Polizei-, Militär- und Grenzstationen sowie Soldaten und Polizisten dürfen nicht fotografiert werden.

Die Einfuhr und Verwendung von Drohnen bedarf der ausdrücklichen vorherigen Genehmigung der omanischen Behörden. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme sowie Strafverfolgung und Festnahme.

Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert und kann zur Strafverfolgung führen.

Die Ausfuhr von Kulturgütern – dazu gehören auch geologische, archäologische oder maritime Fundstücke – ist strafbar.

Verstöße gegen die omanischen Straßenverkehrsregeln können zu einer vorläufigen Festnahme führen.

Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden erfolgt in jedem Fall eine Festnahme unter Einbehalt des Reisepasses. Abhängig vom Schadenswert ist dies auch bei Sachschäden möglich. Voraussetzung für die Haftentlassung bzw. Rückgabe des einbehaltenen Reisepasses durch die omanische Polizei ist grundsätzlich die Klärung der Schuldfrage. Dazu u.U. erforderliche gerichtliche Verfahren können einige Zeit in Anspruch nehmen.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial Omani (OMR). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind vielerorts möglich.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Alle Reisedokumente müssen noch sechs Monate nach Einreise gültig sein.

In der Vergangenheit wurde Inhabern von vorläufigen deutschen Reisepässen die Mitnahme auf Flügen, mit Ziel Oman, in Einzelfällen verweigert. Weitere und verbindliche Auskünfte zur Einreise nach Oman kann nur die Botschaft Omans in Berlin erteilen

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Oman ein Visum. Dieses muss seit der Eröffnung des neuen Internationalen Flughafens in Maskat im März 2018 grundsätzlich als e-Visum bei der Royal Oman Police und kann nur noch in bestimmten Fällen ausnahmsweise bei Einreise beantragt werden.

Deutsche Staatsangehörige können nach Informationen des omanischen Außenministeriums unter folgenden Bedingungen bis zu 14 Tage ohne Visum einreisen:

  • Vorlage von Rückflugticket, Hotelreservierung, einer Covid-19 umfassenden Krankenversicherung sowie Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer.
  • Eine Verlängerung des Aufenthalts über 14 Tage hinaus ist bei visafreier Einreise nicht möglich. Bei einer verspäteten Ausreise wird eine Strafgebühr in Höhe von 10 OMR pro Tag erhoben.
  • Eine Arbeitsaufnahme ist bei visafreier Einreise nicht möglich.
  • Eine Zurückweisung an der Grenze ist möglich.

Sollte die beabsichtigte touristische Aufenthaltsdauer über 14 Tage betragen, können Touristenvisa für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen sowie bis zu einem Jahr, jeweils für mehrfache Einreisen, vor Einreise beantragt werden.

Geschäftsleute, die ihre regelmäßigen Geschäftsreisen nach Oman belegen können, können ebenfalls ein Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten und einer Nutzungsdauer von bis zu einem Jahr erhalten.

Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sind z.B. im Rahmen eines Landganges für Aufenthalte von max. 48 Stunden von der Visumpflicht befreit.

Weitere Informationen erteilt die Botschaft des Oman in Berlin und die omanische Polizei sowie Oman Airports.

Visa vor der Einreise (eVisa)

Die Beantragung des e-Visums ist für alle Reisende empfehlenswert. Es kann bei der Nutzung anderer Webseiten zu abweichenden höheren Gebühren kommen.

Visa bei Einreise („on arrival“)

Die Erteilung eines Visums für Touristen bei Einreise ist nur noch im Ausnahmefall ersatzweise am Flughafen, am Travelex Foreign Exchange-Schalter gegen Zahlung von omanischen Rial (OMR) oder Devisen möglich. Es ist mit Wartezeiten zu rechnen.

Transit

Für den Transit am internationalen Flughafen Maskat ist kein Visum erforderlich, wenn ein durchgebuchtes Ticket für den Weiterflug vorliegt und der internationale Transitbereich nicht verlassen wird.
Transit-Flugreisende, die den internationalen Flughafen Maskat verlassen möchten, benötigen ein Visum zur einmaligen Einreise.

Einreise aus und Weiterreise nach Katar

Zwischen Oman und Katar besteht eine Regierungsvereinbarung über die Erteilung gemeinsamer Visa. Deutsche Flugreisende, die auf direktem Weg von Doha/Katar nach Maskat reisen, benötigen für Oman kein Visum, sofern sie in Besitz eines in Katar erteilten gebührenpflichtigen Sondervisums sind, das eine Besuchserlaubnis für Oman beinhaltet und mindestens einen Monat gültig ist.

Einreise aus den und Weiterreise in die Vereinigten Arabischen Emirate

Für die Einreise aus den Vereinigten Arabischen Emiraten benötigen deutsche Staatsangehörige ein gültiges Visum. Dieses wird an der Landgrenze oder am Flughafen ausgestellt oder kann vorab als e-Visum beantragt werden. Bei Ausreise aus Oman in die Vereinigten Arabischen Emirate ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Im Übrigen sind die Visabestimmungen der Vereinigten Arabischen Emirate zu beachten.

Einreise aus und Weiterreise nach Jemen

Auf die aktuelle Reisewarnung für Jemen wird ausdrücklich hingewiesen. Bei Ausreise aus Oman nach Jemen ist zu beachten, dass ein für Oman erteiltes einmaliges Visum nicht zur Wiedereinreise nach Oman berechtigt, sondern ein neues Visum erforderlich wird. Das Visum für die Wiedereinreise auf dem Landweg kann nicht an den Grenzübergängen ausgestellt werden.

Minderjährige

Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten vorsorglich eine Einverständniserklärung der Eltern/des Elternteils in englischer und /oder arabischer Sprache mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Sämtliche mitgeführten Gepäckstücke werden bei Ankunft durchleuchtet und können auch gründlich durchsucht werden. Zollfrei dürfen nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs eingeführt werden.

Bei der Einfuhr von Schmerzmitteln sowie halluzinogenen Medikamenten, Antidepressiva und anderen Psychopharmaka. sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest des behandelnden Arztes unbedingt mitgeführt werden.

Verboten ist die Einfuhr von frischen Lebensmitteln, vor allem Schweinefleischprodukten, und mehr als zwei Flaschen Alkoholika (max. zwei Liter) sowie von Zeitschriften mit freizügigem Inhalt, von Pornographie und von Waffen.

Videokassetten und Filme können vom Zoll eingezogen werden und dürfen erst nach der Sichtung und Unkenntlichmachung anstößiger Stellen durch die Zensurbehörde wieder abgeholt werden. 

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Oman selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet. Bei Einreise aus einem Land mit Gefahr der Verschleppung von Poliomyelitis (Kinderlähmung) ist eine Polio-Impfung vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Diese von Aedes-Mücken übertragene Virusinfektion wird in den letzten Jahren selten im Raum Maskat gemeldet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Nach eigenen Angaben ist das Land malariafrei. Es besteht ein minimales Risiko in Dakhliyah, im Norden von Batinah sowie im Norden und im Süden von Sharqiyah. Meist handelt es sich hier aber um importierte Einzelfälle, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Oman hat im internationalen Vergleich eine niedrige HIV/AIDS Rate mit einer Prävalenz von unter 0,1 %. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), das sich von dem Erreger bei Covid-19 (SARS-CoV-2) unterscheidet. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe Merkblatt MERS-Coronavirus.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Oman vor allem in den Monaten September/Oktober oder während bzw. nach der Monsunzeit (Süden).

Tollwut (Rabies)

Tollwut war in Oman bis 1990 unbekannt; seitdem werden sporadische Fälle registriert. Überträger sind Füchse und Wildtiere, ganz selten Hunde, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Füchsen und Wildtieren.
  • Suchen Sie bei Biss- und Kratzverletzungen sowie Kontakt von Schleimhäuten oder Wunden mit Speichel eines potenziell infizierten Tieres umgehend einen Arzt auf.
  • Lassen Sie sich bei Langzeitaufenthalten hinsichtlich einer Tollwutimpfung beraten.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Die durch die Äquatornähe intensive Sonneneinstrahlung, besonders zur Mittagszeit, wird von Urlaubern oft unterschätzt. Auch bei trübem Himmel kann der UV-Index sehr hoch sein.

  • Achten Sie auf guten Sonnenschutz und ausreichende Flüssigkeitsaufnahme, insbesondere bei Kindern und älteren Personen.

Gefährliche Meeresströmungen führen an den Küsten zu tragischen Ertrinkungsunfällen.

  • Achten Sie auf Warnungen an den Stränden.
  • Konsumieren Sie keinen Alkohol beim Baden und Schwimmen.
  • Beaufsichtigen Sie Ihre Kinder beim Spielen an Stränden.

Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen (Larva migrans cutanea). Badeunfälle durch Quallen, Giftfische, Wasserschlangen und Haie sind möglich, aber selten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in den entlegenen Landesteilen, gerade bei Notfällen oder Unfällen, entspricht technisch-apparativ, hygienisch und organisatorisch nicht überall europäischem Standard. Sprachbarrieren können darüber hinaus die Kommunikation erheblich erschweren. In Maskat ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen auf einem hohen, meist sehr teurem Niveau möglich.
Eine rasche, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann in weiten Landesteilen nicht gewährleistet werden.

Privatmedizinische Einrichtungen erwarten vom Patienten vor Behandlungsbeginn in aller Regel eine erhebliche Anzahlung oder eine Bürgschaft für die entstehenden Kosten.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht in allen Landesteilen gesichert.

Die deutsche Botschaft in Maskat verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke und regelmäßig einzunehmende Medikamente mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt