Diese Meldung war vom 17.10.2023 bis zum 11.12.2023 gültig

Flagge BHMeldung für Bahrain (BH)

Grund letzte Änderung: AktuellesSicherheit – Terrorismus, Innenpolitische LageRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Sicherheit

Aktuelles

Aufgrund des Konflikts in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es in Bahrain zu Protestkundgebungen und Ausschreitungen kommen.

  • Bleiben Sie wachsam.
  • Verfolgen Sie die aktuellen Nachrichten in den lokalen Medien,
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.

Terrorismus

Durch umfassende Sicherheitsvorkehrungen und eine allgemeine Beruhigung der innenpolitischen Lage hat es in Bahrain seit Ende 2017 keine terroristischen Anschläge mehr gegeben. Dennoch können Gefährdungen durch terroristische Aktivitäten, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Krieg in Israel und den Palästinensischen Gebieten sowie Risiken über die bestehende Landverbindung nach Saudi-Arabien nicht ausgeschlossen werden, siehe Reise- und Sicherheitshinweise Saudi-Arabien.

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Bahrain ist stabil. Es kann, insbesondere nach dem Freitagsgebet im Umfeld von Moscheen, zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meistens friedlich verlaufen. Vereinzelte gewaltsame Auseinandersetzungen und damit verbundene Verkehrsbehinderungen können jedoch nicht ausgeschlossen werden.

Landesweit kann es immer wieder zur Einrichtung von Sicherheitscheckpoints durch Sicherheitskräfte – teilweise auch nur temporär in den Abendstunden – kommen.

  • Leisten Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte Folge.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien und verhalten Sie sich umsichtig.
  • Meiden und melden Sie verdächtige Gegenstände der Polizei unter 999.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommt jedoch vor, insbesondere auf Märkten. Gewaltakte sind äußerst selten.

Allein reisende Frauen können leicht Opfer von Belästigungen und Übergriffen werden, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Es empfiehlt sich, zu zweit oder in Gruppen unterwegs zu sein.

  • Seien Sie insbesondere nachts als allein reisende Frau besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen und auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht ein häufig feuchtes, heißes Klima mit sehr heißen Sommern und gemäßigten Wintermonaten.

Insbesondere in den Sommermonaten kommt es zu extremer Hitze und hoher Luftfeuchtigkeit. Es kann zudem zu Sand- und Staubstürmen kommen.

Aufgrund seltener, zum Teil aber heftiger, Regenfälle ist insbesondere in den Wintermonaten vereinzelt mit Überschwemmungen und Sturzfluten zu rechnen.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Das Straßennetz in Bahrain ist hervorragend ausgebaut. Die Fahrweise ist nicht immer sicher und situationsangepasst. Im Straßenverkehr gilt eine Null-Promille-Grenze.

Der öffentliche Personennahverkehr ist in Bahrain kaum entwickelt.

Die Benutzung offizieller Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Vom Fahrradfahren auf öffentlichen Straßen wird abgeraten.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Nutzen Sie nur offiziell registrierte und entsprechend erkennbare Taxis.

Führerschein

Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist eine lokale Fahrerlaubnis erforderlich, die nach Einreise beim Straßenverkehrsamt Traffic and Licensing Directorate gegen Vorlage des Internationalen Führerscheins ausgestellt wird.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Bahrain nicht strafbar und eine „aktive“ Verfolgung Homosexueller oder Transsexueller findet selten statt. Prostitution oder „Unzucht“ hingegen ist strafbar und wird verfolgt; auch „cross-dressing“ kann so bestraft werden. Die Regenbogenfahne wird auch im politischen Diskurs als Provokation empfunden.

Wegen fehlender gesellschaftlicher Akzeptanz von LGBTIQ sollte in der Öffentlichkeit Zurückhaltung geübt werden. Es gibt keine Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung. Gleichgeschlechtliche Ehen oder Lebenspartnerschaften sind nicht anerkannt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogenbesitz und Waffendelikte werden mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Es ist verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren.

Prostitution ist strafbar.

Ramadan

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Bezug auf die Einhaltung islamischer Traditionen zu rechnen. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten, sollten auch Nichtmuslime darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen. Das Essen in der Öffentlichkeit ist verboten. Alkoholausschank ist auch in Hotels stark begrenzt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Bahrain-Dinar (BHD). Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten möglich. Vielerorts kann mit Kreditkarte bezahlt werden.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein.

Doppelstaater, die neben der deutschen auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen bei der Ein- und Ausreise auch einen gültigen bahrainischen Reisepass vorweisen. Ansonsten wird regelmäßig die Ein- und Ausreise behindert, s. auch Doppelstaater.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Dieses kann bei Einreise („on arrival“) oder vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. online beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Grundsätzlich erhalten deutsche Staatsangehörige bei der Einreise bei Vorlage eines gültigen Reisepasses ein Einreisevisum.
Das Visum wird für eine einmalige Einreise und einen Aufenthaltszeitraum von bis zu 14 Tagen erteilt.
Die Gebühr beträgt 5 BHD und kann auch in EUR (ca. 13 bis 15 EUR, abhängig vom Wechselkurs) oder USD entrichtet werden.
Alternativ kann ein Visum zur mehrfachen Einreise und einem Aufenthaltszeitraum von bis zu 30 Tagen binnen drei Monaten erteilt werden. Die Gebühr beträgt 25 BHD. Diese kann auch in EUR oder in USD entrichtet werden.

Online-Visum (e-Visa)

Bahrain bietet ein Visum für mehrere Einreisen an, mit einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, gültig für ein Jahr. Dieses Visum kann in elektronischer Form online und am Flughafen beantragt werden und kostet derzeit 80 BHD.
Es wird empfohlen, das erforderliche Visum bereits vor Einreise elektronisch einzuholen, da dies die Abfertigung am Flughafen (s. u.) beschleunigt. Weitere Informationen zum bahrainischen e-Visum sind unter Bahrain eVisas abrufbar.
Bahrain plant in nächster Zeit alle Visaangelegenheiten nur noch in elektronischer Form zu bearbeiten.

Visum für Journalisten

Visa für Journalisten müssen vor Einreise bei der zuständigen "Bahrain Information Agency" beantragt werden. Informationen und eine "Media Visa Application Form" sind online beim Ministry of Information verfügbar.
Journalisten wird dringend davon abgeraten, mit einem nicht dem Aufenthaltszweck entsprechenden Visum (z.B. touristisches Visum) einzureisen und dennoch einer journalistischen Tätigkeit nachzugehen. Die örtlichen Zensurbestimmungen sind zu beachten.

Verlängerung des Aufenthalts

Es besteht die Möglichkeit, ein Visum durch die örtliche Passbehörde General Directorate of Nationality, Passports & Residence gebührenpflichtig verlängern zu lassen. Weitere Verlängerungen sind grundsätzlich gegen Gebühr möglich. Die Verlängerung bedarf der Zustimmung eines einheimischen Sponsors (Hotelbestätigungen werden u. a. akzeptiert).

Ein längerfristiger Aufenthaltstitel (i.d.R. sog. „sponsored visa“) wird vom GDNPR erteilt, sofern eine Bürgschaft einer Einzelperson bzw. des Arbeitgebers vorgelegt wird. Gelegentlich wird der Reisepass während der Dauer des Aufenthalts von Arbeitgebern einbehalten.

Ausreiseverweigerung/“Travel Ban“

Sofern sich visapflichtige Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel in Bahrain aufhalten, wird im Regelfall zunächst die Ausreise verweigert. Die Einwanderungsbehörde verhängt vor Erteilung einer Ausreisegenehmigung eine Geldbuße, deren Höhe im Ermessen des Richters liegt sowie vom Zeitraum des unerlaubten Aufenthalts abhängt. Mit hohen Geldstrafen ist zu rechnen.

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen im Sinne einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Es besteht über Travel Ban Services die Möglichkeit, vor der Ausreise eine Auskunft darüber einzuholen, ob eine Ausreisesperre besteht.

Einreise über bzw. mit Voraufenthalt in Katar

Der eingestellte direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Bahrain und Katar soll sukzessive wieder aufgenommen und Einreisebeschränkungen aufgehoben werden. Noch ist nicht absehbar, wann das Vorhaben umgesetzt wird.

Bahrain hat eine Visumpflicht für katarische Staatsbürger und Ausländer mit Wohnsitz in Katar eingeführt. Nach Auskunft des bahrainischen Innenministeriums besteht allerdings für in Katar ansässige EU-Staatsangehörige die Möglichkeit, bei der Ankunft am Flughafen ein Visum (“visa on arrival“) zu erhalten. Deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Katar wird ungeachtet dessen empfohlen, aktuelle Informationen unter Bahrain eVisas abzurufen und vor Reiseantritt ein Visum für Bahrain zu beantragen.
Reisende über Doha nach Bahrain werden dringend gebeten, sich vor Beginn der Reise mit den jeweiligen Fluggesellschaften in Verbindung zu setzen und ihre Flüge gegebenenfalls umzubuchen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Doppelstaater

Reisende (auch minderjährige Kinder), die neben der deutschen zugleich auch die bahrainische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch Abstammung von einem Elternteil mit bahrainischer Staatsangehörigkeit), werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Bahrain ausschließlich als Staatsangehörige Bahrains behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den bahrainischen Gesetzen, sobald sie sich in Bahrain aufhalten (u.a. familienrechtlichen Bestimmungen).

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Für die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung bestehen bis zu 6.000 BHD keine Beschränkungen. Oberhalb dieser Grenze muss die Summe angegeben werden und der Zoll erstellt im Einzelfall eine Deklarationsbescheinigung für die eventuelle Wiederausfuhr.

Die Einfuhr jeder Art von pornographischem Material, Waffen und Drogen ist verboten.

Heimtiere

Die Einfuhr von Haustieren kann problematisch sein. Grundsätzlich ist eine vierwöchige Quarantäne in einer abgelegenen Quarantänestation ohne Versorgung der Tiere vorgeschrieben. Mit entsprechender Vorlaufzeit ist es unter Vorlage von Impf- und Gesundheitszeugnissen bisher gelungen, Hunde und Katzen ohne Quarantäne ins Land zu bringen. Frühzeitige Kontaktaufnahme des Tierhalters mit der Botschaft Bahrains wird empfohlen. Weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Bahrain selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B sowie gegen Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS. In Bahrain wurden bisher keine Fälle bestätigt, es besteht jedoch ein generelles Risiko.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Manama genügt im Allgemeinen europäischen Ansprüchen. Die meisten Ärzte sprechen Englisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Afghanistan mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich für die Einreise die Notwendigkeit von Ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt