Diese Meldung war vom 27.04.2023 bis zum 25.05.2023 gültig

Flagge LBMeldung für Libanon (LB)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – SicherheitslageSicherheit – TeilreisewarnungNatur und KlimaEinreise und Zoll – Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische VolkszugehörigeRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Sicherheitslage

Im Grenzgebiet zu Israel haben sich die Spannungen deutlich erhöht. Am 6. April 2023 kam es vom südlichen Libanon aus zum Abschuss von Artillerieraketen, die auf israelischem Territorium niedergegangen sind. Die israelischen Streitkräfte haben sich Gegenmaßnahmen ausdrücklich vorbehalten. Es kann zu weiteren Zwischenfällen durch Beschuss und zu militärischen Auseinandersetzungen kommen. Vor Aufenthalten im grenznahen Gebiet zu Israel wird gewarnt; von Aufenthalten südlich des Litani-Flusses wird dringend abgeraten.

Darüber hinaus bestehen im Libanon destabilisierende Faktoren wie die Auswirkungen der tiefgreifenden Finanz- und Wirtschaftskrise sowie regionale sicherheitspolitische Spannungen fort, die mitunter auch sehr kurzfristig zu einer Lageveränderung führen können.

Reisenden wird empfohlen, die folgenden Punkte zu beachten:

  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste. Ermuntern Sie auch andere, Ihnen bekannte deutsche Staatsangehörige zur Registrierung.
  • Beachten Sie unbedingt die regional bestehenden Teilreisewarnungen.
  • Planen Sie Ihren gesamten Aufenthalt im Libanon sicherheitsbewusst und folgen sie lokalen Medien zur Lageentwicklung.

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.

Derzeit müssen weder COVID-19-Tests noch Impfnachweise vorgelegt werden. Die Bestimmungen der Fluggesellschaften können ggf. hiervon abweichen.

Ausreise und Transit

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen

  • in die Bezirke Hermel und Baalbek nördlich der Stadt Baalbek, sowie
  • in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
  • in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel, oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“ 
  • in palästinensische Flüchtlingslager

wird gewarnt.

Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:

  • südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens,
  • von der Küste bis zur Camille Chamoun Straße/Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Hadath, Er Rouais und Laylaki (ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen).

Von Reisen

  • in die Bezirke Akkar, Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
  • in die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
  • in die Stadt Tripoli sowie
  • in Gebiete südlich des Litani, mit Ausnahme der Stadt Tyros, 

wird dringend abgeraten.

Von einer Einreise in den Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen. 

Terrorismus

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Libanon.

In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent – dort kann keine Sicherheit gewährleistet werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

  • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
  • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe von palästinensischen Flüchtlingslagern besonders wachsam.
  • Bei nicht aufschiebbaren Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit südlich von Beirut vermeiden Sie bitte Strecken abseits der Hauptküstenstraße 51.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Demonstrationen, Proteste und Straßenblockaden, auch auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes, sind jederzeit möglich. Kundgebungen können in Spannungen und Gewalt umschlagen.

Ende April 2022 kam es in den Stadtteilen Tabbaneh und Jabal Mohsen von Tripoli zu Protesten und Straßensperren, zum Teil mit Schusswaffengebrauch. 2021 kam es im Zuge einer anfangs friedlichen Demonstration in der Umgebung des Justizpalastes in Beirut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. In den Stadtteilen Furn El Chebbak, Ain El Remmaneh und Tayouneh wurden dabei teilweise auch schwere Schusswaffen eingesetzt. Mehrere Personen wurden getötet oder verletzt.

2022 kam es zwischen Saida und Sarafand zu einem bewaffneten Angriff auf UNIFIL-Kräfte.

Im Grenzgebiet zu Israel sind jederzeit erhöhte Spannungen möglich.

  • Lassen Sie sich möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abholen, wenn Sie über keine Ortskenntnisse verfügen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen, größere Menschenansammlungen und Straßenblockaden weiträumig.
  • Bitte beachten Sie, dass sich auch in anderen Stadt- und Landesteilen kurzfristig gewalttätige Auseinandersetzungen entwickeln können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie südlich von Saida im Abschnitt zwischen dem Zahrani-Kraftwerk und der Stadt Sarafand Fahrten bzw. Halte abseits der Straße 51, einschließlich Besuche der Stadt Sarafand.

Finanz- und Wirtschaftskrise/Versorgungsengpässe

Die Lage im Libanon ist auch aufgrund der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise angespannt.

2022 haben sich mehrere Sicherheitsvorfälle in Banken ereignet, in deren Verlauf Personen unter Androhung von Waffengewalt und teilweise mit Geiselnahme die Auszahlung ihrer eingefrorenen Guthaben gefordert haben. Bislang konnten die Sicherheitskräfte diese Situation gewaltfrei beenden. Mit weiteren Vorfällen dieser Art und einer möglichen Eskalation ist zu rechnen.

Es kann zu Versorgungsengpässen kommen, insbesondere bei Benzin, Diesel und Strom sowie bei einigen Medikamenten. Flächendeckende Stromausfälle, auch für Ampeln und Straßenbeleuchtung, sind an der Tagesordnung. Störungen des Internetzugangs sind in allen Landesteilen, einschließlich Beirut, möglich. Die meisten Krankenhäuser haben den Betrieb reduziert, sind aber noch in der Lage, Operationen und notfallmedizinische Versorgung zu gewährleisten, nicht selten nur nach Vorkasse in Devisen in bar.

  • Achten Sie auf eine gut ausgestattete Reiseapotheke.
  • Führen Sie nur die notwendigen Geldmengen in Devisen und in bar mit sich, achten Sie auf den Erhalt von Rücklagen für Notfälle.
  • Lassen Sie beim Betreten von Banken besondere Vorsicht walten und meiden Sie Menschenansammlungen vor Banken.

Kriminalität

Als Folge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle, Entführungsversuche und sexuelle Übergriffe kommen vereinzelt vor. Die Anzahl an Personen, die legale oder auch nicht registrierte Waffen besitzen, ist sehr hoch. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass Waffen bei der Begehung von Straftaten oder bei Auseinandersetzungen auch eingesetzt werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxis mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

  • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor – u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
  • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung Ihrer Sicherheit verfügen.
  • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
  • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
  • Benutzen Sie möglichst nur vom Hotel bereitgestellte oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxis oder Taxis mit unbekannten Fahrern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Zeremonielles Schießen

Bei verschiedenen Anlässen kann es landesweit, auch spontan und ohne Vorwarnung, zu Schussabgaben in die Luft kommen. Unter anderem wird diese auch als „celebratory gunfire“ oder „happy shooting“ bekannte Tradition bei Beerdigungen, Hochzeiten, Jahrestagen, Ansprachen einflussreicher Personen oder Politiker und vergleichbaren Ereignissen ausgeübt. Die Geschosse der dabei verwendeten Waffen fliegen z.T. mehrere Kilometer weit und können auch beim Herabfallen schwerste Verletzungen verursachen.

  • Meiden Sie Kundgebungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen
  • Wenn Sie in Ihrem Umfeld Schussabgaben feststellen, begeben Sie sich unverzüglich unter einen festen Unterstand und halten Sie sich von Freiflächen, Balkonen, Terrassen und Fensterflächen fern.

Landminen und alte Munition

Obwohl bereits umfangreiche Räumungsaktionen durchgeführt wurden, besteht in einigen Landesteilen immer noch eine Gefährdung durch Minen und nicht explodierte Munition, darunter auch alte Streumunition. Betroffen sind insbesondere Teile des Südlibanon, der Bergregionen des Chouf, des nördlichen Mount Libanon sowie Gebiete zwischen Akkar und der syrischen Grenze. Nähere Informationen bietet das Lebanon Mine Action Center. Dort sind auch Karten der kontaminierten Gebiete abrufbar.

  • Verlassen Sie in den betroffenen Gebieten nicht die Wege und Straßen. Berühren Sie keine unbekannten herumliegenden Gegenstände.
  • Unternehmen Sie Wanderungen nur auf offiziellen Wegen und in ortskundiger Begleitung (z.B. im Rahmen anerkannter Touristenführungen).

Natur und Klima

Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Das Erdbeben mit Epizentrum in Syrien und der Türkei am 6. Februar 2023 war auch im Libanon zu spüren. Weitere, auch stärkere Erdbeben können nicht ausgeschlossen werden.

Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxis, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxis sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, sodass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufig wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren bestehen. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegenen Gebieten weniger entwickelt; sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Besondere Verhaltenshinweise

Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein.

Im gesamten Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens im Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

Führerschein

Der internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen im Libanon strafbar sind. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.

Rechtliche Besonderheiten

Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen – gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/Mietvertrag) – auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. „Abendgabe“) eine Ausreise aus dem Libanon wirksam verhindern.

Geld/Kreditkarten

Die offizielle Landeswährung ist das Libanesische Pfund (LBP). Seit Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich verschiedene Devisenparallelmärkte im Land etabliert. Die libanesische Zentralbank veröffentlicht regelmäßig auf ihrer Webseite einen offiziellen Kurs, die sog. "Sayrafa-Rate". Die im Land operierenden Finanztransferdienstleister veröffentlichen ihre aktuellen Kurse ebenfalls. Das Bezahlen mit USD ist in vielen Landesteilen möglich, wobei man Wechselgeld häufig in lokaler Währung erhält. Devisen in bar können unkompliziert in Libanesische Pfund (LBP) getauscht werden. An Bankautomaten und bei Zahlungen mit ausländischer Kreditkarte werden meist erheblich schlechtere Wechselkurse angewandt. Hierdurch kann es zu erheblichen Mehrkosten im Vergleich zu Barzahlungen kommen. Oft akzeptieren Restaurants und Geschäfte nur Bargeld.

  • Informieren Sie sich vor der Nutzung von Bankautomaten oder der Zahlung mit ausländischer Kreditkarte über die aktuellen Konditionen. Nutzen Sie im Zweifel Bargeld.
  • Nehmen Sie USD oder Euro in bar mit.

Einreise und Zoll

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Libanon ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für touristische Aufenthalte bis zu einem Monat - bei Einreise am Flughafen (on arrival) beantragt werden. Visa für touristische Aufenthalte sind gebührenfrei.

Bei Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung im Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

Informationen zu Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security“.

Überschreitung der Visumsgültigkeit

Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums kann die Ausreise verweigert werden. In diesem Fall muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein einwöchig gültiges Ausreisevisum („exit visa") beantragt werden.

Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt, bis hin zur Verhaftung.

Voraufenthalte in Israel

Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel (z.B. indirekte Hinweise oder im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter, Ein- oder Ausreisestempel Israels, Ausreisestempel jordanischer oder ägyptischer Grenzübergänge zu Israel) werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren ggf. eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

  • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel aufweisen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei Ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise in den Libanon beantragen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht im Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen. Dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder zu deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage im Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperren aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des Familienmitglieds, welches die Ausreisesperre erwirkt hat oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

Wiedereinreise nach Deutschland für palästinensische Volkszugehörige

Reisenden, die zwar im Besitz eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels sind, nicht aber über anerkannte Reisedokumente verfügen, kann bei Rückreise nach Deutschland durch die Fluggesellschaften die Beförderung verweigert werden. In der Vergangenheit betraf dies besonders palästinensische Volkszugehörige, die sich daher rechtzeitig vor Antritt der Hinreise nach Libanon bei den zuständigen Ausländerbehörden um die Ausstellung gültiger Reisedokumente bemühen sollten. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Botschaft Beirut.

Einreisekontrolle/Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut, eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut vorlegen können. Hierfür muss außerdem ein gültiges Reisedokument an der Grenzstelle vorgelegt werden.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/Deutsch-Syrisch/Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise in den Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in den Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 USD) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an. Ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen.

Einreise mit einem Fahrzeug

Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über die international üblichen hinausgehenden, veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen, vor allem gegen Tollwut, wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im COVID-19-Artikel, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Cholera

2022 wurden in Libanon zahlreiche Fälle von Cholera-Erkrankungen bestätigt.
Cholera ist eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem durch verunreinigtes Trinkwasser und infizierte Nahrung übertragen wird. Sie kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten.

  • Achten Sie intensiv auf Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
  • Beachten Sie die Hinweise im Cholera.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV-Infizierten im Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Schlangenbisse

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden, s. auch Erste Hilfe bei Schlangenbissen.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in Beirut gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel eine Anzahlung oder Vorkasse (grundsätzlich in Bar) verlangen. Allerdings kann ein durchgehender und flächendeckender Apothekennotdienst mitunter nicht gewährleistet werden, da viele Apotheken aufgrund des Strommangels auch nachts schließen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke, einschließlich einer ausreichenden Menge Ihrer regelmäßig benötigten Medikamente (sofern relevant), mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt