Diese Meldung war vom 14.05.2021 bis zum 17.05.2021 gültig

Flagge LBMeldung für Libanon (LB)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Einstufung zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Epidemiologische Lage)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 führt zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Libanon wird derzeit gewarnt.

Epidemiologische Lage

Libanon war von COVID-19 stark betroffen; zuletzt war die Zahl der Neuinfektionen jedoch rückläufig. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Libanon noch bis einschließlich 15. Mai 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist. Mit Wirkung vom 16. Mai 2021 ist Libanon als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das libanesische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Bei Einreise aus Deutschland muss ein negatives PCR-Testergebnis eines deutschen Labors vorgelegt werden, das bei Ankunft im Libanon nicht älter als 96 Stunden sein darf. Vor dem Einchecken muss die App „Covidlebtrack“ heruntergeladen werden, sowie ein weiteres Formular zum Erhalt der Anmeldedaten für die App ausgefüllt werden. Nach Einreise ist der Ablauf folgendermaßen:

  1. Am Flughafen wird direkt nach Ankunft ein PCR-Test gemacht. Die Kosten hierfür betragen 50 USD und sind entweder mit dem Erwerb des Flugtickets abgegolten, oder sind beim Check-in zu zahlen.
  2. Reisende müssen nach Einreise für drei Tage in häusliche Isolation.
  3. Innerhalb von 48 Stunden trifft das Ergebnis des am Flughafen gemachten PCR-Tests per SMS ein. Ist es positiv, muss den Anweisungen des libanesischen Gesundheitsministeriums Folge geleistet werden.

Kinder unter 12 Jahren sind vom Erfordernis eines PCR-Tests ausgenommen. Personen, die ein ärztliches Attest darüber haben, dass Sie vor mehr als 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden, müssen nicht in Quarantäne, die PCR-Tests sind dann nicht vorgeschrieben. Personen, die innerhalb einer Woche nach Ausreise aus dem Libanon wieder dorthin zurückreisen, müssen kein negatives PCR-Testergebnis bei der Wiedereinreise vorlegen.

Durch- und Weiterreise

Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besonderen Regeln.

Reiseverbindungen

Der Flughafen Beirut ist geöffnet.

Beschränkungen im Land

Es kommt weiterhin zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Genehmigungen zum Aufsuchen rege besuchter Orte (z.B. Malls) sind für einige Zwecke notwendig, sie können per SMS über die Nummer 1120 oder online beantragt werden. Supermärkte dürfen nur mit vorab eingeholter Genehmigung betreten werden. Sie dürfen, wie auch Restaurants, einen Lieferdienst anbieten. Krankenhausbesuche sind erlaubt. Apotheken bleiben geöffnet. Bars, Kinos, Diskotheken sind geschlossen.

Hygieneregeln

In der Öffentlichkeit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung.
  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Da sich die Einreiseregelungen und deren Handhabung in Bezug auf COVID-19 laufend ändern und sich je nach Abflugort bzw. Transit (vor Einreise) unterscheiden können, informieren Sie sich dringend auch bei Ihrer Fluggesellschaft über die Einreisebedingungen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.
  • Informieren Sie sich bei der Deutschen Botschaft Beirut auch zu Corona-bedingten Einschränkungen des Betriebs der Botschaft.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Test- und Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen
- in die Bezirke Akkar, Hermel, Baalbek nördlich der Stadt Baalbek,
sowie
- in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
- in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel,
- in palästinensische Flüchtlingslager
oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“ wird gewarnt.

Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens sowie von der Küste bis zur Camile Chamoun Straße / Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki, ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen.

Von Reisen
- in die Bezirke Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
- die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
- die Stadt Tripoli sowie
- in Gebiete südlich des Litani
mit Ausnahme der Stadt Tyros
wird dringend abgeraten.

Von einer Einreise in den Libanon per See über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen. 

Terrorismus

Es besteht ein erhöhtes Risiko von Terroranschlägen. Angriffe, die sich neben inländischen Zielen auch gegen westliche Ausländer und Ziele wie internationale Hotels, Restaurants, Einkaufszentren etc. richten, können nicht ausgeschlossen werden. Entführungen von Ausländern sind in der Vergangenheit vorgekommen, insbesondere auf den Verbindungsstraßen zwischen der syrischen Grenze und dem Mount Libanon.

In palästinensischen Flüchtlingslagern sind keine libanesischen Sicherheitskräfte präsent und so kann dort keine Sicherheit gewährleisten werden. Innerhalb der Lager kann es außerdem kurzfristig zu Auseinandersetzungen kommen, die auch Auswirkungen auf die umliegenden Gebiete haben können.

Kontrollen können in allen Städten und auf allen Landstraßen stattfinden.

  • Führen Sie stets Reisedokumente im Original mit sich.
  • Seien Sie bei Aufenthalten in der Nähe von palästinensischen Flüchtlingslagern besonders wachsam.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und von Sicherheitskräften.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Proteste und Straßenblockaden auf den wichtigen Verkehrsverbindungen des Landes sind jederzeit möglich.
Im Grenzgebiet zu Israel sind jederzeit erhöhte Spannungen möglich.

  • Lassen Sie sich möglichst am Flughafen Beirut von einer orts- und sprachkundigen Begleitung abholen, wenn Sie über keine Ortskenntnisse verfügen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden und der Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Als Folge der andauernden Finanz- und Wirtschaftskrise eingesetzte Verschlechterung hat sich die allgemeine Sicherheitslage verschlechtert, besonders in ärmeren Stadtteilen in Beirut und Tripoli sowie in einigen ländlichen Regionen. Gewaltsame Überfälle und sexuelle Übergriffe sind selten, können aber nicht ausgeschlossen werden. Die Gefahr ist in Sammeltaxis und Taxen mit unbekannten Fahrern ebenso erhöht wie bei Überlandfahrten in die Bekaa-Ebene oder in abgelegene Landesteile.

  • Bereiten Sie Reisen, auch Familienbesuche, Dienst- und Geschäftsreisen, sorgfältig vor, u.a. durch Einholen aktueller Informationen.
  • Beauftragen Sie für Ihre Abholung, Ihren Transport und Ihre Unterkunft Ortskundige, die über langjährige Erfahrung zum Verhalten bei Konflikten und der Gewährleistung ihrer Sicherheit verfügen.
  • Unternehmen Sie Fahrten möglichst in Begleitung ortskundiger libanesischer Vertrauenspersonen bzw. anerkannter Touristenführer.
  • Vermeiden Sie insbesondere in ländlichen Gebieten Überlandfahrten bei Nacht.
  • Benutzen Sie möglichst nur Hotel- oder vorbestellte Taxis und verzichten Sie insbesondere als allein reisende Frau auf die Benutzung von Sammeltaxen oder Taxen mit unbekannten Fahrern.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen und in eng bebauten Bereichen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Der Libanon liegt in einer seismisch aktiven Zone. Auch wenn es in den letzten Jahren nicht zu schweren Erschütterungen gekommen ist, können auch stärkere Erdbeben nicht ausgeschlossen werden. 

Das Klima ist überwiegend mediterran, in den Bergen gibt es im Winter Schnee.

Besonders in den niederschlagsstärkeren Wintermonaten (Oktober bis April) kann es landesweit zu Überschwemmungen und Erdrutschen kommen. Vor allem Berg- und Küstenstraßen sowie Unterführungen können dann innerhalb kürzester Zeit unbefahrbar sein. 

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Beachten Sie stets die Warnungen und  Anweisungen lokaler Behörden.
  • Verfolgen Sie lokale Nachrichten und Wetterberichte

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Öffentliche Verkehrsmittel existieren in Form von Taxen, die individuell oder gemeinsam mit anderen Fahrgästen mit ähnlichem Ziel genutzt werden können (Sammeltaxen sog. „service taxis“). Nutzbar sind auch Online-Taxidienste. Straßenbezeichnungen, Hausnummern, Ortsschilder und Wegweiser existieren häufig nicht oder nur in arabischer Schrift. Erhältliche Stadtpläne und Landkarten erlauben lediglich eine grobe Orientierung. Die Grenze zu Israel ist nicht passierbar. Eisenbahnbetrieb besteht nicht mehr. Im Winter ist oberhalb von ca. 1.000 Metern mit Schnee zu rechnen, so dass eine gute Winterbereifung und zum Teil auch Schneeketten erforderlich sind. Passstraßen sind häufiger wegen fehlender oder unzureichender Schneeräumung oder liegengebliebener Fahrzeuge blockiert.

Für Selbstfahrer, z.B. mit Mietwagen, können im Straßenverkehr beträchtliche Gefahren lauern. Auch elementare Verkehrsregeln werden häufig nicht beachtet und die Fahrweise wirkt häufig aggressiv.

Die touristische Infrastruktur (Hotels, Restaurants, Reisebedarf etc.) ist in den abgelegeneren Gebieten weniger entwickelt, sie konzentriert sich vor allem auf den Großraum Beirut, die Küsten und das angrenzende Bergland. Strände sind häufig felsig, oft in Privatbesitz und daher in der Saison nur gegen Entgelt zugänglich. Die Wasserqualität entspricht vor allem im verstädterten Gebiet zwischen Sidon und Byblos nicht europäischen Standards. Gleiches gilt für die Ausbildung des Rettungspersonals.

Besondere Verhaltenshinweise

Der Libanon ist ein multikonfessionelles, arabisches Land. Den Erwartungen der Bevölkerung an Reisende, sich den lokalen Gepflogenheiten anzupassen, sollte entsprochen werden. Dies betrifft insbesondere den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Dabei ist zu beachten, dass diese Erwartungen ortsabhängig sehr unterschiedlich sein können: In der Beiruter Innenstadt gelten andere Regeln als in kleineren Städten oder auf dem Land.

Es empfiehlt sich daher, im Hinblick auf die Kleidung auf unterschiedlichste Gegebenheiten vorbereitet zu sein.

Im gesamten Libanon gilt ein Verbot des Fotografierens von sicherheitsrelevanten Einrichtungen (u.a. Kasernen, Flughäfen, Polizeistationen, Grenzposten, Checkpoints, Regierungsgebäude). Auch an anderen Orten, wie Friedhöfen, religiösen Stätten oder privaten Anwesen kann das Fotografieren zu negativen Reaktionen bei Bevölkerung und Sicherheitskräften führen.

  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt aus Reiseführern über Besonderheiten des Lebens im Libanon und bereiten Sie sich entsprechend vor.
  • Achten Sie insbesondere beim Besuch religiöser Stätten auf angemessene Kleidung.
  • Seien Sie mit dem Fotografieren zurückhaltend und vergewissern Sie sich ggf. oder fragen Sie um Erlaubnis.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Der Libanon gilt unter den Staaten der Region als vergleichsweise liberales Land. Reisende sollten sich jedoch bewusst sein, dass homosexuelle Handlungen im Libanon strafbar sind. Einige Gebiete und Stadtviertel mögen toleranter erscheinen, jedoch kann jedes homosexuelle Verhalten (bzw. als solches wahrgenommenes Verhalten) zwischen Personen zu einer Verhaftung führen.

Rechtliche Besonderheiten

Neben homosexuellen Handlungen sind auch Prostitution sowie die Einfuhr und Verbreitung pornographischen Materials verboten.
Drogenbesitz, -handel und -konsum stehen unter hohen Strafen.

Es besteht strenges Fotografierverbot von militärischen Anlagen und Einrichtungen; auch Grenzübergänge und Kontrollstellen an den Landstraßen sollten nicht fotografiert und lokale Verbote beachtet werden.

Nach libanesischem Recht ist es bei rechtlichen Streitigkeiten aller Art möglich, eine Ausreisesperre im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhängen. In der Praxis tritt dies häufig bei unterhalts- und/ oder scheidungsrechtlichen Fragestellungen - gelegentlich aber auch bei rein zivilrechtlichen Fragestellungen (Autokauf/ Mietvertrag) - auf. Hierbei kann z. B. der Ehepartner bis zur Zahlung entsprechender Abschläge auf den Unterhalt (häufig: Streit der Eheleute um die sog. „Abendgabe“) eine Ausreise aus dem Libanon wirksam verhindern.

Geld/Kreditkarten

Neben der Landeswährung (Libanesisches Pfund, LL) wird der US-Dollar generell als Zahlungsmittel akzeptiert, wobei ein fixer gerundeter Kurs von 1,-US-Dollar = 1.500,- LL zu Grunde gelegt wird. Die Zahlung mit Kreditkarten ist zwar verbreitet, die Mitnahme von US-Dollar wird dennoch empfohlen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Libanon ein Visum. Dieses kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen oder – für Aufenthalte bis zu einem Monat bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Visum vor der Einreise

Das Visum vor der Einreise ist bei den libanesischen Auslandsvertretungen zu beantragen.

Bei der Einreise zur Aufnahme einer Beschäftigung im Libanon muss das Visum von der zuständigen libanesischen Auslandsvertretung vor der Reise ausgestellt werden. Diese Regelung gilt auch für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen.

Informationen zu den Kosten für Einreisevisa für deutsche Staatsangehörige bietet die libanesische „General Security“.

Visum bei Einreise („on arrival“)

In der Regel bekommen deutsche Touristen bei Einreise am Flughafen Beirut ein Visum mit Gültigkeit für einen Monat.

Überschreitung des Visums

Bei einer mehr als einmonatigen Überschreitung der Gültigkeit des Visums wird die Ausreise verweigert. In diesem Fall  muss bei der „General Security“ entweder eine Verlängerung des Visums oder ein eine Woche gültiges „Ausreisevisum“ (Exit Visa) beantragt werden.

Ohne gültigen Aufenthaltstitel droht die Verhaftung bis zur Zahlung einer Strafgebühr, die von der Dauer der Überschreitung abhängt.

Voraufenthalte in Israel

Reisende mit erkennbaren Voraufenthalten in Israel, z. B. durch im Pass zurückgebliebene Einlegeblätter sowie Ein- oder Ausreisestempel Israels oder Ausreisestempel von jordanischen oder ägyptischen Grenzübergängen zu Israel, werden regelmäßig an der Grenze zurückgewiesen, auch wenn bereits ein Visum erteilt wurde. Deutsch-Libanesische Doppelstaater und Doppelstaater anderer arabischer Herkunft riskieren zusätzlich eine Festnahme, da für diesen Personenkreis ein Israel-Aufenthalt einen Straftatbestand darstellt.

  • Sollte Ihr Pass Rückschlüsse auf Voraufenthalte in Israel zulassen, sollten Sie unbedingt rechtzeitig bei ihrer passausstellenden Behörde einen neuen Pass für eine Reise in den Libanon beantragen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Kinder und Ehegatten libanesischer Staatsangehöriger

In deutsch-libanesischen Ehen erwerben gemeinsame Kinder durch Geburt die libanesische Staatsangehörigkeit über den Vater.
Insbesondere wenn die Eheschließung vor einem Religionsgericht im Libanon erfolgte, findet in der Regel – auch bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt – das jeweilige örtliche konfessionell geprägte Sorge- und Familienrecht Anwendung auf die rechtlichen Beziehungen der Eheleute und das Sorgerechtsverhältnis zu den gemeinsamen Kindern. Bei den islamischen Religionsgemeinschaften weisen die zuständigen Gerichte in aller Regel das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder dem Vater zu. Das libanesische Familienrecht sieht die Möglichkeit vor, bei aufkommenden Familienstreitigkeiten auch sehr kurzfristig einstweilige Maßnahmen, insbesondere Ausreisesperren gegen Ehegatten und minderjährige Kinder, zu verhängen – dies kann auch in Widerspruch zur deutschen Rechtslage oder deutschen Sorgerechtsentscheidungen erfolgen.
Die deutsche Botschaft in Beirut hat aufgrund der bestehenden Rechtslage im Libanon keine Möglichkeit, diese Ausreisesperre wegen der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern oder Eheleuten aufheben zu lassen. Dies ist in aller Regel nur mit Einverständnis des die Ausreisesperre erwirkenden Familienmitglieds oder nach z. T. langwierigen Gerichtsverfahren vor dem zuständigen libanesischen Familiengericht möglich. Die Rechtslage ist ähnlich, wenn der aus dem Libanon stammende Ehepartner staatenlos (z. B. palästinensischer Flüchtling) ist.

Einreisekontrolle/ Doppelstaater/Syrer und Palästinenser mit Aufenthalt in Deutschland

Die Grenze zwischen Libanon und Syrien können grundsätzlich nur Personen mit libanesischem Aufenthaltstitel passieren. Allerdings gestatten die libanesischen Grenzstellen für 48 Stunden den Einlass von Syrern, die ein Flugticket für den Abflug vom Flughafen Beirut vorlegen oder eine Bestätigung der ärztlichen Behandlung oder eine Terminbestätigung der Botschaft Beirut, sofern diese außerdem ein gültiges Reisedokument sowie einen negativen PCR-Test (nicht älter als 96 Stunden) an der Grenzstelle vorlegen.

Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist allerdings jederzeit und ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Beirut hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.

Personen mit mehrfacher Staats- oder Volkszugehörigkeit (z. B. Deutsch-Libanesisch/ Deutsch-Syrisch/ Deutsch-Palästinensisch) müssen bei Einreise in den Libanon arabische oder ins Arabische übersetzte Geburtsurkunden mit sich führen, um den Vornamen des Vaters nachzuweisen, der im arabischen Personenstandsrecht eine wichtige Angabe ist. Dies beugt Personenverwechslungen vor, die in der Vergangenheit zu Vernehmungen, Zurückweisungen und teilweise auch Festnahmen durch die libanesischen Grenzbehörden geführt haben.

Ausländische Staatsangehörige, vor allem Syrer und Palästinenser, bei denen der Verdacht einer irregulären Einreise nach Deutschland besteht, müssen damit rechnen, dass ihnen die Einreise in den Libanon verweigert wird. Dies kann trotz einer aktuell gültigen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland der Fall sein.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von libanesischer und von fremder Währung ist erlaubt; bei größeren Bargeldbeträgen (zurzeit über 10.000 Dollar) ist eine Deklarierung gegenüber der Zentralbank vorgeschrieben.

Bei Geschäftsreisen fallen evtl. hohe Zollgebühren auf importierte Ausstellungsstücke oder Warenmuster an, ansonsten bestehen keine ungewöhnlichen Beschränkungen

Einreise mit einem Fahrzeug

Bei der Einfuhr eines nicht auf den Reisenden in Deutschland zugelassenen Kfz wird in letzter Zeit zunehmend verlangt, dass die Echtheit der dafür erforderlichen notariell beglaubigten Vollmacht zusätzlich vorab von der deutschen Botschaft in Beirut bestätigt wird. Es empfiehlt sich, die genauen Einreisebestimmungen für ein in Deutschland zugelassenes Kfz bei einem Automobilclub und der libanesischen Botschaft in Berlin abzuklären. Die auch vorübergehende Einfuhr von Pkw mit Dieselmotor ist untersagt.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Haustieren bestehen keine besonderen, über das international übliche hinausgehende veterinärpolizeilichen Vorschriften. Außer dem EU-Heimtierausweis mit den aktuellen Impfungen vor allem gegen Tollwut wird ein Gesundheitszeugnis eines Amtstierarztes mit englischer Übersetzung benötigt, das möglichst nicht älter als zwei Tage ist. Weitere Informationen erhalten Sie von den libanesischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus oder Ausreise in ein Polio- bzw. Meningokokkengebiet ist eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Meningokokken ACWY nachzuweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV-Infizierten im Libanon ist gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten,
siehe Merkblatt Cholera.

Weitere Infektionskrankheiten

Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).

Schlangenbisse

Sehr selten kommen außerhalb der Städte Schlangenbisse der Libanesischen Bergotter vor. Ein Antivenum ist in diesem Fall notwendig und in den großen Krankenhäusern in Beirut vorhanden.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in Beirut sehr gut. Besonders die beiden großen Krankenhäuser der Maximalversorgung, das American University Hospital und das Hospital Hôtel Dieu de France, sind überregionale Anlaufstellen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert. Dies gilt umso mehr, da libanesische Krankenhäuser – selbst bei Notfallversorgung – in der Regel von Ausländern eine Anzahlung, Vorkasse oder eine Kostenzusage durch eine in Libanon bekannte Versicherung verlangen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. 

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt