Diese Meldung war vom 28.11.2023 bis zum 08.12.2023 gültig
Meldung für Sierra Leone (SL)
Grund letzte Änderung: Aktuelles - Bewaffnete AuseinandersetzungenSicherheit - Innenpolitische Lage
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Bewaffnete Auseinandersetzungen
Am Morgen des 26. November 2023 kam es in Freetown zu einem Angriff unbekannter Personen auf ein Waffenlager in der zentralen Wilberforce Kaserne und in der Folge zu mehrstündigen bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Lage hat sich aktuell beruhigt. Die Sicherheitskräfte fahnden derzeit nach den Verantwortlichen. Während der Ereignisse vom 26. November 2023 entflohen Insassen zweier Haftanstalten in Freetown, nach denen aktuell aktiv gesucht wird. Die Maßnahmen der Sicherheitskräfte können kurzfristig, insbesondere in Freetown, zu Straßensperren und Schusswaffeneinsatz führen.
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr.
- Bleiben Sie wachsam und melden Sie ggf. Auffälligkeiten den Sicherheitsbehörden.
- Bleiben Sie bei akuten Maßnahmen der Sicherheitskräfte an einem sicheren Ort.
- Bleiben Sie während der Ausgangssperre unbedingt in Ihrer Unterkunft.
- Informieren Sie sich über lokale Medien.
Sicherheit
Terrorismus
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Während der Ereignisse vom 26. November 2023 konnten mehrere hundert Insassen zweier Haftanstalten in der Hauptstadt Freetown ausbrechen. Eine große Zahl der teilweise wegen schwerer Straftaten Verurteilten befindet sich weiterhin auf der Flucht. Die Sicherheitskräfte setzen die Suche nach ihnen fort und haben zu ihrer Ergreifung Belohnungen ausgesetzt. Daher können bewaffnete Auseinandersetzungen und ein Anstieg der Gewaltkriminalität, besonders im Großraum Freetown und der westlichen Region, nicht ausgeschlossen werden.
Die hohe Inflation von zuletzt über 60% führt zu einer starken Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, insbesondere bei Lebensmitteln und Kraftstoffen. Dies setzt einen großen Teil der Bevölkerung unter wirtschaftlichen Druck. In diesem Zusammenhang kann es zu Protesten kommen, die von den Sicherheitskräften jederzeit, teils auch robust, unterbunden werden können. Spontane Gewaltausbrüche können nicht ausgeschlossen werden.
Informieren Sie sich bitte vor einer Reise bei der Deutschen Botschaft Freetown über besondere, weitere Risiken.
- Bitte tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über lokale Medien, einschließlich sozialer Medien.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl kommt vor, besonders rund um Feiertage und an stark frequentierten Orten. Auch Gewaltverbrechen gegen Ausländer, wie z.B. bewaffnete Überfälle an Stränden und Einbrüche in Wohnungen, treten auf.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld, Passkopien und keine unnötigen Wertsachen mit.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Fähren, im Bus und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und am Strand besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
In der Regenzeit von Mai bis November kann es angesichts heftiger Regenfälle zu Überschwemmungen und Erdrutschen und in der Folge zu Verkehrsbehinderungen kommen.
- Holen Sie vor Beginn der Reise Erkundigungen über die Straßenverhältnisse ein. Auch wichtige Orte im Landesinneren können in der Regenzeit vom Verkehr abgeschnitten sein.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Reiseinfos
Sicherheitsgebühr bei der Ein- und Ausreise im Luftverkehr
Bei der Ein- und Ausreise müssen alle Flugpassagiere (außer Inhaber von Diplomatenpässen) eine Sicherheitsgebühr in Höhe von 25 USD entrichten. Die Bezahlung erfolgt vor der Reise über die Webseite securipass.sl. Dort sind auch weitere Informationen erhältlich.
Infrastruktur/Verkehr
Der internationale Flughafen Lungi liegt auf einer Halbinsel. Nach Freetown gelangt man üblicherweise mit einer Fähre. Die Nutzung des Landwegs nach Freetown ist möglich, nimmt jedoch drei bis vier Stunden Fahrt in Anspruch.
Die Straßenqualität auf Überlandstrecken ist mit Ausnahme einiger Hauptverbindungsachsen schlecht.
Die Strände unweit der Hauptstadt Freetown sind beliebt. Ihre touristische Infrastruktur weist überwiegend einfachen Standard auf.
- Planen Sie Ihre Reise sorgfältig.
- Vermeiden Sie generell Fahrten bei Dunkelheit.
- Beachten Sie die starken Strömungen im Meer, die unerwartet gefährlich werden können.
Führerschein
Ein internationaler Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Ein Gesetz aus der britischen Kolonialzeit, das formal nicht außer Kraft gesetzt wurde, verbietet männliche Homosexualität. Das Gesetz wird in der Praxis nicht angewendet. Weibliche Homosexualität ist gesetzlich nicht untersagt. Homosexualität wird von großen Teilen der Bevölkerung abgelehnt und als Verstoß gegen traditionelle Normen und Werte betrachtet.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Das Fotografieren von Flughäfen, Regierungs- und anderen offiziellen Gebäuden sowie von Brücken ist verboten. Verstöße werden verfolgt.
Alle polizeilichen Untersuchungen, die mit fehlenden Dokumenten, ausländischen Pässen oder von Ausländern gemeldeten Diebstählen zu tun haben, werden vom „Criminal Investigations Department Headquarters (CID HQ)“ bearbeitet. Die hierfür anfallende Gebühr in Höhe von 300 Leones (SLE) für die Erstellung des Polizeiberichts muss im Voraus entrichtet werden.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Leone (SLE). Im Juli 2022 wurde eine Revaluierung des Leone durchgeführt. Seitdem werden 3 Nullen gestrichen und die Währung hat den ISO-4217-Code SLE. Die alten Scheine sind weiterhin im Umlauf und werden noch bis 31. Dezember 2023 als Zahlungsmittel anerkannt. Bargeld kann in der Regel in den großen Hotels, ansonsten bei Banken und Wechselstuben in der Innenstadt umgetauscht werden.
Die Zahlung mit Kreditkarten ist (noch) nicht weit verbreitet. In den größeren Hotels werden sie allerdings angenommen, vorzugsweise Visa und Mastercard. Kleinere Beträge in Landeswährung, in der Regel nur unter dem Gegenwert von 50 EUR, können von Geldautomaten in größeren Städten abgehoben werden. Der Einsatz von Kreditkarten kann jederzeit an technischen Problemen scheitern. Eine Versorgung über internationale Anbieter von Auslandsüberweisungen ist landesweit möglich und üblich. Derartige Überweisungen erfordern teilweise nur wenige Minuten.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sierra Leones sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das rechtzeitig vor der Einreise online beantragt und bezahlt werden muss. Dort gibt es auch weiterführende Informationen.
Eine Verlängerung des Visums in Sierra Leone ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt. Alleinreisende Minderjährige sollten jedoch die Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache mit sich führen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, ausländische Zeitschriften, können in der Regel problemlos eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist untersagt.
Die Ein- und Ausfuhr von Landeswährung unterliegt engen Grenzen (derzeit Gegenwert von weniger als 50 EUR).
Für die Ausfuhr von Mineralien, Metallen und auch Steinen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Heimtiere
Die Einfuhr von Haustieren bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Chief Veterinary Officer im sierra-leonischen Landwirtschaftsministerium, die normalerweise bei Vorlage amtlicher Impf- und Gesundheitszeugnisse deutscher Stellen ohne weiteres erteilt wird. Erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei der Botschaft von Sierra Leone in Berlin.
Gesundheit
Impfschutz
Sierra Leone ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als neun Monate zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Eine einmalig durchgeführte Gelbfieberimpfung wird akzeptiert.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken (ACWY) empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit während und nach der Regenzeit von Mai bis Oktober durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
- Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
- Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Sierra Leone. Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im ganzen Land inklusive der Städte.
Der Anteil an Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99%. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropen- oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.
- Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Lassa-Fieber
In Sierra Leone kommen wiederkehrende, lokal begrenzte Ausbrüchen in einigen Regionen, insbesondere im Osten, aber auch in nördlichen und südlichen Teilen des Landes vor.
Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei bis zu 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Lassa-Fieber.
- Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
- Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land, siehe auch Schistosomiasis (Bilharziose).
- Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern in Sierra Leone konsequent ab.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Sierra Leone entspricht nicht dem europäischen Standard. Es gibt kein garantiertes Rettungstransportsystem. Moderne Intensivmedizin ist nicht zuverlässig verfügbar. Hygienische Bedingungen und apparative Ausstattung sind problematisch. Planbare Diagnostik und Therapie sollten verschoben werden.
Diagnostik und Therapie ist für die Basisversorgung akuter Erkrankungen vorhanden. Medikamente für den Eigenbedarf sollten mitgebracht werden. Apotheken in Sierra Leone haben ein begrenztes Sortiment. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Schließen Sie möglichst eine lokale Evakuierungsversicherung, z.B. bei der Deutschen Luftrettung DRF, ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt