Diese Meldung war vom 22.11.2023 bis zum 23.11.2023 gültig
Meldung für Ghana (GH)
Grund letzte Änderung: Neustrukturierung Gesundheitsteil
Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Aktuelles
Von Reisen in den Norden in die Grenzgebiete zu Burkina Faso wird dringend abgeraten.
Demonstrationen
Angesichts der erheblich verschlechterten wirtschaftliche Lage kann es landesweit vermehrt zu Demonstrationen kommen, insbesondere in den größeren Städten Accra, Kumasi, Tamale und Takoradi. In der Vergangenheit sind diese friedlich verlaufen. Aufgrund der stark gewachsenen Unzufriedenheit der Bevölkerung können gewalttätige Auseinandersetzungen jedoch nicht ausgeschlossen werden.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Von Reisen
- in den Norden in die Grenzgebiete zu Burkina Faso, und Togo, insbesondere die Städte Bawku, Garu, Zebilla, Tempane und Nalerigu und deren unmittelbare Umgebung
wird dringend abgeraten.
Von Reisen in den Norden in die Grenzgebiete zu Côte d’Ivoire wird abgeraten.
Terrorismus
Es besteht insbesondere im Norden (Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East) erhöhte Sorge, dass terroristische oder kriminelle Gruppen aus dem Nachbarland Burkina Faso auch in Ghana operativ tätig werden.
- Seien Sie Sie bei Reisen in den nördlichen Regionen Ghanas wie Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besonders vorsichtig und erkundigen Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern vor Ort nach der aktuellen Sicherheitslage.
- Lassen Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen Umsicht walten.
- Bitte beachten Sie ebenfalls die Reise- und Sicherheitshinweise der Nachbarstaaten.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Accra und anderen großen Städten kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meist gut organisiert sind und friedlich verlaufen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen können gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.
In den Provinzen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East wird die Sicherheitslage auch durch gelegentliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt. Am 21. September 2023 haben bewaffnete Angreifer im Distrikt Pusiga zwei Busse überfallen und dabei mehrere Menschen schwer verletzt und getötet.
Schließung von Geschäften und auch Verhängung von Ausgangssperren können die örtliche Versorgungslage beeinträchtigen. Eine baldige Lösung dieser Konflikte ist zurzeit nicht absehbar.
- Seien Sie bei Reisen in die Provinzen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besonders vorsichtig.
- Meiden Sie die Städte Bawku, Garu, Zebilla, Tempane, Nalerigu und deren unmittelbare Umgebung.
- Informieren Sie sich regelmäßig in lokalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage vor Ort.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich gering, steigt aber derzeit aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Lage und der exponentiell angestiegenen Preise. Mit vermehrten Eigentumsdelikten (Raubüberfälle, Einbrüche, Diebstähle) muss gerechnet werden. Die Sichtbarkeit der Polizei wurde insbesondere in Accra erhöht.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen besonders in den größeren Städten wie in Accra und Umgebung und bei kulturellen Veranstaltungen vor. Vereinzelt kommt es zu Überfällen, teils auch mit Waffengewalt.
Am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu, in den wohlhabenden Wohnbezirken Cantonments, Labone und Airport Residential Area erfolgen Diebstähle und Gewaltdelikte vermehrt in den frühen Abendstunden und nachts. Opfer werden dabei häufig mit einer Waffe bedroht.
Die Täter nutzen für diese Überfälle und die Flucht zumeist Motorräder. Bei der Nutzung von Taxis und Kleinbussen (Tro-Tro) ereigneten sich vereinzelt Diebstahls- und Gewaltdelikte. Die Täter saßen dann bereits im Tro-Tro. Diese Vorfälle ereigneten sich meistens in den Abend- und Nachtstunden, auch Hauptstraßen waren betroffen.
In Hotellobbys kommt es gelegentlich zum Diebstahl von Gepäck.
An den Stränden kann es zu Eigentums- und auch Gewaltdelikten kommen.
In den Regionen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besteht die Gefahr von Entführungen und Überfällen, auch auf den Hauptverkehrsstrecken.
In Ghana kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen (Scamming) unter Vortäuschen von Liebesbeziehungen oder Heiratsabsichten sowie bei vermeintlichen Geschäften wie Grundstückserwerb oder fingierten Erbschaftszahlungen. Bei persönlichem Kontakt mit Betrügerbanden besteht die konkrete Gefahr körperlicher Übergriffe sowie von Entführungen.
Auch Kreditkartenbetrug und Trickbetrügereien mit angeblichen Preisnachlässen sind weit verbreitet.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Zeigen Sie diese nicht in der Öffentlichkeit.
- Vermeiden Sie möglichst den Einsatz von Kreditkarten und geben Sie sie nie aus den Händen, sondern bestehen Sie auf Zahlung mit mobilen Terminals bzw. bleiben Sie beim Bezahlvorgang anwesend.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, bei kulturellen Veranstaltungen, im Bus, im Tro-Tro und im Taxi oder Uber sowie in Hotellobbys besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Verriegeln Sie die Türen des Fahrzeuges und schließen Sie die Fenster.
- Beobachten Sie Ihre Umgebung während der Fahrt, um verdächtige Situationen einer möglichen Verfolgung zu erkennen.
- Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände im Auto zurück und bevorzugen Sie beleuchtete und bewachte Parkplätze.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
- Gehen Sie nicht alleine nach Einbruch der Dunkelheit spazieren und vermeiden Sie einsame Strände.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Liebesbekundungen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und reisen deshalb nicht selbst nach Ghana.
- Informieren Sie sich über Scamming bei der deutschen Botschaft in Accra.
Natur und Klima
Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.
Während der Regenzeiten von Ende April bis Ende Juli und im September und Oktober kann es in allen Landesteilen, auch in den Städten, punktuell zu Überschwemmungen, in der Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East verbunden mit Erdrutschen, kommen. In der Folge können Straßen und Brücken unpassierbar werden.
Der Harmattan führt in der Trockenzeit von Dezember bis März zu Sand- und Staubwinden aus der Sahara, die auch zu Verkehrsbehinderungen führen können.
Ghana liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.
- Verfolgen Sie in den Regenzeiten die Wetterberichte.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Ein öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist in Ghana vorhanden. Trotz fester Abfahrtspunkte und Fahrtrouten gibt es keine festen Abfahrtszeiten.
Viele Busse und Taxis sind in schlechtem technischen Zustand. Busse der staatlichen Gesellschaft STC oder des privaten Anbieters VIP sind am verlässlichsten und klimatisiert.
Das halbstaatliche Unternehmen Metro Mass Transit dehnt sein Angebot mit nicht klimatisierten Bussen in den Ballungsräumen des Landes derzeit aus. Kostengünstige Kleinbusse (Tro-Tro) sind oft technisch nur bedingt straßentauglich und somit stark unfallgefährdet.
Ghana verfügt über ein wachsendes Netz ausgebauter Überlandstraßen. Die Unfallgefahr ist durch zum Teil erhebliche Straßenschäden, tiefe Schlaglöcher, unbeleuchtete und havarierte Fahrzeuge auf den Fahrbahnen und unbefestigte Teilabschnitte sehr hoch.
Verkehrs- oder Schutzpolizisten halten Fahrzeuge häufig aufgrund von Verkehrsverstößen oder zur Kontrolle von Führerschein, Pass und Aufenthaltsgenehmigung (Visum) an.
In den Städten stehen Taxis zur Verfügung, die entweder als Sammeltaxi oder vom Fahrgast alleine benutzt werden. Es gibt keine Taxameter. Insbesondere bei Taxifahrten vom Flughafen in die Stadt versuchen Taxifahrer, unerfahrene Besucher des Landes zu übervorteilen. Vereinzelt verlangen Taxifahrer von Ausländern eine Bezahlung des Fahrpreises in Devisen. Fahrer lehnen beim Zahlungsmittel Kreditkarte zudem häufig Fahrten ab. Bei der Nutzung von Uber ist es bei Hinterlegung von elektronischen Zahlungsmitteln und Kreditkarten zu Betrugsversuchen gekommen.
Meistens sind in den Wagen die Fenster hinten mit einer Sichtschutzfolie verdunkelt und dadurch sicherer.
Straßennamen werden in Ghana zwar staatlich vergeben, sind aber in der Bevölkerung und auch unter den Taxifahrern kaum bekannt. Zur Orientierung dienen bekannte Gebäude (z.B. National Theater oder die großen Hotels) sowie markante Kreuzungen. Im Gegensatz zu Europa muss der Fahrgast den Weg zum Fahrtziel kennen und den Taxifahrer instruieren. Für erste Fahrten vom Flughafen empfiehlt es sich, die bekannten großen Hotels anzusteuern und sich dann ggf. weiterleiten zu lassen.
Taxis können auch tage- oder stundenweise angemietet werden. Mietwagen sind zumeist in den Hotels erhältlich.
- Fahren Sie stets defensiv und vorsichtig und halten Sie sich an die Verkehrsregeln.
- Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
- Führen Sie Überlandfahrten per Bus am besten mit der STC oder VIP durch.
- Verzichten Sie möglichst auf die Nutzung von Kleinbussen (Tro-Tro).
- Setzen Sie sich in Taxis stets nach hinten und verriegeln Sie die Türen.
- Verhandeln und vereinbaren Sie Fahrpreise für Taxis stets vor Fahrtantritt.
- Halten Sie genügend kleine Scheine zum Wechseln bereit und zahlen Sie nicht mit Devisen.
- Nutzen Sie bei Fahrten mit Uber in Accra und Kumasi als Zahlungsmethode nur Bargeld, nicht die Kreditkarte.
Führerschein
Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Das ghanaische Strafrecht sieht für homosexuelle Handlungen bis zu drei Jahre Haft vor. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen ist in Ghana sehr gering. Die meisten Ghanaer haben eine ablehnende Haltung.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Der Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe auch bei kleinsten Mengen liegt bei Besitz und Konsum bei fünf, bei Handel bei mindestens zehn Jahren Gefängnis.
Auch für die Förderung von Prostitution werden Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt.
Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude, Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des „Amtssitz des Staatsoberhaupts (Jubilee House) und des Sitzes des Generalstabs („Burmacamp).
- Fragen Sie auch beim Fotografieren von Personen um vorherige Erlaubnis.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Cedi (GHS). Cedis können bei den staatlich zugelassenen FOREX-Büros getauscht werden. Die günstigsten Kurse sind gegen Bargeld zu erzielen.
Kreditkarten werden nur in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert und sollten wegen der Missbrauchsgefahr nur ausnahmsweise benutzt werden.
Mit einer Bankkarte kann an Geldautomaten bestimmter Banken mit entsprechenden Symbolen Bargeld abgehoben werden. Beim Abheben mit Kreditkarten werden Daten einschließlich der PIN sehr häufig mitgelesen und im Anschluss eine Kopie gefertigt, die dann missbräuchlich verwendet wird. Für finanzielle Notfälle besteht die Möglichkeit des Geldtransfers über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ghanas sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Ghana in Berlin beantragt werden muss.
Der Antrag wird online gestellt, woraufhin Gebühren überwiesen und vollständige Antragsunterlagen einschließlich des Reisepasses an die Botschaft von Ghana in Berlin per Post oder persönlich übermittelt werden müssen.
Die erhobenen Visumgebühren werden während der elektronischen Beantragung angezeigt, allgemeine Angaben auf der Webseite der Botschaft sind im Zweifel nicht maßgeblich. Antragsteller erhalten in der Regel keine weitere Nachricht, wenn die Unterlagen in Papierform unvollständig eingereicht wurden oder die Gebühren unvollständig beglichen wurden.
Die Bearbeitung dauert grundsätzlich zehn bzw. bei „Express-Visa“ drei Arbeitstage ab Eingang vollständiger Unterlagen und Gebühren bei der Botschaft.
Auch bei Ausstellung eines Visums für mehr als zwei Monate wird dieses bei Einreise automatisch auf eine Gültigkeit von 60 Tagen beschränkt. Eine Verlängerung ist bei Bedarf rechtzeitig gebührenpflichtig beim Immigration Service mit zwei Passfotos zu beantragen.
Bei beabsichtigtem längeren Aufenthalt als das Visum gültig ist oder Besuch eines der Nachbarländer während des Aufenthalts, ist eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum nötig. Beides ist frühzeitig beim Ghana Immigration Service zu beantragen.
Ein illegaler Aufenthalt (über die Gültigkeit des Visums hinaus) wird mit empfindlicher Geldstrafe sanktioniert und führt grundsätzlich zur Verweigerung zukünftiger Visaanträge.
Für die Ausreise aus Ghana muss das ghanaische Visum noch gültig sein.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist grundsätzlich verboten. Ghanaischen Staatsangehörigen und Ausländern mit langfristigen Aufenthaltstiteln ist die Einfuhr von bis zu 5.000 GHS gestattet. Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.
Zum eigenen Gebrauch dürfen 2 l Wein und 1 l Spirituosen, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak sowie 250 ml Eau de Toilette und 60 ml Parfum eingeführt werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis benötigen, sowie Zolltarife sind beim Ghana Customs, Excise and Preventive Service erhältlich.
Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich. Nähere Auskunft erteilt CEPS.
Heimtiere
Zur Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Food and Agriculture erforderlich, die unter Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses, eines internationalen Impfpasses wie des EU-Heimtierausweises unter Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Einreise erfolgte, und eines amtstierärztlichen Bluttestergebnisses (bei Hunden) ausgestellt wird.
Gesundheit
Impfschutz
Pflichtimpfungen: | Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. |
Reiseimpfungen: | Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist i.d.R. nicht notwendig. |
Standardimpfungen: | Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf dem aktuellen Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte insbesondere ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden. |
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Ghana ist nicht mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Außerhalb der großen Zentren fehlen vielerorts ausgebildete Fachärzte. Planbare Operationen, Eingriffe und Diagnostik sollten in Europa durchgeführt werden. Notfall- und Basisversorgung ist in den großen staatlichen Krankenhäusern sowie etlichen Privatkliniken gewährleistet. Die Apotheken haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
- Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind u.a. über die DTG zu finden.
- Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
- Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
Gelbfieber und Malaria sind schwerwiegende Erkrankungen, die durch Mücken übertragen werden. Für beide Erkrankungen besteht ein ganzjährig hohes Infektionsrisiko im ganzen Land inklusive der Städte. Der Anteil an der gefährlichen Malaria tropica (P. falciparum) beträgt über 99 %. Eine Karte der Malaria-Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.
Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Denguefieber, Leishmaniasis, lymphatische Filariosen und West-Nil-Fieber. Es ist davon auszugehen, dass auch Chikungunyafieber und Zikavirus-Infektionen vorkommen.
- Schützen Sie sich den ganzen Tag über konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
- Eine Impfung gegen Gelbfieber ist vorgeschrieben. Es gibt eine Impfung gegen Denguefieber; lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
- Zur Verhinderung einer Malaria ist in Gebieten mit hohem Malariarisiko zusätzlich zum Mückenschutz eine Tabletteneinnahme sinnvoll. Lassen Sie sich bzgl. der Auswahl entsprechender Medikamente ärztlich beraten.
Das in Ghana vorwiegend im ländlichen Bereich vorkommende Krim-Kongo-Fieber wird durch Zecken übertragen. Überträger der in Ghana inzwischen seltenen afrikanische Schlafkrankheit sind Tsetsefliegen.
- Schützen Sie sich insbesondere bei Aufenthalten im Freien vor Zecken und Tsetsefliegen. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle und Shigellose auf. Cholera hingegen betrifft Reisende so gut wie nie. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) und Typhus treten auch bei Reisenden auf. In Ghana wurde Poliomyelitis (cVDPV2) nachgewiesen.
- Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Typhus-Impfung beraten.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Bei Aufenthalten über 4 Wochen sollte laut WHO-Vorgaben eine Impfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise aus dem betroffenen Land erfolgen. Bei einem Aufenthalt unter 4 Wochen ist eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
- Lassen sich hinsichtlich einer Cholera-Impfung beraten, falls Sie längerfristig in Choleraepidemiegebieten z.B. als medizinisches Personal oder Katastrophenhelfer tätig sind.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
In Ghana besteht ein Risiko für Meningokokken-Erkrankungen, Lassafieber und Tuberkulose. Auch Ausbrüche von Marburgfieber kommen vor. Diese Erkrankungen werden i.d.R. durch engen Kontakt mit infizierten Menschen übertragen. Die höchsten Erkrankungszahlen von Meningokokken-Erkrankungen und Lassafieber treten in der Trockenzeit von Dezember bis April auf.
- Halten Sie sich grundsätzlich von krank wirkenden Personen fern. Besuchen Sie keine Beerdigungen oder Krankenhäuser.
- Beachten Sie lokale Warnungen.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Meningokokken ACWY-Impfung ärztlich beraten.
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe in Ghana Erkrankungen wie AIDS, Mpox oder bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis B, C, D) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
- Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen
Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden i.d.R. durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Lassafieber kann darüber hinaus auch durch Kontakt mit Wildfleisch („bush meat“) übertragen werden. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt über Hunde, Affen und Flughunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. Vogelgrippe kann durch Kontakt zu Vögeln und Geflügel übertragen werden. Vor allem in ländlichen Regionen kommen Giftschlangen vor.
- Meiden Sie auf Reisen grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
- Sollten Sie von einem Hund, Affen, Flughund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung. Gegengifte sind in Ghana nur begrenzt erhältlich.
- Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
- Vermeiden Sie Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs.
- Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
Weitere Gesundheitsgefahren
Schistosomiasis ist eine Wurmerkrankung, die auch bei geringem Kontakt mit Süßwasser übertragen werden kann. Auch in fließenden Gewässern kann Schistosoma übertragen werden.
- Sehen Sie vom Baden und Schwimmen in Binnengewässern ab.
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Durch die Müllverbrennung besteht eine kontinuierliche Belastung. In der Harmattan-Saison kommt es im ersten Jahresquartal zur besonderen Luftverschmutzung.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
- Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein. Durch Tierkot verunreinigte Strände bergen ein Infektionsrisiko für parasitäre Hauterkrankungen wie z.B. Wurminfektionen.
- Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
- Meiden Sie Strände, die auch von Tieren genutzt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt