Diese Meldung war vom 20.09.2022 bis zum 05.10.2022 gültig

Flagge GHMeldung für Ghana (GH)

Grund letzte Änderung: Gesundheit - Aktuelles (Marburg-Virus),Tollwut

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ghanas.

Alle Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über vollständigen Impfschutz. Vollständig Geimpfte sowie nicht (vollständig) geimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Quarantänepflicht nach Ghana einreisen. Vollständig geimpfte Personen benötigen für die Einreise weder einen PCR-Test noch einen Antigen-Test. Alle Passagiere müssen jedoch vor Reisebeginn online die „Health Declaration Form“ ausfüllen.

Ausnahmen vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gelten für Ghanaer und Ausländer mit Wohnsitz (Residence Permit) in Ghana. Dieser Personenkreis muss einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen (Anleitung) und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT-Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden.

Weiterhin muss dieser Personenkreis beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von 150 USD ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Ghana wird eine Impfung angeboten. Sofern dieses Angebot nicht wahrgenommen wird, gilt eine verpflichtende, kostenpflichtige siebentägige Hotelquarantäne. Ausgenommen vom Antigen-Test am Flughafen Accra sind Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren.

Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Die Quarantänezeit beträgt sieben Tage für Personen ohne Symptome. Eine „Freitestung“ drei Tage nach positivem Antigen-Schnelltest am Flughafen zur Beendigung der Quarantäne scheint weiter möglich zu sein. Hospitalisierte Personen werden nach (frühestens) zehn Tagen aus der Quarantäne entlassen.   

Ausreise und Transit

Sofern bei Ausreise aufgrund der Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist, muss dieser durch ein in Ghana zertifiziertes Labor durchgeführt werden, welches das Ergebnis über das Panabios-Portal elektronisch zur Verfügung stellt. Im Panabios-Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.

Die See- und Landgrenzen in die Nachbarländer sind wieder geöffnet. Für den Grenzübertritt gelten hinsichtlich des Impfschutzes dieselben Vorschriften wie bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht vollständig geimpfte, einreiseberechtigte Personen müssen an der Grenze einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ihnen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.

Weitere Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen können auf der Webseite der Ghana Airports Company eingesehen werden.

Beschränkungen im Land

Es gibt keine Maskenpflicht mehr. Veranstaltungen jeder Art (Gottesdienste, Konferenzen, Partys, Kino, Sportveranstaltungen etc.) dürfen wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden, sofern alle Teilnehmer vollständig geimpft sind.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich unbedingt zeitnah vor Reiseantritt (auch bei der Ausreise aus Ghana) nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Transit- und Ziellandes und bei Ihrer Fluglinie über die aktuellen Beförderungsbestimmungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.

Sicherheit

Terrorismus

Es besteht insbesondere im Norden (Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East) eine erhöhte Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen, nicht zuletzt durch Einsickern von terroristischen oder kriminellen Gruppen aus Burkina Faso.

  • Seien Sie Sie bei Reisen in den nördlichen Regionen Ghanas wie Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besonders vorsichtig und erkundigen Sie sich bei Ihren Ansprechpartnern vor Ort nach der aktuellen Sicherheitslage.
  • Lassen Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen Umsicht walten.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Accra und anderen großen Städten kann es zu Protesten und Demonstrationen kommen, die meist gut organisiert sind und friedlich verlaufen. Gewaltsame Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen können gleichwohl nicht ausgeschlossen werden.

In den Provinzen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East wird die Sicherheitslage auch durch gelegentliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt. Eine Verschlechterung der örtlichen Versorgungslage ist dann durch Schließung von Geschäften und auch Verhängung von Ausgangssperren möglich. Auch wenn sich die Lage insgesamt gebessert hat, ist eine baldige Lösung dieser Konflikte nicht zu erwarten.

  • Seien Sie bei Reisen in die Provinzen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besonders vorsichtig.
  • Informieren Sie sich regelmäßig in lokalen und sozialen Medien über die aktuelle Lage vor Ort.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im regionalen Vergleich gering. Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Handtaschenraub kommen besonders in den größeren Städten wie in Accra und Umgebung vor. Vereinzelt kommt es zu Überfällen, teils auch mit Waffengewalt.

Am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu, in den wohlhabenden Wohnbezirken Cantonments, Labone und Airport Residential Area erfolgen Diebstähle und Gewaltdelikte vermehrt in den frühen Abendstunden und nachts. Opfer werden dabei häufig mit einer Waffe bedroht.
Die Täter nutzen für diese Überfälle und die Flucht zumeist Motorräder. Bei der Nutzung von Taxis und Kleinbussen (Tro-Tro) ereigneten sich vereinzelt Diebstahls- und Gewaltdelikte. Die Täter saßen dann bereits im Tro-Tro. Diese Vorfälle ereigneten sich meistens in den Abend- und Nachtstunden, auch Hauptstraßen waren betroffen.

In Hotellobbys kommt es gelegentlich zum Diebstahl von Gepäck.  
An den Stränden kann es zu Eigentums- und auch Gewaltdelikten kommen.

Anfang 2019 gab es in Accra und Kumasi einzelne kriminell motivierte Entführungen mit Lösegeldforderungen.

In den Regionen Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East besteht die Gefahr von Entführungen und Überfällen, auch auf den Hauptverkehrsstrecken.

In Ghana kommt es immer wieder zu Betrugsversuchen (Scamming) unter Vortäuschen von Liebesbeziehungen oder Heiratsabsichten. Bei persönlichem Kontakt mit Betrügerbanden besteht die konkrete Gefahr körperlicher Übergriffe sowie von Entführungen.

Auch Kreditkartenbetrug und Trickbetrügereien mit angeblichen Preisnachlässen sind weit verbreitet.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Zeigen Sie diese nicht in der Öffentlichkeit.
  • Vermeiden Sie möglichst den Einsatz von Kreditkarten und geben Sie sie nie aus den Händen, sondern bestehen Sie auf Zahlung mit mobilen Terminals bzw. bleiben Sie beim Bezahlvorgang anwesend.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, im Bus, im Tro-Tro und im Taxi oder Uber sowie in Hotellobbys besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Gehen Sie nicht alleine nach Einbruch der Dunkelheit spazieren.
  • Vermeiden Sie einsame Strände.
  • Verriegeln Sie die Türen des Fahrzeuges und schließen Sie die Fenster.
  • Beobachten Sie Ihre Umgebung während der Fahrt, um verdächtige Situationen einer möglichen Verfolgung zu erkennen.
  • Lassen Sie keine wertvollen Gegenstände im Auto zurück und bevorzugen Sie beleuchtete und bewachte Parkplätze.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Liebesbekundungen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch und reisen deshalb nicht selbst nach Ghana.
  • Informieren Sie sich über Scamming bei der deutschen Botschaft in Accra.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches, feuchtheißes Klima.

Während der Regenzeiten von Ende April bis Ende Juli und im September und Oktober kann es in allen Landesteilen, auch in den Städten, punktuell zu Überschwemmungen, in der Northern Region, North-East, Savannah Region, Upper West and Upper East verbunden mit Erdrutschen, kommen. In der Folge können Straßen und Brücken unpassierbar werden.

Der Harmattan führt in der Trockenzeit von Dezember bis März zu Sand- und Staubwinden aus der Sahara, die auch zu Verkehrsbehinderungen führen können.

Ghana liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann.

  • Verfolgen Sie in den Regenzeiten die Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Ein öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist in Ghana vorhanden. Trotz fester Abfahrtspunkte und Fahrtrouten gibt es keine festen Abfahrtszeiten.
Viele Busse und Taxis sind in schlechtem technischen Zustand. Busse der staatlichen Gesellschaft STC oder des privaten Anbieters VIP sind am verlässlichsten und klimatisiert.

Das halbstaatliche Unternehmen Metro Mass Transit dehnt sein Angebot mit nicht klimatisierten Bussen in den Ballungsräumen des Landes derzeit aus. Kostengünstige Kleinbusse (Tro-Tro) sind oft technisch nur bedingt straßentauglich und somit stark unfallgefährdet.

Ghana verfügt über ein wachsendes Netz ausgebauter Überlandstraßen. Die Unfallgefahr ist durch zum Teil erhebliche Straßenschäden, tiefe Schlaglöcher, unbeleuchtete und havarierte Fahrzeuge auf den Fahrbahnen und unbefestigte Teilabschnitte sehr hoch.

Verkehrs- oder Schutzpolizisten halten Fahrzeuge häufig aufgrund von Verkehrsverstößen oder zur Kontrolle von Führerschein, Pass und Aufenthaltsgenehmigung (Visum) an.

In den Städten stehen Taxis zur Verfügung, die entweder als Sammeltaxi oder vom Fahrgast alleine benutzt werden. Es gibt keine Taxameter. Insbesondere bei Taxifahrten vom Flughafen in die Stadt versuchen Taxifahrer, unerfahrene Besucher des Landes zu übervorteilen. Vereinzelt verlangen Taxifahrer von Ausländern eine Bezahlung des Fahrpreises in Devisen. Fahrer lehnen beim Zahlungsmittel Kreditkarte zudem häufig Fahrten ab. Bei der Nutzung von Uber ist es bei Hinterlegung von elektronischen Zahlungsmitteln und Kreditkarten zu Betrugsversuchen gekommen.

Meistens sind in den Wagen die Fenster hinten mit einer Sichtschutzfolie verdunkelt und dadurch sicherer.

Straßennamen werden in Ghana zwar staatlich vergeben, sind aber in der Bevölkerung und auch unter den Taxifahrern kaum bekannt. Zur Orientierung dienen bekannte Gebäude (z.B. National Theater oder die großen Hotels) sowie markante Kreuzungen. Im Gegensatz zu Europa muss der Fahrgast den Weg zum Fahrtziel kennen und den Taxifahrer instruieren. Für erste Fahrten vom Flughafen empfiehlt es sich, die bekannten großen Hotels anzusteuern und sich dann ggf. weiterleiten zu lassen.

Taxis können auch tage- oder stundenweise angemietet werden. Mietwagen sind zumeist in den Hotels erhältlich.

  • Fahren Sie stets defensiv und vorsichtig und halten Sie sich an die Verkehrsregeln.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten bei Dunkelheit.
  • Führen Sie Überlandfahrten per Bus am besten mit der STC oder VIP durch.
  • Verzichten Sie möglichst auf die Nutzung von Kleinbussen (Tro-Tro).
  • Setzen Sie sich in Taxis stets nach hinten und verriegeln Sie die Türen.
  • Verhandeln und vereinbaren Sie Fahrpreise für Taxis stets vor Fahrtantritt.
  • Halten Sie genügend kleine Scheine zum Wechseln bereit und zahlen Sie nicht mit Devisen.
  • Nutzen Sie bei Uber in Accra und Kumasi als Zahlungsmethode nur „Bargeld“.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Das ghanaische Strafrecht sieht für homosexuelle Handlungen bis zu drei Jahre Haft vor. Die Toleranz gegenüber LGBTIQ-Personen ist in Ghana sehr gering. Die meisten Ghanaer haben eine ablehnende Haltung.

Rechtliche Besonderheiten

Der Besitz, Handel und Konsum von Drogen wird hart bestraft, die Mindeststrafe auch bei kleinsten Mengen liegt bei Besitz und Konsum bei fünf, bei Handel bei mindestens zehn Jahren Gefängnis.

Auch für die Förderung von Prostitution werden Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt.

Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude, Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des „Amtssitz des Staatsoberhaupts (Jubilee House) und des Sitzes des Generalstabs („Burmacamp).

  • Fragen Sie auch beim Fotografieren von Personen um vorherige Erlaubnis.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Cedi (GHS). Cedis können bei den staatlich zugelassenen FOREX-Büros getauscht werden. Die günstigsten Kurse sind gegen Bargeld zu erzielen.

Kreditkarten werden nur in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert und sollten wegen der Missbrauchsgefahr nur ausnahmsweise benutzt werden.

Mit einer Bankkarte kann an Geldautomaten bestimmter Banken mit entsprechenden Symbolen Bargeld abgehoben werden. Beim Abheben mit Kreditkarten werden Daten einschließlich der PIN sehr häufig mitgelesen und im Anschluss eine Kopie gefertigt, die dann missbräuchlich verwendet wird. Für finanzielle Notfälle besteht die Möglichkeit des Geldtransfers über Finanztransaktionsdienstleister wie z.B. "Western Union“.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum, das vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Ghana in Berlin beantragt werden muss.

Der Antrag wird online gestellt, woraufhin Gebühren überwiesen und vollständige Antragsunterlagen einschließlich des Reisepasses an die Botschaft von Ghana in Berlin per Post oder persönlich übermittelt werden müssen.

Die erhobenen Visumgebühren werden während der elektronischen Beantragung angezeigt, allgemeine Angaben auf der Webseite der Botschaft sind im Zweifel nicht maßgeblich. Antragsteller erhalten in der Regel keine weitere Nachricht, wenn die Unterlagen in Papierform unvollständig eingereicht wurden oder die Gebühren unvollständig beglichen wurden.

Die Bearbeitung dauert grundsätzlich zehn bzw. bei „Express-Visa“ drei Arbeitstage ab Eingang vollständiger Unterlagen und Gebühren bei der Botschaft.

Auch bei Ausstellung eines Visums für mehr als zwei Monate wird dieses bei Einreise automatisch auf eine Gültigkeit von 60 Tagen beschränkt. Eine Verlängerung ist bei Bedarf rechtzeitig gebührenpflichtig beim Immigration Service mit zwei Passfotos zu beantragen.

Bei beabsichtigtem längeren Aufenthalt als das Visum gültig ist oder Besuch eines der Nachbarländer während des Aufenthalts, ist eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum nötig. Beides ist frühzeitig beim Ghana Immigration Service zu beantragen.

Ein illegaler Aufenthalt (über die Gültigkeit des Visums hinaus) wird mit empfindlicher Geldstrafe sanktioniert und führt grundsätzlich zur Verweigerung zukünftiger Visaanträge.

Für die Ausreise aus Ghana muss das ghanaische Visum noch gültig sein.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist grundsätzlich verboten. Ghanaischen Staatsangehörigen und Ausländern mit langfristigen Aufenthaltstiteln ist die Einfuhr von bis zu 5.000,- GHS gestattet. Fremdwährung darf uneingeschränkt eingeführt, muss aber deklariert werden. Die Wiederausfuhr von Fremdwährung ist auf den bei Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Zum eigenen Gebrauch dürfen zwei Liter Wein und ein Liter Spirituosen, 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak sowie 250 Milliliter Eau de Toilette und 60 Milliliter Parfum eingeführt werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis benötigen, sowie Zolltarife sind beim Ghana Customs, Excise and Preventive Service erhältlich.

Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich. Nähere Auskunft erteilt CEPS.

Heimtiere

Zur Einfuhr von Heimtieren ist eine Einfuhrerlaubnis des Ministry of Food and Agriculture erforderlich, die unter Vorlage eines amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses, eines internationalen Impfpasses wie des EU-Heimtierausweises unter Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage und max. 12 Monate vor Einreise erfolgte, und eines amtstierärztlichen Bluttestergebnisses (bei Hunden) ausgestellt wird.

Gesundheit

Aktuelles

COVID-19

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
  • Lassen Sie sich gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung und den Bestimmungen des Gastlandes gegen COVID-19 impfen.

Gelbfieber-Infektionen

Seit Oktober 2021 breiten sich in Ghana Gelbfieber-Infektionen ausgehend von der Savannah Region im Nordwesten in mittlerweile sieben Regionen des Landes mit hoher Geschwindigkeit aus. Gelbfieber ist eine lebensgefährliche Virusinfektion, die durch tagaktive Mücken übertragen wird. Nach Stich durch eine infektiöse Mücke beträgt die Inkubationszeit drei bis sechs Tage. In der ersten Phase der Erkrankung kommt es häufig zu einem plötzlichen Fieberanstieg auf über 39 °C. In der zweiten Krankheitsphase kann eine Leberschädigung mit begleitender Gelbsucht eintreten. Diese Leberschädigung kann zu einem tödlichen Leberversagen führen. Der ghanaische Gesundheitsdienst hat bereits mit einer Impfkampagne in den meisten der betroffenen Bezirke begonnen.

  • Überprüfen Sie ihren Impfstatus und schließen Sie vorhandene Impflücken. 
  • Beachten Sie, dass die Erkrankung durch eine Impfung ab dem 9. Lebensmonat zuverlässig verhindert werden kann.

Marburg-Virus

Das ghanaische Gesundheitsministerium und die WHO haben am 16. September 2022 das Ende der Marburg-Virus-Epidemie erklärt, nachdem seit 42 Tagen, entsprechend der doppelten Inkubationszeit, keine Fälle mehr aufgetreten sind.

Dieser Ausbruch des Marburg Virus, der am 7. Juli 2022 ausgerufen wurde, war der erste in Ghana. An dem hämorrhagischen Fieber erkrankten insgesamt drei Personen. Zwei Fälle verliefen tödlich.

Das Virus wird von Flughunden auf den Menschen übertragen. Die Verbreitung von Mensch-zu-Mensch erfolgt durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten Infizierter aber auch über kontaminierte Oberflächen und Materialien. Die Krankheit beginnt abrupt mit hohem Fieber, innerhalb von sieben Tagen können schwere Blutungen auftreten. Die Sterblichkeit schwankt zwischen 24%-88%, abhängig von dem Virusstamm und dem Fallmanagement. Eine Impfung ist nicht verfügbar. Spezifische Therapieansätze werden aktuell geprüft.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Ghana ist Gelbfieberinfektionsgebiet. Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als neun Monate zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Eine einmalig durchgeführte Gelbfieberimpfung wird akzeptiert.

  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

    Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS stellt in Ghana ein relevantes Problem dar. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Lassa-Fieber

Lassa-Viren werden meist durch den Kontakt mit Ausscheidungen von infizierten Ratten übertragen. Auch der Konsum von Feldratten (bush meat) oder der Kontakt mit Ausscheidungen oder Blut von infizierten Menschen kann zur Infektion führen. Der bereits im Dezember 2017 begonnene Lassafieber-Ausbruch in einigen Ländern Westafrikas hat jetzt sein erstes Todesopfer in Ghana gefordert. Der letzte größere Ausbruch dieses hämorrhagischen (Blutungen verursachende) Fiebers ereignete sich 2011 in der Ashanti- und Eastern Region.

Der Großteil der Infektionen verläuft asymptomatisch. Ein schwerer Verlauf ist gekennzeichnet durch Gesichts- und Kehlkopfschwellung, Blutungsneigung (Hämorrhagie) sowie neurologische Erscheinungen bis hin zu Schock und Multiorganversagen. Die Sterblichkeit liegt bei schweren Verläufen bei 15%.
Eine Behandlung kann in der frühen Phase der Erkrankung mit speziellen antiviralen, lokal aber meist nicht verfügbaren Medikamenten erfolgen (Ribavirin). Eine Impfung existiert nicht, siehe Merkblatt Lassa-Fieber.

  • Seien Sie bei Reisen unter einfachen Bedingungen in den Ausbruchsgebieten in Westafrika vorsichtig.
  • Der Kontakt zu den Reservoir-Tieren und deren Ausscheidungen sollte durch eine effiziente Unterkunfts- und Nahrungsmittelhygiene unterbrochen werden.
  • Meiden Sie den Kontakt zu Lassa-Fieber-Infizierten.

Meningokokken-Krankheit

Während der Trockenzeit (Dezember–April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“ regelmäßig zu Meningitis-Epidemien. Derzeit werden vermehrt Meningitisfälle mit Todesfällen aus der Upper West Region gemeldet. Durch die COVID-19 Belastung des ghanaischen Gesundheitswesens ist eine weitere Zunahme der Erkrankungsfälle zu erwarten. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert, siehe Merkblatt Meningokokken.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Bilharziose wird beim Baden, Waten oder anderen Freizeitaktivitäten im oder am Süßwasser (z.B. Volta-See und Volta-Fluss bei Ada, Boti Wasserfälle) durch das Eindringen von Wurmlarven durch die intakte Haut übertragen, siehe auch Merkblatt Schistosomiasis.

  • Sehen Sie vom Baden in Süßwassergewässern konsequent ab.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde sowie Affen, Fledermäuse und andere Wildtiere, siehe Merkblatt Tollwut.

In Ghana kommt es regelmäßig zu Todesfällen durch Tollwuterkrankungen.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Außerhalb der großen Zentren Kumasi und Accra fehlen vielerorts ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Accra ist zufriedenstellend. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes und verfügt auch über einige Deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind überall Englisch sprechende Ärzte fast aller Fachrichtungen in den großen Krankenhäusern und im privaten Sektor vorhanden.

Planbare Operationen sollten in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken, in schweren Fällen das 37, Military Hospital (auch intensivmedizinische Betreuung) und die Herz-Thorax-Chirurgische Abteilung der Universitätsklinik Korle-Bu in Accra (auch intensivmedizinische Betreuung) in Betracht.

Die Apotheken in Accra haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, z.T. britischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Bei Langzeitaufenthalt kann eine Mitgliedschaft beim deutsch geführten WEST AFRICAN RESCUE Ambulanzservice empfehlenswert sein.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt