Diese Meldung war vom 28.02.2022 bis zum 03.03.2022 gültig

Flagge IQMeldung für Irak (IQ)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Entlistung als Hochrisikogebiet),redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen. Weiterhin gilt besondere Vorsicht bei allen Reisen und die Kenntnisnahme der fortlaufend aktualisierten Infobox zu COVID-19/Coronavirus. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung. Benötigt wird der Nachweis über eine vollständige Impfung oder die Genesung oder ein aktueller negativer COVID-19-Test.

Epidemiologische Lage

Irak ist von COVID-19 weiterhin betroffen. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.

Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Zusätzlich muss bei Einreise nach Zentralirak ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.

Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 oder einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Dies gilt auch bei Einreise aus dem Zentralirak. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.

Einreisende, die nicht über einen aktuellen negativen PCR-Test verfügen, müssen bei Einreise einen Antigen-Schnelltest machen, der vom Flughafen gestellt werden soll. Dies gilt auch für vollständig Geimpfte.   

Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.

Durch- und Weiterreise

Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.

Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.

Reiseverbindungen

Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.

Beschränkungen im Land

Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.

In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung.

Hygieneregeln

Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.

Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
  • Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Sicherheit – Teilreisewarnung

Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.

Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.

Terrorismus

Im Januar 2020 wurden nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani und des Stabschefs der Volksmobilisierungseinheiten Muhandis bei einem US-Luftangriff in Bagdad iranische Angriffe auf mehrere Militärstützpunkte in Zentral-Irak und Erbil verübt. Seitdem erfolgen immer wieder Raketenbeschüsse und Drohnenangriffe auf die sogenannte Internationale Zone und Bereiche des Internationalen Flughafens Bagdad sowie Militärstützpunkte mit US-Truppenpräsenz. Rund um den Jahrestag des Todes von Soleimani und Muhandis (3. Januar) besteht eine erhöhte Gefährdungslage, es ist mit Drohnen-/Raketenangriffen zu rechnen.

Die terroristische Organisation IS wurde Ende Dezember 2017 auf irakischem Staatsgebiet militärisch in der Fläche besiegt. Gleichwohl gibt es im Land noch immer Gruppen von Kämpfern, von denen unverändert Gefahr ausgeht. Es muss weiterhin landesweit mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen terroristischen Gruppierungen und Sicherheitskräften gerechnet werden.

Die Sicherheitslage im gesamten Irak bleibt volatil. Die Zahl der terroristischen Anschläge vor allem im Nord- und Zentralirak ist seit Langem sehr hoch. Personen, die sich im Irak aufhalten, sollten Medienberichte aufmerksam verfolgen und alle Vorkehrungen treffen, um erforderlichenfalls kurzfristig ausreisen zu können.

Besonders gefährlich sind die Provinzen Anbar, Diyala, Kirkuk, Ninewa (Sindschar, Mossul, Grenze zu Syrien), Salah Al-Din sowie der Norden der Provinz Babel.
In diesen Provinzen muss weiterhin mit schweren Anschlägen und offenen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen IS und irakischen Sicherheitskräften gerechnet werden. In der nördlichen Provinz Ninewa gibt es immer wieder Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und PKK-nahen Kräften, von denen auch Zivilisten betroffen sind. Gleiches gilt für die nördliche Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Syrien und der Türkei. Hier ist es zu Angriffen auf türkisches Militär und zu türkischen Luftangriffen auf PKK-Stellungen gekommen. Auch an der Grenze der Region Kurdistan-Irak zu Iran kommt es vereinzelt zu Gefechten.

Grundlage jeder Reise, die in Gebiete mit Reisewarnung durchgeführt werden, sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein. Elemente eines professionellen Sicherheitskonzepts können insbesondere die Verwendung sondergeschützter Fahrzeuge, der Einsatz einer angemessenen Anzahl von Sicherheitskräften sowie die fachliche Beratung durch Sicherheitspersonal nach Voraufklärung und Planung der Fahrtrouten sein.

  • Verfolgen Sie die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie derzeit zentrale Infrastruktur. US-Einrichtungen sind besonders gefährdet.
  • Meiden Sie Demonstrationen, sofern Sie sich trotz der bestehenden Teilreisewarnung im Irak aufhalten.
  • Folgen Sie den Anweisungen von Sicherheitskräften.

Hauptstadt Bagdad

Trotz einer Verbesserung der Sicherheitslage in der Hauptstadt Bagdad besteht weiterhin die Gefahr schwerer Anschläge, insbesondere auf irakische Sicherheitsinstitutionen und deren Angehörige, auf Ministerien, Hotels, öffentliche Plätze und religiöse Einrichtungen. Es besteht zudem ein hohes Risiko für Entführungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund. Die Sicherheitslage ist weiterhin volatil.

Einzelne Abschnitte der Hauptstadt Bagdad werden von irakischen Sicherheitskräften in besonderem Maße gesichert, dazu zählt u.a. der internationale Flughafen von Bagdad. Anschläge können aber auch dort nicht ausgeschlossen werden. In der Vergangenheit waren die sog. Internationale Zone und unmittelbar angrenzende Bereiche immer wieder Ziel von Mörser- und Raketenbeschuss, diese Gefahr besteht fort.

Im Stadtgebiet, insbesondere um den Tahrir-Platz und die drei Tigris-Brücken Jumhuriya, Sinak und al-Ahrar kann es wie schon in der Vergangenheit zu Protesten und gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften kommen. Die Proteste schränken den Bewegungsspielraum in der Stadt in Teilen ein. Weitere Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Demonstrationen können nicht ausgeschlossen werden.

  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.

Region Kurdistan-Irak

In der Region Kurdistan-Irak (Provinzen Dohuk, Erbil und Sulaimaniyah/Halabja) ist die Sicherheitslage weiter volatil. Es besteht eine anhaltend erhöhte Gefahr von Terroranschlägen. Erforderliche Reisen in die Region erfordern eine sorgfältige Prüfung der aktuellen örtlichen Sicherheitslage und entsprechende Sicherheitsmaßnahmen. Zu Art und Umfang solcher Sicherheitsmaßnahmen können in der Regel der örtliche Gastgeber oder einschlägige Behörden und Unternehmen praktische Hinweise geben.

  • Vermeiden Sie nicht erforderliche Reisen in die Region Kurdistan-Irak und reisen Sie nur nach Prüfung der Sicherheitslage und mit adäquaten Sicherheitsmaßnahmen.
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Bagdad sowie allen südlichen Provinzen, aber auch vereinzelt in der Region Kurdistan-Irak finden regelmäßig Proteste gegen die Regierung statt, bei denen es immer wieder zu Gewalt zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften bzw. z.T. bewaffneten Gruppen kommt. Im Zusammenhang mit diesen Demonstrationen sind mittlerweile hunderte Todesopfer und tausende Verletzte zu beklagen. Auch im Nachgang der Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses der Parlamentswahlen vom 10. Oktober 2021 sind weitere Demonstrationen, gewaltsame Proteste und Ausschreitungen nicht auszuschließen.

Im Grenzgebiet zu Syrien besteht die Gefahr, Opfer von anhaltenden Auseinandersetzungen oder auch inhaftiert zu werden, wenn ein illegaler Grenzübertritt und/oder eine Verbindung zu Terrorismus vermutet werden.

Die deutschen Auslandsvertretungen können derzeit nur in äußerst begrenztem Rahmen konsularische Hilfe leisten. Auch die staatlichen Sicherheitsorgane können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten.
Die deutschen Botschaften in den Nachbarstaaten Iraks können Deutschen, die in Irak in eine Notlage geraten, erst ab dem jeweiligen Grenzübergang konsularische Hilfe leisten.

  • Meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen.
  • Meiden Sie unbedingt Grenzgebiete, insbesondere zu Syrien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Sicherheitskräften.

Kriminalität

Es besteht ein hohes Maß an krimineller Gewalt und ein hohes Risiko für Entführungen, auch bzw. insbesondere von Ausländern und den sie begleitenden Personen.
Es besteht landesweit die Gefahr von Überfällen und Fahrzeugdiebstählen, insbesondere nachts.

  • Reisen Sie nur mit einem tragfähigen, professionellen Sicherheitskonzept.
  • Meiden Sie Bewegungen nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Nehmen Sie stets nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit. Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.

Natur und Klima

Irak liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss insbesondere im Norden und Osten des Landes gerechnet werden. Im November 2016 erschütterte ein schweres Erdbeben der Stärke 6,3, im November 2017 eines der Stärke 7,3 das Grenzgebiet von Irak und Iran.

Es herrscht in weiten Teilen des Landes Wüstenklima mit sehr heißen Sommern und milden Wintern. Am Golf tritt erhöhte Feuchtigkeit auf, insbesondere im Bergland ist Frost möglich. Saisonale Überflutungen im Winter und Frühling sind bei Starkregen insbesondere nach Dürreperioden möglich, so dass Straßen unpassierbar und Brücken beschädigt werden können. Sandstürme treten ganzjährig auf.

  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Iraqi Airways steht auf der gemeinschaftlichen Liste unsicherer Fluggesellschaften der EU.

Der Straßenverkehr ist nicht sicher. Busverkehr existiert unregelmäßig und Routen werden häufig geändert. Verkehrsregeln und Ampeln werden sehr häufig missachtet, so dass zusätzliche Gefahren bestehen, die bei Dunkelheit nochmals erhöht sind. Aufgrund hoher Gefahren ist Versicherungsschutz schwer zu erlangen.

  • Meiden Sie grundsätzlich eine eigene Teilnahme am Straßenverkehr, insbesondere bei Dunkelheit.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Der islamische Glauben ist Teil der irakischen Kultur und Gesetze. Dies sollte bei der Kleidung und dem Verhalten berücksichtigt und religiösen und sozialen Traditionen mit Respekt begegnet werden.

Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch Nichtmuslimen untersagt.

LGBTIQ

In Irak gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden.

Homosexualität ist in Irak nicht strafbar. Die gesellschaftliche Akzeptanz und Toleranz ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt. Eine ablehnende Haltung bis hin zu gewalttätigen Übergriffen gegenüber LGBTIQ-Personen sind möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz und der Konsum von Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Irak einschließlich der Region Kurdistan Irak werden Haftbefehle aus Nachbarländern vollstreckt. Dies kann zu Auslieferungen insbesondere nach Iran und Syrien führen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Im Fastenmonat Ramadan ist das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen während der Tageszeit per Dekret verboten.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets in Grenzgebieten ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren von militärischen Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie, werden von den Behörden strafrechtlich geahndet.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der irakische Dinar (IQD). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind nur in größeren internationalen Hotels und Shopping-Malls möglich.

  • Führen Sie daher Bargeld in Euro oder US-Dollar mit

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Visumpflicht für das gesamte irakische Staatsgebiet, also auch für die Region Kurdistan-Irak.

Für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen im Irak kann ein Visum bei Einreise (Land-, Luft- und Seeweg) ausgestellt werden. Die Gebühren sind in US-Dollar zu zahlen. Verbindliche Auskunft zum Verfahren der Visumausstellung bei Ankunft und zur Höhe der Gebühren erteilt die zuständige irakische Auslandsvertretung.

Visa für Aufenthalte über 60 Tage müssen vor der Einreise bei einer irakischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Bei illegalem Grenzübertritt zwischen Irak und den Nachbarstaaten ist mit Haft- und Geldstrafen zu rechnen.

  • Führen Sie stets einen Lichtbildausweis und eine beglaubigte Kopie des Visums mit.
  • Bitte holen Sie nähere Auskünfte, auch zu den Bedingungen und Gebühren für die Ausstellung von Visa bei Einreise, bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin ein.

Einreisekontrolle und HIV-Test

Alle Reisenden nach Irak mit Ausnahme von Personen, die mit einem Touristenvisum einreisen, müssen innerhalb von zehn Tagen nach Ankunft einen HIV- und einen Hepatitis-Test vorweisen. Dieser Test muss während des Aufenthalts in Irak alle 90 Tage wiederholt werden. Auskünfte, wo der Test in Bagdad vorgenommen werden kann, werden am Flughafen Bagdad erteilt.

Minderjährige

Zu gesetzlichen Bestimmungen bezüglich alleinreisender Minderjähriger sollte die Botschaft der Republik Irak in Berlin und ggf. die jeweilige Fluggesellschaft kontaktiert werden.

Einfuhrbestimmungen

Fremd- und Landeswährungen sowie Edelmetalle dürfen bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ein- und ausgeführt werden.

Einreise mit eigenem Fahrzeug nach Kurdistan-Irak

Bei Einreise in die Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz ist es gängige Praxis der kurdischen Behörden, den ausländischen Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs einzubehalten und darüber eine Bescheinigung auszuhändigen. Diese Bescheinigung berechtigt nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks. Bei Zuwiderhandlung ist mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden zu rechnen. Der Pass wird erst bei der Wiederausfuhr des Kfz zurückgegeben.

  • Nehmen Sie ein ausländisches Kfz, welches über die Region Kurdistan Irak eingeführt wurde, keinesfalls mit in andere Region des Irak.

Heimtiere

Für die Einreise mit Heimtieren in den Irak müssen ein Tiergesundheitszeugnis, welches in einem Zeitraum von max. 15 Tagen vor der Reise ausgestellt wurde, ein Tollwutimpfzertifikat sowie Nachweise weiterer Impfungen vorgelegt werden. Der Tollwuttest muss nicht weniger als 21 Tage nach der letzten Tollwutimpfung durchgeführt werden. Des Weiteren sollte Ihr Heimtier über einen unverschlüsselten und auslesbaren Mikrochip verfügen. Nähere Auskünfte, insbesondere über die aktuell vorgeschriebenen Impfungen, erhalten Sie bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten, die aus einem Gelbfiebergebiet einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben, müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Irak selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
Bei Einreise in den Irak aus einem Poliogebiet sowie Ausreise aus dem Irak in ein Poliogebiet müssen alle Reisende den Nachweis von Impfungen gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) erbringen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein minimales Malariarisiko besteht im Irak von Mai bis November im Nordosten des Landes unter 1500 m Höhe, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. Seit 2009 wurden jedoch keine lokal erworbenen Fälle mehr berichtet. Da aber die übertragende Malariamücke im Irak weiterhin vorkommt, besteht grundsätzlich die Gefahr der erneuten Einschleppung und Etablierung.
Schützen Sie sich daher zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Eine medikamentöse Vorbeugung (Chemoprophylaxe) ist derzeit nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Die Prävalenz von HIV in der Bevölkerung ist sehr gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht jedoch ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera ist im Irak endemisch. Der letzte Ausbruch mit mehreren tausend Erkrankten ereignete sich im Sommer 2015 in der Umgebung von Bagdad. Die Erkrankung wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

Krim-Kongo-Fieber

Das Krim-Kongo-Fieber ist eine weitverbreitete Viruserkrankung, die auch im Irak vorkommt und mit erhöhter Blutungsneigung einhergehen kann (hämorrhagisches Fieber). In der Regel wird die Erkrankung durch direkten Kontakt mit Blut oder Fleisch infizierter domestizierter Tiere (z.B. Kühe, Schafe, Ziege, Kamele) oder durch einen Zeckenstich auf Menschen übertragen. Die Therapie erfolgt primär symptomatisch; dem virushemmenden Medikament Ribavirin wird ein positiver Effekt zugeschrieben. Eine Impfung existiert nicht. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

  • Achten Sie auf Schutz vor Zeckenstichen (körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk)
  • Seien Sie vorsichtig beim Umgang mit rohem Fleisch und beim Umgang mit Erkrankten. 

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe  Merkblatt MERS Coronavirus.

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte mit Kamelen.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen des Iraks endemisch. Vermeiden Sie dort Süßwasserkontakt.

Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist in weiten Landesteilen weder technisch noch personell ausreichend. In der Hauptstadt Bagdad steht den diplomatischen Vertretungen das privat betreute Bagdad Diplomatic Support Center zu Verfügung. Zur Nutzung ist allerdings ein vorheriger Vertragsabschluss erforderlich. Als bestes privates einheimisches Krankenhaus kann das St. Raphael Krankenhaus genannt werden, das allerdings nicht über essentiell wichtige Versorgungsmöglichkeiten wie Herzkatheter, Neurochirurgie und moderne Intensivstation verfügt. Im Irak sind nicht alle Medikamente durchgehend erhältlich bzw. ein sicherer Ursprung der Medikamente garantiert. Eine Dauermedikation sollte daher in ausreichender Menge mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden die kurdischen Autonomiegebiete im Norden. Dort ist eine vergleichsweise bessere Versorgung gewährleistet. Westeuropäischer Standard wird aber auch dort oft nicht erreicht..

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt