Diese Meldung war vom 14.09.2023 bis zum 18.12.2023 gültig
Meldung für Iran (IR)
Grund letzte Änderung: Aktuelles – ProtesteEinreise und Zoll - Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Deutsch-iranische DoppelstaaterRedaktionelle Änderunge
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Aktuelles
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch noch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Proteste
Am 16. September 2023 jährt sich der Tod der jungen Iranerin Mahsa Amini nach ihrer Festnahme durch die Sittenpolizei in der Hauptstadt Teheran, der zu landesweiten Protesten geführt hatte. Es kann im Zeitraum um den Jahrestag zu (spontanen) Protesten kommen; Polizei- und Sicherheitskräfte können gewaltsam gegen Demonstrierende vorgehen. Dies betrifft insbesondere Provinzen mit einem hohen Anteil von ethnisch-religiösen Minderheiten (z.B. Sistan-Belutschistan, Kurdistan). Im räumlichen Umfeld von Demonstrationen können Protestierende und auch unbeteiligte ausländische Staatsangehörige willkürlich verhaftet werden.
Die Kommunikationsdienste sind weitgehend eingeschränkt (insbesondere mobiles Internet, Instagram, WhatsApp, VPNs).
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für deutsche Staatsangehörige.
- Die Sicherheitslage kann sich im gesamten Land schnell und unvorhersehbar ändern.
- Falls Sie sich dennoch im Land aufhalten, verhalten Sie sich sehr umsichtig und meiden Sie unbedingt Demonstrationen und Menschenansammlungen großräumig.
Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken bei Individualtourismus
Für deutsche Staatsangehörige besteht konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Eine Gefahr besteht insbesondere für Personen, die individuell zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper in bzw. durch Iran reisen. Es besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Dabei können insbesondere elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets etc. eingehenden Untersuchungen unterzogen werden. In elektronische Karten und Navigationssysteme eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Nicht alle Sperrgebiete sind deutlich markiert. Es mehren sich Fälle, in denen die Nutzung von (Hobby-) Drohnen selbst mit einer vorherigen Genehmigung als Spionage eingestuft wurden (s.u. „Fotografieren und Filmen“).
Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Strafrechtliche Vorschriften sind häufig so vage formuliert, dass eine Vielzahl möglicher Verhaltensweisen erfasst werden kann, ohne dass dies dem Betroffenen vorher deutlich sein muss. Die Rechtsprechung ist mitunter eindeutig politisch motiviert.
Aufgrund in Iran weit ausgelegter Begriffe wie z.B. „nationale Sicherheit“, „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ können z.B. bloße Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien, aber auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy von z.B. regimekritischen Demonstrationen in Deutschland oder Tagebücher und Notizen, die in Deutschland vom Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt sind, sowie private Kontakte für eine Strafverfolgung ausreichen.
Doppelstaater
Es kommt häufig und dabei oft ohne nachvollziehbare Gründe zu Verhören und/oder Verhaftungen deutsch-iranischer Doppelstaater. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.
Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird. Dies ist unabhängig davon, ob die Person in Iran oder Deutschland ihren Wohnsitz hat.
Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
- Sollten Sie trotz Reisewarnung reisen, klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
- Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
- Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als regierungskritisch wahrgenommen werden könnten und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Gleiches gilt für regierungskritische Äußerungen im Internet bzw. das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
- Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist und Sie daher nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.
- Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
- Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Grenzregion zu Afghanistan und Pakistan
Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.
Bereits vor den Protesten aufgrund des Todes von Mahsa Amini war die Sicherheitslage in der Grenzregion zu Pakistan, insbesondere in der Provinz Sistan-Belutschistan, äußerst angespannt. Gleiches gilt für die Sicherheitslage in den Grenzgebieten Pakistans zu Iran.
- Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.
- Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit, Einreise und Zoll sowie die Teilreisewarnung für Pakistan.
- Die Deutsche Botschaft Teheran stellt keine Begleitschreiben für die Visumbeantragung zur Einreise nach Afghanistan oder zur Einreise auf dem Landweg nach Pakistan aus, siehe Einreise und Zoll – Weiterreise in Nachbarländer.
Sicherheit
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Iran zu verlassen.
Terrorismus
In Iran kommt es, vor allem in Grenzregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Besonders betroffen sind die Provinzen Kurdistan und Sistan-Belutschistan, der Osten der Provinz Kerman sowie die Grenzgebiete zu Irak, Pakistan und Afghanistan.
Bei zwei Anschlägen auf einen schiitischen Schrein in der Stadt Shiraz sind 2022 und 2023 mindestens 16 Personen ums Leben gekommen.
Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht. Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen ausländische Staatsangehörige.
In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden ausländische Staatsangehörige in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, Personal der Justiz und Angehörige des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.
Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.
Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach Beendigung der militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern im Zusammenhang mit dem Konflikt um die Region Bergkarabach abgeraten.
- Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern.
- Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
- Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten und an die Grenzen zu Armenien und Aserbaidschan.
- Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles.
Bei Protesten und Kundgebungen kann es seitens der Sicherheitskräfte zur Anwendung von unverhältnismäßiger Gewalt und willkürlichen Festnahmen kommen. Internetdienste, vor allem Soziale Medien und Telefonnetze, können zeitweilig abgestellt werden. Personen, die sich beabsichtigt oder zufällig im Umfeld von Demonstrationen aufhalten droht die Festnahme und Verurteilung.
Alle Ausländer sowie insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten durch die Deutsche Botschaft Teheran sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater und Aktuelles.
In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten iranischen Staatsangehörigen in ernsthafte Gefahr bringen. Einreise und Aufenthalt in Iran zu einem anderen Zweck, als im iranischen Visum angegeben, ist unter Umständen strafbar. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise.
- Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die zwingende Notwendigkeit Ihrer Reise. Grundsätzlich müsste die Frage, ob man aus iranischer Sicht auch noch iranischer Staatsbürger/in ist, vor Antritt einer Reise mit der zuständigen Auslandsvertretung der Islamischen Republik Iran geklärt werden, was die/der Betroffene jedoch im Sinne einer persönlichen Risikoanalyse sorgfältig abwägen sollte.
- Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bringen.
- Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
- Nutzen Sie ihr Visum ausschließlich zum darin angegebenen Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme und Verurteilung oder Abschiebung haben.
- Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
- Meiden Sie Äußerungen zu politischen Verhältnissen und Geschehnissen im Iran.
- Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich zu iranischen Feiertagen.
- Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
11. Februar – RevolutionstagGhods-Tag - (jährliche Änderung des genauen Datums)
16. September - Todestag von Mahsa Amini
4. November - Besetzung der US-Botschaft
7. Dezember - sog. Studententag.
Fotografieren und filmen
In vielen öffentlichen Gebäuden ist das Fotografieren und Filmen gänzlich verboten, wie beispielweise im Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA). Dasselbe kann auch für Landschaftsaufnahmen in bestimmten Regionen gelten. Wann und wo Verbote gelten, ist nicht immer ersichtlich.
Fotografieren und Filmen auch vermeintlich harmloser Orte kann zu Missverständnissen bis hin zu Spionageverdacht führen. Häufig werden Personen aufgehalten, Kamera/Handy/Speichermedium konfisziert/durchsucht und die Betreffenden verhört. Verhaftungen sowie mehrjährige Haftstrafen als Konsequenz sind möglich.
- Unter keinen Umständen sollte Folgendes fotografiert oder gefilmt werden:
- Staatliche Institutionen oder Gebäude oder Regierungsfahrzeuge
- Militäranlagen oder Militärmanöver
- Atomkraftwerke, Raffinerien, Erdöl-/Erdgasförderanlagen, Bohrplattformen
- Menschenansammlungen oder Demonstrationen
- Personal offizieller Behörden (zum Beispiel Polizei oder Militär)
- Botschaftsgebäude
- Kritische (Versorgungs-)Infrastruktur wie Elektrizitäts- oder Wasserwerke
- Einzelne Personen ohne deren ausdrückliche Einwilligung
- Verzichten Sie vor und in Flughäfen, Bahnhöfen und ähnlichen Gebäuden darauf, Fotos und Videos aufzunehmen.
- Nutzen Sie auf keinen Fall Drohnen, auch nicht in abgelegenen Gebieten außerhalb von Städten.
- Fotografieren und filmen Sie nur sehr restriktiv. Sie können immer mit Spionageverdacht konfrontiert werden. Mehrjährige Haftstrafen sind möglich.
Landminen
In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, West-Aserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nicht bewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
- Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus entrissen.
Es gibt Fälle, in denen angebliches Sicherheitspersonal Personenkontrollen durchführt. Wertsachen werden bei einer solchen „Kontrolle“ einbehalten und auf diese Weise entwendet.
Fahrzeugdiebstähle betreffen insbesondere solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.
In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
- Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
- Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
- Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
- Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
- Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine persönlichen Daten mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiss. In den Bergen kann es zu Lawinen und zu Erdrutschen kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.
- Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
- Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
- Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
- Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „Snapp“ oder „TAP30“) oder der Metro.
Die Zahl der Verkehrstoten, insbesondere bei Motorradfahrern (und ihren Mitfahrenden), ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.
Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was das Unfallrisiko weiter erhöht.
An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
- Seien Sie im Straßenverkehr vorsichtig, insbesondere als Fußgänger und bei der Nutzung von Zweirädern.
- Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit.
- Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind.
- Verzichten Sie auf Wüstentouren.
Führerschein
Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.
- Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“
Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend abgeraten, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu befahren. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.
- Vermeiden Sie selbstständige Boots- oder Schiffsfahrten in der Straße von Hormuz aufgrund der politisch sehr sensiblen Lage.
Besondere Verhaltenshinweise
Die geltenden iranischen Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, sollten unbedingt beachtet werden, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
Foto- und Videoaufnahmen sollten nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der beteiligten Personen aufgenommen werden, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund ihrer Äußerungen zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, Soziale Medien und ähnliche angeklagt und verurteilt, siehe auch Aktuelles - Festnahmen, Zurückweisungen und verstärkte Risiken für Individualtourismus, sowie Rechtliche Besonderheiten.
Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien (z.B. Facebook) sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.
Iranischen Staatsangehörigen ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit ausländischen Staatsangehörigen, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.
Die Gültigkeit des iranischen Visums sollte unbedingt beachtet werden. Sollte es während des Aufenthalts in Iran ablaufen, kann die zuständige Ausländerpolizei dieses verlängern. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, muss vor Ausreise ebenfalls die iranische Ausländerpolizei aufgesucht und eventuelle Strafzahlungen geleistet werden. Im Anschluss kann das erforderliche Exit-Visum aufgestellt werden. Weitere Informationen zum Exit-Visum sind auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zu finden.
- Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.
- Überschreiten Sie nicht die Gültigkeit Ihres Visums.
- Nutzen Sie Ihr Visum ausschließlich zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
- Seien Sie sich einer möglichen Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
- Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
- Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber drohen Passentzug, Gerichtsverfahren und/oder Haft.
Ramadan
Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.
In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Angehörige des muslimischen Glaubens ein Fastengebot, das heißt der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Anders- oder Nichtgläubige tagsüber verboten.
Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.
- Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
- Achten Sie die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als anders- oder nichtgläubige Person dem Fasten mit Respekt.
Rechtliche Besonderheiten
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige, siehe Aktuelles.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Zusätzlich können Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis unproblematisch sind, aber die muslimischen Wertevorstellungen verletzen können (zum Beispiel auch tanzen), bestraft werden. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Körperliche Strafen (zum Beispiel Peitschenhiebe) sind möglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Alkoholbesitz, -konsum und -einfuhr ist untersagt.
Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:
Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.
Frauen sollten aus rechtlichen Gründen nicht Motorrad fahren.
Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen.
Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
- Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
- Verzichten Sie auf „Couchsurfing“ oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgeber können Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft drohen.
- Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
- Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
- Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
- Fotografieren und filmen Sie insgesamt nur sehr restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen, siehe Sicherheit – Fotografieren und filmen.
- Führen Sie keine Tiere oder Pflanzen aus.
Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben.
- Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.
Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Geldkarten können nicht genutzt werden.
Zum Geldtauschen gibt es zahlreiche Wechselstuben (auch am Internationalen Flughafen Teherans Imam Khomeini (IKA)) und Banken, die zum tagesaktuellen Kurs in IRR tauschen. Eingerissene oder anderweitig beschädigte Scheine werden nicht angenommen. Der Bankkurs unterscheidet sich deutlich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.
- Nehmen Sie ausreichend Bargeld (IRR, EUR oder USD) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keine Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Irans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
- Reisepass: Ja
- Vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Nein
- Vorläufiger Personalausweis: Nein
- Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Informationen zum Visum erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.
Das Visum kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen online beantragt werden.
Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.
- Bewahren Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer Ihren Reisepass und Ihr Visum sicher auf.
Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.
- Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zur Vorgehensweise bei Verlust oder Ablauf Ihres deutschen Reisepasses und zu den Beantragungsschritten eines iranischen Exit-Visums.
Visum vor der Einreise
Vor Einreise kann ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 EUR, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Ob in Einzelfällen die Beantragung eines Visums bei Einreise am Internationalen Flughafen Teherans Imam Khomeini (IKA) möglich ist, kann nur durch vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung in Deutschland und der Fluggesellschaft geklärt werden.
Vor Antritt der Reise sollte über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generiert werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.
Der Nachweis einer Krankenversicherung und einer Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung sollten mitgenommen werden.
Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.
- Informieren Sie sich bei den iranischen Auslandvertretungen in Deutschland, welche Schritte für den Visa-on-arrival-Prozess nötig sind.
- Informieren Sie sich zudem bei Ihrer Fluggesellschaft, ob diese Sie ohne ein vor Einreise erteiltes Visum befördert.
Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen.
Wegen der COVID-19-Pandemie wird oftmals ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschließt.
- Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die genauen Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung.
Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise
Ausländische Staatsangehörige können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen.
Die Grenzübergänge nach Pakistan befinden sich in der Provinz Sistan-Beluschistan, wo Zusammenstöße zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften sowie Bandenkriminalität (v.a. Drogenschmuggel), einhergehend mit Überfällen, Schusswaffengebrauch verzeichnet werden. Von einer Überfahrt per Schiff von iranischen Häfen am Persischen Golf in die VAE wird dringend abgeraten, da es sich um illegale Fähr- und Frachtverbindungen handeln kann.
Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.
- Beachten Sie die Teilreisewarnung für Pakistan.
- Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
- Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.
Weiterreise in Nachbarländer
Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann.
Transitreisen
Wenn der Transitbereich des Flughafens Teheran Imam Khomeini (IKA) nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum.
Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran
Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Deutsch-iranische Doppelstaater
Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), werden von den iranischen Behörden ausschließlich als iranische Staatsangehörige behandelt, siehe Aktuelles. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum möglich ist.
Doppelstaater werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung politischer Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.
- Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran möglich ist. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
- Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
- Beachten Sie, dass die konsularische Unterstützung durch die Deutsche Botschaft Teheran erheblich eingeschränkt bis unmöglich ist. Die Deutsche Botschaft Teheran kann Sie insbesondere nicht vor einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung schützen.
- Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
- Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen zusätzlich einen iranischen Pass.
- Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
- Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft prüfen, ob Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).
Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
- Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.
Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger
Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sog. Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.
Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.
Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.
Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.
- Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
- Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
- Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.
Einfuhrbestimmungen
Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 EUR ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.
- Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
Sie dürfen einen bis zu sechs m² großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich ausführen.
- Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).
Einreise mit Kfz
Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist, siehe Aktuelles. Auskünfte erteilt die zuständige iranische Auslandsvertretung in Deutschland oder die iranischen Grenzbehörden. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.
Heimtiere
Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.
- Erkundigen Sie sich bezüglich der Einfuhr von Heimtieren bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.
Gesundheit
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
- Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
- Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
- Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
- Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
- Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).
- Verwenden Sie stets Kondome.
Durchfallerkrankungen
Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
- Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
- Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
- Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
- Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
- Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
- Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
- Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Tollwut.
- Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
- Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
- Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.
Leishmaniose
Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.
- Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
- Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Höhenkrankheit.
- Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.
Luftverschmutzung
In Teheran ist die Verkehrsbelastung hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.
- Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die Smartphone App AirVisual.
Medizinische Versorgung
Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.
In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.
- Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
- Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Länderinfos zu Ihrem Reiseland
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
Weitere Hinweise für Ihre Reise
Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.
Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt