Diese Meldung war vom 10.12.2021 bis zum 13.12.2021 gültig

Flagge IRMeldung für Iran (IR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Entlistung Irans als Hochrisikogebiet ab 12.12.2021)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Aktuelles

Grenzregion zu Afghanistan

Von Reisen in die iranisch-afghanische Grenzregion wird dringend abgeraten. Die Lage an der iranisch-afghanischen Grenze ist unübersichtlich. Insbesondere bei Personen, die die afghanische Staatsangehörigkeit oder sonstige Wurzeln in der Region haben, sind Festnahmen, Inhaftierungen und Abschiebungen nach Afghanistan möglich.

  • Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit sowie die geltende Reisewarnung für Afghanistan.

Festnahmen und Zurückweisungen von Personen mit deutsch-iranischer Staatsangehörigkeit

Von nicht notwendigen Reisen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird dringend abgeraten.
In der Vergangenheit kam es mehrfach und oft ohne nachvollziehbare Gründe, zuletzt im Oktober 2020, zur Verhaftung deutsch-iranischer Doppelstaater. Iranische Behörden behandeln Personen, die neben der deutschen auch im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind, in allen Rechtsfragen wie Personen mit ausschließlich iranischer Staatsangehörigkeit. Weitere Inhaftierungen von Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nicht ausgeschlossen werden. Auch Zurückweisungen bei Ein- und Ausreise kommen vor, ohne dass hierfür Gründe bekannt wurden. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Beachten Sie die ausführlichen Hinweise unter Einreise und Zoll.

COVID-19

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran wird gewarnt. Mit Wirkung vom 12. Dezember 2021 gilt dies nicht mehr.

Epidemiologische Lage

Iran ist aktuell von COVID-19 weiterhin betroffen. Iran ist noch bis einschließlich 11. Dezember 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft. Aktuelle Informationen und detaillierte Zahlen bieten das iranische Gesundheitsministerium

und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Einreisebestimmungen unterliegen häufigen Änderungen und einer uneinheitlichen Anwendung. Nähere Auskünfte, welche Nachweise aktuell verlangt werden, können bei der Fluggesellschaft erfragt werden. Derzeit müssen Einreisende ab 12 Jahren ein negatives PCR-Testergebnis auf Englisch vorlegen, welches bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf. Zusätzlich benötigen alle ausländischen Einreisenden ab 12 Jahren einen Impfnachweis. Seit Verabreichung der zweiten Dosis müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Genesene genießen bei der Einreise keine Privilegien.

Die direkte oder indirekte Einreise in den Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden. Nähere Informationen über die aktuellen Einreisebedingungen und -verbote können bei den iranischen Auslandsvertretungen und der Fluggesellschaft erfragt werden.

Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute sowie Aufenthaltsorten im Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann immer von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfls. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen der iranischen Behörden. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollte man innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen könnte, kann ebenfalls ein erneuter Coronatest durchgeführt werden. Die Verfahren können sich kurzfristig ändern. Abweichende Handhabungen sind jederzeit möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam-Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.

Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus dem Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses gefordert wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.

Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.

Durch- und Weiterreise

Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinischen Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.

Landgrenzen bleiben weiterhin großteils geschlossen.

Reiseverbindungen

Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.

Beschränkungen im Land

Es kann immer wieder – insbesondere vor iranischen Feiertagen – vorkommen, dass kurzfristig inneriranische Reisebeschränkungen eingeführt werden. Dann wird Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus anderen Provinzen die Einreise in die betroffenen Provinzen nicht gestattet. Fahrzeugen mit Autokennzeichen aus den betroffenen Provinzen dürfen diese nicht verlassen. Diese Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben. Aktuell gelten solche Maßnahmen für alle Provinzen der Kategorien „orange“ (u.a. Teheran) und „rot“.

Für den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann ein Ausweispapier verlangt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsflugreisen kann ein negativer PCR-Test verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Im Alltag ist derzeit vor allem in „gelb,“ „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen.

Vollständig Geimpfte und Genesene sind von den Beschränkungen im öffentlichen Leben nicht ausgenommen.

Hygieneregeln

Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte und Reisen zu vermeiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebedingungen und –verbote, auch in Hinblick auf Veränderungen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
  • Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweisen.
  • Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
  • Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
  • Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Sicherheit

Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird abgeraten.

Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, vor allem in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen (Teil-)Reisewarnungen.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt 2018 in den Städten Ahwas und Chabahar, sowie 2019 auf einen Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern und die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Insbesondere im Zusammenhang mit iranischen Feiertagen kann es zu Menschenansammlungen und Kundgebungen kommen. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Konsularische Unterstützungsmöglichkeiten sind erheblich eingeschränkt bis unmöglich, siehe auch Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.

In der Vergangenheit wurden deutsche Reisende, die engen Kontakt zu iranischen Staatsangehörigen im Rahmen von Couchsurfing oder anderer privater Übernachtungsformen hatten, wegen Verstoßes gegen die muslimischen Moralvorstellungen und/oder Verdachts der Sicherheitsgefährdung festgenommen. Enger Kontakt zwischen ausländischen und iranischen Staatsangehörigen kann auch die beteiligten Iraner in ernsthafte Gefahren bringen. Siehe Reiseinfos – Besondere Verhaltenshinweise und Rechtliche Besonderheiten.

  • Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
  • Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
  • Meiden Sie intensiven Kontakt mit iranischen Staatsangehörigen. Sie können sich und andere in ernsthafte Gefahr bis hin zur Inhaftierung bringen.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder andere über soziale Netzwerke organisierte private Übernachtungsformen.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum darin angegeben Zweck. Visumsmissbrauch kann gravierende Folgen bis zur Festnahme oder Abschiebung haben.
  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag.

Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan

Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.

  • Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach der beendeten letzten militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern abgeraten.

Landminen

In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.

  • Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus auf diese Art entrissen.

Es gibt Trickbetrüger, die als angebliche Sicherheitsbeamte Personenkontrollen durchführen. Statt die Wertsachen nach der „Kontrolle“ wieder auszugeben, behalten sie die Sachen ein und verschwinden damit.

Fahrzeugdiebstähle betreffen in der Regel solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.

  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtige Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen. Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiss. In den Bergen kann es zu Lawinen und zu Erdrutschen kommen. Besonders in der Wintersaison ist Vorsicht geboten. Anhaltender Starkregen wie zuletzt im Frühling 2019 kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen. In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Bleiben Sie stets auf den ausgewiesenen Wegen und Pisten und verlassen Sie diese nicht. Denken Sie an die Lawinen- und Erdrutschgefahr in den Bergen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  •  Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini Airport (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur für nationale Flüge genutzt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „snapp“ oder „TAP30“) oder der Metro.

Die Zahl der Verkehrstoten ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was ein hohes Unfallrisiko darstellt.

An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Seien Sie insbesondere als Fußgänger sowie Autofahrer in den Großstädten vorsichtig.
  • Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit. 
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
  • Vermeiden Sie die Sperrgebiete in der Grenzregion zu Irak und in der Provinz Kurdistan.
  • Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.

Führerschein

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und sind in den Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.

  • Vermeiden Sie selbstständige Boots- oder Schiffsfahrten in der Straße von Hormuz aufgrund der politisch sehr sensiblen Lage.

Besondere Verhaltenshinweise

Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Bürgern ist der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen. Festnahmen von sowohl deutschen als auch iranischen Staatsangehörigen können die Folge sein.

  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Bei Visumsmissbrauch kann Passentzug, Haft oder Abschiebung drohen.
  • Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst und versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgebern drohen Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft.

Ramadan

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot, d.h. der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse wie z.B. Parfum von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Nichtmuslime tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten mit Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie auf die religiösen Gefühle der lokalen Bevölkerung und begegnen Sie auch als Nichtmuslim dem Fasten mit Respekt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.

Rechtliche Besonderheiten

Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.

Für Frauen (ab neun Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Nichteheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten, Sicherheitskräften oder Botschaftsgebäuden kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Verzichten Sie auf Couchsurfing oder sonstige über soziale Netzwerke angebotene private Übernachtungsformen. Sowohl Ihnen als auch Ihren iranischen Gastgebern drohen Passentzug, Gerichtsverfahren oder Haft.
  • Nutzen Sie Ihr Visum nur zum im Visum angegebenen Einreisezweck. Festnahmen bei Visumsmissbrauch sind möglich.
  • Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
  • Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
  • Führen Sie keine Tiere aus.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben. Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit, welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Geldkarten können nicht genutzt werden.

Zum Geldtauschen gibt es zahlreiche Wechselstuben (auch am Internationalen Flughafen) und Banken, die zum tagesaktuellen Kurs in Rial tauschen. Eingerissene oder anderweitig beschädigte Scheine werden oft nicht angenommen. Der Bankkurs unterscheidet sich deutlich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (Rial, Euro oder Dollar) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keinerlei Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als sogenanntes Blattvisum bzw. elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines losen Blattes mitgeführt wird. Dadurch entfällt die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Beantragen Sie für nicht-touristische Aufenthalte in Iran das korrekte Visum (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Beim Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung des Visums in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exitvisum fällig.

Visum vor der Einreise

Informationen zum Visum vor der Einreise erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Online-Visum (e-Visa)

Es besteht die Möglichkeit, ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran zu beantragen. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 Euro, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Am Internationalen Flughafen IKA kann auch ein Visum bei Einreise ausgestellt werden. Hierzu sollte vor Antritt der Reise über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generieren werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.

Die Erteilung eines Visums bei Einreise kann nicht garantiert werden. In jüngerer Vergangenheit war sie in der Regel unproblematisch. Der Nachweis einer Krankenversicherung und einer Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung sollten mitgenommen werden.

Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können generell über die internationalen Flughäfen des Landes gemäß den geltenden Voraussetzungen einreisen, siehe Aktuelles. Die Landgrenzen zur Türkei, Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak sind derzeit pandemiebedingt großteils geschlossen. Eine Einreise ist hier für Deutsche nicht möglich.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden. Auf dem Landweg mit dem eigenen Kfz Einreisende benötigen für Ihr Fahrzeug eine iranische Kfz-Versicherung.

  • Informieren Sie sich vorab und bei Einreise auf dem Landweg an der Grenze über den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Versicherung für Ihr Fahrzeug
  • Erkundigen Sie sich bei den für die jeweilige Grenzübertrittstelle zuständigen iranischen Behörden über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt zusätzlich über mögliche Erfordernisse für die Ausreise. bzw. die Bestimmungen für die Durchreise bei den Behörden der jeweiligen Länder.

Weiterreise in Nachbarländer

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann, da das Auswärtige Amt von Reisen in das Grenzgebiet zu Pakistan, Sistan- Belutschistan, abrät.

Transitreisen

Wenn der Transitbereich des Flughafens Imam Khomeini nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob dieses Verfahren Anwendung findet und ob Ihr aufgegebenes Gepäck automatisch zum Anschlussflug weitergeleitet wird.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran

Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

  • Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.

Deutsch-iranische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.

Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in konsularischen Angelegenheiten durch die deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.

  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw.  Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen dafür einen iranischen Pass.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.

Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (Alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Nach Kenntnis der Deutschen Botschaft Teheran erwirbt die deutsche Ehefrau durch eine nach iranischem Recht wirksame Eheschließung mit einem Iraner automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Rechtsverbindliche Auskünfte zum Erwerb der iranischen Staatsangehörigkeit können nur die zuständigen iranischen Behörden erteilen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit geht bei einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb nicht verloren. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung der sog. Shenasnameh (Personenstandsdokument) für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen einbehalten. In diesem Fall sollte umgehend mit der Deutschen Botschaft Teheran Kontakt aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie: Personen, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den iranischen Behörden ausschließlich als Iraner behandelt. Dies führt dazu, dass eine konsularische Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran in Notfällen kaum möglich ist!

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch für die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokumenten) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ohne die Zustimmung des früheren Ehemannes ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung in einem iranischen Gerichtsverfahren nicht möglich.

  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.

Einfuhrbestimmungen

Barmittel mit einem Wert bis 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt und mit einem Wert bis 5.000 Euro ausgeführt werden. Höhere Beträge müssen angemeldet werden.

  • Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.
  • Sie dürfen einen bis zu sechs m² großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen.
  • Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist. Erkundigen Sie sich vor einer Autoreise nach Iran unbedingt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als zehn Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.

  • Erkundigen Sie sich bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten  eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Bei Einreise aus Afghanistan, Nigeria und Pakistan muss eine Polioimpfung nachgewiesen werden, die zwischen 4 Wochen und 12 Monaten zurückliegt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Luftverschmutzung

In Teheran ist die Verkehrsbelastung relativ hoch. Durch die zusätzlichen Abgase der Industrie kommt es in der durch Gebirge umgebenen Millionenmetropole insbesondere in den Wintermonaten zu erhöhter Smogbelastung. Atemprobleme und Kopfschmerzen sind keine Seltenheit.

Medizinische Versorgung

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt