Diese Meldung war vom 13.10.2020 bis zum 14.10.2020 gültig

Flagge IRMeldung für Iran (IR)

Grund letzte Änderung: Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)

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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Epidemiologische Lage, Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln)

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Iran weiterhin gewarnt.

Epidemiologische Lage

Iran ist von einer zweiten COVID-19-Infektionswelle stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind dabei kaum auszumachen, da das Ansteckungsrisiko flächendeckend sehr hoch ist. Städte und Provinzen sind je nach Infektionszahlen in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt (rot = hohes Risiko, gelb = geringes Risiko, weiß = geringes Risiko). Der aktuelle Status kann in der „Mask-App“ des iranischen Gesundheitsministeriums eingesehen werden.
Aktuelle Informationen bietet das iranische Gesundheitsministerium.

Detaillierte Zahlen veröffentlicht die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Derzeit erteilt Iran aufgrund der Corona-Pandemie keine Touristen- oder Pilgervisa; andere Visa-Arten sind von dieser Einschränkung nicht betroffen.

Bei Einreise über den internationalen Flughafen Teherans (IKA) müssen alle Reisenden eine Erklärung (Formblatt der Fluggesellschaft) sowie ein Gesundheitsattest in englischer Sprache einschließlich eines negativen COVID-19-PCR-Testergebnisses vorlegen. Dieses Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein und muss von einem im Herkunftsland vom Gesundheitsministerium zugelassenen Arzt/Labor ausgestellt worden sein. Ohne dieses Attest ist eine Einreise für Ausländer nicht möglich. Deutsch-iranische Doppelstaater ohne Attest werden auf eigene Kosten in eine 14-tägige staatliche Quarantäne verbracht. Alle Reisenden werden bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden befragt. Reisende mit COVID-19-Symptomen werden ärztlich untersucht. Positiv auf COVID-19 getestete Passagiere werden in ein Krankenhaus in Teheran oder andere Isolationsstationen verbracht. Deutsch-iranische Doppelstaater können sich stattdessen schriftlich einer häuslichen Quarantäne unterwerfen. Das Prozedere kann sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.

Durch- und Weiterreise

Bei Ausreise finden Temperaturmessungen statt. Reisende müssen auf einem Formular versichern, frei von COVID-19-Symptomen zu sein. Es kann daher zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Ungeachtet dessen sollten Sie sich darüber informieren, ob Ihre Fluggesellschaft einen COVID-Test verlangt und welche iranischen Labore von der jeweiligen Fluggesellschaft anerkannt werden.

Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen.  

Reiseverbindungen

Infolge der Ausbreitung von COVID-19 und des Flugzeugabschusses am 8. Januar 2020 gibt es andauernde Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen. Direktverbindungen nach Deutschland bietet aktuell nur Iran Air an.

Beschränkungen im Land

Kontrollen und Temperaturmessungen können auch an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden.
Im Alltag ist nur teilweise mit Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot zu rechnen. Provinzregierungen können vorübergehend weitergehende Beschränkungen einführen. Davon ist derzeit auch Teheran betroffen. In roten Regionen bleiben Touristenziele teilweise geschlossen.

Hygieneregeln

Die iranischen Behörden rufen weiterhin dazu auf, möglichst soziale Kontakte zu meiden sowie persönliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und den ÖPNV zu meiden. Seit dem 5. Juli 2020 gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten sowie im öffentlichen Nahverkehr. Künftig soll die Polizei stärker gegen Verstöße vorgehen, Strafen für Verstöße gegen die Auflagen wurden angekündigt. Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

  • Erwägen Sie die vorzeitige bzw. vorübergehende Ausreise, auch wenn es aufgrund eingeschränkter Flugverbindungen Wartezeiten für verfügbare Plätze geben kann. Prüfen Sie Änderungen im Flugplan und andere Fragen zu den genannten Flugverbindungen direkt mit der Fluggesellschaft.
  • Achten Sie auf die Gültigkeit Ihres Visums. Sollte Ihr Visum während Ihres Aufenthalts in Iran ablaufen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an die zuständige Ausländerpolizei zwecks Verlängerung. Sollte das Visum bereits abgelaufen sein, informieren Sie sich vor Ausreise bei der iranischen Ausländerpolizei, ob etwaige Strafzahlungen geleistet werden müssen, um das für die Ausreise erforderliche Exitvisum zu erhalten.
  • Seien Sie für Abreisen bereits etwa vier bis fünf Stunden vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung und der WHO.
  • Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
  • Wenn Sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben (kein Transit), beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
  • Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.

Daneben wird aufgrund der derzeitigen militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan von Reisen in die Grenzregionen zu beiden Ländern dringend abgeraten.

Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.

Terrorismus

In Iran kommt es, meistens in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.

Im Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen (Teil-)Reisewarnungen.

Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt 2018 in den Städten Ahwas und Chabahar, sowie 2019 auf einen Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen, sondern ausschließlich gegen das Regime.

In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholte Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen und Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.

Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.

  • Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern und die geltenden Teilreisewarnungen.
  • Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
  • Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten.
  • Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar  den Luftweg.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.

Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.

  • Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
  • Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
  • Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
    - 11. Februar – Revolutionstag
    - 4. November - Besetzung der US-Botschaft
    - 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
    - 7. Dezember - sog. Studententag

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch mobile Geräte werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus auf diese Art entrissen.

Auch gibt es Trickbetrüger, die als angebliche Sicherheitsbeamte Personenkontrollen durchführen. Statt die Wertsachen nach der „Kontrolle“ wieder auszugeben, behalten sie die Sachen ein.

Fahrzeugdiebstähle betreffen in der Regel solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.

In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere Menschenmengen und in abgelegenen Gegenden.

  • Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bestehen Sie darauf, Kontrollen durch angebliche Sicherheitsbeamte ausschließlich in der Lobby Ihres Hotels oder einer Polizeistation durchführen zu lassen.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
  • Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
  • Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
  • Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahinter steht.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Iran liegt in einer seismisch sehr aktiven Zone. Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes ist in den meisten Teilen des Landes zu rechnen.

Das Klima ist kontinental-trocken mit milden Wintern mit Ausnahme der Gebirge im Norden. Nur an der Golfküste ist es feucht-heiß.

Anhaltender Starkregen wie zuletzt im Frühling 2019 kann zu weitreichenden Überschwemmungen und Beeinträchtigungen des Reiseverkehrs führen.

In einigen Landesteilen können ganzjährig Staub- und Sandstürme auftreten.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte und halten Sie sich bei Starkregen von Flussufern fern.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur noch für nationale Flüge genutzt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.

Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „snapp“ oder „TAP30“ ) oder der Metro.

Die Zahl der Verkehrstoten ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.

Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was ein hohes Unfallrisiko darstellt.

Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

  • Seien Sie insbesondere als Fußgänger sowie Autofahrer in den Großstädten vorsichtig.
  • Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit. 
  • Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
  • Vermeiden Sie die Sperrgebiete in der Grenzregion zu Irak und in der Provinz Kurdistan.
  • Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.

Führerschein

Autofahren ist in Iran bis zu sechs Monate mit dem deutschen Führerschein möglich.
Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Bootsexkursionen/Besonderheiten in der „Straße von Hormuz“

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz“ wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und sind in den Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der „Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung“ festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.

  • Vermeiden Sie selbstständige Boots- oder Schiffsfahrten in der Straße von Hormuz aufgrund der politisch sehr sensiblen Lage.

Besondere Verhaltenshinweise

Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Strafrecht.

Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.

Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Strafrecht.

Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.

Iranischen Bürgern ist seit Anfang 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen.

  • Versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
  • Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst.
  • Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
  • Seien Sie sich der Risiken, die für iranische Anbieter von „Couchsurfing“ bestehen, bewusst.
  • Bedenken Sie, dass in der Vergangenheit deutsche Staatsangehörige, die Ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und zur sofortigen Ausreise aufgefordert oder an dieser gehindert wurden.

Ramadan

Das Datum des islamischen Fastenmonats variiert von Jahr zu Jahr und ist nicht mit den in der arabischen Welt geltenden Daten identisch.

In dieser Zeit der religiösen Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot, d.h. der Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie andere sinnliche Genüsse wie z.B. Parfum von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

In der Öffentlichkeit ist das Essen, Trinken und Rauchen auch für Nichtmuslime tagsüber verboten.

Ausnahmen gelten für Schwangere, Kranke, Kinder und Reisende.

  • Rechnen Sie mit Einschränkungen im Alltag (tagsüber Schließung vieler Restaurants, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten in Bezug auf die Respektierung islamischer Traditionen.
  • Achten Sie auf die religiösen Gefühle und begegnen Sie auch als Nichtmuslim dem Fasten mit Respekt.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind strafbar (wie auch allgemein sexuelle Handlungen außerhalb der Ehe). Teilweise werden homosexuelle Handlungen mit der Todesstrafe bedroht.

Rechtliche Besonderheiten

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.

Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.

Für Frauen (ab 9 Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:

Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.

Nicht-eheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.

Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technisch höher entwickelten Geräten wie GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.

Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.

Fotografieren von öffentliche Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeuge, Polizisten, Sicherheitskräfte oder Botschaftsgebäude kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.

  • Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
  • Seien Sie vorsichtig mit Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschrift Sie bei Visabeantragung oder Einreise nicht angegeben haben (insbesondere Couchsurfing). Sowohl Sie als auch Ihre iranischen Gastgeber können mit Passentzug und Gerichtsverfahren bestraft werden.
  • Unterlassen Sie die Nutzung oder Einfuhr von Drohnen.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
  • Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
  • Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von Anlagen in Busher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
  • Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
  • Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
  • Führen Sie keine Tiere aus.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Rial (IRR), Preise werden jedoch oft in Toman (100.000 Rial entspricht 10.000 Toman, gesprochen oft als 10 Toman) angegeben. Erkundigen Sie sich vor Handelseinigkeit welche Währung gemeint ist.

Aufgrund der Sanktionen gegen Iran ist das Land nicht an den internationalen Zahlungsverkehr angeschlossen. Kreditkarten und andere ausländische Karten können nicht genutzt werden.

Zum Geldtauschen gibt es zahlreiche Wechselstuben (auch am Internationalen Flughafen) und Banken, die zum tagesaktuellen Kurs in Rial tauschen. Eingerissene oder anderweitig beschädigte Scheine werden oft nicht angenommen. Der Bankkurs unterscheidet sich deutlich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.

  • Nehmen Sie ausreichend Bargeld (Rial, Euro oder Dollar) für den gesamten Aufenthalt mit. Es besteht keinerlei Möglichkeit, Geld abzuheben oder es sich anderweitig zu beschaffen.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

Seit Ende 2018 wird das Visum nicht mehr in den Pass geklebt, sondern als sogenanntes Blattvisum bzw. elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines losen Blattes mitgeführt wird. Dadurch entfällt die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.

Beantragen Sie für nicht-touristische Aufenthalte in Iran das korrekte Visum (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Beim Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Pro Tag, die ein Ausländer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Land ist, fällt eine Geldstrafe in Höhe von circa 500.000 Rial an. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern.

Visum vor der Einreise

Informationen zum Visum vor der Einreise erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland wie die iranische Botschaft in Berlin.

Online-Visum (e-Visa)

Es besteht die Möglichkeit, ein Online-Visum (e-Visa) für die Einreise nach Iran zu beantragen. Die Gebühren betragen je nach Reisezweck zwischen 35 und 90 Euro, gegen einen Aufschlag von 50% ist auch ein Express-Visum möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt (außer für Pressevisa) 7 bis 14 Tage.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Am Internationalen Flughafen IKA kann auch ein Visum bei Einreise ausgestellt werden. Hierzu sollte vor Antritt der Reise über die Webseite der iranischen Botschaft in Berlin eine Referenznummer generieren werden, um die Visumerteilung am Flughafen zu beschleunigen. Eine Visumbeantragung am Flughafen ohne Referenznummer ist zwar möglich, aber möglicherweise zeitintensiv.

Die Erteilung eines Visums bei Einreise kann nicht garantiert werden. In jüngerer Vergangenheit war sie in der Regel unproblematisch. Nehmen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung und eine Einladung, in der Name, Adresse und Telefonnummer des Einladers vermerkt ist bzw. die Hotelbuchungsbestätigung mit.

Der Bearbeitungsprozess kann sich je nach Aufkommen über einige Stunden hinziehen und eine Ablehnung des Visumsantrags und Rückschiebung nach Deutschland kann nicht ausgeschlossen werden. Außerdem können bei Einreise erteilte Visa in der Regel nicht verlängert werden. Die Beantragung eines Visums vor Einreise ist daher vorzuziehen.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Die iranischen Auslandsvertretungen sind verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergänge Astara und Jolfa) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Sicherheit).

Gelegentlich werden die Grenzübergänge zur Türkei und zu Irak geschlossen.

Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz - Van) geöffnet.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden.

Wenn kein entsprechender Einreisestempel im Pass vorhanden ist, wird die Ausreise verweigert.

  • Bitte achten Sie bei der Einreise über den Land- oder Seeweg besonders darauf, dass ein Einreisestempel in Ihrem Pass angebracht wird.

Weiterreise in Nachbarländer

Zur Beantragung eines Visums für manche Nachbarländer Irans (z.B. Pakistan, Turkmenistan) an den jeweiligen Auslandsvertretungen in Iran wird von den betreffenden Auslandsvertretungen oft eine konsularische Bescheinigung verlangt, in der Passdaten des Reisenden bestätigt werden. Solch eine Bescheinigung kann die Deutsche Botschaft Teheran bei Reisen nach Pakistan nur ausstellen, wenn ein gebuchtes Flugticket vorgelegt werden kann, da für das Grenzgebiet zu Pakistan, Sistan- Belutschistan eine Reisewarnung besteht.

Transitreisen

Bei einem Transit über den Flughafen Imam Khomeini ist die Fluggesellschaft, mit der Sie von Teheran aus weiterfliegen, für die Abholung Ihres Gepäcks und Ihr erneutes Einchecken zuständig. Demnach müssen Sie kein iranisches Visum beantragen.

Reisen in die USA nach Aufenthalten in Iran

Reisen nach Iran können sich auf spätere Einreisen in die USA auswirken. Weitere Informationen dazu finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen USA.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Bei deutsch-iranischen Familie ist das iranische Sorgerecht zu kennen: für ein Kind, dessen Eltern getrennt leben, obliegt das Sorgerecht zunächst der Mutter, bis das Kind das siebente Lebensjahr erreicht hat, danach liegt das Sorgerecht beim Vater. Können sich die Eltern nicht einigen, wer von ihnen die Personensorge nach dem Erreichen des siebenten Lebensjahres des Kindes ausüben soll, so entscheidet hierüber das Gericht unter Berücksichtigung des Kindeswohles.

Deutsch-iranische Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.

Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine iranische Staatsangehörigkeit (neben der deutschen) vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit haben.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater sein und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.

  • Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
  • Sollte die Gültigkeit Ihres Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich.
  • Ein deutscher Reisepass reicht für die Ausreise aus Iran nicht aus.
  • Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich - auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland.
  • Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.

Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung registrieren lassen).

Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

  • Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater  bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Durch eine nach iranischem Recht rechtmäßige Eheschließung mit einem Iraner erwirbt die deutsche Ehefrau automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Erfolgt die Eheschließung in Iran, kann regelmäßig von einem automatischen Staatsangehörigkeitserwerb der deutschen Ehefrau ausgegangen werden. Hierzu gibt es ein ausführliches Merkblatt der deutschen Botschaft in Teheran.

In Einzelfällen behalten die iranischen Behörden bei der Einreise oder bei der Ausstellung des sog. Shenasnameh für die deutsche Ehefrau den deutschen Reisepass der Betroffenen ein.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, kann der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern. Ehefrau und Kinder benötigen die Zustimmung ihres Ehemannes, um das Land wieder zu verlassen.

Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die deutsche Botschaft in Teheran hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde.
Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich.

  • Befassen Sie sich vor Einreise ggf. mit dieser Problematik.
  • Sollte Ihnen bei Einreise der Pass abgenommen werden, nehmen Sie umgehend mit der deutschen Botschaft in Teheran Kontakt auf.
  • Beantragen Sie ggf. rechtzeitig vor einer Reise die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung, um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland zu vermeiden.

Einfuhrbestimmungen

Barmittel mit zu einem Wert von 10.000 EUR dürfen ohne weitere Erklärung eingeführt werden. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung in Rial ist zurzeit auf 50 Millionen Rial beschränkt.

Führen Sie keinen Alkohol, Schweinefleisch und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten, ein.

Die Ausfuhr von Devisen aus Iran durch Flugreisende ist auf 5.000 EUR bzw. den Gegenwert in anderen Währungen beschränkt; für andere Reisende liegt die Beschränkung bei 2.000 EUR.)

Sie dürfen einen bis zu sechs qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre alt sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig.

Suchen Sie dazu unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung auf (Tel. +98 21 667020614, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str. 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum).

Einreise mit eigenem Fahrzeug

Es ist unklar, ob die Einreise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Iran weiterhin möglich ist. Erkundigen Sie sich vor einer Autoreise nach Iran unbedingt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung. Bisher war zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ein „Carnet de passage“ und ein ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran erforderlich.
Bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug gab es vermehrt Probleme.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, die nicht älter als 10 Tage sein darf, dass das Tier gesund ist, innerhalb der letzten sechs Monate gegen Tollwut geimpft wurde, entwurmt ist und einen Chip besitzt. Empfehlenswert ist der EU-Heimtierausweis. Bei Einreise am Flughafen erfolgt neben einer Kontrolle in der Regel eine erneue amtstierärztliche Untersuchung.

  • Erkundigen Sie sich bitte auch direkt bei den iranischen Auslandsvertretungen.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von 9 Monaten  eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Der Iran selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.

Bei Einreise aus Afghanistan, Nigeria und Pakistan muss eine Polioimpfung nachgewiesen werden, die zwischen 4 Wochen und 12 Monaten zurückliegt.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Von März bis November besteht ein minimales Malariarisiko in ländlichen Gebieten der Provinz Hormozgan, im Süden der Provinzen Sistan und Belutschestan und Kerman (tropischer Teil) Die touristischen Regionen des Landes gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie in den Abendstunden und nachts wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Unter üblichen Rahmenbedingungen (Reisedauer bis ca. 4 Wochen, Hotelunterbringung mit Klimaanlage, informierter und umsichtiger Reisender) wird eine medikamentöse Malariaprophylaxe nicht empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko, das im Iran allerdings nur gering ist (Prävalenz unter 0,1%).

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind im Iran noch relativ weit verbreitet. Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und auch Affen, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und impfen. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Leishmaniasis

Insbesondere die Haut-Leishmaniose ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Dies ist eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren.Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen.

  • Schützen Sie sich im Rahmen einer Expositionsprophylaxe adäquat vor Sandfliegen.
  • Stellen Sie sich bei nicht heilenden Hautgeschwüren oder anhaltenden Fieberschüben in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik vor.

Geographisch bedingte Erkrankungen

Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen, die in große Höhen aufsteigen. Oft reicht die Zeit nicht für eine stufenweise Höhenanpassung. Verschiedene Formen von akuter Höhenkrankheit sind möglich, siehe Merkblatt Höhenkrankheit.

  • Lassen Sie sich vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) vor der endgültigen Reiseplanung individuell durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt beraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Iran keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen, die Benutzung von Satellitentelefonen ist in Iran strikt verboten. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen.

Luftverschmutzung

Medizinische Versorgung

Die spezialisierte, medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, ist in weiten Landesteilen medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch nicht auf der Höhe der Hauptstadt und nicht vergleichbar mit europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erschweren. Ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent.

In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem recht hohen Niveau möglich. Auch bei schweren Erkrankungen muss deshalb nur selten eine medizinische Evakuierung ins Ausland, z.B. nach Dubai, oder eine sofortige Repatriierung erwogen werden. Ein ausreichender Krankenversicherungsschutz, einschließlich einer Reiserückholversicherung, ist dennoch dringend notwendig.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z.B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt