Diese Meldung ist seit dem 21.06.2024 gültig

Flagge MDMeldung für Moldau, Republik (MD)

Grund letzte Änderung: Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen - Einreise mit dem Fahrzeug; HeimtiereRedaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Sicherheitslage

Die Sicherheitslage bleibt aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die benachbarte Ukraine in einigen Regionen volatil.

  • Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuelle Lage.

Sperrung des Luftraums

Der Transit aus der Ukraine ist auf dem Landweg möglich.

Der Luftraum über der Republik Moldau ist geöffnet, jedoch aufgrund der fortbestehenden Schließung des ukrainischen Luftraums nur in Richtung Rumänien.

Die Ausreise auf dem Landweg mit Bussen und PKW ist weiterhin möglich.

Sicherheit

Von Reisen nach Transnistrien wird abgeraten.

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die Lage in der Republik Moldau ist derzeit stabil. Es kann insbesondere in Chișinǎu vereinzelt zu Protesten und Demonstrationen kommen.

  • Meiden Sie Demonstrationen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landesteil Transnistrien

Der abtrünnige Landesteil Transnistrien (selbst ernannte „Pridnestrowische Moldauische Republik“) befindet sich außerhalb der Kontrolle der moldauischen Regierung. Es gibt zahlreiche Kontrollpunkte entlang der Strecken, die nach oder aus dem transnistrischen Landesteil führen.

  • Machen Sie keine Fotos von Kontrollpunkten oder Gebäuden mit möglicher strategischer Relevanz.
  • Beachten Sie, dass die deutsche Botschaft in Chișinǎu für den transnistrischen Landesteil keine konsularische Betreuung bereitstellen kann.

Kriminalität

Es gibt eine verbreitete organisierte Kriminalität, die für Reisende in der Regel nicht wahrnehmbar ist.

Kleinkriminalität wie Taschendiebstähle kommen insbesondere in der Hauptstadt Chișinău und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vor.

Gelegentlich werden Kfz-Kennzeichen gestohlen, zum Teil mit Erpressungsabsicht. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Protokoll und Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.

  • Seien Sie vor allem in der Hauptstadt Chișinău und bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel besonders vorsichtig.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus und in Sammeltaxis („Marschrutka“) besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Bringen Sie Ihre Kfz-Kennzeichen fest an und stellen Sie Ihr Fahrzeug nach Möglichkeit auf bewachten Parkplätzen ab.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Die Republik Moldau liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima ist gemäßigt kontinental.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahnverbindungen in die größeren Städte sowie Überlandbusse.

Wegen schlechter Straßenverhältnisse, häufig fehlender Straßenmarkierungen und ‑beleuchtungen, unvorhersehbarer Fahrbahnhindernissen sowie schlecht sichtbarer Ampeln bzw. Verkehrsschildern, besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Es gibt keine Autobahnen. Daher sind auch aus Sicherheitsgründen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen sorgsam zu beachten und nächtliche Autofahrten über Land zu vermeiden.

Die „grüne Versicherungskarte“ ist vorgeschrieben. Es gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).

Sammeltaxis dürfen Einbahnstraßen auch in verkehrter Richtung benutzen, sodass Vorsicht geboten ist.

Bei Verkehrsunfällen wurden bereits in vielen Fällen Ausreiseverbote für meistens 30 Tage verhängt.

Es gibt keine behindertengerechte Infrastruktur, auch nicht in öffentlichen Einrichtungen.

Der teilweise schlechte Zustand von Straßen und Gehwegen kann insbesondere für gehbehinderte Personen erhebliche Schwierigkeiten bei der Fortbewegung verursachen und die persönliche Mobilität deutlich einschränken.

Von Polizei-, Grenzschutz- und Zollbeamten sowie anderen Staatsbediensteten wurden Reisende zur Zahlung von Gebühren oder Bußgeldern aufgefordert, deren Rechtsgrundlage nicht erkennbar war. Es wird geraten, bei Missbrauchsverdacht auf die Ausstellung einer Quittung und die Darlegung der Rechtsgrundlage zu bestehen, sowie auf das Hinzuziehen eines vorgesetzten Mitarbeiters.

In der Republik Moldau besteht eine Vignettenpflicht für nicht vor Ort angemeldete Fahrzeuge. Die Vignette ist bei den Filialen der Moldova Agroindbank oder über die an Tankstellen und in Einkaufszentren aufgestellten Zahlungsgeräte sowie das Online-Portal E-Vignette erhältlich. Bei möglichen Verkehrskontrollen und spätestens bei der Ausreise wird kontrolliert, ob die erforderliche Vignette erworben wurde.

Führerschein

Der deutsche Führerschein wird anerkannt, die Mitnahme des internationalen Führerscheins, der nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, wird jedoch empfohlen.

Kommunikation

Telefonanrufe aus der Republik Moldau in den transnistrischen Landesteil sind mit der Vorwahl 1600373 möglich. Das Mobilfunknetz funktioniert im ganzen Land, einschließlich Transnistrien, zuverlässig.

Die landesweit einheitliche Notrufnummer lautet 112, im transnistrischen Landesteil Transnistrien 101 für Feuerwehr, 102 für Polizei und 103 für medizinische Not- und Rettungsdienste.

LGBTIQ

Rechtlich werden LGBTIQ-Personen nicht diskriminiert, jedoch ist die Toleranz in der Bevölkerung gering. Es gibt eine jährliche LGBTIQ-Demonstration, die nur dank erheblichem Polizeischutz stattfinden kann.

Rechtliche Besonderheiten

Das Fotografieren militärischer Anlagen und wichtiger Industrie- und Verkehrseinrichtungen ist im Landesteil Transnistrien verboten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Leu (MDL). An Geldautomaten in größeren Städten können mit Kreditkarte Bargeldbeträge abgehoben werden. Bei Anzeichen von Manipulation oder falls die Karte eingezogen wurde, sollte eine sofortige Sperrung der Kreditkarte veranlasst werden. Beim Einsatz von Kreditkarten zu Zahlungszwecken sollte diese nicht aus den Augen gelassen werden, um zu vermeiden, dass Abdrücke angefertigt werden. Grundsätzlich sollten Kreditkarten nur bei vertrauenswürdigen Empfängern eingesetzt werden.

Im Landesteil Transnistrien ist die Währung der sogenannte „transnistrische Rubel“. US-Dollar, EUR und Leu können vor Ort umgetauscht werden. Deutsche oder europäische Kreditkarten können nicht zur Geldversorgung oder Zahlung genutzt werden.

Bargeld aus Deutschland kann über Bargeldtransferinstitute in die Republik Moldau, einschließlich des Landesteils Transnistrien, überwiesen werden. Die Bezahlung und Bargeldauszahlung mit einer Debitkarte (Girocard) mit Chip funktioniert nicht immer zuverlässig.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Moldaus sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:  

Reisedokumente müssen eine Gültigkeit von mindestens drei Monaten über das voraussichtliche Ausreisedatum hinaus haben.

Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich zu führen.

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen erteilt die Poliţia de Frontieră der Republik Moldau.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kein Visum.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen und/oder der Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Diese sollte unmittelbar nach der Einreise beim Generalinspektorat für Migration, Bd. Ştefan Cel Mare 124, in Chişinău beantragt werden.

Minderjährige

Sofern Minderjährige in Begleitung nur eines Elternteils reisen, sollte eine beglaubigte und übersetzte Vollmacht des anderen Elternteils mit Passkopie oder ein Nachweis des alleinigen Sorgerechts in übersetzter Form, sowie eine Geburtsurkunde des Kindes mitgeführt werden. Wenn das Kind von einer anderen Person als dem Elternteil begleitet wird, ist die Einverständniserklärung der Eltern obligatorisch. Aufgrund weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der moldauischen Botschaft in Berlin oder der moldauischen Grenzbehörde empfohlen.

Einfuhrbestimmungen

Die Einfuhr von nationaler und fremder Währung ist unbegrenzt möglich, allerdings sind diese ab einem Wert von 10.000 EUR zu deklarieren. Die Zollerklärung ist dann verpflichtend.

Bei der Ausfuhr gilt ebenfalls die Verpflichtung einer Zollerklärung ab 10.000 EUR. Beträge bis 50.000 EUR dürfen nur mit Zollerklärung, Einfuhrnachweisen und Erlaubnis der Nationalbank ausgeführt werden.

Beträge über 50.000 EUR dürfen nur überwiesen werden.

Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen aller Art ist verboten.

Einreise mit dem Fahrzeug

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw ist an den Grenzübergangsstellen mit Wartezeiten zu rechnen. Fahrzeuge können Kontrollen unterzogen werden. Sollte der im Fahrzeugschein (im Original mitzuführen) eingetragene Halter nicht zu den Insassen des Fahrzeugs gehören, muss eine notariell beglaubigte Vollmacht des Fahrzeughalters im Original mitgeführt werden.

Bei Einreise mit dem eigenen Fahrzeug wird dieses registriert werden. Für Fahrzeuge, die nicht in der Republik Moldau zugelassen sind, ist eine Umweltgebühr zu entrichten, siehe Infrastruktur/Verkehr.

Weitere Informationen sind beim Customs Service of the Republic of Moldova erhältlich.

Heimtiere

Für die Ein-, Weiter- und Rückreise mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen) ist ein EU-Heimtierausweis sowie ein Nachweis zur Tollwutimpfung (Eintragung der Impfungen im Heimtierausweis sowie Nachweis über Tollwut-Antikörper (Titertest)) und ggf. ein Gesundheitszeugnis des Amtstierarztes erforderlich. Zudem muss das Heimtier durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein. Weiterführende Informationen bietet die Veterinärstelle am Flughafen Chisinau. Bei Einreise auf dem Landweg sollte der Zolldienst direkt kontaktiert werden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Republik Moldau entspricht nicht westlichen Standards.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt