Diese Meldung war vom 02.11.2020 bis zum 02.11.2020 gültig

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Grund letzte Änderung: Aktuelles (COVID-19: Einreisebeschränkungen – Landweg)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (COVID-19: Einreisebeschränkungen – Landweg)

Aktuelles

Proteste

Am 9. August 2020 haben Präsidentschaftswahlen stattgefunden. Es kommt weiterhin in allen Teilen des Landes, schwerpunktmäßig in Minsk, zu Protesten und Demonstrationen. Es gibt immer wieder gewaltsame Zusammenstöße und Festnahmen durch die Polizei und spezielle Sicherheitskräfte. Internetverbindungen unterliegen zeitweise Einschränkungen. Insbesondere an den Wochenenden sowie teilweise bei spontanen Protestaktionen unter der Woche kann es zu  Straßensperrungen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr kommen.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie, dass der Internetzugang blockiert sein kann.

COVID-19

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Belarus weiterhin gewarnt.

Am 1. November 2020 hat die Republik Belarus ihre Landgrenzübergänge sowie Bahngrenzübergänge für den regulären Grenzverkehr zur Einreise nach Belarus für Drittstaatsangehörige temporär geschlossen. Dies betrifft die Einreise auf dem Landweg aus den Ländern Litauen, Lettland, Polen und der Ukraine. Ausnahmen gelten u.a. für:

  • Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen
  • Leiter und Mitglieder offizieller Delegationen
  • Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind
  • Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsgehörigen sind
  • Ausländer, mit Aufenthaltserlaubnis
  • Ausländer mit Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis
  • Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen
  • Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihrem Heimatstaat reisen

Die Beschränkungen unterliegen nach aktuellen Informationen keiner zeitlichen Beschränkung. Die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich.

Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz nicht in Belarus haben, müssen bei Einreise nach Belarus das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorlegen, das den Negativbefund eines bei Einreise nicht länger als 72 Stunden zurückliegenden COVID-19-Tests nachweist. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) sowie das Testergebnis hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten.

Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.

Eine Quarantänepflicht für aus Deutschland Einreisende besteht dagegen weiterhin nicht.

Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus unterliegen gewissen Einschränkungen. Es kann vereinzelt zu Flugausfällen kommen.

Eine Rückreise nach Deutschland auf dem Landweg durch Polen ist grundsätzlich möglich.

  • Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.

  • Beachten Sie, dass möglicherweise andere Vorschriften gelten, falls Sie als deutscher Staatsangehöriger aus einem Drittstaat kommend einreisen.

  • Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan.

  • Bei Rückreise über Drittländer, informieren Sie sich auch über die Ein- und Durchreisebestimmungen bei den Auslandsvertretungen der jeweiligen Länder oder über die Reise- und Sicherheitshinweise.

  • Bitte informieren Sie sich zu den genauen Bestimmungen auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Polen und bei den zuständigen polnischen Stellen.
  • Leisten Sie den Aufforderungen der belarussischen Behörden zu Gesundheitsprüfungen und Quarantänebestimmungen Folge.
  • Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Sicherheit

Terrorismus

Innenpolitische Lage

Die innenpolitische Lage in Belarus ist nach der Präsidentschaftswahl am 9. August 2020 angespannt. Vor allem an den Wochenenden und werktags in den Abendstunden kommt es in vielen Städten regelmäßig zu Protesten und Demonstrationen kommen. In Minsk haben sich die Proteste dabei aufgrund der weiträumigen Absperrung der Innenstadt zum Teil in Richtung Stadtrand verlagert. Teilweise kommt es zu Straßensperrungen und Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr.

Internetverbindungen (mobil und stationär) sind zeitweise unterbrochen. Die Demonstrationen verlaufen in der Regel sehr friedlich, allerdings werden von Seiten der Sicherheitskräfte regelmäßig Wasserwerfer, Gummigeschosse und unvermittelt Gewalt angewandt, um Festnahmen durchzuführen oder Demonstrationszüge aufzulösen.

  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen. Diese können auch spontan und unangekündigt entstehen oder sich verlagern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Tragen Sie Ihre Ausweispapiere sicher bei sich.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
  • Berücksichtigen Sie, dass der Internetzugang blockiert sein kann.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Belarus ist niedrig. Es kommt in seltenen Fällen zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl.

  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und insbesondere in Schlafwagenzügen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie das Zeigen von viel Bargeld in der Öffentlichkeit.
  • Parken Sie wertvolle Fahrzeuge möglichst nur auf bewachten Parkplätzen und lassen Sie keine Wertsachen im Fahrzeug zurück.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Das Klima ist gemäßigt-kontinental.
In den meist feuchten Wintern kann es zu erheblichen Schneefällen und entsprechenden Beeinträchtigungen kommen.

Im Sommer gibt es teilweise Hitze- und Trockenperioden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden, auch z.B. bei Sperrungen von Wäldern.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Die öffentlichen Verkehrsmittel wie Eisenbahn, Bus, Metro, Taxis und auch Sammeltaxis funktionieren gut und sind zuverlässig. Nicht vorbestellte Taxis fahren inoffiziell, verlangen oft erhöhte Preise und sind für die Fahrt nicht versichert. Angebote über Apps auf dem Mobiltelefon sind in größeren Städten verbreitet und eine günstige Fortbewegungsart.

Im Straßenverkehr besteht eine hohe Unfallgefahr. Auf den Landstraßen sind die Straßenverhältnisse teilweise schlecht.
Es besteht Alkoholverbot am Steuer. 

Bei der Ein- und Ausreise mit dem Pkw über, aus und nach Polen bzw. Litauen kann es zu sehr langen Wartezeiten an der Grenze kommen. Aktuelle Informationen zur Situation an der Grenze und „Priority Entry Passes“ für bestimmte Personengruppen sind bei dem State Border Committee of the Republic of Belarus erhältlich. Bei Problemen an der Grenze kann man unter einer zentralen Rufnummer bei den belarussischen Grenztruppen in Minsk anrufen (+375-17 328 5406, russischsprachig).

Viele Strecken in Belarus sind mautpflichtig. Die Ausschilderung dieser Strecken ist nicht immer eindeutig. Informationen sollten bereits vor Reiseantritt vom System der elektronischen Mauterhebung in der Republik Belarus abgerufen werden.

Die Bezahlung der Maut erfolgt ausschließlich elektronisch durch ein Gerät, das vor der Straßenbenutzung im Fahrzeug installiert werden muss (sog. On-Board-Unit, OBU). Die OBU kann jeweils bei der Einfuhr des Fahrzeugs in die Republik Belarus an Tankstellen kurz hinter den einschlägigen Grenzübergängen und nur für das eigene Kfz angemietet werden. Dazu sind ein Registrierungsprozess und der Abschluss eines Vertrags notwendig. Es kam in der Vergangenheit immer wieder vor, dass die OBU nicht einwandfrei funktionierte und dann trotz des vorhandenen Geräts hohe Strafzahlungen fällig wurden.

Bei Nichtzahlung der Maut kann es zu Schwierigkeiten bei der Ausreise kommen. Das betroffene Fahrzeug wird durch die belarussischen Grenzbehörden bis zur Bezahlung festgehalten.

  • Fahren Sie besonders vorsichtig und defensiv.
  • Vermeiden Sie nächtliche Autofahrten über Land.
  • Beachten Sie die Mautpflicht auf vielen Überlandstraßen.
  • Ziehen Sie vorbestellte Taxis z.B. über Apps denen an der Straße vor.

Führerschein

Der nationale deutsche Führerschein wird für kurzfristige Aufenthalte mit einer notariell beglaubigten Übersetzung in Russisch oder Belarussisch anerkannt, nicht jedoch der Internationale Führerschein.

LGBTIQ

Homosexualität ist in Belarus nicht strafbar.

  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.

Rechtliche Besonderheiten

Rechtsvorschriften und Strafmaß entsprechen häufig nicht den Regelungen in der EU. Dies gilt insbesondere für Rauschgift- und Sexualdelikte, für die oft mehrjährige Haftstrafen verhängt werden – auch für die Einfuhr geringer Mengen Drogen für den Eigenbedarf. Medikamente unterliegen ebenso besonderen Einfuhrbestimmungen; eine Missachtung kann auch hier eine Haftstrafe nach sich ziehen.

Die Nutzung eines VPN-Netzwerks ist verboten.

Alkohol im Straßenverkehr ist strafbar und kann den sofortigen Entzug des Führerscheines für drei Jahre sowie eine hohe Geldstrafe oder eine Einreisesperre nach sich ziehen. Im Wiederholungsfall drohen die Konfiskation des Fahrzeugs und eine strafrechtliche Verfolgung. Während der Durchführung des entsprechenden gerichtlichen Verfahrens kann eine Ausreisesperre verhängt werden.

Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist verboten. Rauchen ist nicht überall in der Öffentlichkeit erlaubt. Grundsätzliches Rauchverbot gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr (einschließlich Haltestellen, Unterführungen etc.) sowie eingeschränkt in öffentlichen Einrichtungen, Restaurants und Parks (Ausnahmen sind designierte Zonen). Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden. Das gleiche gilt für die Nutzung von e-Zigaretten.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Belarussische Rubel (BYN). Die Versorgung mit Geld ist durch Bankautomaten flächendeckend gewährleistet. Akzeptiert werden grundsätzlich Visa, Mastercard, Union-Pay und American Express. Bankkarten hingegen können in Belarus nur eingeschränkt genutzt werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen mindestens bis drei Monate nach dem geplanten Ausreisedatum, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein. Es müssen noch zwei leere Seiten im Reisedokument verfügbar sein.

Bei schon älteren Kinderreisepässen/Reisepässen für Kinder bzw. Fotos, die eine eindeutige Identifizierung nicht mehr zulassen, ist die Beantragung eines neuen Passes vor Reiseantritt empfehlenswert.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Belarus grundsätzlich ein Visum.
Das Visum muss in der Regel vor der Einreise beantragt werden, nur bei Einreise am Flughafen, jedoch nicht aus Russland kommend, kann es bei Ankunft erworben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen. ist bei Einreise über den Flughafen Minsk eine visumfreie Einreise möglich.
Aktuelle Informationen, auch zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin, beim Außenministerium der Republik Belarus oder bei den belarussischen Grenzbehörden erhältlich.

Visum vor der Einreise

Das Visum muss grundsätzlich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen belarussischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Die Möglichkeit der Ausstellung eines Visums bei der Einreise am Flughafen besteht, sofern diese nicht auf dem Luftweg aus der Russischen Föderation erfolgt. In der Regel ist hier mindestens zwei Tage vor Reiseantritt eine Registrierung durch die einladende Person oder Organisation bei der Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums erforderlich. Genaue Informationen hierzu erteilt die Konsularabteilung des belarussischen Außenministeriums.

Visumfreie Einreise über den Flughafen Minsk

Für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen ist eine visumfreie Einreise nach Belarus über den Flughafen Minsk möglich. Diese Regelung gilt für Staatsangehörige von 74 Staaten, darunter Deutschland und alle Staaten der Europäischen Union.

Die Ausreise muss spätestens am 30. Kalendertag ab mitgezähltem Datum der Einreise erfolgen. Reisende müssen über den Grenzübergang “Internationaler Flughafen Minsk” ein- und ausreisen und neben einem gültigen Reisedokument über Zahlungsmittel in Auslands- oder Nationalwährung in einer Höhe von mindestens zwei Basiswerten pro Aufenthaltstag (derzeit ca. 21 Euro pro Tag) und einen Nachweis einer in Belarus gültigen Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mindestens 10.000,- Euro verfügen.

Die Regelung zur visumfreien Einreise über den Flughafen Minsk gilt nicht für Transitreisende, die aus der Russischen Föderation nach Minsk oder von Minsk in die Russische Föderation reisen und für offizielle Reisen wie Inhaber von diplomatischen, dienstlichen und anderen speziellen Pässen.

Eine visumfreie Einreise nach Belarus und anschließende Weiterreise in die Russische Föderation führt regelmäßig zu Einreisesperren für Belarus. Zur Einreise in die Russische Föderation, siehe Reisen von der und in die Russische Föderation.

Eine visumsfreie Einreise kann beliebig oft erfolgen, jedoch beträgt die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus 90 Tage im Kalenderjahr.

Visumfreie Einreise für Besuche bestimmter Nationalparks

Besucher des Nationalparks „Belovezhskaya Pushcha“ oder des Parks „Augustow Canal“ und von Teilen der daran jeweils angrenzenden Gebiete inklusive der Städte Brest und Grodno für bis zu 15 Tage benötigen ab November 2019 grundsätzlich kein Visum für die Einreise auf dem Landweg, wenn der Aufenthalt ausschließlich touristischen Zwecken dient.
Stattdessen kann bei einer hierzu berechtigten belarussischen Reiseagentur eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Weiterreise in andere belarussische Gebiete ist mit dieser Bescheinigung nicht gestattet. Nähere Informationen, auch zu den berechtigten Reiseagenturen, sind bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder unter GrodnoVisaFree.by bzw. Tour.Brest.by erhältlich.

Aufenthalte nahe der Grenze

Für den Aufenthalt in Orten nahe der Grenze gelten besondere Bestimmungen. Ggf. muss eine Sondergenehmigung beantragt werden. Reisende sollten sich in Zweifelsfällen z.B. bei ihrem Gastgeber erkundigen. Die Genehmigung kann über das Unified Portal of e-Services (NAIS) beantragt werden.

Reisen von der und in die Russische Föderation

Im Reiseverkehr ist es an der Grenze zur Russischen Föderation seit Herbst 2016 zu Zurückweisungen von Reisenden aus Drittstaaten gekommen, da die dortigen Grenzübergänge rechtlich nur für die Nutzung von russischen und belarussischen Staatsangehörigen zugelassen sind. Dies hat auch Auswirkungen auf Flug- und Bahnreisen über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt.

Die Nutzung des Fernzugverkehrs (Strecke Berlin-Moskau) ist nach Mitteilung des Russischen Verkehrsministeriums möglich, sofern die Reisenden im Besitz von gültigen Visa für die Russische Föderation und die Republik Belarus sind. Dennoch wurde auch hier in Einzelfällen deutschen Staatsangehörigen ein illegaler Grenzübertritt vorgeworfen.

Um Zurückweisungen und mögliche Bußgelder an den russischen Grenzstellen zu vermeiden, sollte die Einreise nicht auf dem Landweg über Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt erfolgen.

Drittausländer können mit gültigem russischen und belarussischen Visum vom Flughafen Minsk über acht Flughäfen (alle vier Moskauer Flughäfen, St. Petersburg, Kaliningrad, Krasnodar und Sotschi) in die Russische Föderation ein- bzw. in die Gegenrichtung wieder ausreisen. Es wird empfohlen, bei Reisen von Belarus in die Russische Föderation und umgekehrt keine anderen als diese acht genannten Flughäfen zu nutzen.

  • Sofern Sie über Belarus in die Russische Föderation reisen möchten, machen Sie sich unbedingt mit den Einreisebestimmungen für die Russische Föderation vertraut, siehe Reise- und Sicherheitshinweise für die Russische Föderation.
  • Sofern Sie über die Russische Föderation nach Belarus reisen, benötigen Sie auch für den Transit ein russisches Visum sowie ein Einreisevisum für Belarus, auch wenn es keine Grenzkontrollen geben sollte. Sie riskieren ansonsten ein Bußgeld.
  • Erkundigen Sie sich für Flugreisen von oder nach Belarus über die Russische Föderation bei der jeweiligen Fluggesellschaft, ob das Reisegepäck unter Umständen nicht bis nach Minsk, sondern nur bis zum russischen Zielflughafen durchgecheckt werden kann.
  • Beachten Sie die Informationen über die Passagierabfertigung bei Reisen in die Russische Föderation und Reisen aus der Russischen Föderation des Minsker Flughafens.

Registrierung

Ausländer und Staatenlose, die sich länger als zehn Kalendertage in Belarus aufhalten, müssen sich bei der jeweils zuständigen Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Migrationsangelegenheiten (OGIM) registrieren. Sofern nicht im Hotel unterbracht, muss die Registrierung bei Privatunterkunft innerhalb von zehn Kalendertagen selbst vorgenommen werden.

Die Registrierung kann entweder gebührenfrei online über das Unified Portal of e-Services (NAIS) erfolgen. Nach Einrichtung eines personenbezogenen Zugangs kann der entsprechende Antrag frühestens am Tag der Einreise auf Englisch, Russisch oder Belarussisch ausgefüllt und abgesandt werden. Hierzu werden Angaben aus dem Reisepass und aus der Krankenversicherungspolice benötigt. Zudem sind Name und Anschrift der einladenden Person anzugeben. Personennamen müssen auch in der englischsprachigen Version ausnahmslos in kyrillischen Buchstaben angegeben werden. Nach erfolgreicher Online-Registrierung muss der im Portal erzeugte Beleg ausgedruckt und bei Ausreise vorgelegt werden. Sollte die Online-Registrierung nicht erfolgreich abgeschlossen werden können, so muss die Registrierung persönlich vorgenommen werden.

Die persönliche Registrierung erfordert eine Vorsprache bei dem jeweils zuständigen OGIM (Отдел по гражданству и миграции – Amt für Staatsangehörigkeit und Migration); eine Registrierung bei der Behörde ist gebührenpflichtig.. Reisende, die aus der Russischen Föderation eingereist sind, können sich nicht online registrieren und müssen persönlich vorsprechen. Es werden in der Regel hierfür benötigt:


-           Reisepass
-           Krankenversicherungspolice
-           Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift (gilt nicht für Privatbesuche)
-           zwei bei der Behörde auszufüllende Formulare
-           Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren


Die Krankenversicherung ist mit einer russisch- oder belarussischsprachigen Übersetzung vorzulegen, falls diese nicht in englischer Sprache ausgestellt ist. Die persönliche Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden. Sonntags und montags ist keine persönliche Registrierung möglich, da die zuständigen Behörden dann grundsätzlich landesweit geschlossen sind.

Krankenversicherungspflicht

Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben Bei Reisen nach Belarus besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Eine den belarussischen Vorgaben entsprechende Krankenversicherung ist grundsätzlich bereits bei Beantragung des Visums nachzuweisen. Informationen dazu bietet die belarussische Botschaft in Berlin. Es wird empfohlen, eine russisch- oder belarussischsprachige Übersetzung bzw. eine englischsprachige Police mitzuführen. Bei Bedarf kann eine belarussische Pflichtkrankenversicherung grundsätzlich auch bei Einreise an den Grenzübergängen abgeschlossen werden.
Der Versicherungsbeitrag für eine belarussische Pflichtkrankenversicherung beläuft sich für einen Aufenthalt von ein bis zwei Tagen auf ca. 2,- Euro pro Aufenthaltstag und erhöht sich in der Folge nach einem Staffelungsschema.

Doppelstaater

Personen mit belarussischer Staatsangehörigkeit müssen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Belarus im Besitz eines gültigen belarussischen Passes sein. Das gilt auch für Personen, die neben der belarussischen noch (eine) andere Staatsangehörigkeit(en) besitzen (Doppelstaater). Hierzu können insbesondere gehören: Kinder aus gemischt-nationalen Ehen oder Lebensgemeinschaften, auch dann, wenn sie nicht in Belarus geboren wurden; Spätaussiedler, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aufnahme im Bundesgebiet erworben haben und Personen, die unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit in den deutschen Staatsverband eingebürgert worden sind.

Auch Personen, bei denen der Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit erst nach Einreise in das Staatsgebiet festgestellt wird, können erfahrungsgemäß erst nach Erhalt eines belarussischen Passes bzw. nach der Entlassung aus der belarussischen Staatsangehörigkeit das Land verlassen.

  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reisebeginn bei den belarussischen Vertretungen in Deutschland oder bei der belarussischen Passbehörde am Geburts- oder Meldeort genau und verbindlich nach dem möglichen Besitz der belarussischen Staatsangehörigkeit.

Minderjährige

Bei Ein- und  Ausreise nach bzw. aus Belarus mit Minderjährigen wird in der Regel keine Zustimmungserklärung des anderen Sorgeberechtigten gefordert, wenn Minderjährige gemeinsam mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisen. In übrigen Fällen wird empfohlen, eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Einverständniserklärung samt beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische des sorgeberechtigten Elternteils bzw. der sorgeberechtigten Elternteile mit sich zu führen, um den Grenzbehörden schnell und zweifelsfrei deutlich machen zu können, dass die Reise mit dessen bzw. deren Einverständnis erfolgt. Falls die Reise mit einem Elternteil erfolgt und die Namensführung unterschiedlich ist oder das Kind ohne Eltern reist, sollten Sie (zusätzlich) eine mit Apostille versehene Geburtsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Russische oder Belarussische mit sich führen.

Einfuhrbestimmungen

Devisen in Wert von mehr als 10.000,- US-Dollar müssen deklariert werden. Geringere Beträge können auf Wunsch ebenfalls schriftlich deklariert werden.

Bei Einreise mit dem Flugzeug dürfen Waren mit einem Zollwert von höchstens 10.000 Euro und mit einem Gesamtgewicht von 50 kg zollfrei in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) eingeführt werden, bei Einreise auf dem Landweg Waren mit einem Zollwert von höchstens 500,- Euro und einem Gesamtgewicht von 25 kg in die Eurasische Wirtschaftsunion eingeführt werden, bei mehrfachen Reisen weniger.

Zollfrei erfolgt unter Beachtung der oben genannten Zollwert- bzw. Gewichtsobergrenzen die Einfuhr von drei Litern Alkoholgetränke und Bier pro Person im Alter ab 18 Jahren sowie die Einfuhr von 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak bzw. von oben genannten Tabakerzeugnisse mit einem Gesamtgewicht von 250 Gramm.

Es können u.a. folgende Gebrauchswaren pro Person für den eigenen Bedarf, die nicht veräußert werden dürfen und wieder ausgeführt werden müssen, grundsätzlich zollfrei eingeführt werden: Schmuck (eine für die Aufenthaltsdauer angemessene Menge), jeweils eine Foto- oder Videokamera und Zubehör, zwei Mobiltelefone mit Zubehör, ein Notebook, Musikinstrumente, Kinderwägen, Kindersitze, Rollstühle, Zubehör für Sport, Tourismus und Jagd, tragbare Dialysegeräte und ähnliche medizinisch notwendige Geräte mit Zubehör.

Arzneimittel, die Drogen bzw. psychotrope Substanzen enthalten, dürfen nur mit Verschreibung und Übersetzung ins Russische oder Belarussische für den Eigenbedarf und maximal eine Woche (Narkotika) bzw. in einer Menge von bis zu 90 Dosen (psychotrope Substanzen) eingeführt werden, Medizin im Allgemeinen nur in begrenztem Umfang. Nähere Informationen, auch zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, sind beim belarussischen Gesundheitsministeriumzu finden.

Detaillierte Informationen sind beim belarussischen Zoll bzw. unter goPL.by zu finden.

Die belarussischen Zollbehörden sehen selbst bei kleinsten Verstößen gegen die geltenden Vorschriften sehr harte Strafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen vor, insbesondere im Falle der Einfuhr von Drogen bzw. psychotropischen Substanzen. Hierunter fällt auch beispielsweise das Mitführen von kleinsten Mengen an Cannabisprodukten. Eine Konfiszierung der betreffenden Gegenstände, unabhängig von ihrem Wert, erfolgt bei Verstößen in jedem Fall. Auch Fahrzeuge, Maschinen und hochwertige Konsumgüter können von Beschlagnahmungen betroffen sein. Erforderliche Zolldokumente sollten mit größtmöglicher Sorgfalt ausgefüllt werden.

Einreise mit dem Fahrzeug

Ein außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zugelassenes Fahrzeug kann für die Dauer des Aufenthaltes, jedoch nicht länger als für ein Jahr nach Belarus und in die Wirtschaftsunion ohne Entrichtung von Zollgebühren und Steuern zeitweise eingeführt werden.
Vergehen werden streng geahndet und können mit einer Konfiszierung des Fahrzeuges und/ oder Strafzahlung enden.

Für Fahrzeuge wird eine entsprechende Versicherung benötigt, die für die Republik Belarus gilt, entweder mittels grüner Versicherungskarte, die für Belarus (BY) gültig ist oder einer Frontier Insurance Policy, die in der Regel auch an der Grenze erhältlich ist. Vergehen werden mit einer Geldstrafe geahndet.

Ein durch einen Drittausländer (nicht Staatsangehöriger der Wirtschaftsunion) privat eingeführtes Fahrzeug kann während des Aufenthaltes auch durch einen anderen Drittausländer privat gefahren werden. Eine Vollmacht bzw. Anmeldung bei der Zollbehörde wird nicht benötigt.

Heimtiere

Es dürfen nicht mehr als zwei Heimtiere (Hunde, Katzen oder Frettchen) pro Person in die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Russische Föderation) zollfrei eingeführt werden. Vögel dürfen nicht eingeführt werden.

Für die Einfuhr von Heimtieren ist der EU-Heimtierausweis mit Chipkarte oder Tätowierung vorzulegen. Es muss nachgewiesen werden, dass bei Hunden ein bestehender wirksamer Impfschutz gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Enteritis, Parvo- und Adenovireninfektionen sowie gegen Leptospirose besteht. Bei Katzen ist Impfschutz gegen Tollwut und Panleukopenie (Katzenseuche) nachzuweisen, bei Frettchen gegen Pasteurellose.

Zusätzlich muss ein veterinärärztliches Zeugnis vorgelegt werden, das nicht mehr als fünf Tage vor Einfuhr ausgestellt wurde. Es muss ins Russische oder Belarussische übersetzt bzw. in englischer Sprache ausgestellt sein und die Seuchenfreiheit bestätigen. Es muss hierbei nachgewiesen werden, dass das Tier in den letzten zwölf Monaten nicht an viraler Enzephalitis jeglicher Art oder an Trypanosomen-Infektionen erkrankt ist. Es muss ebenso nachgewiesen werden, dass das Tier nicht in den letzten 20 Tagen an Milzbrand erkrankt ist. Hunde und Katzen dürfen darüber hinaus in den letzten zwölf Monaten nicht an Pseudowut, Tularämie oder Dermatophytose erkrankt sein, ebenso wenig an Tollwut oder Tuberkulose in den letzten sechs Monaten. Katzen können bei Einfuhr auf Dermatophytose untersucht werden. Weitere Informationen zur Einfuhr von Heimtieren finden Sie beim belarussischen Zoll.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und FSME empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein grundsätzliches HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

Belarus ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühsommer-Meningoenzephalitis. Landesweit besteht ein Risiko v.a. in den Monaten April bis Oktober. Der in Deutschland erhältliche FSME-Impfstoff schützt auch vor der in Weißrussland endemischen Virusvariante. Zecken können auch andere Krankheiten (z.B. die Borreliose) übertragen.

  • Suchen Sie Ihren Körper nach Aufenthalten im Freien sorgfältig nach Zecken ab und entfernen diese so rasch wie möglich. Für weitere Empfehlungen zu möglicherweise notwendigen Behandlungen ist ein Arzt aufzusuchen.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer FSME-Impfung bei besonderer Exposition beraten und ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. In Belarus treten gelegentlich Fälle von Tollwut auf. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Merkblatt Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Radioaktivität

Infolge des Reaktorunglücks von Tschernobyl wurden Gebiete besonders in den südöstlichen Landesteilen stark radioaktiv belastet. Ein Aufenthalt in dieser Region ist nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz inzwischen unbedenklich. Aus Vorsorgegründen sollte jedoch der Genuss von Pilzen, Beeren, Süßwasserfischen und Wild aus diesen Regionen vermieden werden. Auch Leitungswasser sollte nicht getrunken werden.

Tuberkulose

Tuberkuloseerkrankungen sind in Belarus deutlich mehr verbreitet als in Mitteleuropa, hierbei bereitet besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen Sorge.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung entspricht oft nicht westeuropäischem Standard. Die medizinische Versorgung außerhalb der großen Städte ist meist unzureichend, die rasche und zuverlässige Versorgung von Verletzten oder schwer Erkrankten (Transport, Erste-Hilfe) ist nicht immer gewährleistet. Nur wenige Ärzte und Krankenschwestern sprechen mitteleuropäische Fremdsprachen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG. 

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.

Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download

Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
 

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt