Diese Meldung war vom 16.01.2022 bis zum 17.01.2022 gültig

Flagge COMeldung für Kolumbien (CO)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - COVID-19  (Einstufung Kolumbiens als Hochrisikogebiet)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“
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- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste 

Aktuelles

Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kolumbien gewarnt.

Epidemiologische Lage

Kolumbien ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 16. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das kolumbianische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise

Seit 14. Dezember 2021 ist eine Einreise nach Kolumbien über den Luftweg für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich nur noch mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis möglich. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Personen unter 18 Jahre sind ausgenommen. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen) ist. Ansonsten muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Personen unter 18 Jahre sind ausgenommen.

Einreisen zu touristischen Zwecken dürfen ohne Impfnachweis nicht erfolgen. Nicht geimpfte ausländische Personen können nur einreisen, wenn sie über eine kolumbianische Aufenthaltserlaubnis verfügen und den o.a. negativen PCR-Test vorlegen.

Für Reisende, die mit einem Kreuzfahrtschiff einreisen, gilt zusätzlich die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Abfahrt des Schiffes durchgeführt wurde.

Nähere Auskünfte erteilen die kolumbianischen Auslandsvertretungen und Migrationsbehörden.

Reisende müssen sich ferner innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.

Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.

Auskünfte dazu erteilen das kolumbianische Außenministerium bzw. die kolumbianischen Auslandsvertretungen.

Durch- und Weiterreise

Die Land- und Seegrenzen nach Panama, Ecuador, Peru und Brasilien sind von kolumbianischer Seite geöffnet. Der Grenzübertritt auf dem Land- oder Seeweg nach Venezuela von Kolumbien aus ist möglich. Aktuelle Auskünfte hierzu erteilen die kolumbianischen Migrationsbehörden. Es wird empfohlen sich bei den Auslandsvertretungen der Nachbarländer zu erkundigen, ob deren Grenzen zu Kolumbien geöffnet sind.

Reiseverbindungen

Der reguläre internationale Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Zahl der Flüge kann jedoch beschränkt sein.
Der nationale Flugverkehr bietet wieder Flugverbindungen an.

Beschränkungen im Land

Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren z.B. in der Nacht oder an bestimmten Wochentagen bzw. Wochenenden geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden.
Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).

Hygieneregeln

Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird teilweise die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich zusätzlich die Hände desinfizieren. Zwischen Personen wird ein Mindestabstand von 2 Meter empfohlen.

Empfehlungen

  • Seien Sie bei allen Reisen weiterhin besonders vorsichtig und beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
  • Achten Sie bei Einreise nach Deutschland auf die geltenden Einreisevoraussetzungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Nachweisregelungen (vollständige Impfung oder Genesenennachweis oder aktueller negativer COVID-19-Test).
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium. 

Sicherheit

Von Reisen in folgende Departamentos bzw. Gebiete wird – mit Ausnahme von Fahrten auf Hauptstraßen zwischen Großstädten bei Tageslicht - dringend abgeraten:

  • Norte de Santander (mit Ausnahme der Hauptstadt Cúcuta)
  • Arauca (mit Ausnahme der gleichnamigen Hauptstadt)
  • Vichada (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Carreño)
  • Guainía (mit Ausnahme der Hauptstadt Puerto Inírida)
  • Guaviare (mit Ausnahme der Hauptstadt San José del Guaviare)
  • Caquetá (mit Ausnahme der Hauptstadt Florencia)
  • Östliche und südliche Teile von Meta (mit Ausnahme der Tourismusregion Caño Cristales)
  • Putumayo (mit Ausnahme der Hauptstadt Mocoa)
  • Nariño (außer der Hauptstadt Pasto und dem Grenzübergang Ipiales)
  • Cauca (mit Ausnahme der Hauptstadt Popayán)
  • Chocó (außer dem Küstenstreifen zwischen Nationalpark Utría und Punta Arusi)
  • Ländliche Regionen im Norden von Antioquia
  • Süd-Córdoba und
  • Süd-Bolívar

Von Reisen in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Venezuela wird abgeraten.

Terrorismus

Die Sicherheitslage in Kolumbien hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert. Der Friedensprozess mit der FARC wird trotz diverser Schwierigkeiten fortgesetzt. Guerillareste (ELN, EPL), FARC-Dissidenten sowie Gruppen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität verüben weiter Gewalttaten und liefern sich Bandenkriege im Kampf um die Vorherrschaft in den Drogengebieten. Die genannten Gruppierungen sind in vielfältigen Deliktsfeldern (Drogenökonomie, illegaler Bergbau, Schmuggel, Erpressung, Entführung, Anschläge, Gewalt- und Tötungsdelikte usw.) aktiv und gehen aggressiv gegen Eindringlinge bzw. potentielle Opfer vor. Dies gilt insbesondere in den Grenzregionen Kolumbiens zu Venezuela und Ecuador und in ländlichen, dünn besiedelten Gebieten. Dort ist die staatliche Kontrolle weiterhin nicht gewährleistet. Auch wenn Touristen in der Regel nicht Ziel von Anschlägen sind, besteht die Gefahr von Kollateralschäden.
Terroristische Anschläge auf touristische Ziele sind mit Ausnahme eines Anschlags in einem Einkaufszentrum in Bogotá im Juni 2017 in den letzten Jahren nicht vorgekommen.

Innenpolitische Lage

Demonstrationen, Protestaktionen und Streiks können insbesondere in großen Städten in Kolumbien jederzeit stattfinden. Verkehrsbehinderungen und Straßenblockaden, auch vor Grenzübergängen wie nach Ecuador und Venezuela, sowie gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Minengefahr

Guerilla und Drogenanbauer haben in weiten Landstrichen Landminen gelegt. Schon wenige Schritte neben geteerten Straßen und festen Schotterpisten besteht die Gefahr, auf eine Mine zu treten. Informationen zur Verteilung der verminten Gebiete finden sich z.B. unter DescontaminaColombia.
Im Grenzgebiet zu Venezuela muss auch auf befestigten Straßen mit Sprengfallen gerechnet werden, die Militärpatrouillen gelten, aber auch von zivilen Fahrzeugen ausgelöst werden und letale Wirkung entfalten können.

  • Verlassen Sie Straßen außerhalb von Ortschaften möglichst nicht.

Kriminalität

In den Großstädten (Bogotá, Medellin, Barranquilla, Cali, Cartagena, Santa Marta usw.) ist die Sicherheitslage mit der in anderen lateinamerikanischen Metropolen vergleichbar.
Die Kriminalitätsrate (insbesondere Straßendiebstähle und Wohnungseinbrüche) und die allgemeine Gewaltbereitschaft sind hoch. Dies gilt sowohl für landschaftlich reizvolle Gegenden/Wanderwege als auch für die Hauptstadt Bogotá und Touristenzentren.
Selbst tagsüber muss auch in belebten Straßen mit Raubüberfällen und Trickdiebstahl gerechnet werden. Mit Einbruch der Dämmerung besteht bei Überfällen eine erhöhte Gefahr für Gewaltanwendung.

Bei Taxifahrten besteht die Gefahr, Opfer eines Raubüberfalls oder einer Kurzzeitentführung zu werden, bei der die Täter in der Regel Kreditkarten samt PIN abpressen, um an Geldautomaten Bargeld vom Konto des Opfers abzuheben. Orts- und sprachunkundigen Fahrgästen widerfährt dies bisweilen sogar bei Benutzung der regulären gelben Taxis am Flughafen Bogotá.

Es kommt auch zum Einsatz von K.O.-Tropfen und ähnlichen Mitteln in Getränken, Esswaren, Süßigkeiten und Zigaretten, insbesondere in Bogotá und in Überlandbussen. Einige Touristen berichteten von untergeschobenen Drogen bei Straßenkontrollen.
Reisende werden zudem gegen ihren Willen und in Unkenntnis als „Drogenschmuggler" missbraucht.

  • Meiden Sie bei Dunkelheit einsame Viertel und Straßen in größeren Städten und seien Sie abseits der Touristenzentren nicht alleine unterwegs.
  • Leisten Sie bei einem Überfall auf keinen Fall Widerstand.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Fahren Sie nicht per Anhalter und nehmen keine Anhalter mit.
  • Stellen Sie Fahrzeuge stets auf bewachten Parkplätzen ab und lassen Sie keine Wertsachen oder Taschen sichtbar im Auto
  • Halten Sie keine Taxis am Straßenrand an, sondern bestellen Sie sie per Telefon- oder Internetservice (z.B. die Taxi-App CABIFY), nutzen Sie Taxis an den autorisierten Taxiständen oder nutzen Sie einen Limousinenservice.
  • Nehmen Sie keine Getränke oder Esswaren von Fremden an und lassen Sie diese auch im Restaurant nicht unbeaufsichtigt.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Seien Sie besonders vorsichtig bei Lockangeboten z.B. über das Internet, um auf Kosten anderer eine Reise durchzuführen.
  • Nehmen Sie kein Gepäck für Fremde mit und kontrollieren den Inhalt des eigenen Gepäcks.

Natur und Klima

Kolumbien liegt in einer seismisch aktiven Zone. Im Bereich der Kordilleren im Westteil Kolumbiens ist mit einer erhöhten Erdbebengefahr zu rechnen. Auch gibt es einige aktive Vulkane.

Das Klima ist überwiegend tropisch oder subtropisch, in höheren Lagen wie in Bogotà auch gemäßigt.
Von April bis Mitte Juni und im Oktober und November ist in Kolumbien Regenzeit, in der es zu heftigen Regenfällen, häufig mit Überschwemmungen und Erdrutschen kommt.
An der Nordküste am karibischen Meer ist von Juni bis Dezember Wirbelsturmsaison.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Sicherheitsbehörden haben in den vergangenen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Sicherheit der Straßenverbindungen zwischen den wichtigsten Städten des Landes zu gewährleisten (insbesondere an den wichtigsten Feiertagen und an den Wochenenden werden die Hauptrouten gesichert). Die Hauptrouten zwischen den wichtigsten Städten des Landes können daher in der Regel befahren werden. Ausflüge in der Umgebung von Bogotá und (mit Einschränkungen) in den Umgebungen anderer Städte sind ebenfalls möglich.
Aufgrund des schlechten Straßenzustands und der gebirgigen Topographie besteht allerdings ein erhöhtes Unfallrisiko; mit langen Fahrtzeiten ist zu rechnen.
Zudem können jederzeit Behinderungen durch Erdrutsche oder Streiks entstehen, weshalb bei Fahrten mit eigenem oder Mietwagen gründlich geplant und vorab die aktuelle Lage geprüft werden sollte. In den Städten und auf Hauptverkehrsverbindungen sind die aktuellen Angaben von Internetservices wie Wayzz oder Google-Maps in der Regel korrekt.

Außerhalb der großen Städte und insbesondere in den Naturparks gibt es keine flächendeckende Internet- und Mobilfunkverbindung.

  • Fahren Sie stets defensiv und kalkulieren Sie längere Fahrtzeiten ein.
  • Führen Sie stets ausreichend Trinkwasser und bei Fahrten durchs Gebirge warme Kleidung mit.
  • Vermeiden Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr im ganzen Land Nachtfahrten (auch mit Bussen).
  • Führen Sie für Notfälle bei Touren in Nationalparks und anderen abgelegenen Gegenden alternative Kommunikationsmittel wie ein Satellitentelefon oder ein anmietbares Notrufsystem wie z.B. SPOT mit.

Führerschein

Der deutsche Führerschein ist für touristische Aufenthalte zwar ausreichend, der Internationale Führerschein ist jedoch für die Praxis empfehlenswert und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Wanderungen, Bergtouren, Besuch von Nationalparks

Für den Besuch einiger Nationalparks ist der Nachweis der Gelbfieberimpfung erforderlich.

Die Impfung ist kostenlos am Flughafen El Dorado/Bogota sowie in diversen Impfzentren möglich, wirksamer Impfschutz entsteht aber erst nach zehn Tagen. Das Datum der Impfung wird deshalb bei Eintritt in die betreffenden Parks genau kontrolliert.
Bei Hochgebirgstouren kommt es aufgrund der extremen Höhenlage von oft über 5000 Metern und der besonderen lokalen Bedingungen wie z.B. überwachsenes Geröll auch unter erfahrenen Bergsteigern zu teilweise schweren Unfällen. Eine flächendeckende, zuverlässig erreichbare Bergwacht existiert nicht, Rettungsflüge sind vielerorts nicht möglich.

  • Holen Sie vor Aufbruch beim Veranstalter bzw. lokalen Führer Informationen über die konkreten Rettungsmöglichkeiten im Notfall ein, im Zweifel mit Nachdruck.
  • Beachten Sie unbedingt Restriktionen und Empfehlungen der nationalen Parkverwaltung zu den einzelnen Gebieten.
  • Informieren Sie sich bei Parques Nacionales Naturales de Colombia.

Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge

Bitte beachten Sie den Abschnitt "Aktuelles Durch- und Weiterreise".

Besondere Verhaltenshinweise/Spirituelle Zeremonien

Bisweilen haben Touristen die Möglichkeit, in indigenen Gemeinschaften, insbesondere in Putumayo und der Amazonasregion, an Zeremonien, z.B. zur spirituellen Reinigung teilzunehmen. Vorsicht ist geboten, wenn dabei halluzinogen Substanzen angeboten werden. Diese sind in Kolumbien nicht verboten, können aber gefährliche Gifte enthalten und insbesondere bei Interaktion mit Medikamenten zu massiver Gesundheitsgefährdung bis hin zum Tod führen. Da solche Zeremonien in der Regel fernab der Städte stattfinden, ist schnelle Hilfe meist nicht erreichbar. Besonders Ayahuasca oder Yage, eine Pflanze, aus der ein dimethyltryptaminhaltiges Getränk gewonnen wird, hat mehrfach zu medizinischen Notfällen geführt. Der Inhaltsstoff fällt in Deutschland unter das Betäubungsmittelgesetz; Einfuhr und Vertrieb ohne Genehmigung sind strafbar.

LGBTIQ

Homosexualität ist nicht strafbar, die Akzeptanz in der Bevölkerung insbesondere im ländlichen Bereich allerdings nicht sehr ausgeprägt.

Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte wie Drogenbesitz und – schmuggel werden hart bestraft. Langjährige Haftstrafen müssen in kolumbianischen Gefängnissen verbüßt werden.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der kolumbianische Peso (COP). Euro können Sie bei Wechselstuben in Landeswährung umtauschen. Die Akzeptanz von Kreditkarten (Visa- und Mastercard) ist weit verbreitet; auch das Abheben an Geldautomaten ist damit in der Regel möglich.

  • Lassen Sie an Geldautomaten besondere Vorsicht walten.
  • Überprüfen Sie Automaten auf mögliche Präparierungen zum illegalen Auslesen der Karte.
  • Nutzen Sie die Automaten nur tagsüber, in belebten Straßen, großen Banken oder Einkaufszentren.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Reisedokumente müssen sich in gutem Zustand befinden und im Zeitpunkt der Einreise mindestens für die beabsichtige Aufenthaltsdauer gültig sein.
Beschädigte Reisedokumente (z.B. ausgefranster Außeneinband, gelockerte Bindung der Seiten) führen in der Regel zu Einreiseverweigerung.

Bei der Einreise kann die Vorlage eines Rück- bzw. Weiterflugtickets verlangt werden.

Reisende, die ihren aktuellen Pass jemals als verloren oder gestohlen gemeldet haben, sollten sich vor der Abreise vergewissern, dass die Meldung in der Interpol-Datei vollständig gelöscht ist. Andernfalls wird die Einreise in der Regel verweigert.

Bei Einreise an den Flughäfen wird das gesamte Gepäck per Scanner kontrolliert. Bisweilen finden außerdem verdachtsunabhängige körperliche Durchsuchungen auf Drogen statt.
Bei Gepäckdurchsuchungen wegen Drogenverdachts sollte unbedingt versucht werden, einen unabhängigen Zeugen hinzuzuziehen.

Deutsch-kolumbianische Doppelstaater müssen mit einem kolumbianischen Pass ein- und ausreisen.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen rein touristischen Aufenthalt in Kolumbien kein Visum. Die Immigrationsbehörde „Migración Colombia“ legt an den Grenzübergangsstellen bzw. auf den internationalen Flughäfen per Stempel im Reisepass die Aufenthaltsdauer fest. Sie sollten daher bei der Einreisekontrolle durch Vorlage von Einladungsschreiben, Flugtickets o. ä. die Grenzbeamten bitten, eine Aufenthaltsdauer zu genehmigen, die den angestrebten Aufenthaltszeitraum abdeckt.

Die zunächst maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage, verlängerbar um weitere 90 Tage. Bei Einreise auf dem Landweg sollte unbedingt auf die Anbringung des Einreisestempels geachtet werden, da es andernfalls Probleme bei der Ausreise gibt.
Gerade an der Grenze von Ecuador nach Kolumbien lassen Überlandbusse sich gern „durchwinken“, ohne ihren Fahrgästen Zeit für die Einreiseformalitäten zu lassen.

Wer über die genehmigte Aufenthaltsdauer hinaus im Land bleiben möchte, muss rechtzeitig vor Ablauf des bereits genehmigten Zeitraums bei der Migración Colombia eine (gebührenpflichtige) Verlängerung beantragen. Migración Colombia ist in allen größeren Städten des Landes vertreten. In der Regel wird eine einmalige Verlängerung um weitere 90 Tage gewährt, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

  • Sofern der Aufenthalt nicht ausschließlich touristischen Zwecken dient, kontaktieren Sie die Botschaft von Kolumbien in Berlin mit der Frage, ob ein Visum für den Aufenthalt in Kolumbien erforderlich ist.

Minderjährige

Für Minderjährige, die (auch) kolumbianische Staatsangehörige sind (z.B. deutsch-kolumbianische Doppelstaater) ist die Ausreise nur mit schriftlicher, notariell beglaubigter Einverständniserklärung der nicht mitreisenden Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils möglich. Das gilt selbst dann, wenn der betreffende Elternteil zum Flughafen begleitet und auch, wenn er/sie sich nicht in Kolumbien befindet.

Einreise aus/über Brasilien

Reisende, die aus oder über Brasilien einreisen, müssen derzeit eine Gelbfieberimpfung nachweisen, ohne die oft bereits die Beförderung von Flughäfen in Brasilien abgelehnt wird. Beachten Sie die 10-Tage-Frist für die Wirksamkeit und damit Gültigkeit der Impfung.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Landes- und Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar möglich.

Die Ausfuhr von kolumbianischen Kulturgütern, Antiquitäten und Wildtieren ist untersagt.

Heimtiere

Informationen für die Einreise mit Heimtieren bietet die deutsche Botschaft in Bogotá.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung wird dennoch allen Reisenden dringend empfohlen, bevor sie in Kolumbien in ein Gebiet reisen, in dem Gelbfieber vorkommt.
Hierzu gehören Gebiete unterhalb 2.300m in den Departments von Amazonas, Antioquia, Arauca, Atlántico, Bolivar, Boyacá, Caldas, Caquetá, Casanare, Cauca, Cesar, Córdoba, Cundinamarca, Guainía, Guaviare, Huila, Magdalena, Meta, Norte de Santander, Putumayo, Quindio, Riasaralda, San Andrés, Providencia, Santander, Sucre, Tolima, Vaupés und Vichada; den Städten von Acandí, Juradó, Riosucio und Unguía im Department Choco, den Städten von Albania, Barrancas, Dibulla, Distracción, El Molino, Fonseca, Hatonuevo, La Jagua del Pilar, Maicao, Manaure, Riohacha, San Juan del Cesar, Urumita und Villanueva im La Guajira Department.
Ein niedriges Expositionspotential existiert für Gelbfieber auch in den Departments von Cauca, Nariño und Valle de Cauca, dem zentralen und südlichen Choco Department und den Städten von Barranquilla, Cali, Cartagena und Medellín.
Gelbfieber wird in Gebieten oberhalb von 2.300m, inkl. den Stadtgebieten von Bogotá und Uribia im La Guajira Department nicht übertragen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe Merkblatt Dengue-Fieber.

Chikungunya-Fieber

Für Kolumbien wie auch zuvor schon in anderen Gebieten der Karibik und den angrenzenden Ländern wurden bestätigte Erkrankungsfälle von Chikungunya gemeldet.
Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Merkblatt Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

Ein geringes Risiko für Malaria besteht im ganzen Land unterhalb von 1.600m Höhe, ein sehr geringes Risiko in den ländlichen Gebieten im Norden.
Als malariafrei gelten die großen Städte, S. Andres und Providencia.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Trypanosomiasis („Mal de Chagas“)

In Kolumbien kann durch Ausscheidungen von Raubwanzen, die in Ritzen einfacher Behausungen in ländlichen Regionen leben, die amerikanische Trypanosomiasis (Chagas) übertragen werden. Diese können sowohl durch den Biss infizierter Wanzen oder seltener durch verunreinigte Frucht- bzw. Zuckerrohrsäfte aufgenommen werden. In der akuten Erkrankungsphase stehen grippeähnliche Symptome und u.U. eine Schwellung des Augenlides im Vordergrund. Bis zu Jahre nach der Infektion können z.T. gravierende Organveränderungen am Herzen und des Verdauungstraktes auftreten. Insgesamt ist das Risiko für Reisende an Chagas zu erkranken sehr gering.

  • Nutzen Sie zum Schutz gegen Bisse korrekt angebrachte Bettnetze.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in den größeren Städten in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt