Diese Meldung war vom 05.04.2022 bis zum 20.04.2022 gültig

Flagge UYMeldung für Uruguay (UY)

Grund letzte Änderung: Aktuelles – COVID-19 (Einreise)

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Insbesondere die COVID-19-Bestimmungen unterliegen laufenden Änderungen.
Wir empfehlen Ihnen:

- Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen".
- Folgen Sie uns auf Twitter: AA_SicherReisen
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Flug- und Bahngesellschaften nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

COVID-19

Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.

Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.

Einreisende müssen bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind. Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen.

Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 20 Tage zurückliegen muss.

Volljährige Ungeimpfte, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird.

Vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjähre unterliegen keiner Quarantänepflicht. Bei Einreise ist ein negativer PCR- oder Antigen-Test vorzulegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Selbsttests werden nicht anerkannt, die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist (frühestens 48 Stunden) vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abzugeben. In der Gesundheitserklärung muss der Impfnachweis und das Testergebnis (PCR- oder Antigen-Test) hochgeladen werden.

Ausreise und Transit

Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) zwingend vorgeschrieben. Auf das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln in der Öffentlichkeit ist zu achten. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, unterliegen aber weiterhin Infektionsschutz- und Hygieneauflagen. Gleiches gilt für kulturelle und soziale Veranstaltungen.

Empfehlungen

Sicherheit

Terrorismus

Kriminalität

In Montevideo gab es in den letzten Jahren einen spürbaren Anstieg der Kriminalität. Der Schwerpunkt liegt auf Raub- und Diebstahlsdelikten, zunehmend mit Waffengewalt.

Bewaffnete Raubüberfälle auf Restaurants in besseren Wohngegenden Montevideos nehmen zu. Besonders kritisch sind bestimmte Straßen und Viertel der Altstadt und des Zentrums, insbesondere außerhalb der Geschäftszeiten, aber auch die Ausgehviertel Punta Carretas, Pocitos und Carrasco.

  • Bewegen Sie sich in Montevideo zu Fuß möglichst in Gruppen mehrerer Personen und seien Sie insbesondere bei Dunkelheit im Umfeld von Hostels besonders vorsichtig.
  • Meiden Sie in der Altstadt (Ciudad Vieja) von Montevideo auch tagsüber kleinere Gassen abseits der Hauptwege.
  • Verzichten Sie auf die Mitnahme von Handtaschen, Fotokamera und Schmuck bzw. tragen Sie sie nicht sichtbar.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern am besten Kopien elektronisch.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in Bussen besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie keine Wertsachen in geparkten Fahrzeugen zurück.
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht gemäßigt-warmes Klima.
Dürren, Überschwemmungen und auch starke Stürme können zu jeder Jahreszeit auftreten.

Vor allem in den Sommermonaten von Dezember bis März kann es in Uruguay zu Busch- und Waldbränden kommen.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Warnmeldungen veröffentlicht die "Presidencia".

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Das Hauptverkehrsmittel ist der Autobus. Es gibt zahlreiche gute Busgesellschaften, die über moderne und klimatisierte Fahrzeuge verfügen.
Für den Straßenverkehr wird der Abschluss einer Unfallversicherung sowie einer Kaskoversicherung empfohlen. Bei einem Autounfall sollte die Polizei immer hinzugezogen werden. Allerdings ist sie bei Sachschäden nach uruguayischem Recht nicht zu einer Mitwirkung verpflichtet. Umsichtiges Fahren wird empfohlen und nächtliche Überlandfahrten sollten aus Sicherheitsgründen vermieden werden. Bei Unfällen mit Personenschäden ist auch bei fahrlässiger Verursachung mit Gefängnisstrafe und ggf. vorab mit Untersuchungshaft bis zum Beginn des Prozesses zu rechnen.
Es gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Die allgemeine, für den innerstädtischen Verkehr in Uruguay festgelegte, Höchstgeschwindigkeit beträgt 45 km/h.
Die Polizei führt Geschwindigkeits- und Alkoholkontrollen durch und verhängt bei Zuwiderhandlungen hohe Geldbußen, aktuell in Montevideo etwa 240 bzw. 450 EUR.
Auch die Nutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist in Uruguay verboten.
Bei der Beförderung durch Taxis ist die Vorbestellung durch eine allgemeine Taxirufnummer ratsam; für eventuelle Reklamationen sollte die Kennnummer des Taxis vom Schild auf dem Dach des Fahrzeugs notiert werden, die mit dem Kfz-Kennzeichen übereinstimmen sollte. Insbesondere in Montevideo empfiehlt sich die Nutzung von Taxi-Apps, die den Namen, das Fahrzeug und die Fahrtstrecke aufzeichnen.

Führerschein

Der deutsche Führerschein im Scheckkartenformat wird für touristische Aufenthalte als ausreichend anerkannt.

LGBTIQ

Uruguay hat als erstes südamerikanisches Land gleichgeschlechtliche Ehen anerkannt.  Die Toleranz gegenüber LGBTIQ ist hoch.

Rechtliche Besonderheiten

Touristen ist der Konsum, der Besitz und der Handel mit Marihuana und allen anderen Drogen weiterhin verboten. Nur Privatpersonen mit dauerhaftem rechtmäßigen Aufenthalt in Uruguay ist unter bestimmten Voraussetzungen der Besitz von Cannabispflanzen erlaubt. Der Handel mit Marihuana, wie auch der mit anderen Rausch- und Betäubungsmitteln, bleibt auch diesen Personen grundsätzlich weiterhin verboten. Der Polizei obliegt im Einzelfall die Entscheidung, ob sie den Besitz einer bestimmten Menge von Marihuana, mit der eine Person angetroffen wird, als Eigenbedarf ansieht oder zur Strafanzeige bringt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der uruguayische Peso (UYU). Internationale Kreditkarten werden allgemein akzeptiert. Mit Kredit- sowie Bankkarten (u.a. Maestro) kann an vielen Geldautomaten Bargeld abgehoben werden.
USD und EUR sind als Zahlungsmittel anerkannt und können problemlos in den zahlreichen Wechselstuben (Casas de Cambio) zum aktuellen Kurs gegen die einheimische Währung (Peso) gewechselt werden.

Einreise und Zoll

Ein- und auch Durchreisebestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein. 

Ein Passverlust muss bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden. Diese Anzeige wird zur Ausstellung des neuen deutschen Passes und zur Ausreise aus Uruguay benötigt.

Visum

Deutsche Touristen benötigen bei Einreise mit gültigem Reisepass für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Einreisevisum. Grundsätzlich kann kurz vor Ablauf der 90 Tage eine einmalige Verlängerung des Aufenthalts bei der Einwanderungsbehörde in Uruguay beantragt werden.

Für eine weitere Verlängerung muss – je nach Aufenthaltszweck- eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Elektronische Einreisekontrolle

Nach Einführung einer elektronischen Einreisekontrolle erhalten Ausländer bei ihrer Einreise nach Uruguay nicht mehr in allen Fällen einen Einreisestempel in ihren Reisepass. Erwachsene Reisende mit biometrischen Reisepässen haben die Möglichkeit der Nutzung automatischer Einreise-Gates. Durch die Nutzung dieser Gates werden Datum der Einreise und Passdaten im IT-System der uruguayischen Migrationsbehörde gespeichert. Probleme aufgrund des fehlenden Einreisestempels sind bei anschließender Ausreise aus Uruguay innerhalb des erlaubten Zeitraums nicht zu erwarten.
Der Erhalt eines Einreisestempels ist weiterhin möglich, wenn Reisende anstelle der automatischen Einreise-Gates die bisherigen mit Beamten der uruguayischen Migrationsbehörde besetzten Kabinen nutzen.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist bis zum Gegenwert von 10.000 USD gestattet.

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden, bei elektronischen Geräten erfolgt oft eine genaue Kontrolle von Wert und Menge.

Pflanzliche und tierische Produkte (auch Samen, Früchte etc.) dürfen nicht eingeführt werden.

Einreise mit dem Kfz

Für die Einreise mit einem Fahrzeug, das nicht im Mercosur zugelassen ist, ist eine Einfuhrerlaubnis der uruguayischen Zollbehörde erforderlich. Diese Erlaubnis wird üblicherweise direkt bei Einreise für einen Zeitraum von 365 Tagen ausgestellt, unabhängig von der Gültigkeit des Visums des Halters. Grundsätzlich ist das Fahrzeug bei der Ausreise des Fahrzeughalters mit auszuführen.
Falls das Fahrzeug zwischenzeitlich ausgeführt wird (z.B. durch Fahrt in Nachbarländer), muss eine Mindesaufenthaltstzeit außerhalb Uruguays beachtet werden. Über die Länge der Mindestzeit informiert die uruguayische Zollbehörde. Auf keinen Fall ist die Wiedereinreise mit dem Fahrzeug am gleichen Tag der Ausreise möglich, um eine Verlängerung der Einfuhrerlaubnis zu erhalten.
Muss der Fahrzeughalter aufgrund "höherer Gewalt" Uruguay verlassen und ist er nicht in der Lage sein Fahrzeug zeitgleich auszuführen, muss er dies der uruguayischen Zollbehörde anzeigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieses Verfahrens drohen Bußgelder und/oder die Beschlagnahmung des Fahrzeugs durch die uruguayische Zollbehörde.
In jedem Fall sind durchgängig die Originale oder Kopien der das Fahrzeug betreffenden Unterlagen (Fahrzeugpapiere, Versicherungsnachweis, Führerschein des Fahrzeughalters, ggfs. Vollmachten) im Fahrzeug zu belassen.
Weitere Informationen erteilt die uruguayische Zollbehörde.

Heimtiere

Für die Einreise mit Hunden und Katzen aus Europa muss beim Veterinäramt des Ursprungslandes ein Sanitärzeugnis beantragt werden, aus dem der Gesundheitszustand sowie die Tollwutimpfung des Tiers hervorgeht. Bei der Einreise nach Uruguay müssen das Tier und das Sanitärzeugnis gegenüber dem Büro für Tiergesundheit im MGAP (Ministerio de Ganadería Agricultura y Pesca) vorgestellt werden.

Gesundheit

Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.

Masern

Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.

  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.

Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Es bestehen keine Pflichtimpfungen für Uruguay. Eine Gelbfieberimpfung ist bei Reisen nach bzw. Reisen aus Uruguay in ein Drittland nicht vorgeschrieben oder erforderlich.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt auch Hepatitis B, sowie nur im Einzelfall bei besonderer Exposition gegen Tollwut und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Malaria

Uruguay gilt als malariafrei.

Dengue-Fieber

Seit 2016 werden erstmals autochtone Fälle von Dengue-Fieber, insbesondere in der Hauptstadt Montevideo, gemeldet. Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue-Fieber, siehe auch Merkblatt Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen.
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe auch Merkblatt Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Hantavirus

Diese seltene virale Erkrankung wird landesweit meist in ländlichen Gebieten durch Aufnahme von kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Trakt übertragen. Nach zwei bis vier Wochen kann es zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen kommen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht, siehe Merkblatt Hantavirus.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit den Ausscheidungen von Nagetieren.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Medizinische Versorgung

Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Montevideo in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Die Versorgung ist auf dem Lande jedoch bisweilen technisch, apparativ und hygienisch problematisch.

Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine tropen- bzw. reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und ggf. ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss: 

  • Alle Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes.
  • Die Empfehlungen sind auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort, zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten.
  • Alle Angaben sind stets auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden und erfordern ggf. eine medizinische Beratung.
  • Die medizinischen Hinweise sind trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder stets vollkommen aktuell sein. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

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Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht unverändert fort.

Seit September 2014 drohen insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Es kam zu einer Reihe von Angriffen mit Schusswaffen, Sprengstoffanschlägen sowie Entführungen und Geiselnahmen.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

Das Auswärtige Amt empfiehlt allen Reisenden nachdrücklich ein sicherheitsbewusstes und situationsgerechtes Verhalten. Reisende sollten sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in ihrem Reiseland informieren, sich situationsangemessen verhalten, die örtlichen Medien verfolgen und verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden melden.

Deutschen Staats­ange­höri­gen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslands­aufenthalts in die Krisen­vor­sorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste 

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Informationen zu Infektions- und Tropenkrankheiten:

Merkblätter zu häufigen Infektions- und Tropenkrankheiten zum Download


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“

FAQ

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt