Die aktuelle Meldung ist seit 21.08.2024 gültig

Flagge MMAktuelle Meldung für Myanmar (MM)

Grund letzte Änderung: Aktuelles - Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige AuseinandersetzungenRedaktionelle Änderungen

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- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Machtübernahme durch das Militär/Gewalttätige Auseinandersetzungen

Das Militär hat 2021 die Macht übernommen. Der Ausnahmezustand wurde bis auf Weiteres verlängert. Es werden landesweit Politiker und viele Mitglieder der Zivilgesellschaft verfolgt und festgenommen. Es kam auch zu willkürlichen Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger. Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung sind erheblich beeinträchtigt; es kommt zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen.

Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren sind an der Tagesordnung. Es kommt landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele sind oft militärische und staatliche Institutionen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken sowie Busse oder Fähren. Restaurants, Hotels und Geschäfte, deren Eigentümern Nähe zu den militärischen Machthabern nachgesagt wird („Cronies“), gelten ebenfalls als gefährdet. Seit Oktober 2023 hat sich der Konflikt in weiten Teilen des Landes noch einmal erheblich verschärft, insbesondere im Norden des Shan-Staates an der Grenze zu China, im nördlichen Rakhine-Staat sowie im Südwesten des Landes an der Grenze zu Thailand. Eine weitere Verschlechterung der Sicherheitslage kann nicht ausgeschlossen werden, auch in zeitlichem Zusammenhang mit nationalen Feier- und Jahrestagen.
In Teilen von Rangun (Yangon) und in verschiedenen Bezirken der Regionen Sagaing, Chin, Magway, Bago, Mon, Kayin, Kayah und Tanintharyi hat das Militär das Kriegsrecht verhängt. In diesen Bezirken besteht ausschließlich Militärgerichtsbarkeit, u.a. für Vergehen gegen Einwanderungsgesetze (z.B. Visumsüberschreitungen). Es bestehen nächtliche Ausgangssperren in Rangun (1 bis 3 Uhr) und anderen Städten und Regionen (teils ab 18 und bis 6 Uhr) und Versammlungsverbote.

Die Anwesenheit westlicher Ausländer wird von den Sicherheitsbehörden landesweit misstrauisch beobachtet.

Der internationale Flughafen in Rangun ist geöffnet und es bestehen zahlreiche Flugverbindungen zu internationalen Drehkreuzen. Mit Verzögerungen bei der Buchung sowie kurzfristigen Flugstornierungen oder -verschiebungen muss gerechnet werden. Ein- und Ausreisen auf dem Land- und Seeweg sind gegenwärtig grundsätzlich nicht möglich.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung für beruflich unvermeidbare Aufenthalte nach Myanmar reisen müssen, seien Sie sich der erheblichen Gefährdung bewusst und vergewissern Sie sich eines sorgfältig und professionell ausgearbeiteten Sicherheitskonzepts. 

  • Treffen Sie mit Ihren Angehörigen umfassende Vorkehrungen für den Fall, dass Sie z.B. wegen eines Anschlags, kriegerischer Auseinandersetzungen oder eines Unfalls nicht wie geplant aus Myanmar zurückkehren können. Sie sollten beispielsweise Vollmachten für private und berufliche Erledigungen hinterlassen, ein Testament verfassen und Sorgerechtsfragen klären, falls Sie Kinder haben.

  • Halten Sie sich stets an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause; unterlassen Sie Reisen über Land.

  • Meiden Sie Stadtteile und Gebiete, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, sowie Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Fassen Sie keine verdächtigen Gegenstände an und entfernen Sie sich bei Sprengstoffanschlägen oder gewalttätigen Auseinandersetzungen umgehend vom Ort des Geschehens.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.
  • Halten Sie sich an Ausgangssperren und Versammlungsverbote.

Wehrpflicht

Am 10. Februar 2024 setzte das Militär das seit 2010 geltende Wehrpflichtgesetz in Kraft, nach dem alle Männer im Alter von 18 bis 35 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 45 Jahre) und alle Frauen im Alter von 18 bis 27 Jahren (bei spezieller Qualifikation bis 35 Jahre) zu einem bis zu 24-monatigen Wehrdienst verpflichtet werden können. Dies gilt auch für Personen mit deutsch-myanmarischer Staatsangehörigkeit. Die Deutsche Botschaft Rangun hat keine Möglichkeit, Doppelstaatern im Falle einer Verpflichtung zum Wehrdienst zu helfen.

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung und reisen Sie insbesondere nicht nach Myanmar, wenn Sie potentiell von der Wehrpflicht betroffen sind.

Sicherheit - Reisewarnung

Vor Reisen nach Myanmar wird gewarnt.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Terrorismus

Politisch motivierte Gewalttaten seitens des Militärs und der Opposition haben seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 stark zugenommen. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.

  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Halten Sie sich nicht in der Nähe von Polizei- und Militäreinrichtungen auf – diese könnten Anschlagsziele sein.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Seit Februar 2021 werden landesweit hochrangige Mitglieder der Zivilregierung und der Zivilgesellschaft durch das Militär festgenommen. Das Militär hat die Macht übernommen und einen Ausnahmezustand angeordnet. Internet und gelegentlich auch Telefonverbindungen werden regelmäßig gestört. In mehreren Stadtteilen von Yangon sowie verschiedenen weiteren Regionen gilt das Kriegsrecht. Regelmäßig kommt es zu substantiellen Unterbrechungen der Strom- und Wasserversorgung.

In fast allen Landesteilen kommt es seit dem Militärputsch verstärkt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und bewaffneten Milizen und zu Anschlägen.

Der Aufenthalt in den Grenzregionen ist nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

  • Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
  • Halten Sie sich an sicheren Orten auf und bleiben Sie möglichst zuhause.
  • Meiden Sie Stadtteile, in denen das Kriegsrecht verhängt wurde, Demonstrationen und sonstige Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen und internationalen Medien.

Kriminalität

Aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des Militärputsches ist die Kriminalitätsrate in Myanmar gestiegen.

Scam Compounds

Seit einiger Zeit werden Ausländer mit Angeboten angeblich lukrativer Arbeit nach Myanmar gelockt, dann zu Dienstleistungen auf dem Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs in sogenannten „Scam Compounds“ gezwungen und dort festgehalten.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Myanmar befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erdbeben gerechnet werden muss.

Das Klima ist tropisch, im Norden subtropisch mit ganzjährig hoher Luftfeuchtigkeit sowie in den nördlichen Hochgebirgsregionen alpin.
In den Küstenregionen treten während des Monsuns von Mai bis Oktober Zyklone auf, die oft Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Evakuierungen erforderlich machen.

  • Verfolgen Sie regelmäßig Wetterberichte.
  • Im Fall einer Sturmwarnung beachten Sie die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanausbrüchen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, Eisenbahnen, Busverbindungen und Taxis. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an Bushaltestellen kommt es im Nachgang zum Militärputsch immer wieder zu Sprengstoffanschlägen. Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein.

Für einige inländische Reiseziele wird eine vorherige Genehmigung der lokalen Behörden benötigt.

Während des Monsuns kann es im ganzen Land zu Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnstrecken können tagelang unpassierbar sein.

Der schlechte Straßenzustand und das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bilden ein erhebliches Unfallrisiko, das bei Dunkelheit noch erhöht wird.

Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind u.a. an Ortsein- und ausgängen und auf den Überlandstraßen an der Tagesordnung.

Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen. Eine Unterbringung ausländischer Staatsangehöriger in Myanmar außerhalb offizieller Hotels- und Gasthäuser ist unzulässig (Ausnahme: Inhaber von Visa, die zur Arbeitsaufnahme berechtigen, sowie bestimmte Familienbesuchsvisa). Die örtlichen Behörden führen eine Liste zugelassener Beherbergungseinrichtungen. Bei Zuwiderhandlung drohen mehrmonatige Haftstrafen.

  • Beachten Sie, dass auch bei Inlandsflügen Passkontrollen stattfinden können.

  • Fertigen Sie zusätzlich eine Passkopie und bewahren Sie diese getrennt vom Original auf.

Führerschein

Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.

Besondere Verhaltenshinweise

Myanmar ist ein überwiegend buddhistisches Land. Religiöse Rituale und Zeremonien haben einen großen Einfluss auf das Alltagsleben und dürfen nicht gestört werden. Reisende sollten ihr Verhalten und ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und religiösen Empfindsamkeiten anpassen.

LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen werden im myanmarischen Strafrecht nicht ausdrücklich genannt; jedoch können „Unnatural Offences“ verfolgt werden und bis zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen führen. Tatsächliche Verurteilungen sind bislang nicht bekannt geworden, zumal die buddhistische Kultur gegenüber diskret geführten homosexuellen Beziehungen eine gewisse Toleranz aufweist. Ein offenerer Umgang mit Homosexualität ist derzeit in Myanmar kaum möglich.

Rechtliche Besonderheiten

Kritik an den Machthabern wird seit der Machtergreifung durch das Militär grundsätzlich verfolgt. Ausländische Besucher müssen damit rechnen, überwacht zu werden. Dies gilt auch für Äußerungen in den sozialen Medien. Politische Betätigung ist verboten. Ausländische Staatsangehörige sind bereits in mehreren Fällen wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Staatsangehörige aus Staaten wie Deutschland, die sich eindeutig gegen die Machtergreifung durch das Militär positioniert haben, in Zukunft aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit Ziel willkürlicher Verhaftung oder Ausweisung/Abschiebungen werden.

Militärische Einrichtungen, Uniformierte und strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden. Die Verwendung von Drohnen (auch an Urlaubsorten) ohne besondere Genehmigung der myanmarischen Behörden ist verboten und kann zur Beschlagnahmung der Drohnen, Verhaftung und Strafverfolgung führen. Insbesondere ist die Benutzung an oder über Militär- und Regierungsbehörden sowie religiösen Stätten und an touristischen Orten verboten.

Es kommt in Myanmar regelmäßig zu Verhaftungen, auch aufgrund aus Sicht der Betroffenen geringfügiger Vergehen wie der Nutzung von VPN oder bestimmter, durch das Militär als verdächtig eingestufter Apps. Hiervon können auch Ausländer betroffen sein.

Bei verschiedenen Vergehen kann die Todesstrafe verhängt werden. Das Militär vollstreckte im Juli 2022 zum ersten Mal seit über 30 Jahren Todesurteile.

Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen (auch im Transitbereich von Flughäfen), einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft; in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.

Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region. Prostitution und der Besitz pornographischen Materials sind strafbar.

Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kyat (MMK), der in jüngerer Zeit von einem recht starken Wertverfall betroffen ist. Es gibt mittlerweile einen offiziellen und daneben inoffizielle Wechselkurse zu harten Währungen wie USD und EUR. Inlandszahlungen sind derzeit gemäß Anweisungen der Militärregierung zwar ausschließlich in MMK zu leisten, Hotels, Fluggesellschaften und sonstige Dienstleister sowie nicht zuletzt staatliche Stellen wie Immigrationsbehörden bestehen jedoch häufig auf einer Zahlung in USD.

Kreditkarten (zumindest Mastercard und Visa) werden oft akzeptiert, allerdings mit z.T. hohen Gebühren. Barabhebungen mit Bank- oder Kreditkarten sind seit dem Militärputsch im Februar 2021 kaum noch möglich. Das Bankwesen ist sehr eingeschränkt. Abgenutzte, beschädigte, stark geknickte, ältere oder verschmutzte USD-Scheine werden nicht akzeptiert. Es wird empfohlen, bei der Einreise nur neue, unbeschädigte und glatte Dollarnoten mitzuführen, die in Wechselstuben in Landeswährung getauscht werden können (Achtung: Rücktausch in USD oder EUR ist derzeit zumeist nicht möglich). Weitere Einschränkungen und neue Regelungen im Bankwesen und Geldverkehr können jederzeit sehr kurzfristig erfolgen. 

Neuwertige Scheine des EUR werden zunehmend in Rangun zum Umtausch akzeptiert. Der Geldumtausch sollte in offiziellen Wechselstuben stattfinden.

Geldanweisungen aus dem Ausland über die einschlägigen international operierenden Finanztransaktionsdienstleister scheinen wieder möglich. Auszahlungen erfolgen jedoch nur - zu oft ungünstigem Kurs - in MMK.

  • Nehmen Sie ausreichend Barmittel, vorzugsweise in USD, mit.
  • Tauschen Sie kein Geld bei Straßenhändlern.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls  und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Myanmars sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise

Einreisende Ausländer müssen seit dem 1. März 2024 keinen internationalen Krankenversicherungsnachweis mehr vorlegen. Auch das Ausfüllen einer Gesundheitserklärung entfällt. Das Ausfüllen eines Einreiseformulars ist weiterhin verpflichtend.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise mindestens sechs Monate über das beabsichtigte Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Bitte achten Sie besonders bei Einreise auf dem Landweg darauf, dass Ihre Einreise erfasst wird und Sie einen Einreisestempel erhalten. Anderenfalls kann es zu Problemen bei der Ausreise bzw. zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommen

Visum

Siehe Aktuelles

Visum vor der Einreise

Siehe Aktuelles

E-Visa

Das Verfahren zum „e-Visum“ soll wieder aufgenommen worden sein. Weitere Informationen erteilen die Behörden von Myanmar.

Visum bei Einreise („on arrival“)

Das Verfahren zum „Visa on arrival“ ist derzeit ausgesetzt.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von 10.000 USD übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat (MMK) ist nicht gestattet.

Tragbare Computer (z.B. Laptops oder Notebooks) und Mobiltelefone können ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr und der Betrieb sowohl von Satellitentelefonen als auch von Drohnen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department.

Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen. Die Abbildungen von myanmarischen Sehenswürdigkeiten (Buddhas, Pagoden) auf Reiseführern sind unbedenklich.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist streng verboten. Zuwiderhandlungen können zu sofortiger Festnahme und mehrmonatiger Haft führen. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.

Heimtiere

Bei der Einfuhr von Hunden und Katzen sind eine Tollwutimpfung sowie eine ärztliche Bescheinigung aus dem Ausfuhrland in englischer Sprache vorgeschrieben, in dem die Gesundheit des Tieres bescheinigt wird. Der Europäische Heimtierausweis, der die lückenlose Impfung des Tieres bescheinigt, erleichtert den Import. Quarantäne ist bisher nicht gefordert worden.

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Reisende sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle zehn Jahre haben.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

Zika-Virus-Infektion

Die vorrangig durch tagaktive Aedes-Mücken übertragene Infektion mit Zika-Viren kann in der Schwangerschaft zu Fehlbildungen beim Kind führen sowie neurologische Komplikationen beim Erwachsenen hervorrufen.

Dengue-Fieber

Dengue-Viren werden landesweit insbesondere in den Regenperioden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Viren werden von tagaktiven Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch hohes Fieber und unter Umständen länger anhaltenden Gelenk- und Muskelschmerzen. Die Beschwerden können oft nicht eindeutig von anderen durch Mücken übertragenen Erkrankungen unterschieden werden. Chikungunya-Fieber heilt nicht immer folgenlos aus, selten kommt es zu lang anhaltenden rheuma-ähnlichen Beschwerden. Es existiert weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie, siehe Chikungunya-Fieber.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Chikungunya-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.

Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.

  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.

In Myanmar besteht ganzjährig ein Malariarisiko. Im nördlichen Drittel zwischen Indien und China sowie in der westlichen Region von der Grenze zu Bangladesch bis Sandoway und der östlichen Region an der Grenze zu Thailand liegt ein hohes Risiko vor. Im Norden, Nordosten und Nordwesten sowie im Süden entlang der Grenze zu Thailand besteht eine geringes Risiko und in den zentralen Regionen und Höhenlagen über 1.000 m ein minimales Risiko. Rangun und Mandalay gelten als malariafrei, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz. 

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.

  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Japanische Enzephalitis

Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selber zu erkranken. Die Übertragung auf den Menschen erfolgt über nachtaktive Stechmücken. Erkrankungen beim Menschen sind selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen oft bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente zur Behandlung einer JE, siehe Japanische Enzephalitis.

  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Japanischer Enzephalitis im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere nachts konsequent vor Mückenstichen und lassen Sie sich ggf. impfen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden. Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in Myanmar nicht immer möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung, siehe Tollwut.

  • Vermeiden Sie den Kontakt mit streunenden Tieren.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Tollwut-Impfung beraten und ggf. impfen.
  • Suchen Sie auch bei bestehender Impfung nach Kontakt mit einem potentiell infizierten Tier oder Menschen (Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen) umgehend einen Arzt auf.

Vogelgrippe/Aviäre Influenza

Auch in Myanmar tritt die die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf.

  • Verzichten Sie auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel sowie insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten.
  • Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft veröffentlichten aktuellen Informationen für Reisende zur Vogelgrippe.

Tuberkulose

Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente Tuberkuloseerreger.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt

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