Die aktuelle Meldung ist seit 15.04.2024 gültig

Flagge KWAktuelle Meldung für Kuwait (KW)

Grund letzte Änderung: Aktuelles Redaktionelle Änderungen

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und  des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.

Aktuelles

In der Nacht auf den 14. April 2024 haben iranische Luftangriffe auf Israel stattgefunden.

In der Region kam es zu kurzfristigen Luftraumschließungen. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch in den nächsten Tagen zu Unregelmäßigkeiten im regionalen Flugverkehr kommen kann.

  • Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien.
  • Setzen Sie sich bei Fragen zu Flugeinschränkungen mit Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.

Sicherheit

Terrorismus

Angesichts der allgemeinen Situation im Nahen und Mittleren Osten kann auch in Kuwait eine latente Bedrohung durch Terrorismus, insbesondere an Erdölanlagen, Militäreinrichtungen, Moscheen und Kirchen sowie stark frequentierten Orten wie Supermärkten, Restaurants und Hotels nicht ausgeschlossen werden. 

  • Seien Sie insbesondere an strategisch wichtigen und belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die politische Lage ist stabil. Vereinzelte friedliche Demonstrationen (meist direkt vor dem Parlament/Irada-Platz) bleiben die Ausnahme. Darüber hinaus sind die Verhältnisse in der Region insgesamt komplex, sodass die Möglichkeit rascher Lageveränderungen in Betracht zu ziehen ist.

  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Landminen

Auf freien Flächen, insbesondere außerhalb geschlossener Ortschaften, in den Wüstengebieten sowie in abgelegenen Küstenbereichen kann eine generelle Gefährdung durch Minen und andere Sprengkörper, die aus der Zeit der irakischen Invasion stammen und durch Regenfälle im Herbst und Winter ihren Standort ändern können, nicht völlig ausgeschlossen werden.

  • Bleiben Sie außerhalb geschlossener Ortschaften auf asphaltierten Hauptwegen und beachten Sie Hinweise der Behörden.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist niedrig, variiert je nach Ortschaft und Stadtteil. Außerhalb des Stadtzentrums sind sehr vereinzelte Fälle von Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl bekannt. Gewaltkriminalität ist recht selten.
Alleinreisende Frauen sind bei der Benutzung von Taxis und bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit gelegentlich Belästigungen ausgesetzt.

  • Seien Sie insbesondere bei Spaziergängen in der Dunkelheit an weniger frequentierten Orten und besonders als alleinreisende Frau sehr vorsichtig und zurückhaltend.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie auf Märkten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.

Natur und Klima

Es herrscht heißes, meist trockenes Wüstenklima mit kurzen feuchten Phasen. In der Regenzeit von Dezember bis Januar kann es insbesondere auf trockenen Böden zu Überschwemmungen kommen. Starke Sand- und Staubstürme sind ganzjährig möglich. Insbesondere ab Ende Mai bis Anfang September erreichen die Temperaturen Höchstwerte bis über 50° C; ein Aufenthalt im Freien ist dann tagsüber kaum noch möglich. Gesundheitsgefährdete Personen sollten Besuche in dieser Jahreszeit generell vermeiden, siehe Gesundheit – Sonstige Gesundheitsgefahren.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Der öffentliche Busverkehr wird ausgebaut; die Fahrpläne sind aber eher Richtwerte. Die Benutzung von Taxis und Mietwagen ist empfehlenswert. Bei Taxis besteht zum Teil die Gefahr überhöhter Preise.

Das Straßennetz ist sanierungsbedürftig, der Straßenverkehr für europäisches Empfinden oft unvorhersehbar (Raserei, keine Abstände, kein Blinken). Es gibt viele Unfälle.  
Das Räumen der Unfallstelle vor Eintreffen der Polizei kann als Schuldeingeständnis gewertet werden.

  • Nutzen Sie nur offizielle Taxis und verhandeln Sie Preise vor Fahrtantritt.
  • Fahren Sie defensiv und seien Sie insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit besonders vorsichtig.
  • Lassen Sie im Fall eines Unfalls die Positionen der Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei unverändert.
  • Bleiben Sie bei Fahrten außerhalb von Ortschaften stets auf den asphaltierten Hauptstrecken.

Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

Weiterreise in Nachbarländer/Grenzübergänge

Auf die Reise- und Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung -Irak wird hingewiesen.
Der Grenzübergang Abdali nach Irak kann ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden. Eine Rückkehr nach Kuwait wäre dann nur noch mit einer Sondergenehmigung der kuwaitischen Behörden möglich. Das Grenzgebiet zum Irak ist militärisches Sperrgebiet und kann ohne Sondererlaubnis nicht betreten werden, eine konsularische Unterstützung ist nur auf kuwaitischer Seite möglich.

Die Einreise nach Saudi-Arabien auf dem Landweg (mit Visum) ist unproblematisch.

Der Grenzübertritt außerhalb offizieller Übergänge ist illegal.

  • Meiden Sie die Grenzgebiete zum Irak, die militärisches Sperrgebiet sind.
  • Nutzen Sie nur offizielle Grenzübergänge nach Saudi-Arabien oder Irak.

Besondere Verhaltenshinweise/Ramadan

Kuwait ist ein islamisch geprägtes Land, Besucher sollten dies bei ihrem öffentlichen Auftreten und der Wahl ihrer Kleidung berücksichtigen. Es gibt allerdings keine Bekleidungsvorschriften für Frauen und auch keine sonstigen Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit. Erkennbar traditionell (muslimisch) gekleidete Personen sollten vor einer Foto- oder Videoaufnahme auf jeden Fall um ihr Einverständnis gebeten werden.

Während des Fastenmonats Ramadan gibt es erhebliche Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber – d.h. bis zum Fastenbrechen - Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden). Erhöhte Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen ist angezeigt. Essen, Trinken und Rauchen in der Öffentlichkeit sind auch nichtmuslimischen Personen untersagt, siehe auch Abschnitt „Rechtliche Besonderheiten“.

LGBTIQ

In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen. Trotz des augenscheinlich liberalen Gesellschaftsklimas sind homosexuelle Handlungen und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten und können strafrechtlich geahndet werden.

Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr, der Erwerb, der Besitz, der Konsum von und insbesondere der Handel mit Drogen sind verboten. Drogen- und Waffendelikte werden mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet und können in schwerwiegenden Fällen (so 2023 vorgekommen) sogar zur Verhängung der Todesstrafe führen.

In Kuwait gelten strenge islamische Moralvorstellungen, die auch ihren Niederschlag im Strafrecht finden. So werden u.a. Prostitution, Homosexualität, Geschlechtsverkehr zwischen Unverheirateten, „öffentliche Obszönität“, öffentliches Glücksspiel und der Konsum von Alkohol strafrechtlich geahndet. Für Vergewaltigung und für sexuellen Missbrauch von Kindern unter 15 Jahren kann die Todesstrafe verhängt werden.

Im Fastenmonat Ramadan sind das öffentliche Essen, Trinken und Rauchen bis zum Fastenbrechen („Iftar“) gesetzlich verboten.

Verstöße gegen die Sicherheitsbestimmungen, z.B. durch Betreten des militärischen Sperrgebiets am Grenzgebiet zum Irak ohne Sondererlaubnis, das unerlaubte Betreten oder Fotografieren militärischer Anlagen und von Anlagen der Erdöl- oder der petrochemischen Industrie können von den Behörden im Verdachtsfall strafrechtlich geahndet werden.

Ausreiseverbote durch die Polizei sind in vielen Fällen möglich, z.B. nach einem Unfall mit Todesfolge bis zur Verhandlung oder bei finanziellen Streitigkeiten, siehe Einreise und Zoll.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kuwait-Dinar (KWT). Es empfiehlt sich die Mitnahme von USD oder EUR in bar. Mit gängigen Kreditkarten ist das Abheben von Bargeld an Geldautomaten, besonders im Stadtzentrum, flächendeckend möglich.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kuwaits sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Nein
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Nein

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Reisenden, deren Pässe israelische Visa oder Einreisestempel enthalten, wird die Ausstellung eines kuwaitischen Visums bzw. die Einreise nach Kuwait verweigert.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Deutsche Staatsangehörige können gegen eine Gebühr von ca. 10 EUR auch Visa bei Ankunft am Flughafen erhalten. (sogenannte Visa on Arrival).

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen reinen Transitaufenthalt am Flughafen Kuwait kein Transitvisum.

Ausländer, die ein gültiges Visum/gültigen Aufenthaltstitel für Kuwait besitzen, können einreisen.

Ausreise

Für Ausländer ist die Ausreise aus Kuwait nur möglich, sofern Strafzettel und Betriebskostenrechnungen (seit September 2023) sowie Telefon- und Internetrechnungen (seit September 2023) bezahlt wurden. Bei Nichtzahlung kann die Ausreise verweigert werden.

Arbeitsaufnahme

Die Beantragung von Visa zur Wohnsitznahme und zur Arbeitsaufnahme bei den zuständigen kuwaitischen Behörden („immigration“ im Innenministerium) ist möglich.

In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die den Arbeitgeber („Sponsor“) veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre“ (engl. „travel ban“) auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt. Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende Rechtslage zu informieren.

Minderjährige

Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise Minderjähriger bekannt.

Einfuhrbestimmungen

Landes- und Fremdwährungen, Wertgegenstände und Gold über einem Wert von 3.000 KWD müssen bei der Einreise deklariert werden.

Die Einfuhr von Alkohol, Drogen, Waffen, pornografischem Material, Schweinefleisch und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei der Einreise finden Gepäckkontrollen statt. Die Einfuhr von Medikamenten mit z. B. stark betäubenden/schmerzstillenden Wirkstoffen sollte im Vorfeld der Reise mit den zuständigen Behörden Kuwaits geprüft werden.

Nehmen Sie Kontakt auf mit der zuständigen Botschaft Kuwaits, falls Sie stark betäubende/schmerzstillende Medikamente benötigen und nach Kuwait reisen.

Heimtiere

Für die Einfuhr von Heimtieren wird ein vom Herkunftsland ausgestelltes Gesundheitszeugnis benötigt, auf dessen Grundlage eine Importlizenz vom Veterinäramt, der Public Authority of Agriculture Affairs & Fish Resources beantragt werden muss. Den Kontakt bietet z.B. die Botschaft von Kuwait in den USA.  

Gesundheit

Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Meningokokken-ACWY und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.

HIV/AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes HIV-Übertragungsrisiko.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.

Durchfallerkrankungen

Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Durchfallerkrankungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:

  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch den Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmitteln selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.

Cholera

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Cholera.

  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.

MERS (Middle East Respiratory Syndrome)

Diese Infektionskrankheit löst seit 2012 vorrangig in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen aus. Ursache ist ein Coronavirus (MERS-CoV), dessen Biologie nicht abschließend geklärt ist. Kamele scheinen an der Übertragung auf den Menschen beteiligt zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken, siehe MERS.

  • Vermeiden Sie zur Krankheitsprävention unnötigen Kontakt mit Kamelen.

Sonstige Gesundheitsgefahren

Das Wüstenklima ist belastend und erfordert ausreichende Flüssigkeitsaufnahme. Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankte sollten besondere Vorsicht wahren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt ist zufriedenstellend. Es existiert ein staatliches Ambulanzsystem, das nur zum Transport in öffentliche Krankenhäuser befugt ist.

  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Quelle: Reise- und Sicherheitswarnungen Auswärtiges Amt

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